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Deutschland – Branchenspezifisches Softwarepaket – DV-technische Unterstützung im Rettungsdienst

792516-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Branchenspezifisches Softwarepaket – DV-technische Unterstützung im Rettungsdienst
OJ S 230/2025 28/11/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesstadt Bonn
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: DV-technische Unterstützung im Rettungsdienst
Beschreibung: Bereitstellung und Betrieb einer Software für die Unterstützung von Telemedizin im kommunalen Rettungsdienst im Wege einer Direktbeauftragung gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. Abs. 6 VgV
Kennung des Verfahrens: a17e05a0-5fa7-4711-a44e-22b2eae5353d
Interne Kennung: BN-2025-02150
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48614000 Datenerfassungssystem, 48516000 Softwarepaket für den Datenaustausch
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lievelingsweg 112
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFDXZW# Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass der Beschaffungsgegenstand aufgrund der dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, dem Unternehmen pulsation IT GmbH zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: DV-technische Unterstützung im Rettungsdienst
Beschreibung: Durch die Bundesstadt Bonn werden Rettungswagen der Regelvorhaltung betrieben, die schrittweise an das Telemedizinsystem angebunden werden sollen. Die Einsatzdokumentation in der Bundesstadt Bonn erfolgt mittels der Software docYou med der Firma pulsation-IT. Eine zukünftige Telemedizinlösung muss die vielfältigen Anforderungen, welche sich aus den vorgenannten Umständen ergeben, abbilden können. Ziel ist es, eine flächendeckende telemedizinische Versorgung des gesamten Wirkungsbereichs durch den Kernträger Stadt Bonn zu gewährleisten und die Qualität der Versorgung weiter zu verbessern. Die Telemedizinlösung muss sowohl die Arbeit mit analoger Dokumentation auf Papier unterstützen als auch mit einem digitalen System zur Patientendatenerfassung verzahnt sein. Auch ist die Medizintechnik unterschiedlicher Hersteller (hier vornehmlich die EKG-Geräte ZOLL X-Series und Corpuls C3) zu unterstützen. Bereits genutzte Hardware im Rettungsdienst ist durch die Telemedizinlösung zu nutzen.
Interne Kennung: BN-2025-02150
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48614000 Datenerfassungssystem, 48516000 Softwarepaket für den Datenaustausch
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lievelingsweg 112
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 7 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Vereinbarungen zur Beschaffung der beschriebenen Leistungen abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde. Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesstadt Bonn
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die im Rahmen der Telemedizin erhobenen Einsatz-, Vital-, Patienten- und Versorgungsdaten müssen elektronisch dokumentiert und in einem gemeinsamen Protokoll an die weiterbehandelnde Institution übermittelt werden. Die teilweise noch im Rettungsdienst in Papierform durchgeführte Dokumentation der Einsatz- und Patientendaten eignet sich hier nicht. Entsprechend erfolgt in der Bundesstadt Bonn stufenweise die Überführung hin zu einer digitalen Erfassung direkt an der Einsatzstelle über Tablet-PCs in der docYou med-App. Das vorhandene Patientendokumentationssystem wird nun um eine telemedizinische Lösung erweitert , um eine vollständig integrierte, gemeinsame Dokumentation von Telenotarzt und Rettungsmittelbesatzung in Echtzeit zu ermöglichen. Dies kann schnittstellenfrei gewährleistet werden und so eine einheitliche Protokollierung einschließlich der telemedizinischen Daten ermöglichen. Ein gemeinsames, chronologisches und fortlaufend schlüssiges Rettungsdienstprotokoll zum Notfalleinsatz steht hiermit zur Verfügung. Nur ein integriertes System mit einem durchgängigen Protokoll kann aus Sicht des Rettungsdienstträgers die Informationsweitergabe an das weiterbehandelnde Klinikpersonal gewährleisten und Informationsdefizite ausschließen. Negative Auswirkungen auf den Behandlungserfolg sind so ausschließbar. Dieser Weg entspricht den Digitalisierungszielen. Das vollintegrierte System für die Dokumentation und das Telemedizinsystem gewährleistet eine erhöhte Ausfallsicherheit. Darüber hinaus ermöglicht eine solche Systemlösung eine umfassende statistischen Auswertung, ohne dass eine separate Anbindung an zusätzliche Auswertetools erforderlich ist. Die Bedienungssicherheit wird durch Nutzung von nur einer App-Anwendung gefördert. Darüber hinaus können erhebliche Einsparungen erzielt werden, wenn bereits vorhandene Hardware, deren zentrale Endgeräteadministration, Serversysteme sowie Nutzerverwaltung für die telemedizinische Lösung synergetisch mitgenutzt werden können. Schnittstellen zwischen Dokumentation und Telenotarztsystem werden entbehrlich.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: pulsation IT GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: NB
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: BN-2025-02150
Titel: DV-technische Unterstützung im Rettungsdienst
Datum der Auswahl des Gewinners: 26/11/2025

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesstadt Bonn
Registrierungsnummer: 05314-31001-65
Postanschrift: Lievelingsweg 112
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228-772600
Internetadresse: http://www.bonn.de
Profil des Erwerbers: http://www.bonn.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: DE812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: pulsation IT GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE284291965
Postanschrift: Thyssenstraße 23
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13407
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Markus Goebel
Telefon: +49 304099919-0
Fax: 030-4099919-29
Internetadresse: https://www.pulsation-it.com
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e18776ce-f7aa-4222-867f-311128032299 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/11/2025 15:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 792516-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 230/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/11/2025