2.1.
Verfahren
Titel: IT-Rahmenvertrag Warenkorb 2026
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Systemlieferungsvertrag mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von zwei (2) Jahren (vierundzwanzig (24) Monaten) mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtvertragslaufzeit maximal vier (4) Jahre bzw. achtund-vierzig (48) Monate). Die Ausübung des einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehen-den Optionsrechts zur Vertragsverlängerung steht im freien Ermessen des Auftraggebers; es besteht kein Anspruch seitens des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung. Beginn der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ist der 01.04.2026. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die folgenden Leistungen: die Lieferung von IT-Hardware inkl. Betriebssystem, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch Dienstleistungen zur Vorinstallation, die Inbetriebnahme, Rollout und Unterstützung des Betriebes, die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung und Wiederherstellung mit Integration in die vorhandenen Prozesse des Auftraggebers, Dienstleistungen mit verschiedenen Anforderungsprofilen für den Auftraggeber.
Kennung des Verfahrens: 36a116df-50f5-4efd-9db2-f345caafcfbc
Interne Kennung: DUS-ITKR-2025-020-e
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware), 30213000 Personalcomputer, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Düsseldorf
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mönchengladbach
Land, Gliederung (NUTS): Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neuss
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Grevenbroich
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dormagen
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Meerbusch
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kaarst
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Korschenbroich
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Jüchen
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rommerskirchen
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rhein-Kreis Neuss
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zweckverband Landfolge Garzweiler
Stadt: Erkelenz
Postleitzahl: 41812
Land, Gliederung (NUTS): Heinsberg (DEA29)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 21 180 511,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 119 Abs. 3 GWB, § 15 Abs. 1 VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: IT-Rahmenvertrag Warenkorb 2026
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Systemlieferungsvertrag mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von zwei (2) Jahren (vierundzwanzig (24) Monaten) mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtvertragslaufzeit maximal vier (4) Jahre bzw. achtundvierzig (48) Monate). Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die folgenden Leistungen: die Lieferung von IT-Hardware inkl. Betriebssystem, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch Dienstleistungen zur Vorinstallation, die Inbetriebnahme, Rollout und Unterstützung des Betriebes, die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung und Wiederherstellung mit Integration in die vorhandenen Prozesse des Auftraggebers, Dienstleistungen mit verschiedenen Anforderungsprofilen für den Auftraggeber.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware), 30213000 Personalcomputer, 50300000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Diese Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Vertragsbeginn ist der 01.04.2026. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, diese Rahmenvereinbarung einmalig über die Grundlauf-zeit hinaus um weitere 24 Monate (max. Gesamtlaufzeit von 48 Monaten) zu verlängern, ohne dass es jeweils einer Zustimmung des Auftragnehmers bedarf. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer mindestens zwei (2) Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit mindestens in Textform (§126b BGB) über die Ausübung der Verlängerungsoption.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Düsseldorf
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf , Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mönchengladbach
Land, Gliederung (NUTS): Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf , Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neuss
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf , Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Grevenbroich
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf , Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dormagen
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Meerbusch
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf , Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf , Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Korschenbroich
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf , Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Jüchen
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf , Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rommerskirchen
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf , Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rhein-Kreis Neuss
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf , Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zweckverband Landfolge Garzweiler
Stadt: Erkelenz
Postleitzahl: 41812
Land, Gliederung (NUTS): Heinsberg (DEA29)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung umfasst Leistungen für den Zweckverband selbst und seine Mitglieder. Aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können die ITK und ihre (Verbands-)Mitglieder (Abrufberechtigte) jeweils selbst Einzelabrufe tätigen. Die Mitglieder des ITK sind derzeit: Landeshauptstadt Düsseldorf , Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Grevenbroich, Stadt Dormagen, Stadt Meerbusch, Stadt Kaarst, Stadt Korschenbroich, Stadt Jüchen, Gemeinde Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss, Zweckverband Landfolge Garzweiler.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 21 180 511,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Angebot einzureichen. 2. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Angebot einzureichen. 3. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu dem Ausschlussgrund gem. § 21 MiLoG mit dem Angebot einzureichen. 4. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG mit dem Angebot einzureichen. 5. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Angebot einzureichen. 6. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen). 7. Der verbindliche Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt über die gesamte maximale Lauf-zeit von 48 Monaten (einschl. Verlängerungsoption) 21.180.511,00 Euro (zzgl. USt.). Mit Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass der Auftraggeber – vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB – nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise (Vordruck 6).
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens bezogen auf die drei (3) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck 7).
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Angabe des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Lieferung von IT-Hardware, u.a. PCs, Notebooks, Rugged Notebooks, All-in-One-PCs, Monitore oder vergleichbar, inkl. Betriebssystem, Roll-out, Inbetriebnahme, Service (Wartung/Pflege)) bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der durchschnittliche Jahresumsatz mindestens 15,0 Mio. Euro (netto) betragen muss (Vordruck 7) (Mindestanforderung). Bieter/ Bietergemeinschaften, die nicht über den geforderten tätigkeitsspezifischen Jahresumsatz verfügen oder deren Jahresumsatz diesbezüglich nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllt, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen (Mindestanforderung). Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von insgesamt mindestens 10.000.000 Euro für Sachschäden, 5.000.000 Euro für Personenschäden und 1.000.000 Euro für Vermögensschäden je Versicherungsjahr besteht, oder alternativ im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Vordruck 8) (Mindestanforderung). Bieter/ Bietergemeinschaften, die nicht über die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung verfügen oder deren Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diesbezüglich nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllt, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Darstellung (gem. Vordruck 9) von mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen über die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachten Leistungen zur Lieferung von IT-Hardware (PCs, Notebooks, Rugged Notebooks, All-in-One-PCs, Monitore oder vergleichbar), inkl. Betriebssysteme, Rollout, Inbetriebnahme und Erbringung entsprechen-der Serviceleistungen (Wartung/Pflege). Die folgenden Kriterien 1) (a. – e.) und 2) müssen vollständig und kumulativ innerhalb eines Referenzprojekts für einen Referenzauftraggeber erfüllt sein (Mindestanforderung): 1) Der Referenzauftrag umfasst Leistungen zur a. Lieferung von IT-Hardware (PCs, Notebooks, Rugged Notebooks, All-in-One-PCs, Monitore oder vergleichbar) inkl. Betriebssystemen, b. Dienstleistungen zur Herbeiführung und Wiederherstellung der Betriebsbereit-schaft inkl. Wartungs-/Pflegeleistungen, c. Inbetriebnahme sowie d. Rollout und e. Unterstützung des Betriebes mit Integration in die vorhandenen Prozesse des Auftraggebers und 2) Auftragsvolumen von mindestens 10.000.000 Euro (netto) (zzgl. USt.). Die benannten Kriterien 1) (a. – e.) und 2) müssen jeweils kumulativ und vollständig innerhalb eines Referenzprojekts für denselben Referenzauftraggeber zum Nachweis einer erfolgreichen Referenz erfüllt werden. Bieter/ Bietergemeinschaften, die nicht über die geforderten Referenzen verfügen oder deren eingereichten Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen (Mindestanforderung). Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Nachweis über ein gültiges, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) durch Vorlage eines Zertifikats (in Kopie) (Vordruck 10) (Mindestanforderung). Alternative Nachweise über gleichwertige Managementsysteme sind zum Beleg der Gleichwertigkeit ausführlich zu beschreiben. Die Beschreibung ist dem Angebot als separate, auf den Vordruck 10 referenzierte, Anlage beizufügen. Bieter/ Bietergemeinschaften, die nicht über den geforderten Nachweis verfügen oder deren Qualitätsmanagement diesbezüglich nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllt, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Nachweis über ein gültiges zertifiziertes Umweltmanagement gemäß DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertig) (Vordruck 11) (Mindestanforderung). Alternative Nachweise über gleichwertige Managementsysteme sind zum Beleg der Gleichwertigkeit ausführlich zu beschreiben. Die Beschreibung ist dem Angebot als separate, auf den Vordruck 11 referenzierte, Anlage beizufügen. Bieter/ Bietergemeinschaften, die nicht über den geforderten Nachweis verfügen oder deren Qualitätsmanagement diesbezüglich nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllt, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Nachweis der Zertifizierung des Unternehmens gem. DIN EN ISO/IEC 27001:2017 (oder gleichwertig) durch Vorlage des Zertifikats (in Kopie) (Mindestanforderung) oder auf Basis des IT-Grundschutzes des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats (in Kopie) (Mindestanforderung) oder durch Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen EU-/ EWR-Staaten (in englischer Sprache bzw. deutscher Übersetzung) oder durch Bestätigung des laufenden Zertifizierungsprozesses sowie einer erfolgreich zu erwartenden Zertifizierung vor Vertragsausführungs-/Leistungsbeginn oder alternativ durch Darstellung eines innerbetrieblich implementierten gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems (Vordruck 12) (Mindestanforderung). Alternative Nachweise über gleichwertige Managementsysteme, insbesondere eines eigenen innerbetrieblich implementierten Qualitätsmanagementsystems, sind zum Beleg der Gleichwertigkeit ausführlich zu beschreiben. Die Beschreibung ist dem Angebot als separate, auf den Vordruck 12 referenzierte, Anlage beizufügen. Bieter/ Bietergemeinschaften, die nicht über den geforderten Nachweis verfügen oder deren Qualitätsmanagement diesbezüglich nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllt, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (Leistung mit einer Gewichtung von 50%), Preis (mit einer Gewichtung von 50%).
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (Leistung mit einer Gewichtung von 50%), Preis (mit einer Gewichtung von 50%).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 74 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gem. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle ge-setzten angemessenen Nachfrist (Nachforderung) fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die o.g. nachgeforderten Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der o.g. angemessenen Nachfrist bei der Vergabestelle über die Vergabeplattform eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die o.g. Nachforderung. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für unwesentliche Preisangaben (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 12:15:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 GWB hin. § 134 GWB lautet: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung de Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. Die Vergabestelle weist in Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen bei der zuständigen Vergabekammer auf Folgendes hin: Zum 01.01.2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung in Münster eingerichtet. Sie ist dann landesweit für die Nachprüfungen von Vergabeverfahren zuständig. Ab 01.01.2026 ist die Vergabekammer Westfalen bereits für Nachprüfungen von Vergaben aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig. Dies bedeutet, dass Neueingänge von Verfahren mit Sitz der Vergabestelle im Regierungsbezirk Düsseldorf von der Vergabekammer Westfalen bearbeitet und entschieden werden. Die Kontaktdaten der Vergabekammer Westfalen lauten wie folgt: Geschäftsstelle, zentrales Postfach, Telefax: 0251 411-2165, Geschäftsstelle der Vergabekammer, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster. E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de (https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bird & Bird LLP (Rechtsanwalt Guido Bormann) (Vergabestelle)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bird & Bird LLP (Rechtsanwalt Guido Bormann) (Vergabestelle)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bird & Bird LLP (Rechtsanwalt Guido Bormann) (Vergabestelle)
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bird & Bird LLP (Rechtsanwalt Guido Bormann) (Vergabestelle)
Registrierungsnummer: DE815021337
Postanschrift: Carl-Theodor Straße 6
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: 021120056330
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 974ae61b-0447-48bb-99a3-e28a9efa712a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/12/2025 11:17:55 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 802317-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 233/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/12/2025