2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66170000 Finanzberatung, Bearbeitung und Clearing von Finanzgeschäften, 66115000 Internationaler Zahlungstransfer, 66110000 Bankdienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Betrug: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).
Zahlungsunfähigkeit: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 14).
Korruption: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12 bzw. V 13).