1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Nicht offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für eine Dienstliegenschaft Andechser Straße 30 in 82319 Söcking, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München (VOEK 288-25)
Beschreibung: Los 1 Unterhalts- und Grundreinig, Reinigung im Innenbereich (Kühlschränke, Mikrowelle etc.) , sowie Reinigung im Vertretungsfall von ca. 9 Wochen im Jahr Los 2 Glasreinigung
Kennung des Verfahrens: ed2295cd-f061-45da-b4bc-bdabc8055c35
Interne Kennung: VOEK 288-25
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen erfolgen in der 2. Stufe des Verfahrens und sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können vorraussichtlich im Zeitraum vom 16.03.2026 – 30.03.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung): 1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 10 Nr. 3 SÜG (sog. Ü3). Weitere Informationenen sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung des jeweiligen Loses zu entnehmen. 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer haben Anfragen bis spätestens 12.01.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 / E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: 1) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. 2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. 3) Überschreitung der maximalen Stundenrichtleistungen; hierbei dürfen die Maximalwerte in den Raumgruppen/Reinigungsbereichen nicht überschritten werden. Die Maximalwerte sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los. 4)Nichterfüllung folgender Mindestanforderungen: - Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme bzw. die Bereitschaft des Bewerbers eine solche abzuschließen. - Das Unternehmen muss mind. erfolgreich überprüftes Personal nach SÜ2 vorweisen. Es wird auf Anlage A-05 Eignungsmatrix verwiesen.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Unterhaltsreinigungsleistungen
Beschreibung: Bei dem Objekt handelt es sich hauptsächlich um Bürogebäude. Das Objekt besteht aus mehreren Häusern, die räumlich entfernt voneinander liegen. Laut Aufmaßtabelle beinhaltet Los 1 verschiedene Häuser. Die korrekte Häuserbezeichnung erfolgt erst nach Zuschlagserteilung. Die nicht unerheblichen Wegzeiten sind ggfs. durch Unterschreitung der vorgegebenen maximalen Stundenrichtleistungen in die Angebotspreise einzukalkulieren. Zur Ausschreibung kommen Flächen im Regelbetrieb Unterhaltsreinigung sowie Flächen im Vertretungsfall. Die Reinigung dieser Flächen erfolgt derzeit durch eine Reinigungskraft des Nutzers. Im Vertretungsfall sind diese Flächen vom Auftragnehmer zu reinigen. Als voraussichtliche Arbeitszeit für den Auftragnehmer werden 9 Wochen für den Vertretungsfall angesetzt (6 Wochen Urlaub, 3 Wochen ungeplante Abwesenheit). Der Bedarf an Vertretungsreinigungen kann schwanken. Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Reinigungsgesamtflächen von 4.000,50 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 153.801,51 m². Die Reinigung teilt sich in folgende Gebäude auf: Gebäude 1: Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Reinigungsgesamtflächen von 1.652,72 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 106.094,30 m². Gebäude 1 zusätzlich in Vertretung Die Reinigung für die Dienstliegenschaft die in Vertretung gereinigt werden muss umfasst Reinigungsgesamtflächen von 1.768,42 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 1.768,42 m². Gebäude 2 in Vertretung Die Reinigung für die Dienstliegenschaft, die in Vertretung in 6 Wochen im Jahr für die Urlaubszeit gereinigt werden muss, umfasst Reinigungsgesamtflächen von 1.623,79 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 42.562,97 m². Die Reinigung für die Dienstliegenschaft, die in Vertretung bei Bedarf in ca. 3 Wochen im Jahr für die ungeplante Abwesenheit der hausinternen Reinigungskraft, gereinigt werden muss, umfasst Reinigungsgesamtflächen von 1.920,25 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 28.671,75 m². Gebäude 3 in Vertretung Die Reinigung für die Dienstliegenschaft, die in Vertretung in 6 Wochen im Jahr für die Urlaubszeit gereinigt werden muss, umfasst Reinigungsgesamtflächen von 723,99 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 5.144,24 m². Die Reinigung für die Dienstliegenschaft, die in Vertretung bei Bedarf in ca. 3 Wochen im Jahr für die ungeplante Abwesenheit der hausinternen Reinigungskraft, gereinigt werden muss, umfasst Reinigungsgesamtflächen von 829,19 m²Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 3.534,69 m².
Interne Kennung: VOEK 288-25, Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.09.2027. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.08.2031 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer be-trägt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.08.2033).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dienstliegenschaft // Andechser Straße 30, 82319 Söcking, Gebäude 1-3 Flächenangaben incl. Vertretungsflächen // WE 142065
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# siehe bei 2.1.4 Allgemeine Informationen ---- Auszug aus der Anlage C-02 LB Pkt. 2.0 b Besondere Bestimmungen 1) Im Regelfall ist von eingeschränkten Zugangsberechtigungen für den Auftragnehmer auszugehen, hier ist aufgrund von Begleitungsregelungen durch Mitarbeiter des Nutzers (Wachschutz) bzw. der Auftraggeberin mit erhöhtem Abstimmungs- und Zeitbedarf für das Betreten der Räume zu rechnen. 2) Die Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit ist nach Zuschlagserteilung vorzulegen, (Anlage C-02.4) Anzustreben ist der Einsatz von deutschen Staatsangehörigen oder deutschsprachigen EU- Bürgern. Die Beschäftigung von Staatsangehörigen aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken scheidet in der Regel aus (Anlage C-06). Die Staatenliste gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Aktualisierungen teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mit. Da eine Überprüfung nach § 10 SÜG (Ü3) erforderlich ist, kommen hierfür in der Regel ausschließlich deutsche Staatsangehörige in Betracht. 4) Die Befassung mit Angelegenheiten sowie insbesondere der Zutritt zum Bereich des Nutzers ist für Personal nur unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung möglich, aus der die Art und Gültigkeitsdauer der Sicherheitsüberprüfung der betreffenden Person hervorgeht. 5) Bevor sicherheitsüberprüftes Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen ohne Dauerzutrittsgenehmigung den Bereich des Nutzers betritt, muss der Nutzer (Fachbereich Zutrittsmanagement) bis 10:00 Uhr zwei Arbeitstage vor dem Termin per E-Mail informiert werden. Die Mailanschrift wird nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Erforderlich sind Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit sowie aktuelle Wohnanschrift der betreffenden Person sowie Name und Anschrift von deren Auftraggeber. Zudem müssen der Zutrittsgrund und die Liegenschaft, die betreten werden soll in der E-Mail angeben werden. 6) Geschieht dies nicht, muss diese Information unverzüglich nachgeholt werden. Liegen die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig vor, so kann der Zutritt zum Bereich des Nutzers verweigert werden. 7) Die Auftraggeberin bzw. der Nutzer können flankierende sicherheitliche Auflage (z. B. Begleitung der betreffenden Person durch einen sicherheitsüberprüften Mitarbeiter) festlegen. 8) Sofern die Sicherheitsüberprüfung bei einem Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragten Unternehmen und Nachunternehmern nicht vorliegt, so darf dieser Mitarbeiter mit Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag nicht (mehr) befasst werden. Vor einer abschließenden Entscheidung ist dem Geheimschutzbeauftragten des Nutzers Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 9) Auch bereits erfolgreich sicherheitsüberprüftes Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen kann die Befassung mit Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag verweigert werden, wenn nach Abschluss der Überprüfung persönliche Verhältnisse dieser Person bekannt werden, die ein Sicherheitsrisiko begründen. 10) Der Auftragnehmer kann wegen Einschränkungen, die sich aus den vorstehenden Ziffern 1 bis 9, insbesondere aus der Nichtbeachtung von Ziffer 5 genannten Fristen ergeben, keinerlei Ansprüche gegen die Auftraggeberin oder den Nutzer ableiten. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Zutrittsberechtigung bestimmter Personen besteht nicht. 11) Über die vorstehenden Ziffer 5 bis 9 hinaus kann der Nutzer im Einzelfall den Zutritt zur Liegenschaft oder die Befassung mit Angelegenheiten des Nutzers einschränken oder verweigern, wenn hierfür besondere Gründe vorliegen. 12) Hieraus resultierende Störungen in der Auftragserfüllung sowie dadurch verursachte Folgeschäden hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. 13) Die Auftraggeberin kann die Überlassung von Informationen an Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragter Unternehmen und Nachunternehmen im Einzelfall verweigern – auch wenn sich der Auftragnehmer bzw. das beauftragte Unternehmen oder Nachunternehmen im Geheimschutzverfahren bindet und für das Personal entsprechende VS- Ermächtigungen bestehen. Hieraus resultierende Störungen in der Auftragserfüllung sowie dadurch verursachte Folgeschäden hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. 14) Das Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen unterliegt den vom Nutzer angeordneten Sicherheitsmaßnahmen und –kontrollen. 15) Das Hausrecht und dessen Ausübung liegen grundsätzlich beim Nutzer. 16) Personal des Auftragnehmers sowie der von ihm beauftragten Unternehmen und Nachunternehmen hat die Begehung der Liegenschaft auf das für die Aufgabenerledigung erforderliche Maß zu beschränken. 17) Die Zeiten zur Erledigung der vertraglichen Tätigkeiten sind stets im Vorwege mit der Auftraggeberin abzustimmen. Soweit möglich, sollte dies im Rahmen feststehender Pläne erfolgen. 18) Die Anfertigung von Skizzen, Plänen und Fotografien im Bereich der Liegenschaft ist nicht erlaubt, Ausnahmen davon bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen Genehmigung durch die Auftraggeberin. 19) Sämtliche mobilen Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik (d. h. technische Geräte, mit denen Informationen gespeichert und/oder übertragen werden können, wie z. B. Mobiltelefon, MP3 Player, Kameras, PDAs, Navigationsgeräte, Speichermedien etc.) sind vor Zutritt zum Bereich des Nutzers grundsätzlich auszuschalten und unaufgefordert in den dafür vorgesehenen Schließfächern zu verwahren. Ausnahmen müssen ausdrücklich genehmigt sein. Ein Anspruch auf derartige Genehmigungen besteht nicht. 20) Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen kann die Benutzung von Verpflegungseinrichtungen auf der Liegenschaft grundsätzlich untersagt werden. Es besteht jedoch u. U. die Möglichkeit, hierfür speziell ausgewiesene Einrichtungen zu nutzen. 21) Dem Auftragnehmer sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen ist es nicht gestattet, das Vertragsverhältnis Dritten gegenüber als Referenzprojekt anzugeben. 22) Bei Gefahr im Verzug sind der Geheimschutzbeauftragte der Auftraggeberin wie auch des Nutzers zu sicherheitlichen Maßnahmen im Einzelfall berechtigt. Soweit dem Auftragnehmer der Zutritt zur Liegenschaft verweigert wird, obwohl der Auftragnehmer die ihm aufgrund vorstehender Bestimmungen obliegenden Pflichten erfüllt hat, hat der Auftragnehmer die hieraus resultierenden Störungen in der Auftragserfüllung sowie dadurch verursachte Folgeschäden nicht zu verantworten. 23) Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen können bei Tätigkeiten auf der Liegenschaft durch Mitarbeiter der Auftraggeberin oder des Nutzers begleitet werden; über diese Begleitung ist der Auftragnehmer zu informieren. 24) Bei Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen, gegen vorgenannte Verhaltenspflichten, gegen das Hausrecht des Nutzers oder bei einer Verweigerung von Kontrollen kann der Auftraggeber sowie der Nutzer den Zutritt einschränken sowie vorübergehend oder auf Dauer verwehren. 25) Der widerrechtliche Aufenthalt von Personen in Räumen oder Bereichen, für die die Person keine Zutrittsberechtigung besitzt, führt zum sofortigen Haus- und Zutrittsverbot der betreffenden Person für die gesamte Liegenschaft. Die Auftraggeberin kann den Austausch der betreffenden Person sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,- € verlangen. Die Auftraggeberin kann die Vertragsstrafe mit einer der drei auf das Verlangen folgenden Monatsrechnungen verrechnen. 26) Das Anfertigen von Lichtbildern oder Filmen in den Liegenschaften, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Auftraggeberin, zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich und ist ein Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages sowie zur Einleitung entsprechender Ersatzvornahmen auf Kosten des Auftragnehmers. 27) Sämtliche mit den erhöhten Sicherheitsanforderungen des Objektes in Zusammenhang stehenden Einschränkungen und Beeinflussungen auf den Geschäftsbetrieb und die Leistungserbringung des Auftragnehmers gelten, soweit nicht im Vorstehenden anderweitig Bestimmungen enthalten sind, ausdrücklich nicht als Behinderung im Sinne des Vertrages. 28) Über die in diesem Vertrag aufgeführten Anlagen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung und rechtzeitig vor Leistungsbeginn weitere objektbezogene Unterlagen vom zuständigen Objektmanager ausgehändigt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Ausschlusskriterien: Die Mindestanforderungen müssen erfüllt sein
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. Es können in Summe bis zu 8 Bewertungspunkte je Geschäftsjahr wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: 1 Punkt: 250.000- 500.000 €/Jahr Gesamtumsatz 3 Punkte: 500.000,01- 1.000.000 €/ Jahr Gesamtumsatz 8 Punkte: mehr als 1.000.000 €/Jahr Gesamtumsatz
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: 1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: 2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart Unterhaltsreinigung tätig? ---- - Durchschnittliche Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 Es können in Summe bis zu 4 Bewertungspunkte je Geschäftsjahr wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: 1 Punkt: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 20 Beschäftigte; 2 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 40 Beschäftigte; 4 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 60 Beschäftigte. ---- - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Unterhaltsreinigung für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 Es können in Summe bis zu 4 Bewertungspunkte je Geschäftsjahr wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: 1 Punkt: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in der Leistungsart UHR liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 15 Beschäftigte; 2 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in der Leistungsart UHR liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 30 Beschäftigte; 4 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in der Leistungsart UHR liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 50 Beschäftigte. ---- - Anzahl der davon geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Unterhaltsreinigung für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. --- - Anzahl der mindestens SÜ2-überprüften Beschäftigten für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. Es können in Summe bis zu 4 Bewertungspunkte je Geschäftsjahr wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: 1 Punkt: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, mindestens SÜ2- überprüft liegt im betrachteten Geschäftsjahr bis 10 Beschäftigte. 2 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, mindestens SÜ2- überprüft liegt im betrachteten Geschäftsjahr ab 11 Beschäftigte. 4 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, mindestens SÜ2- überprüft liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 20 Beschäftigte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: 3) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: 4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart (Unterhaltsreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Es können in Summe bis zu 5 Bewertungspunkte wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang über 115.300 qm Reinigungsfläche = 1 Punkte - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang über 200.000 qm Reinigungsfläche = 3 Punkte - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang über 280.000 qm Reinigungsfläche = 5 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: 1. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge (1. Stufe) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Teilnehmer nicht. Zur Angebotsabgabe in der 2. Verfahrensstufe werden von den Teilnehmern, die nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen ausgeschlossen werden müssen und die die Eignungsanforderungen erfüllen, die 5 Teilnehmer mit den am höchsten bewerteten Auswahlkriterien entsprechend der 1. Wertungsstufe (Ziffer 1.1) aufgefordert. In allen fünf Auswahlkriterien können insgesamt maximal 75 Punkte je Los erzielt werden. Bei gleicher Punktzahl entscheidet die höhere Punktzahl im Auswahlkriterium 3 (Anzahl der SÜ 2-überprüften Beschäftigten), bei gleicher Punktzahl im Auswahlkriterium 3 entscheidet das Losverfahren. Zum Nachweis der Eignung müssen mindestens 18 Punkte der maximal erreichbaren 75 Punkte je Los, für das ein Teilnahmeantrag gestellt werden soll, erzielt werden. Anderenfalls wird der Teilnehmer ausgeschlossen. 1.1 Wertung auf der ersten Verfahrensstufe: Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach dem folgenden Schema: Es sind 5 Auswahlkriterien definiert, die hinsichtlich des jeweiligen Erfüllungsgrades bewertet sind und die mit einer Punktezahl gewichtet werden. 1. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in 2022, 2023 und 2024 2. Auswahlkriterium: durchschnittlich Beschäftigten in der Leistungsart UHR und GlasR 3. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der mindestens SÜ 2-überprüften Beschäftigten in 2022, 2023 und 2024 4. Auswahlkriterium: Gesamtumsatz in 2022, 2023 und 2024 5. Auswahlkriterium: Referenzen 1.1.1) 1. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten Im Auswahlkriterium „durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten“ können maximal 12 Punkte je Los erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.1.2) 2. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in der Leistungsart UHR und GlasR Im Auswahlkriterium „durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten“ können maximal 12 Punkte je Leistungsart erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.1.3) 3. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der mindestens SÜ 2-überprüften Beschäftigten Im Auswahlkriterium „Anzahl der SÜ 2-überprüften Beschäftigten“ können maximal 12 Punkte je Los erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.1.4) 4. Auswahlkriterium: Gesamtumsatz Im Auswahlkriterium „Gesamtumsatz“ können maximal 24 Punkte je Los erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.1.5) 5. Auswahlkriterium: Referenzen Im Auswahlkriterium „Referenzen“ können maximal 15 Punkte je Leistungsart (bzw. je Los) erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.2 Zuschlagskriterien für die zweite Verfahrensstufe (erst nach dem Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe einzureichen!) Die Angebote werden auf der Grundlage der nachfolgenden Zuschlagskriterien bewertet (erst in der zweiten Verfahrensstufe maßgeblich!)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Mindestkriterium gem. Anlage C-05 Eignungsmatrix: Ich erkläre, dass ich bereits Erfahrung mit erfolgreich sicherheitsüberprüften Personal (mind. SÜ2) habe.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungspreis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), Gewichtung 70 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Jahresreinigungsstunden
Beschreibung: Angebotene Reinigungsstunden: Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen und Reinigungsbereiche laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden). Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen. Gewichtung 30 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/01/2026
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 16/03/2026
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Sicherheitsüberprüfung des Personals 1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 10 Nr. 3 SÜG (sog. Ü3). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind – unter Angabe der Art und des Datums der SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an. 2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden. 3) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Richtwert für den Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung (Ü3) beträgt gegenwärtig bis zu achtundfünfzig (58) Wochen. 4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich. 5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z. B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können. 6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü3 vorzuhalten. 7) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü3 überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann. Die Verpflichtungserklärung ist nach vollzogener Zuschlagserteilung vorzulegen.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung: Siehe Anlage C-02.4
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2: Glasreinigungsleistungen
Beschreibung: Bei dieser Liegenschaft (2 Gebäudekomplexe) handelt es sich um gewerblich bzw. behördlich genutzte Gebäude, welche entsprechend den Anforderungen der Nutzer umgebaut und hergerichtet wurde und wird. Die Reinigung umfasst Glasflächen von insgesamt 1.159,92 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen). Die jährliche Reinigungsgesamtfläche beträgt 2.319,84 m² Glasfläche (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Interne Kennung: VOEK 288-25, Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.09.2027. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.08.2031 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer be-trägt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.08.2033).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dienstliegenschaft // Andechser Straße 30, 82319 Söcking, Gebäude 1-3 Flächenangaben incl. Vertretungsflächen // WE 142065
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# siehe bei 2.1.4 Allgemeine Informationen ---- Auszug aus der Anlage C-02 LB Pkt. 2.0 b Besondere Bestimmungen 1) Im Regelfall ist von eingeschränkten Zugangsberechtigungen für den Auftragnehmer auszugehen, hier ist aufgrund von Begleitungsregelungen durch Mitarbeiter des Nutzers (Wachschutz) bzw. der Auftraggeberin mit erhöhtem Abstimmungs- und Zeitbedarf für das Betreten der Räume zu rechnen. 2) Die Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit ist nach Zuschlagserteilung vorzulegen, (Anlage C-02.4) Anzustreben ist der Einsatz von deutschen Staatsangehörigen oder deutschsprachigen EU- Bürgern. Die Beschäftigung von Staatsangehörigen aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken scheidet in der Regel aus (Anlage C-06). Die Staatenliste gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Aktualisierungen teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mit. Da eine Überprüfung nach § 10 SÜG (Ü3) erforderlich ist, kommen hierfür in der Regel ausschließlich deutsche Staatsangehörige in Betracht. 4) Die Befassung mit Angelegenheiten sowie insbesondere der Zutritt zum Bereich des Nutzers ist für Personal nur unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung möglich, aus der die Art und Gültigkeitsdauer der Sicherheitsüberprüfung der betreffenden Person hervorgeht. 5) Bevor sicherheitsüberprüftes Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen ohne Dauerzutrittsgenehmigung den Bereich des Nutzers betritt, muss der Nutzer (Fachbereich Zutrittsmanagement) bis 10:00 Uhr zwei Arbeitstage vor dem Termin per E-Mail informiert werden. Die Mailanschrift wird nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Erforderlich sind Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit sowie aktuelle Wohnanschrift der betreffenden Person sowie Name und Anschrift von deren Auftraggeber. Zudem müssen der Zutrittsgrund und die Liegenschaft, die betreten werden soll in der E-Mail angeben werden. 6) Geschieht dies nicht, muss diese Information unverzüglich nachgeholt werden. Liegen die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig vor, so kann der Zutritt zum Bereich des Nutzers verweigert werden. 7) Die Auftraggeberin bzw. der Nutzer können flankierende sicherheitliche Auflage (z. B. Begleitung der betreffenden Person durch einen sicherheitsüberprüften Mitarbeiter) festlegen. 8) Sofern die Sicherheitsüberprüfung bei einem Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragten Unternehmen und Nachunternehmern nicht vorliegt, so darf dieser Mitarbeiter mit Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag nicht (mehr) befasst werden. Vor einer abschließenden Entscheidung ist dem Geheimschutzbeauftragten des Nutzers Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 9) Auch bereits erfolgreich sicherheitsüberprüftes Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen kann die Befassung mit Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag verweigert werden, wenn nach Abschluss der Überprüfung persönliche Verhältnisse dieser Person bekannt werden, die ein Sicherheitsrisiko begründen. 10) Der Auftragnehmer kann wegen Einschränkungen, die sich aus den vorstehenden Ziffern 1 bis 9, insbesondere aus der Nichtbeachtung von Ziffer 5 genannten Fristen ergeben, keinerlei Ansprüche gegen die Auftraggeberin oder den Nutzer ableiten. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Zutrittsberechtigung bestimmter Personen besteht nicht. 11) Über die vorstehenden Ziffer 5 bis 9 hinaus kann der Nutzer im Einzelfall den Zutritt zur Liegenschaft oder die Befassung mit Angelegenheiten des Nutzers einschränken oder verweigern, wenn hierfür besondere Gründe vorliegen. 12) Hieraus resultierende Störungen in der Auftragserfüllung sowie dadurch verursachte Folgeschäden hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. 13) Die Auftraggeberin kann die Überlassung von Informationen an Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragter Unternehmen und Nachunternehmen im Einzelfall verweigern – auch wenn sich der Auftragnehmer bzw. das beauftragte Unternehmen oder Nachunternehmen im Geheimschutzverfahren bindet und für das Personal entsprechende VS- Ermächtigungen bestehen. Hieraus resultierende Störungen in der Auftragserfüllung sowie dadurch verursachte Folgeschäden hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. 14) Das Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen unterliegt den vom Nutzer angeordneten Sicherheitsmaßnahmen und –kontrollen. 15) Das Hausrecht und dessen Ausübung liegen grundsätzlich beim Nutzer. 16) Personal des Auftragnehmers sowie der von ihm beauftragten Unternehmen und Nachunternehmen hat die Begehung der Liegenschaft auf das für die Aufgabenerledigung erforderliche Maß zu beschränken. 17) Die Zeiten zur Erledigung der vertraglichen Tätigkeiten sind stets im Vorwege mit der Auftraggeberin abzustimmen. Soweit möglich, sollte dies im Rahmen feststehender Pläne erfolgen. 18) Die Anfertigung von Skizzen, Plänen und Fotografien im Bereich der Liegenschaft ist nicht erlaubt, Ausnahmen davon bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen Genehmigung durch die Auftraggeberin. 19) Sämtliche mobilen Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik (d. h. technische Geräte, mit denen Informationen gespeichert und/oder übertragen werden können, wie z. B. Mobiltelefon, MP3 Player, Kameras, PDAs, Navigationsgeräte, Speichermedien etc.) sind vor Zutritt zum Bereich des Nutzers grundsätzlich auszuschalten und unaufgefordert in den dafür vorgesehenen Schließfächern zu verwahren. Ausnahmen müssen ausdrücklich genehmigt sein. Ein Anspruch auf derartige Genehmigungen besteht nicht. 20) Personal des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen kann die Benutzung von Verpflegungseinrichtungen auf der Liegenschaft grundsätzlich untersagt werden. Es besteht jedoch u. U. die Möglichkeit, hierfür speziell ausgewiesene Einrichtungen zu nutzen. 21) Dem Auftragnehmer sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen ist es nicht gestattet, das Vertragsverhältnis Dritten gegenüber als Referenzprojekt anzugeben. 22) Bei Gefahr im Verzug sind der Geheimschutzbeauftragte der Auftraggeberin wie auch des Nutzers zu sicherheitlichen Maßnahmen im Einzelfall berechtigt. Soweit dem Auftragnehmer der Zutritt zur Liegenschaft verweigert wird, obwohl der Auftragnehmer die ihm aufgrund vorstehender Bestimmungen obliegenden Pflichten erfüllt hat, hat der Auftragnehmer die hieraus resultierenden Störungen in der Auftragserfüllung sowie dadurch verursachte Folgeschäden nicht zu verantworten. 23) Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie von ihm beauftragte Unternehmen und Nachunternehmen können bei Tätigkeiten auf der Liegenschaft durch Mitarbeiter der Auftraggeberin oder des Nutzers begleitet werden; über diese Begleitung ist der Auftragnehmer zu informieren. 24) Bei Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen, gegen vorgenannte Verhaltenspflichten, gegen das Hausrecht des Nutzers oder bei einer Verweigerung von Kontrollen kann der Auftraggeber sowie der Nutzer den Zutritt einschränken sowie vorübergehend oder auf Dauer verwehren. 25) Der widerrechtliche Aufenthalt von Personen in Räumen oder Bereichen, für die die Person keine Zutrittsberechtigung besitzt, führt zum sofortigen Haus- und Zutrittsverbot der betreffenden Person für die gesamte Liegenschaft. Die Auftraggeberin kann den Austausch der betreffenden Person sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,- € verlangen. Die Auftraggeberin kann die Vertragsstrafe mit einer der drei auf das Verlangen folgenden Monatsrechnungen verrechnen. 26) Das Anfertigen von Lichtbildern oder Filmen in den Liegenschaften, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Auftraggeberin, zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich und ist ein Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages sowie zur Einleitung entsprechender Ersatzvornahmen auf Kosten des Auftragnehmers. 27) Sämtliche mit den erhöhten Sicherheitsanforderungen des Objektes in Zusammenhang stehenden Einschränkungen und Beeinflussungen auf den Geschäftsbetrieb und die Leistungserbringung des Auftragnehmers gelten, soweit nicht im Vorstehenden anderweitig Bestimmungen enthalten sind, ausdrücklich nicht als Behinderung im Sinne des Vertrages. 28) Über die in diesem Vertrag aufgeführten Anlagen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung und rechtzeitig vor Leistungsbeginn weitere objektbezogene Unterlagen vom zuständigen Objektmanager ausgehändigt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Ausschlusskriterien: Die Mindestanforderungen müssen erfüllt sein
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. Es können in Summe bis zu 8 Bewertungspunkte je Geschäftsjahr wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: 1 Punkt: 250.000- 500.000 €/Jahr Gesamtumsatz 3 Punkte: 500.000,01- 1.000.000 €/ Jahr Gesamtumsatz 8 Punkte: mehr als 1.000.000 €/Jahr Gesamtumsatz
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: 1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: 2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart Glasreinigung tätig? ---- - Durchschnittliche Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 Es können in Summe bis zu 4 Bewertungspunkte je Geschäftsjahr wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: 1 Punkt: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 20 Beschäftigte; 2 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 40 Beschäftigte; 4 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 60 Beschäftigte. ---- - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Glasreinigung für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 Es können in Summe bis zu 4 Bewertungspunkte je Geschäftsjahr wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: 1 Punkt: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in der Leistungsart GlasR liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 5 Beschäftigte; 2 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in der Leistungsart GlasR liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 15 Beschäftigte; 4 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in der Leistungsart GlasR liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 30 Beschäftigte. ---- - Anzahl der davon geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Unterhaltsreinigung für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. --- - Anzahl der mindestens SÜ2-überprüften Beschäftigten für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024. Es können in Summe bis zu 4 Bewertungspunkte je Geschäftsjahr wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: 1 Punkt: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, mindestens SÜ2- überprüft liegt im betrachteten Geschäftsjahr bis 10 Beschäftigte. 2 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, mindestens SÜ2- überprüft liegt im betrachteten Geschäftsjahr ab 11 Beschäftigte. 4 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, mindestens SÜ2- überprüft liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 20 Beschäftigte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: 3) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: 4) Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart (Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in qm) einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen, Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Es können in Summe bis zu 5 Bewertungspunkte wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind: - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) über 1.800 qm Reinigungsfläche = 1 Punkte - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) über 2.700 qm Reinigungsfläche = 3 Punkte - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) über 3.600 qm Reinigungsfläche = 5 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: 1. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge (1. Stufe) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Teilnehmer nicht. Zur Angebotsabgabe in der 2. Verfahrensstufe werden von den Teilnehmern, die nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen ausgeschlossen werden müssen und die die Eignungsanforderungen erfüllen, die 5 Teilnehmer mit den am höchsten bewerteten Auswahlkriterien entsprechend der 1. Wertungsstufe (Ziffer 1.1) aufgefordert. In allen fünf Auswahlkriterien können insgesamt maximal 75 Punkte je Los erzielt werden. Bei gleicher Punktzahl entscheidet die höhere Punktzahl im Auswahlkriterium 3 (Anzahl der SÜ 2-überprüften Beschäftigten), bei gleicher Punktzahl im Auswahlkriterium 3 entscheidet das Losverfahren. Zum Nachweis der Eignung müssen mindestens 18 Punkte der maximal erreichbaren 75 Punkte je Los, für das ein Teilnahmeantrag gestellt werden soll, erzielt werden. Anderenfalls wird der Teilnehmer ausgeschlossen. 1.1 Wertung auf der ersten Verfahrensstufe: Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach dem folgenden Schema: Es sind 5 Auswahlkriterien definiert, die hinsichtlich des jeweiligen Erfüllungsgrades bewertet sind und die mit einer Punktezahl gewichtet werden. 1. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in 2022, 2023 und 2024 2. Auswahlkriterium: durchschnittlich Beschäftigten in der Leistungsart UHR und GlasR 3. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der mindestens SÜ 2-überprüften Beschäftigten in 2022, 2023 und 2024 4. Auswahlkriterium: Gesamtumsatz in 2022, 2023 und 2024 5. Auswahlkriterium: Referenzen 1.1.1) 1. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten Im Auswahlkriterium „durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten“ können maximal 12 Punkte je Los erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.1.2) 2. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in der Leistungsart UHR und GlasR Im Auswahlkriterium „durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten“ können maximal 12 Punkte je Leistungsart erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.1.3) 3. Auswahlkriterium: durchschnittliche Anzahl der mindestens SÜ 2-überprüften Beschäftigten Im Auswahlkriterium „Anzahl der SÜ 2-überprüften Beschäftigten“ können maximal 12 Punkte je Los erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.1.4) 4. Auswahlkriterium: Gesamtumsatz Im Auswahlkriterium „Gesamtumsatz“ können maximal 24 Punkte je Los erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.1.5) 5. Auswahlkriterium: Referenzen Im Auswahlkriterium „Referenzen“ können maximal 15 Punkte je Leistungsart (bzw. je Los) erreicht werden. Alle Einzelheiten finden Sie in der Anlage A-05 Eignungsmatrix. 1.2 Zuschlagskriterien für die zweite Verfahrensstufe (erst nach dem Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe einzureichen!) Die Angebote werden auf der Grundlage der nachfolgenden Zuschlagskriterien bewertet (erst in der zweiten Verfahrensstufe maßgeblich!)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungspreis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), Gewichtung 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/01/2026
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 16/03/2026
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Sicherheitsüberprüfung des Personals 1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 10 Nr. 3 SÜG (sog. Ü3). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind – unter Angabe der Art und des Datums der SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an. 2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden. 3) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Richtwert für den Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung (Ü3) beträgt gegenwärtig bis zu achtundfünfzig (58) Wochen. 4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich. 5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z. B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können. 6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü3 vorzuhalten. 7) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü3 überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann. Die Verpflichtungserklärung ist nach vollzogener Zuschlagserteilung vorzulegen.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung: Siehe Anlage C-02.4
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 991-80032-33
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verdingungsstelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 85981818-f5bb-4583-a0b5-5ecffe71144e - 03
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/12/2025 14:02:06 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 810356-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 235/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/12/2025