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Lüdenscheid
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Marsberg
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Münster
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Oer Erkenschwick
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Olsberg
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Schieder-Schwalenberg
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Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
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Verl
Versmold
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Warstein
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Wegberg
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Welver
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Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willebadessen
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Rahmenvertrag f5Hela

778411-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Rahmenvertrag f5Hela
OJ S 226/2025 24/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Holding GmbH
E-Mail: zam@bitmarck.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag f5Hela
Beschreibung: IT-Leistungen
Kennung des Verfahrens: c8d76fe9-c076-45ab-bed6-a1c1bf4807ea
Interne Kennung: BM2025121F5 Hela
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5GYTZGETS98# 1) Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. 2) An einer Angebotsabgabe interessierte Unternehmen müssen die Vergabeunterlagen herunterladen. Diese stehen auf der Seite (https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/ CXS0Y5GYTZGETS98/documents) allen Bietern zur Verfügung. 3) Erst auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen haben die Bieter ihre Angebote zu Erstellen und gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen fristgerecht einzureichen. 4) Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass Verhandlungen über den Preis und/oder die Angebotsbedingungen verfahrensbedingt nicht geführt werden dürfen. Nachträgliche Änderungen der Angebote sind ebenfalls nicht zulässig. 5) Nähere Hinweise zum Verfahren und zum Umfang der jeweiligen Lose werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben. 6) Fragen der Bieter sind ausschließlich schriftlich über https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/ CXS0Y5GYTZGETS98 zu Richten; 7) Während der Angebotsfrist ist eine Fragerfrist vorgesehen. Die Einreichungsfrist der Fragerunden endet am 16.12.2025, 12 Uhr. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der Frist eingehen, nicht Mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann; 8) Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden Vergabeverfahren werden anonymisiert auf der Webseite (https://www.dtvp.de), über die die Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich fortlaufend über diese Plattform (www.dtvp.de) zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind; 9) Damit Sie automatisch Informationen, z. B. zu Änderungen von Dokumenten, Antworten auf Bieterfragen etc. während des Vergabeverfahrens über Beschaffung von IT-Leistungen für die BITMARCK Unternehmensgruppe (BM2025121F5Hela), erhalten, empfiehlt der Auftraggeber die kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal, über das Sie die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es sich bei der automatisch generierten Information lediglich um diejenige Information handelt, dass neue Inhalte eingestellt wurden. Die Inhalte selbst (Informationen und Dokumente) werden nicht per E-Mail übermittelt. Der Bieter muss sich die neuen Informationen weiterhin eigenständig über die Vergabeplattform abholen und bleibt im Übrigen verpflichtet, sich fortlaufend zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Betrug: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung). §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete). Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Aufraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Aufraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gem. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LKSG

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag F5 Hela
Beschreibung: Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung treibt BITMARCK die Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit innovativen Produkten, Lösungen und Services voran. Kunden der BITMARCK-Unternehmensgruppe sind die Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die DAK-Gesundheit und weitere Ersatzkassen - über 30.000 Mitarbeiter und rund 25 Millionen Versicherte in der GKV profitieren von den IT-Dienstleistungen von BITMARCK, mehr als 80 Prozent der deutschen gesetzlichen Krankenkassen sind Kunden der Unternehmensgruppe. Mit rund 1.800 Mitarbeitern erzielt BITMARCK einen Jahresumsatz von 393 Millionen Euro. Die BITMARCK benötigt im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung und für ihre Kunden- und Gesellschafter verschiedene Hardware- und Softwareprodukte nebst ergänzender Serviceleistungen des Softwareherstellers F5. Produkte dieses Herstellers hat BITMARCK bereits seit längerem in die eigene Systemlandschaft integriert. Vor diesem Hintergrund hat sich die BITMARCK entschlossen, ein europaweites Vergabeverfahren zum Abschluss der Rahmenvereinbarungen zum Kauf entsprechender IT-Leistungen, wie in den Vergabeunterlagen dargestellt, durchzuführen. Die Leistung soll für 36 Monate mit einem Höchstvolumen von 4,1 mio EUR/netto erbracht werden.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verpflichtung, nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem europäischen Versicherungsinstitut mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1.500.000,- EUR pro Jahr und Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 500.000 EUR pro Jahr und Schadensfall für Vermögensschäden einschließlich Haftpflichtansprüche für Datenschutzverstöße oder Datenverlust unverzüglich abzuschließen und den Abschluss nachzuweisen

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Sprachsupport (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung das ein deutschs.- bzw. englischsprachiger Support vorhanden ist.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eintragung in das Handelsregister

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: f5 Silber Partner (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung das der Bieter mindestens zertifizierter f5-Silber-Partner ist oder höher und die Konditionen der f5-Produkte anbieten darf. Ein aktueller Nachweis (Kopie genügt) über die zertifizierte f5-Partnerschaft im vorstehenden Sinne ist dem Angebot hinzugefügt.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Weitere Zertifizierungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung das der Bieter mindestens 2 Ansprechpartner mit zwei entsprechenden Zertifizierungen in folgenden Themenschwerpunkten vorlegen kann. Ein aktueller Nachweis (Kopie genügt) über die zertifizierte f5-Partnerschaft im vorstehenden Sinne ist dem Angebot hinzugefügt. ? F5 Certified Technology Specialist, BIG-IP LTM (F5-CTS, BIG-IP LTM) ? F5 Certified Technology Specialist, BIG-IP DNS (F5-CTS, BIG-IP DNS) ? F5 Certified Technology Specialist, BIG-IP ASM (F5-CTS, BIG-IP ASM) ? F5 Certified Technology Specialist, BIG-IP APM (F5-CTS, BIG-IP APM) ? F5 Certified Solution Expert, Security (F5-CSE, SEC) ? F5 Certified Solution Expert, Cloud (F5-CSE, CLD)

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Nachunternehmer (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beabsichtigt ein Bieter/eine Bietergemeinschaft/ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen (wie z.B. Drittunternehmen, Nachunternehmen, Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen etc.) zu bedienen, muss er/sie/es Art und Umfang der dafür vorgesehenen Teilleistungen bereits in dem Angebot bezeichnen. Hierfür ist die Anlage 8_Erklärung zu Teilleistungen anderer Unternehmen zu verwenden, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Nachweis der technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit im Sinne einer Eignungsleihe auf Nachweise von anderen Unternehmen beruft, sind die entsprechenden Teilleistungen und Name und Anschrift von anderen Unternehmen ebenfalls zu benennen (Anlage 8_Erklärung zu Teilleistungen anderer Unternehmen); außerdem ist das Formular Anlage 9_Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen von diesen anderen Unternehmen ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen. Zugleich ist für das jeweilige andere Unternehmen in diesem Fallgesondert das Formular Anlage 3_Eigenerklärung zur Eignung und 4_Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz beizufügen

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Qualitätsmanagementsystem (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung eines eigenen internen Qualitätsmanagementsystems (z. B. ISO 9001, ISO 27001, ITIL oder vergleichbar). Sofern ein Zertifikat vorhanden ist, genügt die Beifügung einer Kopie des Zertifikates. Falls kein Zertifikat vorhanden ist, muss aus der Beschreibung das Qualitätsmanagement sowie die Vergleichbarkeit des vorhandenen Qualitätsmanagements zu einem mittels Zertifikat nach den o.g. Normen nachgewiesenen Qualitätsmanagements deutlich werden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zum jeweiligen Los, auf das/die sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft bewirbt, in Art und Umfang vergleichbaren Referenzprojekten. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit sind mind. folgende Angaben zu erbringen: - Bezeichnung des Referenzobjektes, - Auftraggeber (mit Angabe des Namens, der Anschrift und des Ansprechpartners mit den entsprechenden Kontaktdaten, Anschrift, Telefonnummer sowie EMail-Adresse), - Branche des Referenzgebers (Bereich des deutschen Gesundheitswesens wünschenswert, sofern vorhanden), - Inhaltlicher Umfang des Referenzauftrages (Art und Umfang, vergleichbar mit ausgeschriebenem Leistungsgegenstand für das jeweilige Los - Leistungszeitraum (um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der Auftraggeber gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur Leistungen, die nicht älter als 3 Jahre sind. Das Projekt muss nicht zwingend abgeschlossen sein. Das Projekt darf nicht jünger als 12 Monate sein), - Auftragswert über die Laufzeit des Vertrages, - Angabe, ob und in welchem Umfang (%) Subunternehmer eingesetzt wurden.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gesamtumsatz und Umsätze in dem Tätigkeitsbereich des jeweiligen Loses in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024 bzw. wenn das Geschäftsjahr 2024 noch nicht abgeschlossen ist, in den Jahren 2021, 2022 und 2023).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5GYTZGETS98/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 34 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht in Verbindung mit der Bewertung des Angebotes stehen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärungen und Nachweise (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Hinsichtlich der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen (Eigenerklärungen und Nachweise) wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BITMARCK Holding GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: BITMARCK Holding GmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Holding GmbH
Registrierungsnummer: HRB 11122
Postanschrift: Kruppstraße 64
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45145
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
E-Mail: zam@bitmarck.de
Telefon: 0201 1766-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Bundesskartellamt
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e69eada6-04a9-4c8e-bc12-b5650c26f6d0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/11/2025 14:51:16 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 778411-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 226/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/11/2025