Aach (Hegau)
Aalen
Abstatt
Abtsgmünd
Achern
Achstetten
Adelmannsfelden
Adelsheim
Aglasterhausen
Ahorn
Aichtal
Aichwald
Aidlingen
Albbruck
Albershausen
Albstadt
Aldingen
Allensbach
Allmendingen
Allmersbach
Alpirsbach
Altbach
Altensteig
Althengstett
Althütte
Altlußheim
Altshausen
Ammerbuch
Amstetten
Amtzell
Angelbachtal
Appenweier
Argenbühl
Aspach
Asperg
Auggen
Aulendorf
Backnang
Bad Bellingen
Bad Buchau
Bad Dürrheim
Bad Friedrichshall
Bad Herrenalb
Bad Krozingen
Bad Liebenzell
Bad Mergentheim
Bad Peterstal-Griesbach
Bad Rappenau
Bad Säckingen
Bad Saulgau
Bad Schönborn
Bad Schussenried
Bad Teinach-Zavelstein
Bad Überkingen
Bad Urach
Bad Waldsee
Bad Wimpfen
Bad Wurzach
Baden-Baden
Badenweiler
Bahlingen am Kaiserstuhl
Baienfurt
Baiersbronn
Baindt
Balingen
Baltmannsweiler
Bammental
Bartholomä
Bempflingen
Benningen am Neckar
Berghaupten
Berglen
Berkheim
Bermatingen
Bernau im Schwarzwald
Besigheim
Beuren
Biberach
Biberach an der Riss
Bietigheim
Bietigheim-Bissingen
Bingen (Landkreis Sigmaringen)
Birkenfeld
Bischweier
Bisingen
Bissingen an der Teck
Blaubeuren
Blaufelden
Blaustein
Blumberg
Böbingen an der Rems
Böblingen
Bodelshausen
Bodman-Ludwigshafen
Böhmenkirch
Bollschweil
Bondorf
Bonndorf im Schwarzwald
Bönnigheim
Bösingen
Bötzingen
Boxberg
Brackenheim
Bräunlingen
Breisach am Rhein
Bretten
Bretzfeld
Brigachtal
Bruchsal
Brühl (Baden)
Bubsheim
Büchen
Buchen (Odenwald)
Buchenbach
Buggingen
Bühl
Bühlerzell
Burgrieden
Burladingen
Calw
Crailsheim
Dachsberg
Dauchingen
Deckenpfronn
Deggenhausertal
Deggingen
Deißlingen
Deizisau
Denkendorf
Denzlingen
Dettenhausen
Dettenheim
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
Dielheim
Dietenheim
Dietingen
Ditzingen
Dobel
Donaueschingen
Donzdorf
Dornhan
Dornstadt
Dornstetten
Dörzbach
Dossenheim
Dotternhausen
Dunningen
Durbach
Durlangen
Durmersheim
Dußlingen
Eberbach
Eberdingen
Eberhardzell
Ebersbach an der Fils
Ebhausen
Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Egenhausen
Eggenstein-Leopoldshafen
Eggingen
Ehingen
Ehningen
Ehrenkirchen
Eichstetten am Kaiserstuhl
Eislingen
Elchesheim-Illingen
Ellhofen
Ellwangen
Elzach
Emerkingen
Emmendingen
Emmingen-Liptingen
Empfingen
Endingen am Kaiserstuhl
Engen
Engstingen
Eningen unter Achalm
Eppelheim
Eppingen
Erbach
Erdmannhausen
Eriskirch
Erlenbach
Erligheim
Ertingen
Eschbronn
Essingen
Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Eutingen im Gäu
Fellbach
Fichtenberg
Filderstadt-Plattenhardt
Flein
Fluorn-Winzeln
Forchtenberg
Freiamt
Freiberg am Neckar
Freiburg im Breisgau
Freudenstadt
Freudental
Frickenhausen
Frickingen
Friedrichshafen
Friesenheim
Friolzheim
Frittlingen
Fronreute
Furtwangen im Schwarzwald
Gaggenau
Gaildorf
Gailingen
Gammertingen
Gärtringen
Gäufelden-Öschelbronn
Geisingen
Geislingen an der Steige
Geislingen bei Balingen
Gemmingen
Gengenbach
Gerabronn
Gerlingen
Gernsbach
Gerstetten
Giengen an der Brenz
Gingen an der Fils
Glatten
Göggingen
Gomadingen
Gomaringen
Gondelsheim
Göppingen
Görwihl
Gosheim
Gottenheim
Gottmadingen
Graben-Neudorf
Grabenstetten
Grafenau (Württemberg)
Grafenhausen
Grenzach-Wyhlen
Griesingen
Großbottwar
Großrinderfeld
Grossbettlingen
Grünsfeld
Gschwend
Güglingen
Gundelfingen (Breisgau)
Gundelsheim
Hagnau am Bodensee
Haigerloch
Haiterbach
Hambrücken
Hardheim
Hardthausen am Kocher
Hartheim
Haslach im Kinzigtal
Haßmersheim
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
Heiligenberg (Bodenseekreis)
Heiligkreuzsteinach
Heilingenbronn
Heimsheim
Heiningen
Heitersheim
Helmstadt-Bargen
Hemsbach
Herbertingen
Herbolzheim
Herbrechtingen
Heroldstatt
Herrenberg
Herrischried
Hettingen
Heubach
Heuweiler
Hinterzarten
Hirrlingen
Hirschberg an der Bergstraße
Hochdorf
Höchenschwand
Hockenheim
Hohberg
Hohenstein
Hohentengen
Hohentengen am Hochrhein
Holzgerlingen
Holzmaden
Horb am Neckar
Hornberg
Hüffenhardt
Hüfingen
Hügelsheim
Iffezheim
Iggingen
Ihringen
Illerkirchberg
Illerrieden
Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Inzigkofen
Isny im Allgäu
Ispringen
Ittlingen
Jagsthausen
Jagstzell
Jestetten
Jettingen
Kaisersbach
Kämpfelbach
Kandern
Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
Kastl (Lauterachtal)
Kehl
Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kippenheim
Kirchardt
Kirchberg an der Jagst
Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kißlegg
Kleines Wiesental
Klettgau-Erzingen
Knittlingen
Kohlberg
Köngen
Königsbach-Stein
Königsbronn
Königsfeld
Konstanz
Korb
Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
Künzelsau
Kupferzell
Kuppenheim
Küssaberg
Kusterdingen
Ladenburg
Lahr
Laichingen
Langenargen
Langenau
Lauchringen
Lauda-Königshofen
Laudenbach
Laufenburg
Lauffen am Neckar
Laupheim
Lauterbach (Schwarzwald)
Leimen
Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
Leinzell
Lenningen
Lenzkirch
Leonberg
Leutenbach
Leutkirch im Allgäu
Lichtenstein
Lichtenwald
Limbach
Linkenheim-Hochstetten
Löchgau
Loffenau
Löffingen
Lorch
Lörrach
Loßburg
Ludwigsburg
Magstadt
Mahlberg
Mainhardt
Malsch
Malterdingen
Mannheim
Marbach am Neckar
March (Breisgau)
Markdorf
Markgröningen
Marxzell
Maulbronn
Maulburg
Meckenbeuren
Meckesheim
Meersburg
Meißenheim
Mengen
Merdingen
Merzhausen
Meßkirch
Meßstetten
Metzingen
Mietingen
Mittelbiberach
Möckmühl
Mögglingen
Möglingen
Mönchweiler
Mönsheim
Moos
Mosbach
Mössingen
Mudau
Muggensturm
Mühlacker
Mühlhausen
Mühlheim an der Donau
Müllheim
Munderkingen
Münsingen
Münstertal
Murrhardt
Mutlangen
Nagold
Nattheim
Neckarbischofsheim
Neckargemünd
Neckarsulm
Neckartailfingen
Neckartenzlingen
Neckarwestheim
Neresheim
Neubulach
Neudenau
Neuenbürg
Neuenburg am Rhein
Neuenstadt am Kocher
Neuenstein
Neuhausen (Enzkreis)
Neuhausen auf den Fildern
Neuhausen ob Eck
Neukirch
Neuler
Neulingen
Neunkirchen
Neuried (Baden)
Neustetten
Neuweiler
Niedereschach
Niedernhall
Niederstetten
Niederstotzingen
Niefern-Öschelbronn
Nordheim
Nordrach
Notzingen
Nufringen
Nürtingen
Nußloch
Oberboihingen
Oberderdingen
Oberdischingen
Oberkirch
Oberkochen
Oberndorf am Neckar
Oberreichenbach (Schwarzwald)
Oberrot
Obersontheim
Oberstadion
Oberstenfeld
Obersulm
Oberteuringen
Obrigheim
Offenau
Offenburg
Ohlsbach
Öhningen
Öhringen
Ölbronn-Dürrn
Öpfingen
Oppenau
Oppenweiler
Orsingen
Ostelsheim
Osterburken
Ostfildern
Ostrach
Östringen
Ötigheim
Ottersweier
Owen
Pfaffenhofen
Pfalzgrafenweiler
Pfedelbach
Pfinztal
Pforzheim
Pfullendorf
Pfullingen
Philippsburg
Plankstadt
Pleidelsheim
Pliezhausen
Plochingen
Plüderhausen
Radolfzell am Bodensee
Rainau
Rangendingen
Rastatt
Rauenberg
Ravensburg
Rechberghausen
Reichenau
Reichenbach an der Fils
Reilingen
Remchingen
Remseck am Neckar
Remshalden
Renchen
Renningen
Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Rickenbach
Riederich
Riedlingen
Riegel am Kaiserstuhl
Rielasingen-Worblingen
Riesbürg
Rietheim-Weilheim
Ringsheim
Römerstein
Rosenberg
Rosenberg (Baden)
Rosenfeld
Rosengarten
Rot an der Rot
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rust
Rutesheim
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
Sasbach
Sasbachwalden
Satteldorf
Schallstadt
Schelklingen
Schemmerhofen
Schiltach
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
Steißlingen
Stetten am kalten Markt
Stockach
Stödtlen
Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
Stuttgart-Hohenheim
Stuttgart-Vaihingen
Stuttgart-Zuffenhausen
Sulz am Neckar
Sulzbach an der Murr
Sulzbach-Laufen
Sulzburg
Sulzfeld
Süßen
Talheim
Tamm
Tannhausen
Tauberbischofsheim
Teningen
test
Tettnang
Titisee-Neustadt
Todtnau
Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuningen
Tuttlingen
Überlingen
Ubstadt-Weiher
Uhldingen-Mühlhofen
Ühlingen-Birkendorf
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
Vörstetten
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Waldburg
Walddorfhäslach
Waldenbuch
Waldenburg
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walheim
Walldorf
Walldürn
Wallhausen
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
Wehingen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesensteig
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Wilhelmsfeld
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolfschlugen
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zell unter Aichelberg
Zimmern ob Rottweil
Zweiflingen

Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Rahmenvereinbarung zum Abruf von Leistungen für die Beschaffung und Implementierung eines TI-Gateways zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)

784881-2025 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Rahmenvereinbarung zum Abruf von Leistungen für die Beschaffung und Implementierung eines TI-Gateways zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
OJ S 228/2025 26/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Ulm
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Freiburg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Mannheim GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Tübingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung zum Abruf von Leistungen für die Beschaffung und Implementierung eines TI-Gateways zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
Beschreibung: Rahmenvereinbarung zum Abruf von Leistungen für die Beschaffung und Implementierung eines TI-Gateways zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
Kennung des Verfahrens: 5b71be4a-6d64-49dc-b1d9-ebb907c00f88
Interne Kennung: UNU_Gateway_001.0025
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Zentrale Elemente des Verfahrens: Nach der Dialogphase entscheidet sich der Auftraggeber, ob er die Bieter auffordert zur Abgabe der endgültigen Angebote (Variante 1). In diesem Fall findet keine Verhandlung statt. Oder ob der Auftraggeber alternativ die Bieter auffordert zur Abgabe der indikativen Erstangebote (Variante 2). In diesem Fall findet eine Verhandlung statt. Bei der Variante 2 fordert der Auftraggeber die Unternehmen auf, auf der Grundlage der eingereichten und in der Dialogphase näher ausgeführten Lösungen ein indikatives Erstangebot einzureichen. Nur diejenigen Dialogpartner, die vom Auftraggeber nach Abschluss der Dialogphase dazu aufgefordert werden, dürfen ein Angebot einreichen. Es werden ausschließlich die Dialogpartner zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, die an allen Dialogrunden teilgenommen haben.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48219100 Gateway-Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Albert-Einstein-Allee 29
Stadt: Ulm
Postleitzahl: 89081
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Breisacher Straße 153
Stadt: Freiburg
Postleitzahl: 79110
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Theodor-Kutzer-Ufer 1-3
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Geissweg 3
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72076
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Universitätsklinikum Tübingen besteht aus einem Campus Tal und einem Campus Berg. Die Anschrift Berg ist Hoppe-Seyler-Straße in 72076 Tübingen. Die Anschrift Tal ist die der Verwaltung. Bei den mit den öffentlichen Auftraggebern jeweils verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG und im Sinne von § 271 Abs. 2.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 10 500 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 13 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMRBZ# 1. Ausschlussgründe Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben, - das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 VgV). Dem Bieter / der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. 2. Bewerber- / Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 3. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung zum Abruf von Leistungen für die Beschaffung und Implementierung eines TI-Gateways zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
Beschreibung: Im Rahmen der vorliegenden Beschaffung beabsichtigen die Universitätskliniken Baden-Württemberg (Universitätsklinikum Freiburg A. d. ö. R.; Universitätsklinikum Heidelberg A. d. ö. R.; inkl. der Universitätsklinikum Mannheim GmbH; Universitätsklinikum Tübingen A. d. ö. R.; Universitätsklinikum Ulm A. d. ö. R.) die Einführung eines zentralen TI-Gateways zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Ziel ist es, eine einheitliche, sichere und leistungsfähige Schnittstelle zwischen den IT-Systemen der beteiligten Universitätskliniken und der bundesweiten Telematikinfrastruktur zu schaffen. Das zentrale TI-Gateway muss sämtliche für den Betrieb und die Nutzung der TI erforderlichen Funktionen bereitstellen, insbesondere Authentifizierung, Verschlüsselung, Routing sowie Protokollierung der Datenübertragungen. - Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere: - Planung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des zentralen TI-Gateways, - Integration in die bestehende IT-Landschaft der beteiligten Universitätskliniken, - Sicherstellung der Kompatibilität mit den Anforderungen aller KRITIS-Häuser (Universitätskliniken und Maximalversorger), - Bereitstellung von Support-, Wartungs- und Updateleistungen für einen definierten Zeitraum, - Schulung des Personals der Universitätskliniken im Umgang mit dem TI-Gateway, - Dokumentation sämtlicher relevanter technischer und organisatorischer Prozesse. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung [Anlage 802] - Rahmenvereinbarung [Anlage 907_01] - EVB-IT Systemvertrag [Anlage 907_02] - EVB-IT Cloudvertrag [Anlage 907_03] - EVB-IT Dienstvertrag [Anlage 907_04]
Interne Kennung: UNU_Gateway_001.0025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48219100 Gateway-Softwarepaket
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Albert-Einstein-Allee 29
Stadt: Ulm
Postleitzahl: 89081
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Breisacher Straße 153
Stadt: Freiburg
Postleitzahl: 79110
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Theodor-Kutzer-Ufer 1-3
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Geissweg 3
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72076
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Universitätsklinikum Tübingen besteht aus einem Campus Tal und einem Campus Berg. Die Anschrift Berg ist Hoppe-Seyler-Straße in 72076 Tübingen. Die Anschrift Tal ist die der Verwaltung. Bei den mit den öffentlichen Auftraggebern jeweils verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG und im Sinne von § 271 Abs. 2.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von vier (4) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit dem Auftragnehmer gegenüber der automatischen Verlängerung widerspricht. Maximal drei (3) Verlängerungen sind möglich. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen beträgt somit achtundvierzig (48) Monate.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Bieter erklärt in der Variante 2 mit der Abgabe seines Erstangebots automatisch, dass er mit einer Zuschlagserteilung auf das von ihm eingereichte Erstangebot einverstanden ist, soweit dieses zuschlagsfähig ist (also insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht). Alle von Bietern gemachten Verhandlungsvorschläge finden im Falle der Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Erstangebot keine Berücksichtigung. Sollte ein Bieter nicht wollen, dass der Zuschlag auf dessen Erstangebot erteilt wird, weil er beispielsweise die Leistungen nur anbieten kann, falls Anforderungen während des laufenden Verhandlungsverfahrens geändert werden, hat er mit seinem Erstangebot die Anlage 325 "Kein Zuschlag auf das eigene Erstangebot" unterzeichnet einzureichen. Reicht ein Bieter ein Erstangebot ein, das 1. zuschlagsfähig ist (insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht); 2. nach Wertung der Erstangebote auf Platz 1 liegt; und 3. hat dieser Bieter einer Erteilung des Zuschlags auf sein Erstangebot nicht widersprochen, könnte der Auftraggeber auf ein solches Erstangebot den Zuschlag erteilen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: 1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen über die Einführung und den Betrieb eines TI-Gateways im Gesundheitswesen einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbeschreibung der früher ausgeführten Leistungen über die Einführung und den Betrieb eines TI-Gateways im Gesundheitswesen unter Angabe zu den folgenden Mindestanforderungen: o Mindestens ein (1) Referenzprojekt muss in einem Universitätsklinikum, Krankenhausträger oder einem Krankenhaus mit jeweils mehr als > 500 Betten und mehr als > 100 Kartenterminals umgesetzt worden sein (Mindestanforderung). o Auftragswert: Dieses Referenzprojekt über die Einführung und den Betrieb eines TI-Gateways im Gesundheitswesen muss einen Auftragswert (vereinnahmte Vergütung) von mindestens 1 Mio. EUR (netto) haben (Mindestanforderung). o Erbringungszeitraum (Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2022 und dem Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren) mit einer mindestens zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringung in diesem Bemessungszeitraum. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) des unterbrechungsfreien Zeitraums; die Maßnahme darf auch vor dem 01.01.2022 begonnen worden sein. Die Maßnahme darf auch noch über den Ablauf der Teilnahmefrist andauern. In diesem Fall ist anzugeben "länger als die hier gegenständliche Teilnahmefrist laufend". Der unterbrechungsfreie Zeitraum muss innerhalb des Bemessungszeitraums liegen (Mindestanforderung); o Auftraggeber: Universitätsklinikum, Krankenhausträger oder Krankenhaus mit mindestens jeweils 500 Betten (Mindestanforderung). - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).; weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das die aufgestellten (Mindest-)Anforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) GWB zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Siehe weitere Fortsetzung der Ausführungen zu dem Eignungskriterium unter: "Fortsetzung: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 52

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Fortsetzung: "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen": 4. Auswahlkriterien Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) und maximal fünf (5) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen über die Einführung und den Betrieb eines TI-Gateways im Gesundheitswesen anzugeben. Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zu den beiden Dialogphasen zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen: Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts (1.), (2.), (3.), (4.) und (5) wie folgt: a.) Anzahl geeigneter Referenzprojekte (max. 20 Punkte): - 1 geeignetes Referenzprojekt = 0 Punkte - 2 geeignete Referenzprojekte = 5 Punkte - 3 geeignete Referenzprojekte = 10 Punkte - 4 geeignete Referenzprojekte = 15 Punkte - 5 oder mehr geeignete Referenzprojekte = 20 Punkte Maximal erreichbare Punktzahl 20 Punkte. b.) Komplexität & Vergleichbarkeit mit TI-Gateway-Beschaffung (max. 25 Punkte): - i. Mindestens 1 geeignetes Referenzprojekt muss in einem Universitätsklinikum, Krankenhausträger oder einem Krankenhaus mit jeweils mehr als > 500 Betten und > 100 Kartenterminals umgesetzt worden sein (Mindestanforderung) = 0 Punkte - ii. Einführung eines hochverfügbaren TI-Gateways in einem Universitätsklinikum, Krankenhausträger oder einem Krankenhaus mit jeweils mehr als > 500 Betten und > 250 Kartenterminals (zusätzlich zur Erfüllung von i.) = 10 Punkte - iii. Einführung eines hochverfügbaren TI-Gateways mit einem heterogenen Informationsmodell mit mindestens zwei Mandanten und mindestens 5 Client-Systemen (zusätzlich zur Erfüllung von i. + ii.) = 20 Punkte - iv. Einführung eines hochverfügbaren TI-Gateways an mehreren Standorten / Kliniken in einem Verbund (ähnlich den 5 Auftraggebern) (zusätzlich zur Erfüllung von i. + ii + iii) = 25 Punkte Maximal erreichbare Punktzahl 25 Punkte. c.) Universitätsklinikum (max. 5 Punkte): - Kein geeignetes Referenzprojekt wurde für ein Universitätsklinikum erbracht = 0 Punkte - Ein geeignetes Referenzprojekt wurde für ein Universitätsklinikum erbracht = 3 Punkte - Zwei oder mehr geeignete Referenzprojekte wurden für ein oder mehrere Universitätsklinika erbracht = 5 Punkte Maximal erreichbare Punktzahl 5 Punkte. d.) Auftragswert (vereinnahmte Vergütung) in einem Referenzprojekt (Einführung und 4 Jahre Betrieb): (max. 2 Punkte) : - Geeignetes Referenzprojekt < 1 Mio. EUR (netto) = 0 Punkte - Geeignetes Referenzprojekt größer gleich 1 Mio. EUR bis < 5 Mio. EUR (netto) = 1 Punkt - Geeignetes Referenzprojekt größer gleich 5 Mio. EUR (netto) = 2 Punkte Maximal erreichbare Punktzahl 2 Punkte. Die erzielten Punkte der unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert. Bei maximal fünf (5) unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann der Bewerber somit maximal 52 Punkte erzielen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).; weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches unternehmensbezogene Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die bestimmte Anzahl nicht überschritten wird. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von vier (4) Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von vier (4) Bietern nicht überschritten wird. Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu den beiden Dialogphasen zuzulassen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (vgl. § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (gemeinsam Projektteam) anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten. Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter mindestens jeweils ein (1) vergleichbares persönliches Referenzprojekt nachzuweisen, dass die erfolgreiche Umsetzung einer Anbindung an die Telematikinfrastruktur in einer Gesundheitseinrichtung umfasst. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i.) Das jeweilige persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung mindestens folgender Mindestanforderungen erfüllen: - Umsetzungsgegenstand Durchführung einer Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) TI-Gateway - Projektumfang Integration der TI- oder Netzinfrastruktur in eine bestehende Krankenhaus-IT-Landschaft (z. B. Krankenhausinformationssystem, Subsysteme, Arbeitsplatzrechner). - Projektleistungen Installation und Konfiguration der für den Betrieb erforderlichen Komponenten (z. B. Konnektor, Kartenterminals, VPN-Zugangsdienst). Die Installation selbst kann auch durch den jeweiligen Referenzgeber oder einen Dritten vor Ort durchgeführt worden sein. Umsetzung der sicherheitsrelevanten Anforderungen nach den jeweils gültigen Spezifikationen der gematik. Durchführung von Funktionstests und Übergabe in den produktiven Betrieb. - Projektumfeld Durchführung in einem Krankenhaus, Universitätsklinikum oder einem Krankenhausträger mit jeweils mindestens 500 Betten und Umsetzung mit mehr als 100 Kartenterminals. - Erbringungszeitraum für jedes Referenzprojekt (Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2022 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Erstangebots in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren mit einer mindestens zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringung in diesem Bemessungszeitraum. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) des unterbrechungsfreien Zeitraums; die Maßnahme darf auch vor dem 01.01.2022 begonnen worden sein. Die Maßnahme darf auch noch über den Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebote andauern. In diesem Fall ist anzugeben "länger als die hier gegenständliche Frist zur Einreichung der Erstangebote laufend". Der unterbrechungsfreie Zeitraum muss innerhalb des Bemessungszeitraums liegen. Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichen Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters (bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters); - Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter); - Name des Unternehmens, welches die Leistungen des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat; - Beschreibung des von dem Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiter) persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; mit Angaben zu: o Umsetzungsgegenstand Durchführung einer Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) TI-Gateway (Mindestanforderung) o Projektumfang Integration der TI- oder Netzinfrastruktur in eine bestehende Krankenhaus-IT-Landschaft (z. B. Krankenhausinformationssystem, Subsysteme, Arbeitsplatzrechner). (Mindestanforderung) o Projektleistungen Installation und Konfiguration der für den Betrieb erforderlichen Komponenten (z. B. Konnektor, Kartenterminals, VPN-Zugangsdienst). Die Installation selbst kann auch durch den jeweiligen Referenzgeber oder einen Dritten vor Ort durchgeführt worden sein. Umsetzung der sicherheitsrelevanten Anforderungen nach den jeweils gültigen Spezifikationen der Gematik. Durchführung von Funktionstests und Übergabe in den produktiven Betrieb. (Mindestanforderungen) o Projektumfeld Durchführung in einem Krankenhaus, Universitätsklinikum oder einem Krankenhausträger mit jeweils mindestens 500 Betten und Umsetzung mit mehr als 100 Kartenterminals. (Mindestanforderung) o Erbringungszeitraum für jedes Referenzprojekt (Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2022 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Erstangebots in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren mit einer mindestens zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringung in diesem Bemessungszeitraum. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) des unterbrechungsfreien Zeitraums; die Maßnahme darf auch vor dem 01.01.2022 begonnen worden sein. Die Maßnahme darf auch noch über den Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebote andauern. In diesem Fall ist anzugeben "länger als die hier gegenständliche Frist zur Einreichung der Erstangebote laufend". Der unterbrechungsfreie Zeitraum muss innerhalb des Bemessungszeitraums liegen. (Mindestanforderung) Siehe weitere Fortsetzung der Ausführungen zu dem Zuschlagskriterium unter: "Fortsetzung: Persönliche Erfahrung des Projektteams".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fortsetzung: Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: (ii.) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Es dürfen je Projektleiter und je stellvertretendem Projektleiter höchstens fünf (5) persönliche Referenzprojekte eingereicht werden, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Darüber hinausgehende Referenzen werden nicht berücksichtigt. Reicht ein Bieter dennoch mehr als fünf (5) Referenzen für den Projektleiter oder den stellvertretenden Projektleiter ein, trägt er das Risiko, dass der Auftraggeber nach eigenem Ermessen bis zu fünf (5) Referenzprojekte auswählt und bewertet. In diesem Fall kann die erreichte Punktzahl von derjenigen abweichen, die erzielt worden wäre, wenn der Bieter selbst eine Auswahl von maximal fünf (5) Referenzen (je Projektleiter und je stellvertretendem Projektleiter) getroffen hätte. 1. Komplexität des Projekts Punkte Einführung eines TI-Gateways an mehreren Standorten / Kliniken in einem Verbund (ähnlich den 5 Auftraggebern) Außerdem müssen alle nachfolgend genannten Anforderungen (unter A., B. und C.) erfüllt sein: 3 Punkte C. Einführung eines TI-Gateways mit einem heterogenen Informationsmodell mit mindestens zwei Mandanten und mindestens 5 Client-Systemen. Außerdem müssen alle nachfolgend genannten Anforderungen (unter A. und B.) erfüllt sein: 2 Punkte B. Einführung eines TI-Gateways in einem Krankenhaus, Universitätsklinikum oder einem Krankenhausträger mit jeweils mindestens 500 Betten und mehr als 250 Kartenterminals. Außerdem müssen alle nachfolgend genannten Anforderungen (unter A.) erfüllt sein: 1 Punkt A. Das Referenzprojekt muss alle oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen: 0 Punkte Kein Referenzprojekt, welches alle Mindestanforderungen erfüllt: Führt zum Ausschluss des Angebots Die Bewertung der persönlichen Referenzprojekte erfolgt nach folgendem Schema: Für jedes persönliche Referenzprojekt werden die unter Ziffer 1 (Komplexität des Projekts) erfasst und die jeweils erzielten Punkte addiert. Ein Bieter kann somit in seinem Angebot maximal folgende Punktzahlen erreichen: Projektleiter: Komplexität des Projekts: maximal 3 Punkte Bei maximal 5 wertbaren Referenzen können für den Projektleiter insgesamt bis zu 15 Punkte erzielt werden. Für den stellvertretenden Projektleiter gilt die gleiche Systematik und Punkteverteilung. HINWEIS: Die Punkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 1. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" 15,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Je persönlichem Referenzprojekt ist ein (1) zusätzliches Projektblatt (also maximal eine (1) einseitig bedruckte DIN-A4-Seite) zulässig. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten projektverantwortlichen Projektleiter und den benannten stellvertretenden Projektleiter zu erbringen. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführungskonzept
Beschreibung: Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. Der Bieter hat bei den Darstellungen im Ausführungskonzept die folgenden Projektphasen zu berücksichtigen: - Gemeinsame Rolloutplanung - Pilotierung/ Testphase mit anschließender Nachskalierung des Systems - Gemeinsame Rolloutphase - Erstellung Betriebshandbuch durch den Auftragnehmer - Einweisung/Schulungen durch den Auftragnehmer (Admin-Schulung) In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden übergeordnete Ziele zu erreichen: 1. Bestmögliche Wiederherstellungszeiten, SLAs, Hochverfügbarkeit (0 bis 6 Punkte). 2. Bestmögliche Architektur und Integrationsfähigkeit in bestehende IT-Systemlandschaften der Kliniken (0 bis 3 Punkte). 3. Bestmögliche Skalierbarkeit für mehrere Standorte / Mandantenfähigkeit (0 bis 3 Punkte). 4. Bestmögliches Monitoring für mehrere Standorte /Mandantenfähigkeit (0 bis 6 Punkte) Bewertungsmaßstab: 1) Wiederherstellungszeiten, SLAs, Hochverfügbarkeit (0 bis 6 Punkte) - 6 Punkte: Schlüssiges, kliniknahes Betriebskonzept mit belastbaren SLA-Werten (z. B. größer gleich 99,95 % Verfügbarkeit), klaren RTO/RPO-Zielen je Service, dokumentierter N+1/Active-Active-Redundanz, definierter Eskalationsmatrix (24/7); - 4 Punkte: Vollständige SLAs mit plausiblen RTO/RPO und Redundanz, Verfahren zur Störungsbehandlung beschrieben. - 2 Punkt: Allgemeine Zusagen ohne belastbare Zielwerte; Redundanz/SLA-Mechanik unklar. - 0 Punkte: Keine belastbaren Aussagen. 2) Architektur & Integrationsfähigkeit (0 bis 3 Punkte) - 3 Punkte: Architekturdiagramm mit klaren Schnittstellen: API-Schnittstellen zur Administration darlegen (Dashboard), Open Telemetrie (z.B. CheckMK, PRTG, Pro-metheus), Identity/Access-Konzept (z. B. IdP, MFA,), Zero-Trust-Prinzipien, Migrations-/Rollback-Plan; Kompatibilität zu Klinik-Systemlandschaften nachweislich erprobt. - 2 Punkte: Schlüssige Integration mit benannten Schnittstellen und Migrationsschritten; Kompatibilität zu Klinik-Systemlandschaften nachweislich erprobt, einige Punkte noch generisch. - 1 Punkt: Schlüssige Integration mit benannten Schnittstellen und Migrationsschritten; einige Punkte noch generisch. - 0 Punkte: Unkonkret, hoher Abstraktionsgrad, wesentliche Schnittstellen offen. 3) Skalierbarkeit & Mandantenfähigkeit (0 bis 3 Punkte) - 3 Punkte: Evidenz für Multi-Site/Mandanten-Betrieb, Kapazitäts-/Lastkonzept (z. B. horizontale Skalierung, Auto-Scaling), Stufen-Rollout für 5 Unikliniken mit Ressourcen-/Change-Plan; Referenzen mit Verbund-Setups. - 2 Punkte: Skalierungslogik und Mehrstandort-Vorgehen beschrieben. - 1 Punkt: Allgemeine Skalierbarkeitszusagen ohne konkrete Mechanik/Plan. - 0 Punkte: Keine belastbaren Aussagen. 4) Monitoring (0 bis 6 Punkte) - 6 Punkte: Detailliertes Fehler Monitoring aller Hard- und Softwarekomponenten inkl. Historie und entsprechender API-Schnittstelle Außerdem müssen alle nachfolgend genannten Anforderungen (unter A., B. und C.) erfüllt sein. - 4 Punkte: C. Detailliertes Fehler Monitoring aller Hard- und Softwarekomponenten Außerdem müssen alle nachfolgend genannten Anforderungen (unter A. und B.) erfüllt sein. - 2 Punkte: B. Hinterlegung frei definierbarer zusätzlicher z.B. administrativer Merkmale (Raumnummer, Arbeitsplätze Ansprechpartner, etc.). Außerdem müssen alle nachfolgend genannten Anforderungen (unter A.) erfüllt sein. - 0 Punkte: A. Monitoringsystem nach Vorgaben der Gematik Das Ausführungskonzept darf insgesamt einen textlichen und ggf. grafischen Umfang von maximal neun (9) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben ab Seite 10 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt. Das Ausführungskonzept ist als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Die Bewertungspunkte (2 x 3 + 2 x 6 = 18) werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 35/18. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" 35,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (netto)
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = Kalkulatorischer Angebotspreis (netto) gemäß Anlage 803 "Preisblatt"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMRBZ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP). Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bewerber- / Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bewerber-/ Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 22/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMRBZ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien (§ 51 VgV) betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Der öffentliche Auftraggeber kann Bewerber und Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Preisangaben, auch wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung [Anlage 907_01] geschlossen. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat. 3. Datenschutz 4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer 5. Erklärung Bezug Russland 6. Schutzerklärung Scientology-Organisation Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jeder Unterauftragnehmer hat für diese Eigenerklärung die Anlage 328 "Schutzerklärung_Scientology" zu verwenden. 7. Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 6
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Ulm
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Ulm

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Ulm
Registrierungsnummer: DE147040060
Postanschrift: Albert-Einstein-Allee 29
Stadt: Ulm
Postleitzahl: 89081
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Bereich IV Wirtschaft/Logistik
Telefon: +49 731500-66243
Fax: +49 731500-66212
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Freiburg
Registrierungsnummer: DE811506628
Postanschrift: Agnesenstraße 6-8
Stadt: Freiburg
Postleitzahl: 79106
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrum für Digitalisierung und Informationstechnologie
Telefon: +4976127022731
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg
Registrierungsnummer: 08-A8120-40
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Konzerneinkauf und Logistikmanagement, Vergabestelle
Telefon: +496221560
Fax: +496221565999
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Mannheim GmbH
Registrierungsnummer: DE182197042
Postanschrift: Theodor-Kutzer-Ufer 1-3
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 6213830
Internetadresse: https://www.umm.de/start/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Tübingen
Registrierungsnummer: DE146889674
Postanschrift: Geissweg 3
Stadt: Tübingen
Postleitzahl: 72076
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis (DE142)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung D4 / IT-Einkauf
Telefon: +497071 29-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721 9263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 38ba2d07-632f-4999-80e7-a2b8e96397b5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/11/2025 16:26:28 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 784881-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 228/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/11/2025