1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
2.1.
Verfahren
Titel: ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400); TEB-SW 2/01/21/10714
Beschreibung: AO 145-86 - Kartierung Dohlenkrebs
Kennung des Verfahrens: 51c33d3a-380a-4a42-8eda-5a4422e2758c
Interne Kennung: TEB-SW 2/01/21/10714
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400); TEB-SW 2/01/21/10714
Beschreibung: AO 145-86 - Kartierung Dohlenkrebs
Interne Kennung: TEB-SW 2/01/21/10714
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Emmendingen (DE133)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: DB Netz AG
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEB-SW 2/01/21/10714
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: TEB-SW 2/01/21/10714 - Sweco GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 06/02/2002
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Kennung der EU-Mittel: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 541749-2023
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: NA144-63: Da der Auftragnehmer bereits die Bauzeiten- und Finanzierungspläne nach RiL 809 erstellt hat (ehemalige Hauptvertrag B0171400 und Fortschreibung NA 144-7 - Pos. 3.14 der Anlage 01.1 bzw. 3.9 der Anlage 01.2), liegen ihm alle Grundlagendaten vor. Da der AN als Generalplaner die gesamte Planung übernimmt, sind ihm die detaillierten Abhängigkeiten, die im Bauablaufplan zu berücksichtigen sind, bekannt. Die bauwerkspezifischen Bauzeitenpläne sind darüber hinaus grundlegend zu den Abstimmungen der Planung mit Dritten, was zu den Hauptaufgaben des Generalplaners gehört. // NA157-83: Da der Auftragnehmer bereits die Bauzeiten- und Finanzierungspläne nach RiL 809 erstellt hat (ehemalige Hauptvertrag B0171400 und Fortschreibung NA 157-4 - Pos. 3.14 der Anlage 01.1 bzw. 3.9 der Anlage 01.2), liegen ihm alle Grundlagendaten vor. Da der AN als Generalplaner die gesamte Planung übernimmt, sind ihm die detaillierten Abhängigkeiten, die im Bauablaufplan zu berücksichtigen sind, bekannt. Die bauwerkspezifischen Bauzeitenpläne sind darüber hinaus grundlegend zu den Abstimmungen der Planung mit Dritten, was zu den Hauptaufgaben des Generalplaners gehört. // NA146-95: Der AN verfügt über das wesentliche Know-How und spezifisches Projektwissen. Er hat die Grundleistungen durchgeführt, die für diese partiellen tiefergreifenden Planungsleistungen notwendig sind. Ein neuer AN ohne Projekt- und Planungskenntnisse müsste sich in die Grundleistungen einarbeiten, bzw. diese erneut erstellen. Es würde in dem laufenden Planungsprozess zu einem erheblichen Verzug führen, Kosten für das Projekt verursachen und ist demnach nicht wirtschaftlich. Es handelt sich daher um eine erforderliche zusätzliche Leistung. Ein Wechsel des AN ist technisch unsinnig und mit erheblichen Zeitverzug und erhöhten Kosten verbunden. Darüber hinaus würde es zu einer Gewährleistungseinschränkungen führen, da die Planungen und Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung der Konstruktiven Bauwerke zu erstellen ist. Die Voraussetzungen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt, die benötigte Leistung kann als Nachtrag an den bestehenden AN vergeben werden
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: NA144-63: Vertraglich geschuldet ist die Erstellung von Bauzeiten- und Finanzierungsplänen gemäß RiL 809 (Anlage 1.2 Objektplanung Ingenieurbauwerke, Punkt 3.9 zum NA 144-7). Die nach RiL 809 zu erstellenden Bauzeitenpläne sind jahresscharf zu erstellen. Aus Sicht des Projektes ist die nach RiL 809 geforderte Detaillierungstiefe und eine jahresscharfe Erstellung für die weitere Planung nicht ausreichend. Aufgrund der unmittelbaren Nähe und Kreuzung von den zu planenden Bauwerken zu bestehenden Straßenverkehrswegen, werden Letztere vom Bauablauf beeinflusst. Diese Beeinflussung erfordert eine frühzeitige detaillierte Abstimmung und Planung der erforderlichen Verkehrsführungen. Des Weiteren ist der Bauablauf abhängig von umweltfachlichen Randbedingungen, die sich monatsscharf ändern. Auch eine im TEH VA 3.1.01 enthaltene Gesamtübersicht zum Bauablaufplan und zu Straßensperrungen gibt nur einen groben Überblick über die Dauer der Leistungen, sagt jedoch nichts über den Inhalt aus. Sie ist zwar im Gegensatz zur Ril monatsscharf aufgeteilt, ist für die Erarbeitung einer detaillierten Verkehrsführung nicht detailliert genug und daher nicht ausreichend. Um die genannten Abhängigkeiten zu erkennen und den Bauablauf mit Dritten abstimmen zu können, sind aus Projektsicht monatsscharfe Darstellungen je TEH notwendig. Hierzu ist eine detailliertere Ausarbeitung der Bauabläufe sowie Kosten in den jeweiligen Zeiträumen zu erstellen, welche über das vertraglich geschuldete Soll hinaus geht. // NA157-83: Vertraglich geschuldet ist die Erstellung von Bauzeiten- und Finanzierungsplänen gemäß RiL 809 (Anlage 1.2 Objektplanung Ingenieurbauwerke, Punkt 3.9 zum NA 157-4). Die nach RiL 809 zu erstellenden Bauzeitenpläne sind jahresscharf zu erstellen. Aus Sicht des Projektes ist die nach RiL 809 geforderte Detaillierungstiefe und eine jahresscharfe Erstellung für die weitere Planung nicht ausreichend. Aufgrund der unmittelbaren Nähe und Kreuzung von den zu planenden Bauwerken zu bestehenden Straßenverkehrswegen, werden Letztere vom Bauablauf beeinflusst. Diese Beeinflussung erfordert eine frühzeitige detaillierte Abstimmung und Planung der erforderlichen Verkehrsführungen. Des Weiteren ist der Bauablauf abhängig von umweltfachlichen Randbedingungen, die sich monatsscharf ändern. Auch eine im TEH VA enthaltene Gesamtübersicht zum Bauablaufplan und zu Straßensperrungen gibt nur einen groben Überblick über die Dauer der Leistungen, sagt jedoch nichts über den Inhalt aus. Sie ist zwar im Gegensatz zur Ril monatsscharf aufgeteilt, ist für die Erarbeitung einer detaillierten Verkehrsführung nicht detailliert genug und daher nicht ausreichend. Um die genannten Abhängigkeiten zu erkennen und den Bauablauf mit Dritten abstimmen zu können, sind aus Projektsicht monatsscharfe Darstellungen je TEH notwendig. Hierzu ist eine detailliertere Ausarbeitung der Bauabläufe sowie Kosten in den jeweiligen Zeiträumen zu erstellen, welche über das vertraglich geschuldete Soll hinaus geht. // NA146-95: Der Auftragnehmer SWECO ist im Rahmen seines Generalplanervertrags mit der Nummer B0171400 und der dazugehörigen Vertragsfortschreibung mit der NA-Nummer 146-13 mit der Erstellung der HOAI-Leistungen für Lph 3 und 4 beauftragt. Im Laufe der Vertragshistorie haben sich die (allgemeinen) Anforderungen an die Objekt- und Tragwerksplanung erhöht. Entgegen der zum Abschluss der Vertrags geltenden Regelungen, sind die Anforderungen an die Durchdringung und Darstellung der Verbauplanung im Detail bereits im Laufe der Entwurfs- und Genehmigungsplanung gestiegen. Der AG benötigt daher für vereinzelte Verbauten, bei denen ein Nachweis der Sicherheit der vorhandenen Infrastruktur notwendig ist, eine tiefergreifende EP und GP. Alle grundlegenden, vorangegangenen Arbeiten für die Erbringung dieser Leistung sind an den aktuellen AN vergeben. Da der Auftragnehmer bereits die Grundleistung der Lph 3 und 4 für die Verbauplanungen erstellt hat, liegen ihm alle Grundlagendaten vor. Der AN ist als Generalplaner für die gesamte Planung verantwortlich.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: TEN-0000
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Registrierungsnummer: XX
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721938 6266
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Registrierungsnummer: DE 114413023
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 421 2032 6
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: XXXX
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2321d511-151f-4d4a-9888-3aca24f36bfa - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/11/2025 14:57:09 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 788833-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 229/2025
Datum der Veröffentlichung: 27/11/2025