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Deutschland – Ausrüstung für Nierendialyse – Dialysegeräte

809655-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Ausrüstung für Nierendialyse – Dialysegeräte
OJ S 235/2025 05/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Dialysegeräte
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Aachen AöR beabsichtigt die Vergabe einer Beschaffung von Dialysegeräten zur Überbrückung der Vorbereitungsphase für eine Technologiepartnerschaft in diesem Versorgungssegment. Die angefragten Geräte dienen dem kurzfristigen und teils überfälligen Austausch sowie der Aktualisierung des Gerätebestands und ergänzen daher den Bestandsgerätepark des Herstellers Fresenius Medical Care.
Kennung des Verfahrens: e076bd48-860e-4560-b450-2db95d33cce5
Interne Kennung: 2025-0229-AJ
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33181000 Ausrüstung für Nierendialyse
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 390 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTEUZ6RBG# Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. * Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) * Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrug: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Nierenersatzsysteme (Hämodialysegeräte) für die Station IM 23, 9.OG
Beschreibung: I. Los 1: Nierenersatzsysteme (Hämodialysegeräte) für die Station IM 23, 9.OG Das Universitätsklinikum Aachen AöR als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, in LOS 1 kurzfristig 16 Stück Nierenersatzsysteme (Hämodialysegeräte) für die Station IM 23, 9.OG, zu beschaffen. Zentrale Permeatversorgungsleitungen sind vorhandenen. Gefordert werden Neu-Systeme mit Herstellergarantie zur intermittierenden Hämodialyse von Patientenblut über einen Filter und anschließender Rückführung des Blutes in den Körper des Patienten. Das Dialysegerät soll neben einer arteriellen und venösen Blutpumpe insbesondere auch die Sicherheit ga-rantierenden Überwachungseinrichtungen besitzen. Für die angebotenen Produkte sind entsprechende Produktblätter beizufügen. Die Vergütung des Vertrages soll, ohne Erwerb von Eigentum, nutzungsabhängig über 3 Jahre (Grundvertragslaufzeit) mit optional 2 x einjähriger Verlängerung (max. 5 Jahre Gesamtlaufzeit) durch die Finanzierungsart "Pay-per-Use (PPU) = Behandlungspakete" erfolgen. In den Behandlungspaketen eingeschlossen sind alle für die Hämodialyse, Single-Needle-Dialyse (SN) und Hämodiafiltration erforderlichen Therapiesets (Dialysator, HDF-Dialysator, Konzentrat, Bikarbonat, Schlauchsysteme, Heparinspritze, Kanülen, NaCl-Lösung, Dialysat-Filter, Desinfektionsmittel etc.), Gerätemieten, Wartungen im Rahmen eines Vollservicevertrages, der auch Software-Updates und -Upgrades enthält, sowie vorgeschriebene Sicherheitstechnische Kontrollen. Entsprechende Vollserviceverträge sind unbedingt beizufügen. . Der Vertrag beginnt 4 Wochen nach Zuschlagserteilung. Die Abrechnung erfolgt nach der in der Leistungsbeschreibung vom Bieter angegebenen maximalen Lieferzeit und Inbetriebnahme (s. Anlage 1.1 Leistungsbeschreibung - Registerblatt "LOS1; LB HD-Geräte gemäß POS 11.0.") mit der ersten Dialyse. Die Zahlungen sind ist monatlich zu leisten und enden nach drei Jahren nach Beginn der Vertragslaufzeit. Der Vertrag verlängert sich automatisch nach 36 Monaten, jeweils um ein Jahr, insofern er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Ohne Kündigung endet der Vertrag automatisch nach fünf Abrechnungsjahren. Pro Jahr werden mit 16 Geräte-Systemen voraussichtlich 6.000 Stück intermittierende Dialysen (4.000 Stück Hämodialysen einschl. ca. 120 Stück Single-Needle Dialysen und 2.000 Stück Hämodiafiltration) durchgeführt. Näheres s. Anlage 1.1 Leistungsbeschreibung - Registerblatt "LOS1; LB Budgetkosten". Vor Ort ist ein Konsignationslager für einen Monatsbedarf einzurichten, aus dem sich der AG selbst bedient. Das zur Behandlung/Therapie benötigte Verbrauchsmaterial muss in ausreichender Menge (min. einen Monatsbedarf) vorhanden sein. Ein entsprechender Muster-Konsignationsvertrag ist der Leistungsbeschreibung als "Anlage 6.1" beigefügt. Ein Vertragsmuster über die Finanzierungsart "Pay-per-Use (PPU) = Behandlungspakete" liegt Ihnen in der Leistungsbeschreibung als "Anlage 5.1 Vereinbarung LOS 1 - inklusive "Pay-Per-Use (PPU)" - Vertrag" vor. Die Verträge sind gemäß Vorlage auszufertigen und der von Ihnen erstellte Vollservicevertrag beizufügen. Geräteeinweisungen für Ärzte, Pflege- und Medizintechnikpersonal sind während der Inbetriebnahmephase und bei Nachschulungsbedarf (max. 1 x jährlich) kostenlos. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistungen sind Anlage 1.1 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33181000 Ausrüstung für Nierendialyse
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich automatisch nach 36 Monaten, jeweils um ein Jahr, insofern er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Ohne Kündigung endet der Vertrag automatisch nach fünf Abrechnungsjahren.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Zuschlagskriterien und deren Gewichtung: 1. Wirtschaftliche Zuschlagskriterien Preis (Wertungspreis nach Preisblatt) 500 Punkte, Gewichtung 50 % 2. Qualitative Zuschlagskriterien 2.1 Bereitstellungs- und Servicekonzept 150 Punkte, Gewichtung 15 % 2.2 Erfüllung Leistungsbeschreibung 150 Punkte, Gewichtung 15 % 3. Bemusterung 300 Punkte, Gewichtung 30% Das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvor-schrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV), mit Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate. Einzureichen vom Bieter und ggf. von jedem einzelnen Mitglied einer Bietergemeinschaft

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) . Mindestanforderung: Der Bewerber weist in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 1 Mio. Euro auf. Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen. Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaft-pflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaft-pflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss die Leistungen, d. h. einschließlich der Leistungen seiner Nachunternehmer abdecken. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Formular zu bestätigen oder aber durch Nachweis mittels Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). . Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): Referenzliste des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen . Mindestanforderung - Universitäts-Krankenhausumfeld: Benennen und beschreiben Sie mindestens ein Projekt aus dem Universitäts-Krankenhausumfeld, welches den Tätigkeiten und dem Umfang dieses Projekts entspricht, das in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen oder den für die Tätigkeit vorgesehenen Unterauftragnehmern durchgeführt wurde (Anlage 2 F3 Formblatt Referenzen). . Mindestanforderung - KRITIS-Krankenhausumfeld: Benennen und beschrei-ben Sie mindestens ein Projekt aus dem KRI-TIS-Krankenhausumfeld, welches den Tätigkei-ten und dem Umfang dieses Projekts ent-spricht, das in den letzten drei Jahren von Ih-rem Unternehmen oder den für die Tätigkeit vorgesehenen Unterauftragnehmern durchge-führt wurde (Anlage 2 F3 Formblatt Referenzen). . Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung zur Einhaltung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes, der EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 / EU, den Vorgaben der Arbeitssicherheit und der CE-Zulassung bei der Herstellung und dem Inverkehr-bringen der angebotenen Medizinpro (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung zur Anwendung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems nach der EN ISO 13485, ISO 9001 oder einer vergleichbaren Zertifizierung oder Nachweis, dass eine gleichwertige Maßnahmenumsetzung vorliegt. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Eigenerklärung zur Anwendung von Umweltmanagementmaßnahmen nach EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung oder Nachweis, dass eine gleichwertige Maßnah-menumsetzung vorliegt. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 25 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nach-fordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohl verstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt wer-den, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten besteht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort: Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Das eingesetzte Servicepersonal muss mindestens über das Niveau C1 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.: Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt. - Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklä-rung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers. - Unterlagen zur Eignungsleihe: Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eig-nung (wirtschaftliche und finanzielle sowie techni-sche und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungs-leihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auf-trag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen ergeben. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Aachen AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: ES SIND NUR ELKTRONISCHE ANGEBOTE ZUGELASSEN
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Nierenersatzsysteme (Mobile Hämodialysegeräte zur kontinuierlichen Dialysetherapie mit Heparin- und Citratantikoagulation
Beschreibung: Vorbemerkungen zu Rahmenvereinbarung: Das Universitätsklinikum Aachen AöR als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, in LOS 2 kurzfristig 16 Stück Nierenersatzsysteme (Mobile Hämodialysegeräte zur kontinuierlichen Dialysetherapie mit Heparin- und Citratantikoagulation zu beschaffen. Zentrale Permeat- und Konzentratversorgungsleitungen sowie Abflüsse sind nicht vorhandenen. Gefordert werden NEU-Systeme mit gesetzlicher Gewährleistung zur kontinuierlichen Hämodialyse von Patientenblut über einen Filter und anschließender Rückführung des Blutes in den Körper des Patienten. Das Dialysegerät soll neben einer arteriellen und venösen Blutpumpe sowie einer Heparin- und Citratpumpe insbesondere auch die Sicherheit garantierenden Überwachungseinrichtungen besitzen. Für die angebotenen Produkte sind entsprechende Produktblätter beizufügen. Die vertragliche Grundlage bietet Anlage 5.2 Rahmenvereinbarung LOS 2- Gerätemietvertrag inkl. Vollservicevertrag und mit dem dazugehörigen Konsignationsvertrag Anlage 6.2. Die Dialysegeräte sollen ohne Erwerb von Eigentum über 3 Jahre mit optional 2 x einjähriger Verlängerung (max. 5 Jahre Laufzeit) gemietet werden einschließlich eines Vollservicevertrages mit Instandsetzungen, Wartungen und Sicherheitstechnischen Kontrollen, Software-Updates und ?Upgrades. Entsprechende Vollserviceverträge sind der Anlage 5.2- Rahmenvereinbarung - Geräte-Mietvertrag unbedingt beizufügen. Für die Durchführung aller CRRT- und Antikoagulationsmodi sind alle benötigten Schlauchsysteme mit Dialysefiltern (High Flux) und mit allen sonstig erforderlichen Kleinteilen wie Adapter, Verbindungen usw., als vorkonfektionierte Behandlungskits gepackt, bereit zu stellen, die nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen sind. Grundlage bietet die Anlage 6.2 Konsignationsvertrag. Dabei soll primär das bisher auf den Intensivstationen des AG gängige CRRT-Verfahren im CVVH-Modus zum Einsatz kommen. Zur Steigerung der Dialyseeffizienz sind die Behandlungsmodi CVVHD und CVVHDF wünschenswert. Der Vertrag beginnt 4 Wochen nach Zuschlagserteilung. Die Abrechnung erfolgt nach der in der Leistungsbeschreibung vom Bieter angegebenen maximalen Lieferzeit und Inbetriebnahme (s. Anlage 1.2 Leistungsbeschreibung - Registerblatt "LOS2; LB Mobile HD-Geräte, gemäß POS 9.0.") mit der ersten Dialyse. Die Zahlungen sind für Service und Miete monatlich zu leisten und enden nach drei Jahren. Die Abrechnung der Verbrauchsmaterialien werden ihm Rahmen von Einzelaufträgen abgerechnet, nach Konsignationsverbrauch. Vor Beendigung der Abrechnungslaufzeit(en) hat der AG die Möglichkeit, den Vertrag jeweils 2x um ein Jahr zu verlängern (automatisch), wenn er ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten vorher kündigt. Nach fünf Abrechnungs-jahren endet der Vertrag ohne Kündigung automatisch. Pro Jahr werden voraussichtlich 4.500 Stück kontinuierliche Hämodialysen-Behandlungen je 24 h (Behandlungstage) durchgeführt. Näheres s. u. Anlage 1.2 Leistungsbeschreibung - Registerblatt "LOS2; LB Budgetkosten". Vor Ort ist ein Konsignationslager für einen Monatsbedarf einzurichten, aus dem sich der AG selbst bedient. Das zur Behandlung/Therapie benötigte Verbrauchsmaterial muss in ausreichender Menge (mind. einen Monatsbedarf) vorhanden sein. Ein entsprechender Muster-Konsignationsvertrag ist der Leistungsbeschreibung als "Anlage 6.2" beigefügt. Die Verträge sind gemäß Vorlage auszufertigen. Ein Mietvertragsmuster für die zur Behandlung/Therapie benötigten Gerätesysteme ist der Leistungsbeschreibung als "Anlage 5.2 - Rahmenvereinbarung- LOS 2-Geräte-Mietvertrag" beigefügt und gemäß Vorlage auszufertigen. Der Vollservicevertrag ist beizufügen. Geräteeinweisungen für Ärzte, Pflege- und Medizintechnikpersonal sind während der Inbetriebnahmephase und bei Nachschulungsbedarf (max. 1 x jährlich) kostenlos. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistungen sind Anlage 1.2 Leistungsbeschreibung zu entnehmen. . Die Höchstabrufmenge der Vereinbarung wird auf 3,39 Millionen Euro (netto) festgelegt.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33181000 Ausrüstung für Nierendialyse
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich automatisch nach 36 Monaten, jeweils um ein Jahr, insofern er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Ohne Kündigung endet der Vertrag automatisch nach fünf Abrechnungsjahren.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Höchstabrufmenge zur Vereinbarung wird auf 3,39 Millionen Euro (netto) festgelegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvor-schrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV), mit Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate. Einzureichen vom Bieter und ggf. von jedem einzelnen Mitglied einer Bietergemeinschaft

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) . Mindestanforderung: Der Bewerber weist in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 1 Mio. Euro auf. Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen. Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaft-pflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaft-pflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss die Leistungen, d. h. einschließlich der Leistungen seiner Nachunternehmer abdecken. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Formular zu bestätigen oder aber durch Nachweis mittels Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). . Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): Referenzliste des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen . Mindestanforderung - Universitäts-Krankenhausumfeld: Benennen und beschreiben Sie mindestens ein Projekt aus dem Universitäts-Krankenhausumfeld, welches den Tätigkeiten und dem Umfang dieses Projekts entspricht, das in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen oder den für die Tätigkeit vorgesehenen Unterauftragnehmern durchgeführt wurde (Anlage 2 F3 Formblatt Referenzen). . Mindestanforderung - KRITIS-Krankenhausumfeld: Benennen und beschrei-ben Sie mindestens ein Projekt aus dem KRI-TIS-Krankenhausumfeld, welches den Tätigkei-ten und dem Umfang dieses Projekts ent-spricht, das in den letzten drei Jahren von Ih-rem Unternehmen oder den für die Tätigkeit vorgesehenen Unterauftragnehmern durchge-führt wurde (Anlage 2 F3 Formblatt Referenzen). . Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung zur Einhaltung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes, der EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 / EU, den Vorgaben der Arbeitssicherheit und der CE-Zulassung bei der Herstellung und dem Inverkehr-bringen der angebotenen Medizinpro (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung zur Anwendung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems nach der EN ISO 13485, ISO 9001 oder einer vergleichbaren Zertifizierung oder Nachweis, dass eine gleichwertige Maßnahmenumsetzung vorliegt. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Eigenerklärung zur Anwendung von Umweltmanagementmaßnahmen nach EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung oder Nachweis, dass eine gleichwertige Maßnah-menumsetzung vorliegt. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 25 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nach-fordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohl verstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt wer-den, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten besteht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort: Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Das eingesetzte Servicepersonal muss mindestens über das Niveau C1 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.: Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt. - Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklä-rung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers. - Unterlagen zur Eignungsleihe: Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eig-nung (wirtschaftliche und finanzielle sowie techni-sche und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungs-leihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auf-trag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen ergeben. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Aachen AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: ES SIND NUR ELKTRONISCHE ANGEBOTE ZUGELASSEN

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
Registrierungsnummer: Keine Angaben
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 2418080975
Fax: +49 2418082504
Internetadresse: https://www.ukaachen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: ES SIND NUR ELKTRONISCHE ANGEBOTE ZUGELASSEN
Registrierungsnummer: K.A.
Postanschrift: ELEKTRONISCHE ANGEBOTE
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2418080975
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4f42f6b4-cd3e-4ab7-84ec-1cf5fd184213 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/12/2025 16:49:44 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 809655-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 235/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/12/2025