1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rheinisch-Bergischer Kreis
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenverträge für Postzustellaufträge
Beschreibung: Bundesweite förmliche Zustellung von Postzustellaufträgen (PZA) mit teilweise zusätzlicher digitaler Rückführung der Zustellurkunden (PZA D)
Kennung des Verfahrens: 4092bc9f-f872-4504-b825-d930b7bdb96f
Interne Kennung: 2025 - 031
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße, 64121100 Postzustellung, 64216120 Elektronische Postdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXV8YYDYTZGRR02E# keine
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenverträge für Postzustellaufträge
Beschreibung: Schließung von Rahmenverträgen für die bundesweite förmliche Zustellung von Postzustellaufträgen PZA und PZA D
Interne Kennung: 2025 - 031
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60160000 Postbeförderung auf der Straße, 64121100 Postzustellung, 64216120 Elektronische Postdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: keine
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualitätssicherung, Laufzeitmessung, Zusteller-Schulungen, Fachkräfteanteil, Feste Zustellbezirke, Referenzkunden
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotssumme
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltfreundlichkeit
Beschreibung: CO2-Emissionen der Transportmittel
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bezirksregierung Köln
Überprüfungsstelle: Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es besteht die Möglichkeit zur Rüge innerhalb der 10 Kalendertage dauernden Wartezeit nach der Information über die Nichtberücksichtigung gem. § 134 (1) GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheinisch-Bergischer Kreis
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Bitte des DPAG: "Wir bitten Sie, unser Angebot vollständig als Geschäftsgeheimnis zu betrachten. Darüber hinaus ersuchen wir Sie, von Ihrem pflichtgemäßen Ermessen Gebrauch zu machen und in der Auftragsbekanntmachung die angebotenen Preise nicht zu veröffentlichen. Nach § 39 Absatz (6) Ziffer 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn dies den berechtigten Interessen eines Unternehmens schaden würde und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Durch die Veröffentlichung des Angebotspreises würde sowohl unseren berechtigten Interessen geschadet als auch der faire Wettbewerb massiv beeinträchtigt. Das OLG Düsseldorf hat bereits im Jahr 2008 entschieden, dass Angaben über die Höhe der Preise und ähnlicher Vertragskomponenten Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse darstellen, auch ohne, dass darauf explizit hingewiesen werden muss. (Beschluss VII-Verg 12/08 vom 05.03.2008). Eine Bekanntmachung unserer Angebotspreise würde es Konkurrenten bei künftigen Ausschreibungen erlauben, ihre Preise unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Daten zu kalkulieren. Da der Gestaltungsspielraum unseres Unternehmens aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung sowie seiner Verpflichtung zu Erbringung eines bundesweiten Universaldienstes ohnehin im Vergleich zum Wettbewerb erheblich eingeschränkt ist, würde die Bekanntmachung des Angebotspreises bzw. des Auftragsvolumens unsere legitimen geschäftlichen Interessen im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber in nicht hinnehmbarer Weise verletzen. Zwangsläufig würde die Veröffentlichung des Angebotspreises somit auch den lauteren Wettbewerb zwischen den Bietern einschränken. Die Geheimhaltung der Angebotspreise ist ein wesentliches Element eines fairen Wettbewerbs. Das gilt in besonderem Maße für unser Unternehmen, das im Vergleich zum Wettbewerb aufgrund der spezifischen post- und kartellgesetzlichen Vorschriften, die für marktbeherrschende Unternehmen gelten, viel transparenter und berechenbarer ist." Die Preise für Postzustellungsaufträge des Bieters sind auf dessen Internetportal frei für jeden zugänglich. Die Leistung Abholservice WEG wird aber individuell kalkuliert. Somit ist das geschäftliche Interesse der DPAG schützenswert und der Auftragswert wird nicht veröffentlicht.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Post AG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1 - 227
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Bitte des DPAG: "Wir bitten Sie, unser Angebot vollständig als Geschäftsgeheimnis zu betrachten. Darüber hinaus ersuchen wir Sie, von Ihrem pflichtgemäßen Ermessen Gebrauch zu machen und in der Auftragsbekanntmachung die angebotenen Preise nicht zu veröffentlichen. Nach § 39 Absatz (6) Ziffer 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn dies den berechtigten Interessen eines Unternehmens schaden würde und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Durch die Veröffentlichung des Angebotspreises würde sowohl unseren berechtigten Interessen geschadet als auch der faire Wettbewerb massiv beeinträchtigt. Das OLG Düsseldorf hat bereits im Jahr 2008 entschieden, dass Angaben über die Höhe der Preise und ähnlicher Vertragskomponenten Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse darstellen, auch ohne, dass darauf explizit hingewiesen werden muss. (Beschluss VII-Verg 12/08 vom 05.03.2008). Eine Bekanntmachung unserer Angebotspreise würde es Konkurrenten bei künftigen Ausschreibungen erlauben, ihre Preise unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Daten zu kalkulieren. Da der Gestaltungsspielraum unseres Unternehmens aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung sowie seiner Verpflichtung zu Erbringung eines bundesweiten Universaldienstes ohnehin im Vergleich zum Wettbewerb erheblich eingeschränkt ist, würde die Bekanntmachung des Angebotspreises bzw. des Auftragsvolumens unsere legitimen geschäftlichen Interessen im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber in nicht hinnehmbarer Weise verletzen. Zwangsläufig würde die Veröffentlichung des Angebotspreises somit auch den lauteren Wettbewerb zwischen den Bietern einschränken. Die Geheimhaltung der Angebotspreise ist ein wesentliches Element eines fairen Wettbewerbs. Das gilt in besonderem Maße für unser Unternehmen, das im Vergleich zum Wettbewerb aufgrund der spezifischen post- und kartellgesetzlichen Vorschriften, die für marktbeherrschende Unternehmen gelten, viel transparenter und berechenbarer ist." Die Preise für Postzustellungsaufträge des Bieters sind auf dessen Internetportal frei für jeden zugänglich. Die Leistung Abholservice WEG wird aber individuell kalkuliert. Somit ist das geschäftliche Interesse der DPAG schützenswert und der Auftragswert wird nicht veröffentlicht.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Bitte des DPAG: "Wir bitten Sie, unser Angebot vollständig als Geschäftsgeheimnis zu betrachten. Darüber hinaus ersuchen wir Sie, von Ihrem pflichtgemäßen Ermessen Gebrauch zu machen und in der Auftragsbekanntmachung die angebotenen Preise nicht zu veröffentlichen. Nach § 39 Absatz (6) Ziffer 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn dies den berechtigten Interessen eines Unternehmens schaden würde und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Durch die Veröffentlichung des Angebotspreises würde sowohl unseren berechtigten Interessen geschadet als auch der faire Wettbewerb massiv beeinträchtigt. Das OLG Düsseldorf hat bereits im Jahr 2008 entschieden, dass Angaben über die Höhe der Preise und ähnlicher Vertragskomponenten Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse darstellen, auch ohne, dass darauf explizit hingewiesen werden muss. (Beschluss VII-Verg 12/08 vom 05.03.2008). Eine Bekanntmachung unserer Angebotspreise würde es Konkurrenten bei künftigen Ausschreibungen erlauben, ihre Preise unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Daten zu kalkulieren. Da der Gestaltungsspielraum unseres Unternehmens aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung sowie seiner Verpflichtung zu Erbringung eines bundesweiten Universaldienstes ohnehin im Vergleich zum Wettbewerb erheblich eingeschränkt ist, würde die Bekanntmachung des Angebotspreises bzw. des Auftragsvolumens unsere legitimen geschäftlichen Interessen im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber in nicht hinnehmbarer Weise verletzen. Zwangsläufig würde die Veröffentlichung des Angebotspreises somit auch den lauteren Wettbewerb zwischen den Bietern einschränken. Die Geheimhaltung der Angebotspreise ist ein wesentliches Element eines fairen Wettbewerbs. Das gilt in besonderem Maße für unser Unternehmen, das im Vergleich zum Wettbewerb aufgrund der spezifischen post- und kartellgesetzlichen Vorschriften, die für marktbeherrschende Unternehmen gelten, viel transparenter und berechenbarer ist." Die Preise für Postzustellungsaufträge des Bieters sind auf dessen Internetportal frei für jeden zugänglich. Die Leistung Abholservice WEG wird aber individuell kalkuliert. Somit ist das geschäftliche Interesse der DPAG schützenswert und der Auftragswert wird nicht veröffentlicht.
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Deutsche Post AG, 53113 Bonn
Datum des Vertragsabschlusses: 21/11/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Bitte des DPAG: "Wir bitten Sie, unser Angebot vollständig als Geschäftsgeheimnis zu betrachten. Darüber hinaus ersuchen wir Sie, von Ihrem pflichtgemäßen Ermessen Gebrauch zu machen und in der Auftragsbekanntmachung die angebotenen Preise nicht zu veröffentlichen. Nach § 39 Absatz (6) Ziffer 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn dies den berechtigten Interessen eines Unternehmens schaden würde und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Durch die Veröffentlichung des Angebotspreises würde sowohl unseren berechtigten Interessen geschadet als auch der faire Wettbewerb massiv beeinträchtigt. Das OLG Düsseldorf hat bereits im Jahr 2008 entschieden, dass Angaben über die Höhe der Preise und ähnlicher Vertragskomponenten Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse darstellen, auch ohne, dass darauf explizit hingewiesen werden muss. (Beschluss VII-Verg 12/08 vom 05.03.2008). Eine Bekanntmachung unserer Angebotspreise würde es Konkurrenten bei künftigen Ausschreibungen erlauben, ihre Preise unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Daten zu kalkulieren. Da der Gestaltungsspielraum unseres Unternehmens aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung sowie seiner Verpflichtung zu Erbringung eines bundesweiten Universaldienstes ohnehin im Vergleich zum Wettbewerb erheblich eingeschränkt ist, würde die Bekanntmachung des Angebotspreises bzw. des Auftragsvolumens unsere legitimen geschäftlichen Interessen im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber in nicht hinnehmbarer Weise verletzen. Zwangsläufig würde die Veröffentlichung des Angebotspreises somit auch den lauteren Wettbewerb zwischen den Bietern einschränken. Die Geheimhaltung der Angebotspreise ist ein wesentliches Element eines fairen Wettbewerbs. Das gilt in besonderem Maße für unser Unternehmen, das im Vergleich zum Wettbewerb aufgrund der spezifischen post- und kartellgesetzlichen Vorschriften, die für marktbeherrschende Unternehmen gelten, viel transparenter und berechenbarer ist." Die Preise für Postzustellungsaufträge des Bieters sind auf dessen Internetportal frei für jeden zugänglich. Die Leistung Abholservice WEG wird aber individuell kalkuliert. Somit ist das geschäftliche Interesse der DPAG schützenswert und der Auftragswert wird nicht veröffentlicht.
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Bitte des DPAG: "Wir bitten Sie, unser Angebot vollständig als Geschäftsgeheimnis zu betrachten. Darüber hinaus ersuchen wir Sie, von Ihrem pflichtgemäßen Ermessen Gebrauch zu machen und in der Auftragsbekanntmachung die angebotenen Preise nicht zu veröffentlichen. Nach § 39 Absatz (6) Ziffer 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn dies den berechtigten Interessen eines Unternehmens schaden würde und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Durch die Veröffentlichung des Angebotspreises würde sowohl unseren berechtigten Interessen geschadet als auch der faire Wettbewerb massiv beeinträchtigt. Das OLG Düsseldorf hat bereits im Jahr 2008 entschieden, dass Angaben über die Höhe der Preise und ähnlicher Vertragskomponenten Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse darstellen, auch ohne, dass darauf explizit hingewiesen werden muss. (Beschluss VII-Verg 12/08 vom 05.03.2008). Eine Bekanntmachung unserer Angebotspreise würde es Konkurrenten bei künftigen Ausschreibungen erlauben, ihre Preise unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Daten zu kalkulieren. Da der Gestaltungsspielraum unseres Unternehmens aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung sowie seiner Verpflichtung zu Erbringung eines bundesweiten Universaldienstes ohnehin im Vergleich zum Wettbewerb erheblich eingeschränkt ist, würde die Bekanntmachung des Angebotspreises bzw. des Auftragsvolumens unsere legitimen geschäftlichen Interessen im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber in nicht hinnehmbarer Weise verletzen. Zwangsläufig würde die Veröffentlichung des Angebotspreises somit auch den lauteren Wettbewerb zwischen den Bietern einschränken. Die Geheimhaltung der Angebotspreise ist ein wesentliches Element eines fairen Wettbewerbs. Das gilt in besonderem Maße für unser Unternehmen, das im Vergleich zum Wettbewerb aufgrund der spezifischen post- und kartellgesetzlichen Vorschriften, die für marktbeherrschende Unternehmen gelten, viel transparenter und berechenbarer ist." Die Preise für Postzustellungsaufträge des Bieters sind auf dessen Internetportal frei für jeden zugänglich. Die Leistung Abholservice WEG wird aber individuell kalkuliert. Somit ist das geschäftliche Interesse der DPAG schützenswert und der Auftragswert wird nicht veröffentlicht.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Fahrzeugkategorie: N2
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 11 532
Zahl sauberer Fahrzeuge: 4 852
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 4 852
Fahrzeugkategorie: N1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 70 287
Zahl sauberer Fahrzeuge: 32 275
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 32 275
Fahrzeugkategorie: N3
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 4 323
Zahl sauberer Fahrzeuge: 464
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Rheinisch-Bergischer Kreis
Registrierungsnummer: 053780004004-31002-52
Postanschrift: Am Rübezahlwald 7
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51469
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Amt 17 - Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2202130
Fax: +49 220213-102152
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Rheinland
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 02211470
Postanschrift: Zeughausstr. 2
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabeprüfstelle
Telefon: +49 221147-3293
Fax: +49 221147-4007
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Post AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 169838187
Postanschrift: Fritz-Erler-Str. 9
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 511-64686180
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fe74fa1e-b4ab-4a23-b572-0391c0263515 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/11/2025 11:30:28 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 776987-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 226/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/11/2025