5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 5 Jahre mit Option zur Verlängerung um weitere 2 Jahre. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 7 Jahre.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Diese Optionsverlängerung muss der Caterer durch schriftliche Erklärung bei der HKK spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit beantragen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 15 Punkte festgelegt. 15 Punkte erhält das Angebot mit der höchsten Prozentangabe bei der Umsatzpacht gem. Ziff. 6.1 und des Konzessionsvertrags. 0 Punkte erhält ein Angebot mit der niedrigsten Prozentangabe gem. Ziff. 6.1. des Konzessionsvertrags. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass eine Umsatzpacht in Höhe von 19 % gem. § 6.1 des Konzessionsvertrags angemessen ist und als unverbindlicher Richtwert angesehen werden kann. Für die Angebotswertung wird eine weitere Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der höchsten Prozentangabe bei der Umsatzprovision gem. Ziff. 6.2 des Konzessionsvertrags. 0 Punkte erhält ein Angebot mit der niedrigsten Prozentangabe gem. Ziff. 6.2. des Konzessionsvertrags. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in der Bekanntmachung und Vergabeunterlagen aufgeführt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Angebot und Qualität der Speisen, Qualitätskontrolle: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 2.6 des Konzessionsvertrags ist die Einhaltung von Lebensmittel- und Hygienestandards verpflichtend. Bewertet wir hier das Konzept zur Qualitätskontrolle der angebotenen Speisen (Anzahl und Dichte der Kontrollen, Einsatz externer Firmen zur Qualitätssicherung usw.). Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Welche Abläufe liegen bei der Verarbeitung der Lebensmittel vor Ort vor - insb. welche Schnittstellen bestehen dabei zu Drittunternehmen? - Welche Maßnahmen werden zum Schutz, zur Überwachung, zur Kontrolle und der Integrität der Lebensmittel ergriffen? Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 3 Punkte festgelegt. 3 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag bei der Qualitätskontrolle. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Angebot und Qualität der Speisen, Bezug zur Region und zur Stadt Heidelberg: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das Angebot und die Qualität der Speisen werden bewertet - hier die Regionalität der angebotenen Speisen (Einsatz regionaler und saisonaler Produkte usw.). Gem. § 9.8 des Konzessionsvertrags sollen regionale und saisonale Produkte verwendet werden. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Welche Lebensmittel des Speisenangebots werden hierbei aus welchen Quellen bezogen? - Welche Abläufe und Listungen von Lieferanten sind geplant? - Welche Qualität haben die bezogenen Lebensmittel? - Welche Abläufe liegen bei der Beschaffung der Lebensmittel vor - insb. welche Schnittstellen bestehen dabei zu Drittunternehmen? - Welche Maßnahmen werden zum Schutz und der Integrität der Lebensmittel ergriffen? - Wie reagieren Sie bei F&B Sponsoring bei einzelnen Veranstaltungen? Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 12 Punkte festgelegt. Regionale Produkte von hoher Qualität mit zuverlässiger Versorgungssicherheit werden besser bewertet. 12 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Angebot und Qualität der Speisen, Fair Trade: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das Angebot und die Qualität der Speisen werden bewertet - hier der Einsatz von fair gehandelten Produkten (d.h. Produkten mit einem Faitrade-Siegel). Gem. § 9.5 des Konzessionsvertrags muss das Speisenangebot auch fair gehandelte Produkte umfassen. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Welche Lebensmittel des Speisenangebots werden hierbei aus welchen Quellen bezogen? - Welche Abläufe und Listungen von Lieferanten sind geplant? - Welche Qualität und welche Siegel haben die bezogenen Lebensmittel? - Welche Abläufe liegen bei der Beschaffung der Lebensmittel vor - insb. welche Schnittstellen bestehen dabei zu Drittunternehmen? - Welche Maßnahmen werden zum Schutz und der Integrität der Lebensmittel ergriffen? Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkte festgelegt. Der Einsatz von ökologisch und fair gehandelten Lebensmitteln hoher Qualität mit zuverlässiger Versorgungssicherheit werden besser bewertet. 4 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Angebot und Qualität der Speisen, Einkaufskonzept: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das Angebot und die Qualität der Speisen werden bewertet - hier das Einkaufskonzept der angebotenen Speisen. Gem. § 9.7 des Konzessionsvertrags sollen Speisen mit möglichst geringem Convenience-Graden angeboten werden. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Welche Lebensmittel werden aus welchen Quellen bezogen? - Welche Abläufe und Leistungen von Lieferanten sind geplant? - Welche Qualität haben die bezogenen Lebensmittel? - Welche Abläufe liegen bei der Beschaffung der Lebensmittel vor - insb. welche Schnittstellen bestehen dabei zu Drittunternehmen? - Welche Maßnahmen werden zum Schutz und der Integrität der Lebensmittel ergriffen? Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkte festgelegt. 5 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Gastronomisches Konzept im Allgemeinen: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Der veranstaltungsbezogene Aufbau des Caterings wird bewertet - hier das Gesamtkonzept der Speisen, Getränke, Dekoration, des eingesetzten Servicepersonals und des Personalschlüssels. Gem. § 5.1 erfolgt die Bewirtschaftung nach einem Betriebskonzept des Caterers, das den Maßgaben der Leistungsbeschreibung entspricht. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 7 Punkte festgelegt. 7 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Gastronomisches Konzept für einen Abiturball mit 400 Gästen: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das veranstaltungsbezogene Konzept des Caterers wird bewertet - hier das Veranstaltungskonzept für einen Abiturball mit 400 Gästen hinsichtlich der Speisen, Getränke, Dekoration, des eingesetzten Servicepersonals und des Personalschlüssels. Gem. § 5.1 erfolgt die Bewirtschaftung nach einem Betriebskonzept des Caterers, das den Maßgaben der Leistungsbeschreibung entspricht. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 6 Punkte festgelegt. 6 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Gastronomisches Konzept für einen Gala-/Abendball mit 250 Gästen: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das veranstaltungsbezogene Konzept des Caterers wird bewertet - hier das Veranstaltungskonzept für einen Gala-/Abendball mit 250 Gästen hinsichtlich der Speisen, Getränke, Dekoration, des eingesetzten Servicepersonals und des Personalschlüssels. Gem. § 5.1 erfolgt die Bewirtschaftung nach einem Betriebskonzept des Caterers, das den Maßgaben der Leistungsbeschreibung entspricht. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 8 Punkte festgelegt. 8 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Gastronomisches Konzept für ein Konzert mit 500 Gästen: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das veranstaltungsbezogene Konzept des Caterers wird bewertet - hier das Veranstaltungskonzept für ein Konzert mit 500 Gästen hinsichtlich der Speisen, Getränke, Dekoration, des eingesetzten Servicepersonals und des Personalschlüssels. Gem. § 5.1 erfolgt die Bewirtschaftung nach einem Betriebskonzept des Caterers, das den Maßgaben der Leistungsbeschreibung entspricht. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 6 Punkte festgelegt. 6 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Bankettmappe: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 5.1 erfolgt die Bewirtschaftung nach einem Betriebskonzept des Caterers, das den Maßgaben der Leistungsbeschreibung entspricht. Bewertet wird hier die Bankettmappe. Die Bankettmappe soll mindestens vier Produkte je Kategorie (alkoholische Getränke, nicht alkoholische Getränke, Vorspeisen, Hauptgerichte, Nachspeisen) enthalten. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 3 Punkte festgelegt. 3 Punkte erhält das Konzept mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Konzept mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Personalkonzept Teil 1 - Festangestelltes Personal vor Ort: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 8 des Konzessionsvertrags hat der Caterer die Leistungen des Vertrags grds. selbst durchzuführen und eigenes Personal einzusetzen, welches den Maßgaben des SLA entspricht. Das Personalkonzept des Caterers wird bewertet - hier das eingesetzte Stammpersonal vor Ort. Das Konzept soll dabei insb. auf Folgendes eingehen: - Welches Stammteam soll vor Ort eingesetzt werden? - Das Konzept soll ein Organigramm umfassen, anhand dessen die vor Ort eingesetzten eigenen und externen Mitarbeiter ergeben. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 2 Punkte festgelegt. 2 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Personalkonzept Teil 2 - Service-Fachpersonal vor Ort: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 8 des Konzessionsvertrags hat der Caterer die Leistungen des Vertrags grds. selbst durchzuführen und Personal einzusetzen, welches den Maßgaben des SLA entspricht. Das Personalkonzept des Caterers wird bewertet. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Welches Fachpersonal wird vor Ort eingesetzt? - Welche fachlichen Qualifikationen hat das vor Ort eingesetzte Fachpersonal? Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 2 Punkte festgelegt. 2 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Personalkonzept Teil 3 – Ausbildungsbetrieb: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 8 des Konzessionsvertrags hat der Caterer die Leistungen des Vertrags grds. selbst durchzuführen und Personal einzusetzen, welches den Maßgaben des SLA entspricht. Das Personalkonzept des Caterers wird bewertet - hier ob es sich um einen Ausbildungsbetrieb handelt (z.B. nach der IHK). Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 1 Punkte festgelegt. 1 Punkt erhält ein Ausbildungsbetrieb.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Personalkonzept Teil 4 - Fort- und Weiterbildungen: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 8 des Konzessionsvertrags hat der Caterer die Leistungen des Vertrags grds. selbst durchzuführen und Personal einzusetzen, welches den Maßgaben des SLA entspricht. Das Personalkonzept des Caterers wird bewertet - hier ob und wie die Fort- und Weiterbildung des Personals erfolgt. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Welche Schulungsmaßnahmen sind vorgesehen und mit welchem Inhalt? - In welchen Abständen sind Schulungen vorgesehen? - Interne Schulungen, externe Schulungen? Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 1 Punkte festgelegt. 1 Punkt erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Personalkonzept Teil 5 - Personalausfall / Hoher Auslastungsgrad: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 8 des Konzessionsvertrags hat der Caterer die Leistungen des Vertrags grds. selbst durchzuführen und Personal einzusetzen, welches den Maßgaben des SLA entspricht. Das Personalkonzept des Caterers wird bewertet im Hinblick auf seine Belastbarkeit. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Bearbeitungsschritte und -Abläufe zur Detektion von Krisensituationen. - Strategien und Maßnahmen im Umgang mit Krisensituationen. - Vorkehrungen für den Fall kurzfristiger und unerwarteter Ausfälle von Mitarbeitern. - Wie ist sichergestellt, dass bei jeder Veranstaltung eine Führungskraft aus dem Stammteam vor Ort ist. - Wie ist sichergestellt, dass eine Person aus der Führungsebene des (Gesamt-)Unternehmens im Krisenfall unverzüglich und physisch oder auf eine zu nennende vergleichbare Art und Weise vor Ort sein kann. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 7 Punkte festgelegt. 7 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Nachhaltigkeit Teil 1 - Ökologie, Abfallkonzept: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Gem. § 17 des Konzessionsvertrags obliegt dem Caterer die Entsorgung. Das Abfallkonzept des Caterers wird bewertet. Das Konzept soll dabei insb. auf folgende Themen eingehen: - Die Art des zu erwartenden Mülls. - Strategien und Maßnahmen zur Müllvermeidung und zur Mülltrennung. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 6 Punkte festgelegt. 6 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Nachhaltigkeit Teil 2 - Ökologie, vegetarische und vegane Speisen: Der Caterer übernimmt u.a. gem. § 3 des Konzessionsvertrags die gastronomische Bewirtschaftung der Veranstaltungen im KSH. Das Angebot und die Qualität der Speisen werden bewertet - hier das prozentuale Verhältnis an vegetarischen und veganen Speisen im Speisenangebot. Gem. § 9.6 des Konzessionsvertrags sollen vegetarische und vegane Speisen aus regionalem Bezug/Anbau angeboten werden. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 2 Punkte festgelegt. 2 Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem niedrigsten Erfüllungsgrad. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Konzepte erfolgt über eine Interpolation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe - Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wurde bereits unter "Zusätzliche Informationen (BT-300-Procedure)" darauf hingewiesen, dass es sich um eine Beschaffung unterhalb des maßgeblichen Schwellenwertes handelt und daher kein Primärrechtschutz nach dem EU-Kartellvergaberecht besteht. Die nachfolgende Rechtsbehelfsbelehrung ist daher lediglich - hilfsweise - und vorsorglich in die Bekanntmachung aufgenommen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Heidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Heidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Karlsruhe - Vergabekammer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Heidelberger Kultur- und Kongressgesellschaft mbH