1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BKV - Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2.1.
Verfahren
Titel: Veranstaltungsmanagement im Kurhaus Baden-Baden
Beschreibung: Die Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg vergibt eine Dienstleistungskonzession mit der Pflicht des Konzessionsnehmers zur Vermietung bestimmter Räumlichkeiten im Kurhaus Baden-Baden für Veranstaltungen, zur Vermarktung der Veranstaltungskapazitäten sowie zur Erbringung veranstaltungsbezogener und organisatorischer, insbesondere gastronomischer Leistungen (Catering) dort (das "Veranstaltungsmanagement“).
Kennung des Verfahrens: 1291121a-fbd6-4213-bcc6-c1a986dff39c
Interne Kennung: n.def.
Zentrale Elemente des Verfahrens: Ablauf siehe Beschreibung.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 70200000 Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbesitz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Der Konzessionsgeber teilt vorliegend seine Absicht, die Dienstleistungskonzession über das Veranstaltungsmanagement im Kurhaus Baden-Baden zu vergeben, nicht wie von § 22 KonzVgV verlangt durch eine Vorinformation, sondern durch eine Konzessionsbekanntmachung gemäß § 19 KonzVgV EU-weit mit. Der Grund dafür liegt allein in dem technischen Umstand begründet, dass die im Markt etablierten Vergabeplattformen, soweit erkennbar, nicht die technische Möglichkeit bieten, eine Vorinformation zur Bekanntmachung einer Dienstleistungskonzession zu veröffentlichen. 2. Die Angaben zur Art des Beschaffers (oben, unter Ziffer 1.1) sind automatisch erzeugt und unzutreffend. Der Beschaffer ist Konzessionsgeber. Es handelt sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts in Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg. 3. Die Angabe der Ausschlussgründe (unten, unter 2.1.6), ist automatisch erzeugt und unvollständig. Ausschlussgründe ergeben sich neben §§ 123, 124 GWB auch aus Artikel 5k VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen gegen Russland wegen Destabilisierung der Ukraine. 4. Als Belege über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden anerkannt im Fall von - § 123 Abs. 1-4 GWB: Eigenerklärung; - § 124 Abs. 1 und 2 GWB: Eigenerklärung; - Artikel 5k VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen gegen Russland wegen Destabilisierung der Ukraine: Eigenerklärung. 5. Es besteht die Option des Konzessionsnehmers, nach seiner Wahl die Laufzeit (unten, unter Ziffer 5.1.3) einmal um 5 Jahre zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Konzession beträgt somit 10 Jahre. 6. Die Vergabeunterlagen 0.21 Konzessionsvertrag und 0.22 Leistungsbeschreibung (mit Anlagen 1-17; 0.22.a-0.22q) enthalten vertrauliche Informationen. Sie werden einem Bieter deshalb auf individuelle Anfrage nur gegen Abgabe einer qualifizierten Verschwiegenheitserklärung über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Angebotsfrist ist entsprechend verlängert.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Veranstaltungsmanagement im Kurhaus Baden-Baden
Beschreibung: Die Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg vergibt eine Dienstleistungskonzession mit der Pflicht des Konzessionsnehmers zur Vermietung bestimmter Räumlichkeiten im Kurhaus Baden-Baden für Veranstaltungen, zur Vermarktung der Veranstaltungskapazitäten sowie zur Erbringung veranstaltungsbezogener und organisatorischer, insbesondere gastronomischer Leistungen (Catering) dort (das "Veranstaltungsmanagement“).
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 70200000 Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbesitz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über die aktuelle Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über die aktuelle Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über Gesamtjahresumsatz für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über spezifische Jahresumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, bezogen auf Leistungen, die mit den zu vergebenden spezifischen Leistungen im Tätigkeitsbereich Veranstaltungsmanagement, d.h. im Schwerpunkt mit der Vermietung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen, der Vermarktung der Veranstaltungskapazitäten sowie veranstaltungsbezogenen und organisatorischen, insbesondere gastronomischen Leistungen, vergleichbar sind. Mindestanforderung: Im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: Durchschnittlicher Jahresumsatz aus Leistungen, die mit den zu vergebenden spezifischen Leistungen im Tätigkeitsbereich Veranstaltungsmanagement, d.h. im Schwerpunkt mit der Vermietung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen, der Vermarktung der Veranstaltungskapazitäten sowie veranstaltungsbezogenen und organisatorischen, insbesondere gastronomischen Leistungen, vergleichbar sind, von jeweils mindestens 3.000.000,00 Euro netto ohne USt.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung. Geforderte Mindeststandards: Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Konzessionsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung der Konzession aufrechterhält. Die Versicherungen müssen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils mindestens eine Deckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000,00 pro Jahr und in Höhe von EUR 500.000,00 pro Schadensfall absichern. Der Bieter hat durch Eigenerklärung außerdem nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Konzessionsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Betriebsunterbrechungsversicherung zur Sicherung von Pachtzins- und sonstigen vertraglich geschuldeten Zahlungen mit einer Haftzeit von mindestens einem Jahr sowie einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung der Konzession aufrechterhält.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Eigenerklärung über bereits erbrachte frühere Aufträge oder Konzessionen des Bieters, die den nachstehenden (Mindest-) Anforderungen entsprechen („Referenzaufträge“). Mehrere frühere Aufträge oder Konzessionen, die nur in ihrer Gesamtheit den nachstehenden (Mindest-) Anforderungen an einen Referenzauftrag entsprechen¸ sind für den Nachweis eines Referenzauftrags nicht ausreichend. Mindestanforderungen: Jeder der nachzuweisenden Referenzaufträge muss im Zeitraum 01.12.2018 bis 30.11.2025 vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht worden sein und bezeichnet werden unter Angabe des Namens des Referenzprojekts; des Namens und der Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) des damaligen Auftraggebers; des Namens und der Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) eines informierten Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers; und der Leistungszeit. Von den nachzuweisenden Referenzaufträgen müssen a) (Gruppe A-Referenzen) mindestens 3 Referenzaufträge jeweils alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen: - der Referenzauftragnehmer hat Cateringleistungen für eine Veranstaltung (= 1 Referenzauftrag) erbracht (eine Veranstaltung kann ein- oder mehrtägig sein, ohne dass ein einzelner Veranstaltungstag daraus wiederum eine eigene Veranstaltung ist); - die Veranstaltung hatte mindestens 150 Veranstaltungsteilnehmer; und - der vom Referenzauftragnehmer erbrachte Cateringumsatz (Umsatz ausschließlich mit Speisen und Getränken) betrug je Veranstaltungsteilnehmer durchschnittlich mindestens 200 Euro netto zzgl. USt.; und b) (Gruppe B-Referenzen) mindestens 2 Nachweise müssen jeweils aus mindestens 2 unterschiedlichen Veranstaltungen (= aus mindestens 2 unterschiedlichen Referenzaufträgen) bestehen, für die der Referenzauftragnehmer Cateringleistungen gleichzeitig und in einem örtlichen Zusammenhang erbracht hat, die jeweils alle nachgenannten Mindestanforderungen erfüllen. Dabei bedeutet „gleichzeitig“, dass die mindestens 2 unterschiedlichen Veranstaltungen (= Referenzaufträge) während einer Dauer von mindestens 2 Stunden zur selben Zeit ununterbrochen vom Referenzauftragnehmer vorbereitet oder durchgeführt oder nachbereitet wurden. Der „örtliche Zusammenhang“ verlangt, dass die räumliche Distanz zwischen den unterschiedlichen Veranstaltungen (= Referenzaufträgen), für die der Referenzauftragnehmer die Cateringleistungen erbracht hat, es erlaubte (oder im Bedarfsfall erlaubt hätte), dass dieselben Mitarbeitenden des Referenzauftragnehmers (oder einzelne Mitarbeitende desselben Teams) operativ vor Ort Cateringleistungen für die gleichzeitigen Veranstaltungen erbringen (z.B. Springerdienste). Mindestanforderungen: • Der Referenzauftragnehmer hat Cateringleistungen für mindestens 2 unterschiedliche Veranstaltungen (Referenzaufträge) gleichzeitig und in einem örtlichen Zusammenhang erbracht; und • die Veranstaltungen hatten jeweils mindestens 100 Teilnehmer; und • der vom Referenzauftragnehmer erzielte Cateringumsatz (Umsatz ausschließlich mit Speisen und Getränken) betrug bei jeder Veranstaltung je Teilnehmer durchschnittlich mindestens 100 Euro netto zzgl. USt. Ein identischer Referenzauftrag kann vom Bieter sowohl als ein Gruppe A-Referenzauftrag zur Erfüllung der unter a) festgelegten Mindestanforderungen als auch als ein Gruppe B-Referenzauftrag zur Erfüllung der unter b) festgelegten Mindestanforderungen angegeben werden, sofern der betreffende Auftrag sowohl die unter a) festgelegten Mindestanforderungen als auch die unter b) festgelegten Mindestanforderungen an einen Referenzauftrag erfüllt. Bei allen Mindestanforderungen handelt es sich um Anforderungen an die Bietereignung, deren Nichterfüllung zwingend zum Ausschluss des Angebots führt.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung der ausgeschriebenen Konzession „Veranstaltungsmanagement im Kurhaus Baden-Baden“ im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Eigenerklärung, dass technische Fachkräfte oder technische Stellen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, um einen werbewirksamen Marktauftritt als Konzessionsnehmer zu erzeugen. Mindestanforderungen: Der Bieter bezeichnet unter Angabe des vollständigen Namens bzw. der Firma der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle; und der Kontaktdaten der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle (Funktionsbeschreibung im Bieterunternehmen bzw. Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) entweder a) wenigstens eine Person innerhalb seines Unternehmens, die ausschließlich mit dem Marketing des Bieters betraut ist; oder b) eine externe professionelle Marketingberatung, die mit dem Marketing des Bieters betraut ist. Bei allen Mindestanforderungen handelt es sich um Anforderungen an die Bietereignung, deren Nichterfüllung zwingend zum Ausschluss des Angebots führt.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Eigenerklärung: Angabe, welche Teile der Konzession der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Höchste monatliche Fixpacht
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Höchste Umsatzpacht
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit jedem Angebot sind Nachweise über die Einhaltung der für den Bieter geltenden rechtlichen Verpflichtungen und das Erfüllen der folgenden besonderen Bedingungen für die Auftragsausführung einzureichen: - Bestätigung Datenschutzverpflichtung; - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt, -Formblatt Angabe gewerbliche Schutzrechte.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart, Dr. Alexander Hübner
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: BKV - Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg Anstalt des öffentlichen Rechts
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BKV - Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: 12549
Postanschrift: Werderstraße 4
Stadt: Baden-Baden
Postleitzahl: 76530
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7112274435
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 53208c0b-3809-4487-bc18-766903612346
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart, Dr. Alexander Hübner
Registrierungsnummer: 5ab9aaa5-07cd-4e2b-b5d1-2dc10437ee26
Postanschrift: Lenzhalde 83-85
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70192
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7112274435
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1291121a-fbd6-4213-bcc6-c1a986dff39c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/12/2025 15:03:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 801720-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 233/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/12/2025