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Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Los 2 Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die Weiterentwicklung des Verfahrens MoeVe

795947-2025 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Los 2 Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die Weiterentwicklung des Verfahrens MoeVe
OJ S 231/2025 01/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Los 2 Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die Weiterentwicklung des Verfahrens MoeVe
Beschreibung: Das ITZBund benötigt externe Unterstützung bei der Weiterentwicklung, Pflege, Wartung von Fachverfahren sowie der Testung und der Qualitätssicherung. Diese erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem ITZBund, der Fachseite und externen Schnittstellenmit
Kennung des Verfahrens: aa8c12c7-24b8-4e6c-b747-4955a9d22e8c
Interne Kennung: Z42-2025-0065 Los 2
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB)
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Los 2 Rahmenvertrag für Dienstleistungen für die Weiterentwicklung des Verfahrens MoeVe
Beschreibung: Das geschätzte Abrufvolumen für die o.g. Unterstützungsleistungen beträgt bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags von vier Jahren rund 73.000 Personentage. Es erfolgt eine losbezogene Angebotslimitierung. In dem hiesigen Verfahren kann ein Bieter auf maximal ein Los anbieten und den Zuschlag erhalten. Sofern ein Bieter auf mehr als ein Los anbietet, wird das Angebot gewertet, welches vom Zeitstempel als erstes eingegangen ist. Entsprechend der Losaufteilung ist vorgesehen, je Los einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer abzuschließen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: EA7 Referenz 1 Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine geeignete Referenz mit den nachfolgend aufgeführten Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen:  Beschreibung der ausgeführten Leistungen,  Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum  Zeitraum der Leistungserbringung,  Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.  Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die erste Referenz: a)Die Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB bzw. im Sinne von Artikel 1, Nr. 1 und Nr. 4 der RICHTLINIE 2014/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG umfassen. b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens also ein Verfahren zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in Deutschland. c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung, technische Beratung, Last- und Performancetests. d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung); e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit); f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto). Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es ist hier eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Referenzen zu bestimmten Lieferungen" für die Kriterien der "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" mitgenutzt: EA8 Referenz 2 Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine zweite geeignete Referenz mit den nachfolgend aufgeführten Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen:  Beschreibung der ausgeführten Leistungen,  Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum  Zeitraum der Leistungserbringung,  Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.  Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an diese zweite Referenz: Entweder a) oder b) als Muss-Anforderung: a) Die Referenz muss einen Auftrag eines deutschen öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen oder b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens also ein Verfahren zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in Deutschland. Muss-Anforderungen (c bis f): c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung, technische Beratung, Last- und Performancetests. d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung); e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit); f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto). Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es ist hier eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" für die Kriterien der "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" mitgenutzt: EA9 Referenz 3 Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine dritte geeignete Referenz mit den nachfolgend aufgeführten Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen:  Beschreibung der ausgeführten Leistungen,  Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum  Zeitraum der Leistungserbringung,  Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.  Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an diese dritte Referenz: Entweder a) oder b) als Muss-Anforderung: a) Die Referenz muss einen Auftrag eines deutschen öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen oder b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens also ein Verfahren zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in Deutschland. Muss-Anforderungen (c bis f): c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung, technische Beratung, Last- und Performancetests. d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung); e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit); f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto). Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es ist hier eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Übergreifende Vorgabe für EA [10] bis EA [24]: Die Senioritätenstufen für die jeweiligen Rollen sind wie folgt definiert: • Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen: Grundkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 100 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen. • Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen: Vertiefte Kenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 3 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 200 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen. • Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen: Expertenkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 5 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 500 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen. Für alle gemäß EA10 bis EA24 geforderten/anzugebenden Fachkräfte gelten jeweils folgende übergreifenden Anforderungen: Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die jeweilige Fachkraft muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal: - Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C1 nach CEFR) - Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) __________________________________________________________________________ EA10 Rolle 1 der technischen Fachkräfte: Projektleiter*in (Senioritätenstufe Experte) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Projektleiter*in: 1 technische Fachkraft (VZÄ). Der/die Projektleiter*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. • Expertenkenntnisse in der Projektleitung aus vorangegangenen Projekten • Expertenkenntnisse zu agilen Projekten und agilen Vorgehensweisen • Expertenkenntnisse zur Skalierung in agilen Projekten • Expertenkenntnisse in Personalführung

Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt: EA11 Rolle 2 der technischen Fachkräfte: System- und SW-Architekt*in (Senioritätenstufe Experte) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - System- und SW-Architekt*in - Experte: 2 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die System- und SW-Architekt*in - Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. • Expertenkenntnisse in der Rolle als Architekt in Enterprise - Projekten • Expertenkenntnisse v.a. zu Java, Spring Framework • Expertenkenntnisse zu Microservice-Architekturen • Expertenkenntnisse zu relationalen Datenbanken, u. a. Oracle • Expertenkenntnisse zu Cloudtechnologien wie Kubernetes und OpenShift, o-der gleichwertige Cloudtechnologien • Expertenkenntnisse im Bereich Containervirtualisierung wie Docker oder gleichwertige Technologien • Expertenkenntnisse mit komplexen Projekten mit vielen einzelnen Komponenten und der Konfiguration • Expertenkenntnisse im Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwerti-ge Technologien • Expertenkenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git • Expertenkenntnisse zu Red Hat JBoss EAP im Enterprise Umfeld • Expertenkenntnisse zu Kubernetes, OpenShift, Azure Cloud Service • Expertenkenntnisse in Containervirtualisierung z.B. Docker oder Spring Boot • Expertenkenntnisse zu verteilten Infrastruktur-Komponenten • Expertenkenntnisse in der Verwendung der Tools Jira und Confluence EA12 Rolle 3 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Anforderungsanalyse (Senioritätenstufe Experte) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Teamleiter*in Anforderungsanalyse - Experte: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Teamleiter*in Anforderungsanalyse - Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. • Expertenkenntnisse in der Teamleitung in agilen Projekten (Planung und Steuerung) • Expertenkenntnisse in der Statusvorstellung des Teams in den entsprechenden Gremien • Expertenkenntnisse in der Kommunikation und Abstimmung mit anderen Teams und Stakeholdern • Expertenkenntnisse im Ablauf- und Prozessmanagement in agilen Teams • Expertenkenntnisse in der Moderation von Workshops • Expertenkenntnisse im Coaching von Junior-Anforderungsanalytiker*innen • Erfahrung in der Qualitätssicherung von erstellten funktionalen Beschreibungen so-wie erstellten Fachspezifikationen • Expertenkenntnisse in der Analyse von fachlichen und nicht fachlichen Anforderungen im Enterprise Umfeld • Expertenkenntnisse zu agilen Methoden, z.B. als Business Analyst oder als Product Owner • Expertenkenntnisse zum Umgang mit Tools wie Doors Next, Jira, Confluence und Planungstools wie Advanced Roadmaps, Structure oder Ähnliches

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt: EA13 Rolle 4 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in SW-Entwicklung (Senioritätenstufe Experte) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Teamleiter*in SW-Entwicklung - Experte: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Teamleiter*in SW-Entwicklung - Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. • Expertenkenntnisse zu Java, Spring Framework im Enterprise Umfeld • Expertenkenntnisse zur Steuerung und Überwachung von SW-Entwicklungsteams • Expertenkenntnisse zum Umgang mit JavaTypeScript, React, Node.js im Zusammenhang mit UI-Entwicklung nach SPA (Single Page Application) • Expertenkenntnisse zu relationalen Datenbanken • Expertenkenntnisse zum Umgang mit Cloudtechnologien (z.B. Spring Cloud, Kubernetes, OpenShift) und Containervirtualisierungen (z.B. Docker) • Expertenkenntnisse im Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwertige Technologien • Expertenkenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git • Expertenkenntnisse zum Umgang mit Automic Business Automation (früher: UC4) • Expertenkenntnisse zum Umgang mit Jasper Reports • Expertenkenntnisse zum Umgang mit technischer Anbindung von Software zur Validierung von Daten (z.B. Bankdatenüberprüfung von Uniserv) • Expertenkenntnisse zur Entwicklung von Java-Anwendungen und Webanwendungen • Expertenkenntnisse zur Entwicklung der Digitale Barrierefreiheit und deren Umsetzung in der jeweiligen Technologie (zum Beispiel Anbindung der Accessibility-API oder Verwen-dung der Komponentenbibliothek "KoliBri") • Expertenkenntnisse zum Umgang mit automatisieren Test und dazugehöriger Skript-Erstellung mit Erzeugung von dafür vorgesehen Testdaten • Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von u.a. User Stories, Epics • Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung der Entwicklungsergebnisse für die koordinierten Entwicklungspakete • Vertiefte Kenntnisse zu anderen Technologien, z.B. App-Entwicklung auf Android oder iOS EA14 Rolle 5 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Test für Entwicklung (Senioritätenstufe Experte) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Teamleiter*in Test für Entwicklung - Experte: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Teamleiter*in Test für Entwicklung- Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. • Expertenkenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten • Expertenkenntnisse zur Steuerung und Überwachung von Testteams • Expertenkenntnisse zum Schnittstellentest z.B. mit SOAP-UI • Expertenkenntnisse im Testen von graphischen Oberflächen z.B. mit Selenium • Expertenkenntnisse zu Testmanagementtools z.B. HP Alm Quality Center sowie agilen Tools z.B. JIRA/Confluence EA15 Rolle 6 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Anwendungsbetreuung und Support (Senioritätenstufe Expert) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Teamleiter*in Anwendungsbetreuung und Support - Experte: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Teamleiter*in Anwendungsbetreuung und Support - Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. • Expertenkenntnisse in Analyse, Abstimmung und Behebung von 3rd-Level-Tickets • Expertenkenntnisse zur Steuerung und Überwachung von Supportteams • Expertenkenntnisse in der Vorbereitung, Abstimmung und Durchführung von Datenbereinigungen

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Durchschnittlicher jährliche Belegschaft" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt: EA16 Rolle 7 der technischen Fachkräfte: Anforderungsanalytiker*in (Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Anforderungsanalytiker*in - Senior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Anforderungsanalytiker*in - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. • Vertiefte Kenntnisse in der Moderation von Workshops • Vertiefte Kenntnisse im Coaching von Junior-Anforderungsanalytiker*innen • Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von erstellten funktionalen Beschreibungen sowie erstellten Fachspezifikationen • Vertiefte Kenntnisse in der Analyse von fachlichen und nicht fachlichen Anforderungen im Enterprise Umfeld • Vertiefte Kenntnisse zu agilen Methoden, z.B. als Product Owner • Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Tools wie Doors Next, Jira, Confluence und Planungstools wie Advanced Roadmaps, Structure oder Ähnliches EA17 Rolle 8 der technischen Fachkräfte: SW-Entwickler*in (Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - SW-Entwickler*in - Senior: 3 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die SW-Entwickler*in - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. • Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von u.a. User Stories, Epics • Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung der Entwicklungsergebnisse für die koordinierten Entwicklungspakete • Vertiefte Kenntnisse zu anderen Technologien, z.B. App-Entwicklung auf Android oder iOS • Vertiefte Kenntnisse zu Java, Spring Framework im Enterprise Umfeld • Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit JavaTypeScript, React, Node.js im Zusammenhang mit UI-Entwicklung nach SPA (Single Page Application) • Vertiefte Kenntnisse zu relationalen Datenbanken • Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Cloudtechnologien (z.B. Spring Cloud, Kubernetes, OpenShift) und Containervirtualisierungen (z.B. Docker) • Vertiefte Kenntnisse im Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwertige Technologien • Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git • Vertiefte Kenntnisse zur Entwicklung von Java-Anwendungen und Webanwendungen • Vertiefte Kenntnisse zur Entwicklung der Digitale Barrierefreiheit und deren Umsetzung in der jeweiligen Technologie (zum Beispiel Anbindung der Accessibility-API oder Verwendung der Komponentenbibliothek "KoliBri") • Vertiefte Kenntnisse zur Umsetzung von automatisieren Tests mit entsprechenden Techno-logien/ Tools (z.B. Jenkins, Playwright etc.), Programmiersprachen (z.B. Java, Python etc.) und dazugehöriger Skript-Erstellung mit Erzeugung von dafür vorgesehen Testdaten EA18 Rolle 9 der technischen Fachkräfte: Tester*in für Entwicklung (Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Tester*in für Entwicklung - Senior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Tester*in für Entwicklung - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. • Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von Testfällen und des Testvorgehens • Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Testmanagementtools z.B. HP Alm Client sowie agi-len Tools z.B. JIRA/Confluence • Vertiefte Kenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten • Vertiefte Kenntnisse zum Schnittstellentest z.B. mit SOAP-UI

Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Anzahl der Führungskräfte" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt: EA19 Rolle 10 der technischen Fachkräfte: Spezialist*in Deployment und Anwendungsbetrieb (Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Spezialist*in Deployment und Anwendungsbetrieb - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Spezialist*in Deployment und Anwendungsbetrieb - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. • Vertiefte Kenntnisse zu verteilten Systemen mit einer Vielzahl an Komponenten • Vertiefte Kenntnisse zu Versionsverwaltungssystemen und im Dependency - Management, mit Maven und NPM oder gleichwertigen Technologien • Vertiefte Kenntnisse zum Aufsetzen von CI/CD-Pipelines für Java- und JavaTypeScript - Komponenten • Vertiefte Kenntnisse zu Cloudtechnologien, insbesondere im Konfigurationsmanagement, mit Software - Containern und deren Orchestrierung sowie auch dem Aufsetzen von CI/CD - Pipelines unter der Verwendung von Containern • Vertiefte Kenntnisse im Bereich von DevSecOps • Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit JBoss EAP Servern und mit Cloud-Umgebungen auf Basis von Kubernetes, Openshift • Vertiefte Kenntnisse zum Aufbau und zum Umgang mit verteilten Systemen • Vertiefte Kenntnisse zum Konfigurieren und überwachen von verteilten Systemen sowohl auf Applicationservern als auch in cloudbasierten Umgebungen • Im Übrigen ergeben sich die zu erfüllenden fachliche Anforderungen aus den zur Rolle vorstehend aufgeführten Aufgaben EA20 Rolle 11 der technischen Fachkräfte: Spezialist*in Defect Management (Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: • Spezialist*in Defect Management - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Spezialist*in Defect Management - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. • Vertiefte Kenntnisse oder Projekterfahrung im Bereich des Projektmanagements mit V-Modell und ITIL oder vergleichbare Erfahrungen • Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalkulationen und Erstellung von Präsentationen. • Vertiefte Kenntnisse in der Ausarbeitung von Dokumentationen • Vertiefte Kenntnisse in den Technologien von relationalen Datenbanken (SQL) • Vertiefte Kenntnisse in Umgang mit System und Massendatenverarbeitung • Vertiefte Kenntnisse in JIRA • Vertiefte Kenntnisse in der Verwaltung und Steuerung im Rahmen des Fehlerbehebungsmanagement

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Anteil der Unterauftragsvergabe" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt: EA21 Rolle 12 der technischen Fachkräfte: 2nd-Level Support (Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - 2nd-Level Support - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die 2nd-Level Support - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. • Vertiefte Kenntnisse zur Bearbeitung von Echt-Betriebs-Tickets in verschiedenen Systemen • Vertiefte Kenntnisse zur Ticketbearbeitung in einem Multi-Stakeholder-Projekt mit mehreren fachlichen als auch technischen Partnern und Auftraggebern • Vertiefte Kenntnisse in relationalen Datenbanken und in Verwendung von SQL • Vertiefte Kenntnisse in JIRA • Vertiefte Kenntnisse in Erstellung von Skripten zur Bereinigung auf Datenbankebene von Datenfehler • Vertiefte Kenntnisse in Erstellung von Auswertungen mit hoher Komplexität auf Daten-bankebene EA22 Rolle 13 der technischen Fachkräfte: Technische*r Autor*in für Entwicklung (Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Technische*r Autor*in für Entwicklung - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Technische*r Autor*in für Entwicklung - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. • Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalkulationen und Erstellung von Präsentationen. • Vertiefte Kenntnissein der Unterstützung des Projektmanagement nach agiler Arbeitsweise oder nach V-Modell XT • Vertiefte Kenntnisse in der Erstellung barrierefreier Dokumente (Beispiele Word, Power-Point, PDF, etc.) • Vertiefte Kenntnisse in Jira und Confluence EA23 Rolle 14 der technischen Fachkräfte: Scrum Master*in (Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für [ die MoeVe ] wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: -Scrum Master*in - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Scrum Master*in - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. • Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalkulationen und Erstellung von Präsentationen. • Vertiefte Kenntnisse in Theorie, Praktiken und Regeln des Scrum-Prozesses • Vertiefte Kenntnissein der Unterstützung des Projektmanagement nach agiler Arbeitsweise • Vertiefte Kenntnisse in Jira und Confluence

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt: EA24 Rolle 15 der technischen Fachkräfte: Ergonomieverantwortliche*r für Entwicklung (Senioritätenstufe Senior) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für [ die MoeVe ] wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: - Ergonomieverantwortliche*r für Entwicklung - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ). Der/die Ergonomieverantwortliche*r für Entwicklung - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen. Fachliche Anforderungen: Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen. • Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalkulationen und Erstellung von Präsentationen. • Vertiefte Kenntnisse in Jira und Confluence • Vertiefte Kenntnisse über Werkzeuge für Usability Engineering • Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in Arbeitsplatzergonomie für Bildschirmarbeitsplätze, Software-Ergonomie und Gebrauchstauglichkeit (= Usability) • Vertiefte Kenntnisse in der Prüfung auf barrierefreie Dokumente (Word, PowerPoint, PDF, etc.) • Vertiefte Kenntnisse in der Prüfung auf barrierefreie Anwendungen in der Softwareentwicklung

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: EA6 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der geforderte bereichsspezifische Netto-Mindestumsatz für jedes Geschäftsjahr beträgt 10.000.000,00 EUR (netto). Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten Leistungsinhalte der Anlage "Leistungsbeschreibung" bezieht. Übersenden Sie bitte die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte", welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, ist der o.g. Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vom eignungsverleihenden Unternehmen anzugeben. Übersenden Sie bitte für jedes eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte". Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: -
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß dem in dem Leistungsverzeichnis vorgegebenen Wertungsschema. Diesem Wertungsschema liegt die einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de) zugrunde. Es fließen die aus dem Angebot erzielten Leistungspunkte und der Gesamtangebotspreis ein.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=820894
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 100 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Registrierungsnummer: 991-18202-59
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
Telefon: +49 228-99680-0
Fax: +49 228-99680-186200
Internetadresse: https://www.itzbund.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: T:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 373d44f3-ce72-4bfa-b220-462a9a62d8b8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/11/2025 12:53:56 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 795947-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 231/2025
Datum der Veröffentlichung: 01/12/2025