5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73110000 Forschungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Wissenschaftliche Ausgangsbasis des Projektes; relevanter, nationaler u. internationaler Forschungsstand
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Beschreibung der Projektziele und Einordnung in den Fachdiskurs
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Objektivität, Reliabilität und Validität der zur Operationalisierung der Projektziele gewählten Indikatoren
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Inhaltliche Gestaltung der Interviewleitfäden
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 14,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Konzeption der Auswertungsmethode
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Aufbau des Untersuchungsdesigns
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 23,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Operative Umsetzung der Interviews (Rekrutierung der Untersuchungseinheiten und Durchführung der Interviews)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 17,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Personalplan: Beschreibung und Nachvollziehbarkeit der Arbeitsschritte und Arbeitsaufteilung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Zeitplan: Beschreibung und Nachvollziehbarkeit des Zeitplans
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kostenkriterium
Beschreibung: Name: Definition „Preis“: Der Preis ist der auf Basis der Angaben der Bieter in der Unterlage Kostenplan durch Addition der Einzelpreise ermittelte Gesamtpreis Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot (Preis-Leistungs-Verhältnis). Die Kennzahl zur Leistungs-Preis-Bewertung wird aus dem Quotienten der Leistungspunkte des Angebots und des Angebotspreises berechnet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE mbB