1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2.1.
Verfahren
Titel: Analytik von Oberflächenwasserproben auf chemische Parameter
Beschreibung: Das LANUK beabsichtigt die Analyse von Oberflächenwasserproben auf chemische Parameter zu vergeben. Gemäß der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sind an trinkwasserrelevanten Messstellen eine Reihe von Stoffen in Oberflächenwasser zu untersuchen. Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer im Zuge eines Offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 1 VgV mit einer unbeschränkten Anzahl an Unternehmen beabsichtigt.
Kennung des Verfahrens: 6b651b1a-0e43-40e7-8465-8053378f4a10
Interne Kennung: 6;1001850380;EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90715000 Untersuchung von Verschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 505 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTZVWVJC7# Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Analytik von Oberflächenwasserproben auf chemische Parameter
Beschreibung: Während der gesamten Vertragslaufzeit werden maximal 231 Proben analysiert. Die Übermittlung der Proben erfolgt in unregelmäßigen Abständen mit einer wechselnden Probenanzahl. Erfahrungsgemäß wird wöchentlich eine wechselnde Anzahl an Proben an den Auftragnehmer übermittelt. Geplant sind max. 77 Proben/Jahr. Die Probenahme verteilt sich auf 4 Quartale, also ca. 20 Proben/Quartal. Die Übermittlung der Proben (=Abruf aus Rahmenvereinbarung) erfolgt in unregelmäßigen Abständen mit einer wechselnden Probenanzahl via DHL-Paketversand in Styropor-Transportboxen und wird dem Auftragnehmer am Versandtag per E-Mail mit einem Versandanschreiben angekündigt. Die Kosten für den Versand übernimmt der Auftraggeber. Nach Probeneingang übermittelt der Auftragnehmer per E-Mail (s.o.) eine Eingangsbestätigung an den Absender/Auftraggeber. Die Probenflaschen müssen schnellstmöglich nach erfolgter Analytik zurückgesendet werden. Die Kosten für die Rücksendung werden vom Auftragnehmer übernommen und sind in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Die Prüfberichte müssen innerhalb von 4 Wochen nach Probeneingang an den Auftraggeber übermittelt werden. Die Stoffliste kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Interne Kennung: 6;1001850380;EU
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90715000 Untersuchung von Verschmutzungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Firmen-Fragenkatalog Teil B - Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Firmen-Fragenkatalog Teil B - Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Firmen-Fragenkatalog Teil B - Berufs-/Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Nachweis des Labors über eine Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 34 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/01/2026 09:05:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Stoffliste muss vollständig bedient werden können. Die Bestimmungsgrenzen sind möglichst einzuhalten. Die Methoden der zu analysierenden Stoffe müssen spätestens Ende des ersten Quartals 2026 zur Verfügung stehen. Die verwendeten Prüfverfahren müssen den Anforderungen der Oberflächengewässerverordnung (2016, Anlage 9, Pkt. 1 und 2) entsprechen. Das messende Labor muss über eine Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 verfügen. Der geschätzte maximale Gesamtwert der Rahmenvereinbarung beträgt 505.000,00 EUR netto. Dieser Betragt stellt die Obergrenze aller im Rahmen dieser Vereinbarung zulässigen Abrufe über die gesamte Vertragslaufzeit dar. Sobald dieser Gesamtbetrag erreicht ist, endet die Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Weitere Abrufe sind dann unzulässig. Während der gesamten Vertragslaufzeit werden maximal 231 Proben analysiert.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Bis spätestens Ende November eines Kalenderjahres hat der Auftragnehmer eine Teilrechnung für alle bis dahin erbrachte Leistungen des entsprechenden Kalenderjahres einzureichen (also Ende November 2026 für die bis dahin erbrachte Leistungen in 2026, etc.). Eine weitere Teilrechnung über die restlichen Leistungen eines Kalenderjahres ist vom Auftragnehmer bis spätestens Ende Februar des Folgejahres einzureichen (Leistungen aus Dezember 2026 und alle Leistungen bis Ende Februar 2027). Die Schlussrechnung ist dem Auftraggeber spätestens Ende Februar 2029 einzureichen. Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Die Vergütung erfolgt aufgrund tatsächlich erbrachter Leistungen. Die Rechnungen können nach Wahl des Auftragnehmers entweder 1. per E-Mail oder 2. als E-Rechnung eingereicht werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Registrierungsnummer: 0204:05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 23613050
Fax: +49 236130559855
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 0251-411-0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 27f84776-7131-40d4-9014-fdef362b71c7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/12/2025 10:58:05 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 797784-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 232/2025
Datum der Veröffentlichung: 02/12/2025