5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31158000 Ladegeräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Barkhauser Str. 8
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Hinweis zu § 55 SektVO: Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Für die Bewerber / die Bewerbergemeinschaftsmitglieder ist ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, gefordert. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung, sein. Für Bewerber/Bewerbergemeinschaftsmitglieder, die im deutschen Handelsregister eingetragen sind, reicht insofern die Angabe der Registernummer und des Registergerichts durch Eigenerklärung im Formblatt T13, sodass der Auftraggeber sich einen aktuellen Auszug ziehen kann. Bewerber mit Sitz in einem anderen Staat müssen ihrem Teilnahmeantrag einen aktuellen Auszug des Berufs- oder Handelsregisters nach den Rechtsvorschriften ihres Staates zusammen mit dem Formblatt T13 vorlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Auszug eine deutsche Übersetzung beigefügt werden muss. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bewerbergemeinschaft ist der hier beschriebene Berufs- oder Handelsregisterauszug für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Die Bewerber müssen daher folgende Mindestanforderungen erfüllen: Der Bewerber weist im Durchschnitt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Netto-Jahresumsatz i. H. v. mindestens 22 Mio. Euro, bezogen auf die vergleichbaren Leistungen, nach. Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung des Bewerbers im Rahmen des mit dem Teilnahmeantrages einzureichenden Formblattes T7. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn der genannte Mindestumsatz in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. Hierfür ist im Formblatt T7 die Tabelle für Bewerbergemeinschaften auszufüllen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5.000.000 Euro für Personenschäden und 2.000.000 Euro für sonstige Schäden (je mindestens 2-fach maximiert) verfügt, oder dass er eine solche unmittelbar nach Zuschlagserteilung abschließen und diese bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde. Der Nachweis ist durch die Eigenerklärung in Formblatt T9 zu erbringen. Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen muss von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Anbieters von Ladeinfrastruktur unter Beachtung der für ihn geltenden Vorschriften führen kann und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bewerber müssen vor diesem Hintergrund folgende Mindestanforderungen erfüllen: Der Bewerber weist mindestens drei Referenzprojekte über die Planung, mindestens 3 Referenzprojekte über die Lieferung und mindestens drei Referenzprojekte über die Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse auf Betriebshöfen an Kunden innerhalb der EU oder EWR nach. Jedes Referenzprojekt muss mindestens zehn Ladepunkte mit jeweils mindesten 50 kW Ladeleistung pro Ladepunkt umfassen und für einen Kunden innerhalb der EU bzw. des EWR erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme muss dabei innerhalb der letzten 36 Monate vor dem Datum der Absendung der EU-Bekanntmachung erfolgt sein. Es ist dabei zulässig ein Referenzprojekt mehrfach zu verwenden, um mehrere der zu referenzierenden Teilleistungen (Planung, Lieferung, Installation) abzudecken. Die Referenzen sind im Formblatt T8 anzugeben und zusätzlich durch einen kurzen Steckbrief zu beschreiben, vgl. die dortigen Anforderungen. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrages durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. In diesem Fall ist es daher erforderlich, dass jeweils drei Referenzprojekte für die Planung und / oder Lieferung und / oder Installation von Ladeinfrastruktur vorgelegt werden. Die gemäß Formblatt T8 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen, hat die Bewerbergemeinschaft bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung: Für den Bewerber wird die Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2015 nachgewiesen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Zertifizierung und einer Eigenerklärung. Die Zertifizierung ist dem ausgefüllten Formblatt T11 als Anlage beizufügen. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrages durch eine Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend aber auch notwendig, wenn die Anforderung durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt wird.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Für den Bewerber wird die Zertifizierung der Qualitätssicherung entsprechend DIN EN ISO 9001:2015 nachgewiesen. Die Zertifizierung ist dem ausgefüllten Formblatt T10 als Anlage beizufügen. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrages durch eine Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend aber auch notwendig, wenn die Anforderung durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt wird.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten nach Formblatt T6 zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Das eignungsverleihende Unternehmen hat daher die Nachweise und Erklärungen ebenfalls einzureichen, die für den jeweiligen Nachweis des Eignungskriteriums erforderlich sind, auf das sich die Eignungsleihe bezieht. Daneben hat das eignungsverleihende Unternehmen zwingend auch die ausgefüllten Formblätter T2, T5 und T16 einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bewerbergemeinschaften sind zur Abgabe eines Teilnahmeantrages zugelassen, soweit ihr Zusammenschluss keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB darstellt. Vor diesem Hintergrund sind im Formblatt T3 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Gründe des Zusammenschlusses anzugeben. Eine Beteiligung von Unternehmen/Bewerbern an mehreren Bewerbergemeinschaften ist nicht zulässig. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sind von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die Erklärung der Bewerbergemeinschaft hat auf den entsprechenden Formblättern T1 und T3 zu erfolgen. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft zu verlangen. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat darüber hinaus das Formblatt T2 zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, das Formblatt T4 zum Mindestlohn, das Formblatt T5 zu den Russlandsanktionen und das Formblatt T16 zu den Ausschlussgründen im Übrigen auszufüllen und einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Soweit sich im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 geeignete Bewerber bewerben, wird der Auftraggeber die Zahl der Teilnehmer am Wettbewerb gemäß § 45 Abs. 3 SektVO, § 51 VgV auf 5 Teilnehmer begrenzen. Falls eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt, wird die Auswahl Büros nach Qualität der vorgelegten Referenzen vorgenommen, wobei die Auswahlmatrix in Formblatt T8 zu beachten ist. Bewertet werden der Umfang der Leistungserbringung, die Größe des Betriebshofes und Umstände des Auftrags, Vorkonditionierung und Value Added Services, Art der Ladeinfrastruktur und Planung der Ladeinfrastruktur. Jeder dieser Bewertungspunkte enthält verschiedene Unterpunkte, auf die gestaffelt Punkte vergeben werden. Einzelheiten sind dem Formblatt T8 zu entnehmen. Die 5 Bewerber, die nach den dort genannten Bewertungskriterien die höchste Punktzahl erhalten, werden zur Angebotsphase zugelassen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung als das wirtschaftlichste Angebot darstellt, d.h. dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung der festgelegten Wertungs- und Zuschlagskriterien das beste Preis- Leistungs-Verhältnis für den Auftraggeber bietet (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB; § 52 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Der Preis wird zu 40 % berücksichtigt. Bei einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 100 Punkten, können die Bieter über den Preis maximal 40 Punkte erreichen.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Neben dem Preis werden auch qualitative Kriterien berücksichtigt. Die qualitativen Kriterien setzen sich zusammen aus dem Wirkungsgrad (25 %), den Lebenszyklus-kosten (20 %) und der Bewertung der angebotenen Soll-Kriterien (15 %). Maximal können die Bieter 100 Wertungspunkte erhalten, analog zu den oben genannten prozentualen Anteilen. Die jeweils erreichten Wertungspunkte werden addiert. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl in Summe aller Wertungskriterien erhält den Zuschlag. Die Einzelheiten – insbesondere die vorläufige Wertungsmatrix und die entsprechenden vorläufigen Preisblätter und Anlagen – werden den Bietern als Anlagen zum Lastenheft zur Verfügung gestellt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen und Angaben können nach Maßgabe des § 51 SektVO nachgefordert werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der erfolgreiche Bieter schließt mit Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber einen Vertrag ab; dieser wird durch Abgabe der Erklärung zur Abgabe eines Angebots anerkannt. Der Vertrag wird den Bietern zu Beginn der Angebotsphase mit den übrigen Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Mit Zuschlagserteilung werden auch alle Bestandteile/Anlagen der Leistungsbeschreibung Gegenstand des Auftrags.
Finanzielle Vereinbarung: Die Finanzierungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PaderSprinter GmbH