1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die VRR AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach Art.2 lit. b VO EG Nr.1370/2007, zugleich handelnd für die Stadt Wuppertal und den Ennepe-Ruhr-Kreis
Rechtsform der zuständigen Behörde: Gruppe öffentlicher Stellen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über Verkehrsleistungen der Linie 626 im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen auf dem Gebiet der Stadt Wuppertal, Ennepe-Ruhr-Kreis und Oberbergischer Kreis.
Beschreibung: Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach Art. 2 lit. b) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für die Stadt Wuppertal vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf dem Gebiet der Stadt Wuppertal, des Ennepe-Ruhr-Kreises und des Oberbergischen Kreises. Es ist Beschlusslage innerhalb des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein Ruhr, dass der Verkehrsverbund im Außenverhältnis im eigenen Namen für die Finanzierung, und im fremden Namen für die Abwicklung der Betrauung zuständig ist und handelt. Im Innenverhältnis verbleibt es bei der Zuständigkeit der Aufgabenträger für die Betrauung. Näheres zum Verhältnis des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr zu den ihm angehörenden Zweckverbandsmitgliedern unter Ziffer VI.1) dieser Vorabbekanntmachung. Von der beabsichtigten Direktvergabe sind die Linie 626 erfasst. Die Einzelheiten zum Gegenstand und Umfang des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind in dem Dokument "Anforderungen an die Leistungserbringung Linie 626" enthalten, welches unter https://www.wuppertal.de/service/suche.php?sp%3Aq=Direktvergaben&sp%3Asearch=siteSearch abrufbar ist. Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen können die Aufgabenträger eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
Interne Kennung: Direktvergabe Stadtverkehr Wuppertal Linie 626
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (Kleinauftrag)
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über Verkehrsleistungen der Linien 626 im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen auf dem Gebiet der Stadt Wuppertal, Ennepe-Ruhr-Kreis und Oberbergischer Kreis
Beschreibung: Die Ausgleichsleistungen erfolgen auf der Grundlage der VRR-Finanzierungsrichtlinie und dem Einnahmeaufteilungsvertrag in der jeweils gültigen Fassung. Die Dokumente sind unter https://www.vrr.de/der-vrr/der-verbund/ einsehbar. Bei der Auftragsdurchführung sind die nachfolgenden sozialen Standards aus dem Tariftreue und Vergabegesetz NRW (TVgGNRW) zu beachten: Das Verkehrsunternehmen und dessen Nachunternehmer müssen sich verpflichten, den jeweils für allgemeingültig erklärten Spartentarifvertrag gemäß der Rechtsverordnung zum TVgGNRW (derzeit: TV-N-NW und NWO-Tarif) anzuwenden. Das Verkehrsunternehmen und seine Nachunternehmer müssen sich verpflichten, die in § 18 TVgG-NRW genannten sozialen Kriterien (ILOKernarbeitsnormen) einzuhalten. Das Verkehrsunternehmen und seine Nachunternehmer müssen sich verpflichten, die in § 19 TVgG-NRW vorgesehenen Maßnahmen einzuhalten. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen werden gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG in einem separaten Dokument ("Anforderungen an die Leistungserbringung Linie 626") festgelegt. Ferner gelten ergänzend die Vorgaben des Nahverkehrsplans des Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Wuppertal in der jeweils Fassung zu Qualitätsstandards des ÖPNV-Angebots, zur Barrierefreiheit und zur Angebotskonzeption. Die vorstehend genannten Dokumente stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.wuppertal.de/service/suche.php?sp%3Aq=Direktvergaben&sp%3Asearch=siteSearch . Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach Art. 2 lit. b) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für die Stadt Wuppertal vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf dem Gebiet der Stadt Wuppertal, des Ennepe-Ruhr-Kreises und des Oberbergischen Kreises. Es ist Beschlusslage innerhalb des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein Ruhr, dass der Verkehrsverbund im Außenverhältnis im eigenen Namen für die Finanzierung, und im fremden Namen für die Abwicklung der Betrauung zuständig ist und handelt. Im Innenverhältnis verbleibt es bei der Zuständigkeit der Aufgabenträger für die Betrauung. Von der beabsichtigten Direktvergabe ist die Linie 626 erfasst. Die Einzelheiten zum Gegenstand und Umfang des ÖDA sind in dem Dokument "Anforderungen an die Leistungserbringung Linie 626" enthalten. Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen können die Aufgabenträger eine entsprechende Anpassung des ÖDA (Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der ÖDA. Des Weiteren finden die Tarifangebote des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr Anwendung. Damit verbunden sind die Teilnahme an der Einnahmeaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und der Abschluss eines Grundvertrags mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (https://www.vrr.de/de/dervrr/derverbund/). Zudem sind die geltenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen, Qualitätsstandards und Richtlinien des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr zu beachten. Sämtliche der vorgenannten Dokumente enthalten wesentliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen abweichen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. A. Erläuterungen zur Gruppe von Behörden und zur Beschaffung durch den VRR im Auftrag der mitbedienten Aufgabenträger: 1. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und seine Zweckverbandsmitglieder sind eine "Gruppe von Behörden" im Sinne von Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007. 2. Im Verhältnis zwischen dem VRR und dessen Zweckverbandsmitgliedern sind letztere als öffentliche Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit legen sie die von dem jeweiligen Verkehrsunternehmen zu erbringenden Leistungen und gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen fest. 3. Die Zweckverbandsmitglieder haben dem VRR die Aufgabe der Finanzierung des ÖPNV zur Wahrnehmung im eigenen Namen übertragen. Im Rahmen dieser übertragenen Aufgabe gewährt der VRR den Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007. Zudem führt der VRR im Namen und im Auftrag der Zweckverbandsmitglieder Direktvergaben durch. In diesem Rahmen stellt der VRR gegenüber dem ausgewählten Verkehrsunternehmen fest, dass eine Betrauung vorliegt und erlässt einen Finanzierungsbescheid. B. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. C. Die Vergabe der Verkehrsleistung erfolgt als Gesamtleistung (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge können sich nur auf die Gesamtleistung (vgl. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). VI.2.1) Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen Postanschrift: AlbrechtThaerStraße 9 Ort: Münster Postleitzahl: 48147 Land: Deutschland (DE) Telefon: +49 2514111691 EMail: vergabekammer@brms.nrw.de Fax: +49 2514112165 InternetAdresse: (URL) http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/ vergabekammer_westfalen/index.html
Interne Kennung: Direktvergabe Stadtverkehr Wuppertal Linie 626
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge: 190 000 Kilometer
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wuppertal
Land, Gliederung (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ennepe-Ruhr-Kreis
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Oberbergischer Kreis
Land, Gliederung (NUTS): Oberbergischer Kreis (DEA2A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2027
Laufzeit: 10 Jahre
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die VRR AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach Art.2 lit. b VO EG Nr.1370/2007, zugleich handelnd für die Stadt Wuppertal und den Ennepe-Ruhr-Kreis
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die VRR AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach Art.2 lit. b VO EG Nr.1370/2007, zugleich handelnd für die Stadt Wuppertal und den Ennepe-Ruhr-Kreis
Registrierungsnummer: 05513-39001-32
Abteilung: Finanzierung ÖPNV
Postanschrift: Augustastr. 1
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45879
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Telefon: 02091584288
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1db23a99-018d-4e90-a034-7464581df109 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/11/2025 12:37:50 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 783055-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 228/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/11/2025