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Schwelm
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Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willebadessen
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Lastwagen mit Hebeplattform – Lieferung einer Hubarbeitsbühne

799053-2025 - Ergebnis
Deutschland – Lastwagen mit Hebeplattform – Lieferung einer Hubarbeitsbühne
OJ S 232/2025 02/12/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung einer Hubarbeitsbühne
Beschreibung: Lieferleistung
Kennung des Verfahrens: 1a1db3e4-715b-4ca7-a822-8a65c6baa39f
Interne Kennung: 25-044
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34142100 Lastwagen mit Hebeplattform
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Berck-sur-Mer-Str. 24
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y40YTJBWLDBR# Auf die beigefügte Zusammenstellung "CSX 43 - Zusammenstellung einzureichender Unterlagen.pdf" wird verwiesen. Zur Vermeidung unnötiger Nachforderungen werden Sie gebeten, alle geforderten Unterlagen, sofern diese nicht Bestandteil einer benannten Präqualifizierung sind, Ihrem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb von 6 Tagen, beginnend mit dem Tag nach der Aufforderung, nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Bewerberfragen, Kommunikation: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüche oder Rechtsverstöße, so hat dieser unverzüglich den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Bewerber können hierzu Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und die Anforderung weiterer Informationen (Bewerberfragen) haben ausschließlich in Textform über das Vergabeportal, Modul "Kommunikation" des Projektraumes der Ausschreibung zu erfolgen. Telefonische sowie per E-Mail oder Telefax eingereichte Fragen werden nicht beantwortet, sofern ihre Beantwortung für andere Bewerber bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihrer Angebote von Belang sein kann. Die Fragen müssen vor der Angebotsabgabe innerhalb der benannten Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen gestellt werden, damit diese rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet und von allen Bewerbern bei der Angebotserstellung zeitgerecht berücksichtigt werden können. Die eingereichten Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, die Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen. Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, Telefax oder als Anhang einer Kommunikationsnachricht eingereicht werden, können nicht akzeptiert werden und müssen von der Wertung ausgeschlossen werden. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Angebote, die Veränderungen enthalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Abweichende Erklärungen oder Unterlagen des Bieters oder dessen Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Im Übrigen wird auf die beigefügten Teilnahmebedingungen hingewiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung einer Hubarbeitsbühne
Beschreibung: Lieferung einer LKW-Arbeitsbühne/selbstfahrende Hubarbeitsbühne mit 30m Arbeitshöhe für den Bau- und Betriebshof der Stadt Bad Honnef
Interne Kennung: 25-044
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34142100 Lastwagen mit Hebeplattform
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Berck-sur-Mer-Str. 24
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 09/11/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bad Honnef - Der Bürgermeister

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Im Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Palfinger GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2 - 532390
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Im Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Im Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Palfinger GmbH, 83404 Ainring
Datum des Vertragsabschlusses: 11/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Im Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Im Zuge der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird bewusst auf die Angabe der konkreten Angebotspreise der obsiegenden Bieter verzichtet. Der Grund hierfür liegt im berechtigten Interesse am Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 VgV sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Die Angebotskalkulation eines Unternehmens stellt regelmäßig ein wesentliches Element seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar und ist daher als besonders schützenswert anzusehen. Die Offenlegung des konkreten Angebotspreises kann Rückschlüsse auf die Kalkulationsgrundlagen, Preisstrategien, Verhandlungsspielräume sowie Kostenstrukturen des Unternehmens zulassen. Damit besteht die konkrete Gefahr, dass Wettbewerber sensible Informationen erlangen, die zu einem verzerrten Wettbewerb führen oder in zukünftigen Verfahren gezielt ausgenutzt werden könnten. In Abwägung zwischen dem Transparenzgebot im Vergabeverfahren und dem Geheimnisschutz überwiegt hier das berechtigte Interesse des obsiegenden Bieters an der Vertraulichkeit seiner Angebotskonditionen. Die Veröffentlichung der sonstigen vergaberelevanten Informationen (z.?B. Name des Auftragnehmers, Art und Umfang des Auftrags, Zuschlagsdatum) gewährleistet bereits eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergabevorgangs im Sinne der §§ 8 und 39 VgV. Eine Veröffentlichung der Preise wird daher aus Gründen des Geheimnisschutzes unterlassen.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Registrierungsnummer: 053820008008-31001-22
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2224184134
Fax: +49 2224184115
Internetadresse: https://meinbadhonnef.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50606
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Palfinger GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE131561002
Postanschrift: Feldkirchener Feld 1
Stadt: Ainring
Postleitzahl: 83404
Land, Gliederung (NUTS): Berchtesgadener Land (DE215)
Land: Deutschland
Telefon: +49086544770
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1d4a4eee-c144-46ce-a100-54521332f783 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/12/2025 08:14:50 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 799053-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 232/2025
Datum der Veröffentlichung: 02/12/2025