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Steinfurt
Steinhagen
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Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Schneeräumung – Winterdienst im Stadtgebiet Kaarst

781833-2025 - Ergebnis
Deutschland – Schneeräumung – Winterdienst im Stadtgebiet Kaarst
OJ S 227/2025 25/11/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Winterdienst im Stadtgebiet Kaarst
Beschreibung: Winterdienstleistungen an verschiedenen Flächen im Stadtgebiet Kaarst: Erläuterungen: Das Stadtgebiet Kaarst ist in 5 Streubezirke und 1 Streubereich eingeteilt. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um das Räumen und Streuen von Gehwegen, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwegen, Fußgängerzonen, Rathausvorplätze (Marktflächen), Gelände der Feuerwehren sowie Parkplätze. Die Arbeiten umfassen bei Schneefall das manuelle oder maschinelle Räumen von gefallenem Schnee und zusätzlich das Streuen von abstumpfenden Mitteln sowie bei Schnee- und Eisglätte das Streuen von abstumpfenden Mitteln wie z.B. Split 2/4 o. Granulat 2/4. Die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich nicht erlaubt und lediglich in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen, Blitzeis) oder an gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen usw.) zulässig. Ansonsten obliegt die Entscheidung, ob eine maschinelle oder manuelle Schneeräumung erfolgt, dem Auftragnehmenden. Die Beschaffung und das Vorhalten des Streugutes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. ... Fortsetzung der Erläuterungen unter "Beschreibung der Beschaffung"
Kennung des Verfahrens: 06819742-c6ea-49d8-99c5-44396e8769ef
Interne Kennung: 66/2025/10 expost
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Neumarkt 2
Stadt: Kaarst
Postleitzahl: 41564
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: - Los 1 Streubezirk Kaarst-Ost - Los 2 Streubezirk Kaarst - West - Los 3 Streubezirk Holzbüttgen/Vorst/Driesch - Los 4 Streubezirk Büttgen - Los 5 Streubereich Behindertenparkplätze - Los 6 Wochenend- und Feiertagsbereitschaft GWK
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 762 500,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPTYDJDXJK#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Streubezirk Kaarst-Ost
Beschreibung: ... Fortsetzung der Auftragsbeschreibung: Die Winterdienstleistungen sind in den Winterperioden von montags bis sonntags u. an Feiertagen zu erbringen. In dieser Zeit hält der Auftragnehmer stets Personal, notwendige Mittel sowie Maschinen und Geräte bereit. Vor 7.00 und bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee u. entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung können unter Umständen mehrere Durchgänge an einem Tag erforderlich sein. Da die im LV angegebenen Bereiche und Flächen (Gehwege, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwege, Fußgängerzonen, Parkplätze) an Werktagen bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr verkehrssicher sein müssen, ist es notwendig, alle Titel sowie Gruppenstufen beim jeweilig ausgerufenen Streueinsatz (streuen oder räumen und streuen) gleichzeitig (!) zu beginnen. Um den Winterdiensteinsatz daher für alle angegebenen Bereiche u. Flächen vollumfänglich sicherstellen zu können, ist eine entsprechende personelle u. technische Ausstattung durch den Auftragnehmer vorzuhalten. Die Bereitstellung für Personal u. Maschinen ist einmalig für die Winterperiode zu kalkulieren. Am Ende einer Winterdienstperiode ist einmalig das Streugut zu beseitigen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die im LV angegebene Menge der Streueinsätze ist ein Schätzwert und beruht auf Auswertungen des Winterdienstes der letzten Jahre. Sollte es aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendig sein, dass zusätzliche Einsätze zur Erhaltung der Verkehrssicherheit geleistet werden müssen, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, diese zu gleichen Konditionen der einzelnen Positionen auszuführen. Es besteht keine generelle Rufbereitschaft über die gesamte Winterdienstperiode. Die Stadt Kaarst wird Donnerstags bis 13:00 Uhr darüber per E-Mail informieren, ob die Rufbereitschaft der nachfolgenden Woche angesetzt wird. Die Bereitschaftswoche beginnt freitags und endet am darauf folgenden Freitag. Es obliegt dann während dieser Rufbereitschaft dem Auftragnehmenden die selbstständige Einberufung und Durchführung eines notwendigen Winterdiensteinsatzes. Vorausgesetzt wird eine Amtliche Warnung vor Glätte. In Notfällen wird ein notwendiger Einsatz direkt durch den Auftraggebenden ausgerufen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise sowie zusätzlich ein Nachweis über die vorhergesagte Witterung eines deutschen Wetterdienstes für das Gebiet Niederrheinische Bucht, beteiligte Stationen: Boisheim, AS Fichtenhain, Grunewald Brücke, ueF A44/A52, Waldniel, Fleher Brücke, Neuss Holzheim, Güdderath, Dormagen. Der Auftragnehmer hat die erbrachten Einzelleistungen durch Leistungsnachweise täglich zu dokumentieren und dem Baubetriebshof der Stadt Kaarst unverzüglich, spätestens am Folgetag, per Mail oder Fax an Herrn Heimann florian.heimann@kaarst.de, Fax: 02131-9877609) zu übermitteln. In den Leistungsnachweisen sind der Leistungstag, die Witterung, die genauen geräumten bzw. gestreuten Bereiche mit Angabe der laufenden Meter oder Quadratmeter (Bezeichnung, Meter und Quadratmeter sind den Listen der Anlage zu entnehmen), die jeweilige Einsatzzeit mit Uhrzeit, die genauen Maßnahmen (Räumen oder Streuen) sowie die Unterschrift des Auftragnehmers anzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Leistungserfüllung ist die Stadt Kaarst berechtigt, eine Nachbesserung vom Auftragnehmer zu fordern. Die Nachbesserung hat unmittelbar ohne gesonderte Vergütung zu erfolgen. Mehrkosten trägt der Auftragnehmer. Die Anzahl der zu streuenden Flächen sowie die Flächengrößen können sich innerhalb der Vertragsdauer ändern. Gründe hierfür sind die Übernahme von Neuanlagen in die Winterwartung sowie der Wegfall von Flächen durch Verkauf oder Neuplanung. Nach Bekanntgabe der betroffenen Flächen durch den Auftraggebenden sind die Flächengrößen in der Rechnungsstellung anzupassen sowie neu hinzukommende Flächen zu gleichen Konditionen in die Bearbeitung aufzunehmen. Die Vergütung ist abhängig von den abgerufenen und erbrachten Leistungen. Die Rechnungsstellung für die Titel 1 Baubetriebshof sowie Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst hat getrennt und nach jedem Einsatz zu erfolgen. Erbrachte Leistungen zu Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst sollen objektbezogen abgerechnet werden. Leistungsorte sind in der Rechnung einzeln aufzuführen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise. Die Leistungen zum Winterdienst werden für die Winterperiode vom Auftragsbeginn 2025 bis 16.04.2026 ausgeschrieben. Der Auftrag kann verlängert werden, siehe Beschreibung der Verlängerung. Die Stadt Kaarst beabsichtigt, auf der Grundlage des LV nach Bedarf die einzelnen Leistungen abzurufen. Die Vergütung ist abhängig von den beauftragten und erbrachten Leistungen. Anmerkung: Zur Leistungserbringung dürfen nur zugelassene Geräte und Mittel verwendet werden. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Fahrzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, nicht gegen mit der Leistungserbringung zusammenhängende rechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Der Anlage ist die Übersicht der Einzelflächen zu entnehmen. Zur späteren Auftragsdurchführung werden detaillierte Lagepläne der Einzelflächen zur Verfügung gestellt
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Neumarkt 2
Stadt: Kaarst
Postleitzahl: 41564
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: - Los 1 Streubezirk Kaarst-Ost - Los 2 Streubezirk Kaarst - West - Los 3 Streubezirk Holzbüttgen/Vorst/Driesch - Los 4 Streubezirk Büttgen - Los 5 Streubereich Behindertenparkplätze - Los 6 Wochenend- und Feiertagsbereitschaft GWK
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag kann bei Einvernehmen zu den vereinbarten Konditionen bis zu drei Mal um jeweils eine weitere Winterperiode vom 16.10.2026 bis 16.04.2027 und 15.10.2027 bis 14.04.2028 sowie 13.10.2028 bis 13.04.2029 verlängert werden. In den Zeiträumen vom 18.04.26 bis 15.10.2026 und 17.04.2027 bis 14.10.2027 sowie 15.04.2028 bis 12.10.2028 ruhen die Arbeiten und es werden keine Fremdleistungen zum Winterdienst abgerufen bzw. anerkannt. Als einzige Ausnahme gilt hier die einmalige Entfernung des Streugutes, welches direkt im Anschluss zur abgelaufenen Winterperiode erfolgen soll.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 74 750,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: günstigster Preis unter Berücksichtigung der Loslimitierung (der Zuschlag erfolgt auf maximal 3 Lose je Auftragnehmer).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Kaarst unverzüglich nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Kaarst gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Kaarst, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Streubezirk Kaarst-West
Beschreibung: ... Fortsetzung der Auftragsbeschreibung: Die Winterdienstleistungen sind in den Winterperioden von montags bis sonntags u. an Feiertagen zu erbringen. In dieser Zeit hält der Auftragnehmer stets Personal, notwendige Mittel sowie Maschinen und Geräte bereit. Vor 7.00 und bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee u. entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung können unter Umständen mehrere Durchgänge an einem Tag erforderlich sein. Da die im LV angegebenen Bereiche und Flächen (Gehwege, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwege, Fußgängerzonen, Parkplätze) an Werktagen bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr verkehrssicher sein müssen, ist es notwendig, alle Titel sowie Gruppenstufen beim jeweilig ausgerufenen Streueinsatz (streuen oder räumen und streuen) gleichzeitig (!) zu beginnen. Um den Winterdiensteinsatz daher für alle angegebenen Bereiche u. Flächen vollumfänglich sicherstellen zu können, ist eine entsprechende personelle u. technische Ausstattung durch den Auftragnehmer vorzuhalten. Die Bereitstellung für Personal u. Maschinen ist einmalig für die Winterperiode zu kalkulieren. Am Ende einer Winterdienstperiode ist einmalig das Streugut zu beseitigen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die im LV angegebene Menge der Streueinsätze ist ein Schätzwert und beruht auf Auswertungen des Winterdienstes der letzten Jahre. Sollte es aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendig sein, dass zusätzliche Einsätze zur Erhaltung der Verkehrssicherheit geleistet werden müssen, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, diese zu gleichen Konditionen der einzelnen Positionen auszuführen. Es besteht keine generelle Rufbereitschaft über die gesamte Winterdienstperiode. Die Stadt Kaarst wird Donnerstags bis 13:00 Uhr darüber per E-Mail informieren, ob die Rufbereitschaft der nachfolgenden Woche angesetzt wird. Die Bereitschaftswoche beginnt freitags und endet am darauf folgenden Freitag. Es obliegt dann während dieser Rufbereitschaft dem Auftragnehmenden die selbstständige Einberufung und Durchführung eines notwendigen Winterdiensteinsatzes. Vorausgesetzt wird eine Amtliche Warnung vor Glätte. In Notfällen wird ein notwendiger Einsatz direkt durch den Auftraggebenden ausgerufen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise sowie zusätzlich ein Nachweis über die vorhergesagte Witterung eines deutschen Wetterdienstes für das Gebiet Niederrheinische Bucht, beteiligte Stationen: Boisheim, AS Fichtenhain, Grunewald Brücke, ueF A44/A52, Waldniel, Fleher Brücke, Neuss Holzheim, Güdderath, Dormagen. Der Auftragnehmer hat die erbrachten Einzelleistungen durch Leistungsnachweise täglich zu dokumentieren und dem Baubetriebshof der Stadt Kaarst unverzüglich, spätestens am Folgetag, per Mail oder Fax an Herrn Heimann florian.heimann@kaarst.de, Fax: 02131-9877609) zu übermitteln. In den Leistungsnachweisen sind der Leistungstag, die Witterung, die genauen geräumten bzw. gestreuten Bereiche mit Angabe der laufenden Meter oder Quadratmeter (Bezeichnung, Meter und Quadratmeter sind den Listen der Anlage zu entnehmen), die jeweilige Einsatzzeit mit Uhrzeit, die genauen Maßnahmen (Räumen oder Streuen) sowie die Unterschrift des Auftragnehmers anzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Leistungserfüllung ist die Stadt Kaarst berechtigt, eine Nachbesserung vom Auftragnehmer zu fordern. Die Nachbesserung hat unmittelbar ohne gesonderte Vergütung zu erfolgen. Mehrkosten trägt der Auftragnehmer. Die Anzahl der zu streuenden Flächen sowie die Flächengrößen können sich innerhalb der Vertragsdauer ändern. Gründe hierfür sind die Übernahme von Neuanlagen in die Winterwartung sowie der Wegfall von Flächen durch Verkauf oder Neuplanung. Nach Bekanntgabe der betroffenen Flächen durch den Auftraggebenden sind die Flächengrößen in der Rechnungsstellung anzupassen sowie neu hinzukommende Flächen zu gleichen Konditionen in die Bearbeitung aufzunehmen. Die Vergütung ist abhängig von den abgerufenen und erbrachten Leistungen. Die Rechnungsstellung für die Titel 1 Baubetriebshof sowie Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst hat getrennt und nach jedem Einsatz zu erfolgen. Erbrachte Leistungen zu Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst sollen objektbezogen abgerechnet werden. Leistungsorte sind in der Rechnung einzeln aufzuführen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise. Die Leistungen zum Winterdienst werden für die Winterperiode vom Auftragsbeginn 2025 bis 16.04.2026 ausgeschrieben. Der Auftrag kann verlängert werden, siehe Beschreibung der Verlängerung. Die Stadt Kaarst beabsichtigt, auf der Grundlage des LV nach Bedarf die einzelnen Leistungen abzurufen. Die Vergütung ist abhängig von den beauftragten und erbrachten Leistungen. Anmerkung: Zur Leistungserbringung dürfen nur zugelassene Geräte und Mittel verwendet werden. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Fahrzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, nicht gegen mit der Leistungserbringung zusammenhängende rechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Der Anlage ist die Übersicht der Einzelflächen zu entnehmen. Zur späteren Auftragsdurchführung werden detaillierte Lagepläne der Einzelflächen zur Verfügung gestellt
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Neumarkt 2
Stadt: Kaarst
Postleitzahl: 41564
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: - Los 1 Streubezirk Kaarst-Ost - Los 2 Streubezirk Kaarst - West - Los 3 Streubezirk Holzbüttgen/Vorst/Driesch - Los 4 Streubezirk Büttgen - Los 5 Streubereich Behindertenparkplätze - Los 6 Wochenend- und Feiertagsbereitschaft GWK
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag kann bei Einvernehmen zu den vereinbarten Konditionen bis zu drei Mal um jeweils eine weitere Winterperiode vom 16.10.2026 bis 16.04.2027 und 15.10.2027 bis 14.04.2028 sowie 13.10.2028 bis 13.04.2029 verlängert werden. In den Zeiträumen vom 18.04.26 bis 15.10.2026 und 17.04.2027 bis 14.10.2027 sowie 15.04.2028 bis 12.10.2028 ruhen die Arbeiten und es werden keine Fremdleistungen zum Winterdienst abgerufen bzw. anerkannt. Als einzige Ausnahme gilt hier die einmalige Entfernung des Streugutes, welches direkt im Anschluss zur abgelaufenen Winterperiode erfolgen soll.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 200,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: günstigster Preis unter Berücksichtigung der Loslimitierung (der Zuschlag erfolgt auf maximal 3 Lose je Auftragnehmer).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Kaarst unverzüglich nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Kaarst gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Kaarst, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Streubezirk Holzbüttgen/Vorst/Driesch
Beschreibung: ... Fortsetzung der Auftragsbeschreibung: Die Winterdienstleistungen sind in den Winterperioden von montags bis sonntags u. an Feiertagen zu erbringen. In dieser Zeit hält der Auftragnehmer stets Personal, notwendige Mittel sowie Maschinen und Geräte bereit. Vor 7.00 und bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee u. entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung können unter Umständen mehrere Durchgänge an einem Tag erforderlich sein. Da die im LV angegebenen Bereiche und Flächen (Gehwege, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwege, Fußgängerzonen, Parkplätze) an Werktagen bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr verkehrssicher sein müssen, ist es notwendig, alle Titel sowie Gruppenstufen beim jeweilig ausgerufenen Streueinsatz (streuen oder räumen und streuen) gleichzeitig (!) zu beginnen. Um den Winterdiensteinsatz daher für alle angegebenen Bereiche u. Flächen vollumfänglich sicherstellen zu können, ist eine entsprechende personelle u. technische Ausstattung durch den Auftragnehmer vorzuhalten. Die Bereitstellung für Personal u. Maschinen ist einmalig für die Winterperiode zu kalkulieren. Am Ende einer Winterdienstperiode ist einmalig das Streugut zu beseitigen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die im LV angegebene Menge der Streueinsätze ist ein Schätzwert und beruht auf Auswertungen des Winterdienstes der letzten Jahre. Sollte es aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendig sein, dass zusätzliche Einsätze zur Erhaltung der Verkehrssicherheit geleistet werden müssen, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, diese zu gleichen Konditionen der einzelnen Positionen auszuführen. Es besteht keine generelle Rufbereitschaft über die gesamte Winterdienstperiode. Die Stadt Kaarst wird Donnerstags bis 13:00 Uhr darüber per E-Mail informieren, ob die Rufbereitschaft der nachfolgenden Woche angesetzt wird. Die Bereitschaftswoche beginnt freitags und endet am darauf folgenden Freitag. Es obliegt dann während dieser Rufbereitschaft dem Auftragnehmenden die selbstständige Einberufung und Durchführung eines notwendigen Winterdiensteinsatzes. Vorausgesetzt wird eine Amtliche Warnung vor Glätte. In Notfällen wird ein notwendiger Einsatz direkt durch den Auftraggebenden ausgerufen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise sowie zusätzlich ein Nachweis über die vorhergesagte Witterung eines deutschen Wetterdienstes für das Gebiet Niederrheinische Bucht, beteiligte Stationen: Boisheim, AS Fichtenhain, Grunewald Brücke, ueF A44/A52, Waldniel, Fleher Brücke, Neuss Holzheim, Güdderath, Dormagen. Der Auftragnehmer hat die erbrachten Einzelleistungen durch Leistungsnachweise täglich zu dokumentieren und dem Baubetriebshof der Stadt Kaarst unverzüglich, spätestens am Folgetag, per Mail oder Fax an Herrn Heimann florian.heimann@kaarst.de, Fax: 02131-9877609) zu übermitteln. In den Leistungsnachweisen sind der Leistungstag, die Witterung, die genauen geräumten bzw. gestreuten Bereiche mit Angabe der laufenden Meter oder Quadratmeter (Bezeichnung, Meter und Quadratmeter sind den Listen der Anlage zu entnehmen), die jeweilige Einsatzzeit mit Uhrzeit, die genauen Maßnahmen (Räumen oder Streuen) sowie die Unterschrift des Auftragnehmers anzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Leistungserfüllung ist die Stadt Kaarst berechtigt, eine Nachbesserung vom Auftragnehmer zu fordern. Die Nachbesserung hat unmittelbar ohne gesonderte Vergütung zu erfolgen. Mehrkosten trägt der Auftragnehmer. Die Anzahl der zu streuenden Flächen sowie die Flächengrößen können sich innerhalb der Vertragsdauer ändern. Gründe hierfür sind die Übernahme von Neuanlagen in die Winterwartung sowie der Wegfall von Flächen durch Verkauf oder Neuplanung. Nach Bekanntgabe der betroffenen Flächen durch den Auftraggebenden sind die Flächengrößen in der Rechnungsstellung anzupassen sowie neu hinzukommende Flächen zu gleichen Konditionen in die Bearbeitung aufzunehmen. Die Vergütung ist abhängig von den abgerufenen und erbrachten Leistungen. Die Rechnungsstellung für die Titel 1 Baubetriebshof sowie Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst hat getrennt und nach jedem Einsatz zu erfolgen. Erbrachte Leistungen zu Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst sollen objektbezogen abgerechnet werden. Leistungsorte sind in der Rechnung einzeln aufzuführen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise. Die Leistungen zum Winterdienst werden für die Winterperiode vom Auftragsbeginn 2025 bis 16.04.2026 ausgeschrieben. Der Auftrag kann verlängert werden, siehe Beschreibung der Verlängerung. Die Stadt Kaarst beabsichtigt, auf der Grundlage des LV nach Bedarf die einzelnen Leistungen abzurufen. Die Vergütung ist abhängig von den beauftragten und erbrachten Leistungen. Anmerkung: Zur Leistungserbringung dürfen nur zugelassene Geräte und Mittel verwendet werden. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Fahrzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, nicht gegen mit der Leistungserbringung zusammenhängende rechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Der Anlage ist die Übersicht der Einzelflächen zu entnehmen. Zur späteren Auftragsdurchführung werden detaillierte Lagepläne der Einzelflächen zur Verfügung gestellt
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Neumarkt 2
Stadt: Kaarst
Postleitzahl: 41564
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: - Los 1 Streubezirk Kaarst-Ost - Los 2 Streubezirk Kaarst - West - Los 3 Streubezirk Holzbüttgen/Vorst/Driesch - Los 4 Streubezirk Büttgen - Los 5 Streubereich Behindertenparkplätze - Los 6 Wochenend- und Feiertagsbereitschaft GWK
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag kann bei Einvernehmen zu den vereinbarten Konditionen bis zu drei Mal um jeweils eine weitere Winterperiode vom 16.10.2026 bis 16.04.2027 und 15.10.2027 bis 14.04.2028 sowie 13.10.2028 bis 13.04.2029 verlängert werden. In den Zeiträumen vom 18.04.26 bis 15.10.2026 und 17.04.2027 bis 14.10.2027 sowie 15.04.2028 bis 12.10.2028 ruhen die Arbeiten und es werden keine Fremdleistungen zum Winterdienst abgerufen bzw. anerkannt. Als einzige Ausnahme gilt hier die einmalige Entfernung des Streugutes, welches direkt im Anschluss zur abgelaufenen Winterperiode erfolgen soll.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 16 850,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: günstigster Preis unter Berücksichtigung der Loslimitierung (der Zuschlag erfolgt auf maximal 3 Lose je Auftragnehmer).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Kaarst unverzüglich nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Kaarst gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Kaarst, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Streubezirk Büttgen
Beschreibung: ... Fortsetzung der Auftragsbeschreibung: Die Winterdienstleistungen sind in den Winterperioden von montags bis sonntags u. an Feiertagen zu erbringen. In dieser Zeit hält der Auftragnehmer stets Personal, notwendige Mittel sowie Maschinen und Geräte bereit. Vor 7.00 und bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee u. entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung können unter Umständen mehrere Durchgänge an einem Tag erforderlich sein. Da die im LV angegebenen Bereiche und Flächen (Gehwege, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwege, Fußgängerzonen, Parkplätze) an Werktagen bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr verkehrssicher sein müssen, ist es notwendig, alle Titel sowie Gruppenstufen beim jeweilig ausgerufenen Streueinsatz (streuen oder räumen und streuen) gleichzeitig (!) zu beginnen. Um den Winterdiensteinsatz daher für alle angegebenen Bereiche u. Flächen vollumfänglich sicherstellen zu können, ist eine entsprechende personelle u. technische Ausstattung durch den Auftragnehmer vorzuhalten. Die Bereitstellung für Personal u. Maschinen ist einmalig für die Winterperiode zu kalkulieren. Am Ende einer Winterdienstperiode ist einmalig das Streugut zu beseitigen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die im LV angegebene Menge der Streueinsätze ist ein Schätzwert und beruht auf Auswertungen des Winterdienstes der letzten Jahre. Sollte es aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendig sein, dass zusätzliche Einsätze zur Erhaltung der Verkehrssicherheit geleistet werden müssen, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, diese zu gleichen Konditionen der einzelnen Positionen auszuführen. Es besteht keine generelle Rufbereitschaft über die gesamte Winterdienstperiode. Die Stadt Kaarst wird Donnerstags bis 13:00 Uhr darüber per E-Mail informieren, ob die Rufbereitschaft der nachfolgenden Woche angesetzt wird. Die Bereitschaftswoche beginnt freitags und endet am darauf folgenden Freitag. Es obliegt dann während dieser Rufbereitschaft dem Auftragnehmenden die selbstständige Einberufung und Durchführung eines notwendigen Winterdiensteinsatzes. Vorausgesetzt wird eine Amtliche Warnung vor Glätte. In Notfällen wird ein notwendiger Einsatz direkt durch den Auftraggebenden ausgerufen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise sowie zusätzlich ein Nachweis über die vorhergesagte Witterung eines deutschen Wetterdienstes für das Gebiet Niederrheinische Bucht, beteiligte Stationen: Boisheim, AS Fichtenhain, Grunewald Brücke, ueF A44/A52, Waldniel, Fleher Brücke, Neuss Holzheim, Güdderath, Dormagen. Der Auftragnehmer hat die erbrachten Einzelleistungen durch Leistungsnachweise täglich zu dokumentieren und dem Baubetriebshof der Stadt Kaarst unverzüglich, spätestens am Folgetag, per Mail oder Fax an Herrn Heimann florian.heimann@kaarst.de, Fax: 02131-9877609) zu übermitteln. In den Leistungsnachweisen sind der Leistungstag, die Witterung, die genauen geräumten bzw. gestreuten Bereiche mit Angabe der laufenden Meter oder Quadratmeter (Bezeichnung, Meter und Quadratmeter sind den Listen der Anlage zu entnehmen), die jeweilige Einsatzzeit mit Uhrzeit, die genauen Maßnahmen (Räumen oder Streuen) sowie die Unterschrift des Auftragnehmers anzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Leistungserfüllung ist die Stadt Kaarst berechtigt, eine Nachbesserung vom Auftragnehmer zu fordern. Die Nachbesserung hat unmittelbar ohne gesonderte Vergütung zu erfolgen. Mehrkosten trägt der Auftragnehmer. Die Anzahl der zu streuenden Flächen sowie die Flächengrößen können sich innerhalb der Vertragsdauer ändern. Gründe hierfür sind die Übernahme von Neuanlagen in die Winterwartung sowie der Wegfall von Flächen durch Verkauf oder Neuplanung. Nach Bekanntgabe der betroffenen Flächen durch den Auftraggebenden sind die Flächengrößen in der Rechnungsstellung anzupassen sowie neu hinzukommende Flächen zu gleichen Konditionen in die Bearbeitung aufzunehmen. Die Vergütung ist abhängig von den abgerufenen und erbrachten Leistungen. Die Rechnungsstellung für die Titel 1 Baubetriebshof sowie Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst hat getrennt und nach jedem Einsatz zu erfolgen. Erbrachte Leistungen zu Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst sollen objektbezogen abgerechnet werden. Leistungsorte sind in der Rechnung einzeln aufzuführen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise. Die Leistungen zum Winterdienst werden für die Winterperiode vom Auftragsbeginn 2025 bis 16.04.2026 ausgeschrieben. Der Auftrag kann verlängert werden, siehe Beschreibung der Verlängerung. Die Stadt Kaarst beabsichtigt, auf der Grundlage des LV nach Bedarf die einzelnen Leistungen abzurufen. Die Vergütung ist abhängig von den beauftragten und erbrachten Leistungen. Anmerkung: Zur Leistungserbringung dürfen nur zugelassene Geräte und Mittel verwendet werden. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Fahrzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, nicht gegen mit der Leistungserbringung zusammenhängende rechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Der Anlage ist die Übersicht der Einzelflächen zu entnehmen. Zur späteren Auftragsdurchführung werden detaillierte Lagepläne der Einzelflächen zur Verfügung gestellt
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Neumarkt 2
Stadt: Kaarst
Postleitzahl: 41564
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: - Los 1 Streubezirk Kaarst-Ost - Los 2 Streubezirk Kaarst - West - Los 3 Streubezirk Holzbüttgen/Vorst/Driesch - Los 4 Streubezirk Büttgen - Los 5 Streubereich Behindertenparkplätze - Los 6 Wochenend- und Feiertagsbereitschaft GWK
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag kann bei Einvernehmen zu den vereinbarten Konditionen bis zu drei Mal um jeweils eine weitere Winterperiode vom 16.10.2026 bis 16.04.2027 und 15.10.2027 bis 14.04.2028 sowie 13.10.2028 bis 13.04.2029 verlängert werden. In den Zeiträumen vom 18.04.26 bis 15.10.2026 und 17.04.2027 bis 14.10.2027 sowie 15.04.2028 bis 12.10.2028 ruhen die Arbeiten und es werden keine Fremdleistungen zum Winterdienst abgerufen bzw. anerkannt. Als einzige Ausnahme gilt hier die einmalige Entfernung des Streugutes, welches direkt im Anschluss zur abgelaufenen Winterperiode erfolgen soll.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 56 200,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: günstigster Preis unter Berücksichtigung der Loslimitierung (der Zuschlag erfolgt auf maximal 3 Lose je Auftragnehmer).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Kaarst unverzüglich nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Kaarst gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Kaarst, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Streu- und Räumdienst Behindertenparkplätze
Beschreibung: ... Fortsetzung der Auftragsbeschreibung: Die Winterdienstleistungen sind in den Winterperioden von montags bis sonntags u. an Feiertagen zu erbringen. In dieser Zeit hält der Auftragnehmer stets Personal, notwendige Mittel sowie Maschinen und Geräte bereit. Vor 7.00 und bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee u. entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung können unter Umständen mehrere Durchgänge an einem Tag erforderlich sein. Da die im LV angegebenen Bereiche und Flächen (Gehwege, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwege, Fußgängerzonen, Parkplätze) an Werktagen bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr verkehrssicher sein müssen, ist es notwendig, alle Titel sowie Gruppenstufen beim jeweilig ausgerufenen Streueinsatz (streuen oder räumen und streuen) gleichzeitig (!) zu beginnen. Um den Winterdiensteinsatz daher für alle angegebenen Bereiche u. Flächen vollumfänglich sicherstellen zu können, ist eine entsprechende personelle u. technische Ausstattung durch den Auftragnehmer vorzuhalten. Die Bereitstellung für Personal u. Maschinen ist einmalig für die Winterperiode zu kalkulieren. Am Ende einer Winterdienstperiode ist einmalig das Streugut zu beseitigen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die im LV angegebene Menge der Streueinsätze ist ein Schätzwert und beruht auf Auswertungen des Winterdienstes der letzten Jahre. Sollte es aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendig sein, dass zusätzliche Einsätze zur Erhaltung der Verkehrssicherheit geleistet werden müssen, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, diese zu gleichen Konditionen der einzelnen Positionen auszuführen. Es besteht keine generelle Rufbereitschaft über die gesamte Winterdienstperiode. Die Stadt Kaarst wird Donnerstags bis 13:00 Uhr darüber per E-Mail informieren, ob die Rufbereitschaft der nachfolgenden Woche angesetzt wird. Die Bereitschaftswoche beginnt freitags und endet am darauf folgenden Freitag. Es obliegt dann während dieser Rufbereitschaft dem Auftragnehmenden die selbstständige Einberufung und Durchführung eines notwendigen Winterdiensteinsatzes. Vorausgesetzt wird eine Amtliche Warnung vor Glätte. In Notfällen wird ein notwendiger Einsatz direkt durch den Auftraggebenden ausgerufen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise sowie zusätzlich ein Nachweis über die vorhergesagte Witterung eines deutschen Wetterdienstes für das Gebiet Niederrheinische Bucht, beteiligte Stationen: Boisheim, AS Fichtenhain, Grunewald Brücke, ueF A44/A52, Waldniel, Fleher Brücke, Neuss Holzheim, Güdderath, Dormagen. Der Auftragnehmer hat die erbrachten Einzelleistungen durch Leistungsnachweise täglich zu dokumentieren und dem Baubetriebshof der Stadt Kaarst unverzüglich, spätestens am Folgetag, per Mail oder Fax an Herrn Heimann florian.heimann@kaarst.de, Fax: 02131-9877609) zu übermitteln. In den Leistungsnachweisen sind der Leistungstag, die Witterung, die genauen geräumten bzw. gestreuten Bereiche mit Angabe der laufenden Meter oder Quadratmeter (Bezeichnung, Meter und Quadratmeter sind den Listen der Anlage zu entnehmen), die jeweilige Einsatzzeit mit Uhrzeit, die genauen Maßnahmen (Räumen oder Streuen) sowie die Unterschrift des Auftragnehmers anzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Leistungserfüllung ist die Stadt Kaarst berechtigt, eine Nachbesserung vom Auftragnehmer zu fordern. Die Nachbesserung hat unmittelbar ohne gesonderte Vergütung zu erfolgen. Mehrkosten trägt der Auftragnehmer. Die Anzahl der zu streuenden Flächen sowie die Flächengrößen können sich innerhalb der Vertragsdauer ändern. Gründe hierfür sind die Übernahme von Neuanlagen in die Winterwartung sowie der Wegfall von Flächen durch Verkauf oder Neuplanung. Nach Bekanntgabe der betroffenen Flächen durch den Auftraggebenden sind die Flächengrößen in der Rechnungsstellung anzupassen sowie neu hinzukommende Flächen zu gleichen Konditionen in die Bearbeitung aufzunehmen. Die Vergütung ist abhängig von den abgerufenen und erbrachten Leistungen. Die Rechnungsstellung für die Titel 1 Baubetriebshof sowie Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst hat getrennt und nach jedem Einsatz zu erfolgen. Erbrachte Leistungen zu Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst sollen objektbezogen abgerechnet werden. Leistungsorte sind in der Rechnung einzeln aufzuführen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise. Die Leistungen zum Winterdienst werden für die Winterperiode vom Auftragsbeginn 2025 bis 16.04.2026 ausgeschrieben. Der Auftrag kann verlängert werden, siehe Beschreibung der Verlängerung. Die Stadt Kaarst beabsichtigt, auf der Grundlage des LV nach Bedarf die einzelnen Leistungen abzurufen. Die Vergütung ist abhängig von den beauftragten und erbrachten Leistungen. Anmerkung: Zur Leistungserbringung dürfen nur zugelassene Geräte und Mittel verwendet werden. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Fahrzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, nicht gegen mit der Leistungserbringung zusammenhängende rechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Der Anlage ist die Übersicht der Einzelflächen zu entnehmen. Zur späteren Auftragsdurchführung werden detaillierte Lagepläne der Einzelflächen zur Verfügung gestellt
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Neumarkt 2
Stadt: Kaarst
Postleitzahl: 41564
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: - Los 1 Streubezirk Kaarst-Ost - Los 2 Streubezirk Kaarst - West - Los 3 Streubezirk Holzbüttgen/Vorst/Driesch - Los 4 Streubezirk Büttgen - Los 5 Streubereich Behindertenparkplätze - Los 6 Wochenend- und Feiertagsbereitschaft GWK
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag kann bei Einvernehmen zu den vereinbarten Konditionen bis zu drei Mal um jeweils eine weitere Winterperiode vom 16.10.2026 bis 16.04.2027 und 15.10.2027 bis 14.04.2028 sowie 13.10.2028 bis 13.04.2029 verlängert werden. In den Zeiträumen vom 18.04.26 bis 15.10.2026 und 17.04.2027 bis 14.10.2027 sowie 15.04.2028 bis 12.10.2028 ruhen die Arbeiten und es werden keine Fremdleistungen zum Winterdienst abgerufen bzw. anerkannt. Als einzige Ausnahme gilt hier die einmalige Entfernung des Streugutes, welches direkt im Anschluss zur abgelaufenen Winterperiode erfolgen soll.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 800,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: günstigster Preis unter Berücksichtigung der Loslimitierung (der Zuschlag erfolgt auf maximal 3 Lose je Auftragnehmer).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Kaarst unverzüglich nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Kaarst gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Kaarst, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Wochenend- und Feiertagsbereitschaft GWK
Beschreibung: ... Fortsetzung der Auftragsbeschreibung: Die Winterdienstleistungen sind in den Winterperioden von montags bis sonntags u. an Feiertagen zu erbringen. In dieser Zeit hält der Auftragnehmer stets Personal, notwendige Mittel sowie Maschinen und Geräte bereit. Vor 7.00 und bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee u. entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bei erneutem Schneefall oder erneuter Glättebildung können unter Umständen mehrere Durchgänge an einem Tag erforderlich sein. Da die im LV angegebenen Bereiche und Flächen (Gehwege, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwege, Fußgängerzonen, Parkplätze) an Werktagen bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr verkehrssicher sein müssen, ist es notwendig, alle Titel sowie Gruppenstufen beim jeweilig ausgerufenen Streueinsatz (streuen oder räumen und streuen) gleichzeitig (!) zu beginnen. Um den Winterdiensteinsatz daher für alle angegebenen Bereiche u. Flächen vollumfänglich sicherstellen zu können, ist eine entsprechende personelle u. technische Ausstattung durch den Auftragnehmer vorzuhalten. Die Bereitstellung für Personal u. Maschinen ist einmalig für die Winterperiode zu kalkulieren. Am Ende einer Winterdienstperiode ist einmalig das Streugut zu beseitigen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die im LV angegebene Menge der Streueinsätze ist ein Schätzwert und beruht auf Auswertungen des Winterdienstes der letzten Jahre. Sollte es aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendig sein, dass zusätzliche Einsätze zur Erhaltung der Verkehrssicherheit geleistet werden müssen, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, diese zu gleichen Konditionen der einzelnen Positionen auszuführen. Es besteht keine generelle Rufbereitschaft über die gesamte Winterdienstperiode. Die Stadt Kaarst wird Donnerstags bis 13:00 Uhr darüber per E-Mail informieren, ob die Rufbereitschaft der nachfolgenden Woche angesetzt wird. Die Bereitschaftswoche beginnt freitags und endet am darauf folgenden Freitag. Es obliegt dann während dieser Rufbereitschaft dem Auftragnehmenden die selbstständige Einberufung und Durchführung eines notwendigen Winterdiensteinsatzes. Vorausgesetzt wird eine Amtliche Warnung vor Glätte. In Notfällen wird ein notwendiger Einsatz direkt durch den Auftraggebenden ausgerufen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise sowie zusätzlich ein Nachweis über die vorhergesagte Witterung eines deutschen Wetterdienstes für das Gebiet Niederrheinische Bucht, beteiligte Stationen: Boisheim, AS Fichtenhain, Grunewald Brücke, ueF A44/A52, Waldniel, Fleher Brücke, Neuss Holzheim, Güdderath, Dormagen. Der Auftragnehmer hat die erbrachten Einzelleistungen durch Leistungsnachweise täglich zu dokumentieren und dem Baubetriebshof der Stadt Kaarst unverzüglich, spätestens am Folgetag, per Mail oder Fax an Herrn Heimann florian.heimann@kaarst.de, Fax: 02131-9877609) zu übermitteln. In den Leistungsnachweisen sind der Leistungstag, die Witterung, die genauen geräumten bzw. gestreuten Bereiche mit Angabe der laufenden Meter oder Quadratmeter (Bezeichnung, Meter und Quadratmeter sind den Listen der Anlage zu entnehmen), die jeweilige Einsatzzeit mit Uhrzeit, die genauen Maßnahmen (Räumen oder Streuen) sowie die Unterschrift des Auftragnehmers anzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Leistungserfüllung ist die Stadt Kaarst berechtigt, eine Nachbesserung vom Auftragnehmer zu fordern. Die Nachbesserung hat unmittelbar ohne gesonderte Vergütung zu erfolgen. Mehrkosten trägt der Auftragnehmer. Die Anzahl der zu streuenden Flächen sowie die Flächengrößen können sich innerhalb der Vertragsdauer ändern. Gründe hierfür sind die Übernahme von Neuanlagen in die Winterwartung sowie der Wegfall von Flächen durch Verkauf oder Neuplanung. Nach Bekanntgabe der betroffenen Flächen durch den Auftraggebenden sind die Flächengrößen in der Rechnungsstellung anzupassen sowie neu hinzukommende Flächen zu gleichen Konditionen in die Bearbeitung aufzunehmen. Die Vergütung ist abhängig von den abgerufenen und erbrachten Leistungen. Die Rechnungsstellung für die Titel 1 Baubetriebshof sowie Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst hat getrennt und nach jedem Einsatz zu erfolgen. Erbrachte Leistungen zu Titel 2 Gebäudewirtschaft Kaarst sollen objektbezogen abgerechnet werden. Leistungsorte sind in der Rechnung einzeln aufzuführen. Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten die übermittelten Leistungsnachweise. Die Leistungen zum Winterdienst werden für die Winterperiode vom Auftragsbeginn 2025 bis 16.04.2026 ausgeschrieben. Der Auftrag kann verlängert werden, siehe Beschreibung der Verlängerung. Die Stadt Kaarst beabsichtigt, auf der Grundlage des LV nach Bedarf die einzelnen Leistungen abzurufen. Die Vergütung ist abhängig von den beauftragten und erbrachten Leistungen. Anmerkung: Zur Leistungserbringung dürfen nur zugelassene Geräte und Mittel verwendet werden. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Fahrzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, nicht gegen mit der Leistungserbringung zusammenhängende rechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Der Anlage ist die Übersicht der Einzelflächen zu entnehmen. Zur späteren Auftragsdurchführung werden detaillierte Lagepläne der Einzelflächen zur Verfügung gestellt
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Neumarkt 2
Stadt: Kaarst
Postleitzahl: 41564
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: - Los 1 Streubezirk Kaarst-Ost - Los 2 Streubezirk Kaarst - West - Los 3 Streubezirk Holzbüttgen/Vorst/Driesch - Los 4 Streubezirk Büttgen - Los 5 Streubereich Behindertenparkplätze - Los 6 Wochenend- und Feiertagsbereitschaft GWK
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag kann bei Einvernehmen zu den vereinbarten Konditionen bis zu drei Mal um jeweils eine weitere Winterperiode vom 16.10.2026 bis 16.04.2027 und 15.10.2027 bis 14.04.2028 sowie 13.10.2028 bis 13.04.2029 verlängert werden. In den Zeiträumen vom 18.04.26 bis 15.10.2026 und 17.04.2027 bis 14.10.2027 sowie 15.04.2028 bis 12.10.2028 ruhen die Arbeiten und es werden keine Fremdleistungen zum Winterdienst abgerufen bzw. anerkannt. Als einzige Ausnahme gilt hier die einmalige Entfernung des Streugutes, welches direkt im Anschluss zur abgelaufenen Winterperiode erfolgen soll.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 34 900,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: günstigster Preis unter Berücksichtigung der Loslimitierung (der Zuschlag erfolgt auf maximal 3 Lose je Auftragnehmer).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Kaarst unverzüglich nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Kaarst gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Kaarst, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 177 965,56 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Geiger FM Grünservice West GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 6
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 110 537,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 66/2025/10-1
Titel: Winterdienst im Stadtgebiet Kaarst 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/10/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 10 871,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 174 208,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Expert-Gebäudeservice
Angebot:
Kennung des Angebots: 11
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 67 429,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 66/2025/10-2
Titel: Winterdienst im Stadtgebiet Kaarst 2
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/10/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1 967,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 23 524,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Expert-Gebäudeservice
Angebot:
Kennung des Angebots: 11
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 67 429,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 66/2025/10-2
Titel: Winterdienst im Stadtgebiet Kaarst 2
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/10/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 7 885,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 108 718,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Geiger FM Grünservice West GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 6
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert der Ausschreibung: 110 537,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 66/2025/10-1
Titel: Winterdienst im Stadtgebiet Kaarst 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/10/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 110
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 8 656,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 132 980,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Expert-Gebäudeservice
Angebot:
Kennung des Angebots: 11
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert der Ausschreibung: 67 429,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 66/2025/10-2
Titel: Winterdienst im Stadtgebiet Kaarst 2
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/10/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1 820,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 16 945,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Geiger FM Grünservice West GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 6
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Wert der Ausschreibung: 110 537,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 66/2025/10-1
Titel: Winterdienst im Stadtgebiet Kaarst 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/10/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 14/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 8 107,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 92 129,00 EUR

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin
Registrierungsnummer: 051620016016-31001-12
Postanschrift: Am Neumarkt 2
Stadt: Kaarst
Postleitzahl: 41564
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Bereich Recht, zentrale Submissionsstelle
Telefon: +49 2131987516
Fax: +49 21319877516
Internetadresse: http://www.kaarst.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +492211473045
Fax: +492211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Geiger FM Grünservice West GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE304175194
Postanschrift: Karl-Benz-Straße 7
Stadt: Langenfeld
Postleitzahl: 40764
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 21319174-0
Internetadresse: http://www.geiger-fm.de
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0004, LOT-0006
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Expert-Gebäudeservice
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE330887912
Postanschrift: Bunsenstrasse 9
Stadt: Velbert
Postleitzahl: 42551
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 20519150-206
Fax: +49 20519150-207
Internetadresse: http://www.expert-gbs.de
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0002, LOT-0003, LOT-0005
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 182bbd7a-2760-4038-98cb-54cce29af3b3 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/11/2025 08:36:54 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 781833-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 227/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/11/2025