Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Issum
Jüchen
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willebadessen
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtgebiet Rheine

803050-2025 - Ergebnis
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtgebiet Rheine
OJ S 233/2025 03/12/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge für öffentliche Personenverkehrsdienste
Dienstleistungen

1. Zuständige Behörde

1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rheine
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtgebiet Rheine
Beschreibung: A. Entgegen der unter Ziffer 2.1 (Verfahrensart) getätigten Angabe wird mit dieser Bekanntmachung die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) im Wege einer Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bekannt gemacht. Soweit als Verfahrensart ein "Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren" angegeben ist, erfolgt dies nur, weil die Angabe der Verfahrensart „Inhousevergabe" technisch nicht möglich war. B. Die Stadt Rheine wird eine gesonderte Vergabebekanntmachung nach § 39 VgV veranlassen, in der sie unter Bezugnahme auf diese Vergabebekanntmachungen ihren Veröffentlichungspflichten nach § 8 Abs. 2 Abs. 3 SaubFahrzeugBeschG nachkommen wird. Hintergrund für diese gesonderte Bekanntmachung ist, dass diese Vergabebekanntmachung nach der VO 1370/2007 keine Möglichkeit zur Mitteilung der entsprechenden Fahrzeuge vorsieht, so dass ein Rückgriff auf die entsprechenden Standardformulare notwendig ist. C. Gründe für Verzicht auf eine wettbewerbliche Ausschreibung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags: Die Stadt Rheine war berechtigt den öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB direkt an die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH (VSR) zu vergeben. Die VSR ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Rheine GmbH (SWR), welche ihrerseits im Alleineigentum der Stadt steht. Die Stadt ist damit in der Lage, über die Weisungskette SWR – VSR mittels der Ausübung ihrer Rechte in der jeweiligen Gesellschafterversammlung den ausschlaggebenden Einfluss auf die strategischen Ziele und die wesentlichen Entscheidungen der VSR im Sinne des § 108 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 GWB auszuüben. Das Tätigkeitskriterium im Verhältnis zwischen Stadt und VSR ist ebenfalls eingehalten und wird auch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des öffentlichen Dienstleistungsauftrags erfüllt sein (§ 108 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Die Tätigkeiten der VSR dienen zu mehr als 80 % der Ausführung von Aufgaben, mit denen sie von der Stadt betraut ist. Zu den Aufgaben, mit denen die VSR durch die Stadt betraut wurde, zählt neben dem Betrieb des Stadtverkehrs auch die Bereitstellung von Parkraum im Stadtgebiet Rheine. Insbesondere die gegenwärtig und künftig mit dieser Verkehrserbringung erzielten Umsätze (insb. Fahrkartenverkauf ÖPNV) bzw. die daraus resultierenden Kosten stehen sowohl in einem kausalen Zusammenhang mit der gegenwärtigen als auch mit der beabsichtigen Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags und sind damit der Stadt zuzurechnen (BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Darüber hinaus bestehen keine privaten Kapitalbeteiligungen an der VSR (§ 108 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Vor diesem Hintergrund sind die Voraussetzungen für eine Inhouse-Gesellschaft im Sinne des § 108 Abs. 1 GWB erfüllt. Die VSR hält ebenfalls die Anforderungen an die Selbsterbringung i.S.d. Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 ein, indem sie einen beudeutenden Teil der Verkehrsleistung selbst erbringen wird. Dieser Eigenanteil wird bei mindestens 20 - 30 % liegen (OLG Düsseldorf, B. v. 19.2.20 Verg 26/17), da sich die VSR aufgrund des zwischen ihr und der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) bestehenden Inhouseverhältnisses nach § 108 Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 5 GWB die operativen Leistungsanteile der RVM zurechnen lassen (bestätigt durch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2020 – VII Verg 2/19) kann. D. Auf die Rechtsbehelfsfrist des § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB wird hingewiesen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Der aktuelle Wortlaut dieser Normen ist u. a. auf der Seite des BM der Justiz und für Verbraucherschutz und des BA für Justiz unter folgendem Link abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ (Hinweis: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtl. Fassung. Diese finden Sie in der Papierausgabe des Bundesgesetzblattes ( https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html ). Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Ausgabe der amtlichen Fassung des Bundesgesetzblattes ausschließlich in Papierform). Zuständige Stelle für das Rechtsbehelfs-­/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Westfalen, Albrecht­-Thaer­-Straße 9, 48147 Münster, E-­Mail: vergabekammer@brms.nrw.de, Telefax: 0251 411­2165, Internet-­Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen (Ziffer 8.1 ORG-0002)
Kennung des Verfahrens: 30e4fb9a-420c-48ff-ac17-07fcdfb2763b
Vorherige Bekanntmachung: 9ae996a7-64de-4a05-9c9b-ac1a429a2c82-01
Vorherige Bekanntmachung: bfabf541-1010-42f9-841a-256f02cc8a56-01
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtgebiet Rheine
Beschreibung: Die Stadt Rheine ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein­-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträgerin für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie hat die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen in ihrem Zuständigkeitsgebiet entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB (vgl. EuGH, Urt. v. 21.3.2019, Az. C­266/17 und C­267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19) an die VSR vorgenommen. Die Direktvergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags erfolgte als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG und umfasst das Linienbündel Steinfurt 2 "Stadtverkehr Rheine" i. S. d. §§ 9 Abs. 2, 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit d) PBefG gemäß Kapitel 5 und 6 des Nahverkehrskonzepts der Stadt Rheine. Die (Mindest­-)Anforderungen für Fahrplan und Standards der von dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. Satz 5 PBefG dem „Ergänzenden Dokument Direktvergabe Stadtverkehr Rheine“ zu entnehmen. Der Nahverkehrsplan des Kreises Steinfurt ist unter https://www.bus-und-bahn-im-muensterland.de/de/zvm/zvm-bus/nahverkehrsplan.php , das Nahverkehrskonzept der Stadt Rheine ist unter https://www.rheine.de/stadtentwicklung-wirtschaft/mobilitaet-und-verkehr/komm-rheine/7273.OePNV.html und das Ergänzende Dokument ist unter https://www.rheine.de/stadtentwicklung-wirtschaft/mobilitaet-und-verkehr/oeffentlicher-personennahverkehr/8393.Direktvergabe-Stadtverkehr-Rheine.html öffentlich zugänglich und abrufbar. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag beinhaltet Regelungen, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 ÖPNVG NRW) in Betracht (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum-, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz- oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial- oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Rheine. Quantitative Änderungen umfassen u.a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehre und von Bedarfsverkehre in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen (z.B. On-Demand-Verkehre) sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen wie z.B. Batterie- und Brennstoffzellbusse), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter ­ insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur ­ nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rheine
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2035
5.1.13.
Bedingungen für den Auftrag
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: Der VSR ist zum Schutz der mit dem öDA vergebenen Verkehrsleistungen ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der VO 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit § 8a Abs. 8 PBefG gewährt worden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der vergebenen öffentlichen Personenverkehrsdienste vor konkurrierenden Linienverkehren mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet der Stadt.
Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen: 100,00
5.1.14.
Qualitätsziele
Sonstige Qualitätsziele: Im Übrigen verpflichtet sich die VSR, die jeweiligen Qualitätsvorgaben des Nahverkehrskonzept Rheine zu beachten.
Informationen über Belohnungen und Strafen:
-
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Rheine

6. Ergebnisse

6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtgebiet Rheine
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtgebiet Rheine
Datum des Vertragsabschlusses: 06/11/2025

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rheine
Registrierungsnummer: DE124389845
Stadt: Rheine
Postleitzahl: 48431
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
Telefon: +495971939490
Internetadresse: https://www.rheine.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
Registrierungsnummer: DE811212099
Stadt: Rheine
Postleitzahl: 48431
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2a330eb9-5b77-4486-8b79-c281eec141fc - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge für öffentliche Personenverkehrsdienste
Unterart der Bekanntmachung: T02
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/12/2025 17:01:11 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 803050-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 233/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/12/2025