1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
2.1.
Verfahren
Titel: ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400); TEB-SW 2/01/21/10714
Beschreibung: AO 145-86 - Kartierung Dohlenkrebs
Kennung des Verfahrens: 51c33d3a-380a-4a42-8eda-5a4422e2758c
Interne Kennung: TEB-SW 2/01/21/10714
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400); TEB-SW 2/01/21/10714
Beschreibung: AO 145-86 - Kartierung Dohlenkrebs
Interne Kennung: TEB-SW 2/01/21/10714
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Emmendingen (DE133)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: DB Netz AG
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEB-SW 2/01/21/10714
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: TEB-SW 2/01/21/10714 - Sweco GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 06/02/2002
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Kennung der EU-Mittel: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 541749-2023
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Die Anwendung jeweils aktueller technischer Regelwerke ist zwingend für die Genehmigungsfähigkeit der Planung. Abweichungen wären fachlich nicht vertretbar und genehmigungsrechtlich riskant. Der hierdurch entstandene Mehraufwand war im Zeitpunkt der Vertragsfortschreibung 2015 weder vorhersehbar noch vermeidbar, zumal die Regelwerks- und Schnittstellenentwicklung außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers lag. Zugleich bleibt der Leistungscharakter des Vertrags unverändert: Gegenstand ist weiterhin die Erstellung einer in sich genehmigungsfähigen Planunterlage, die der wirtschaftlichsten technischen Lösung für die Neubaustrecke (NBS) im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.1 entspricht. Neu hinzugekommen sind lediglich zwingende Anpassungen infolge geänderter technischer und behördlicher Anforderungen. Vergaberechtlich liegt damit eine zulässige Vertragsänderung vor, die eine Anpassung der Vergütung rechtfertigt.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: NA146-96: Der Generalplanervertrag mit der Sweco GmbH zur Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde ursprünglich in den Jahren 2001/2002 geschlossen und im Jahr 2015 auf Grundlage der im Oktober 2014 freigegebenen Vorplanung fortgeschrieben. Die Beauftragung erfolgte als freiverhandeltes Pauschalhonorar für den Planungsanteil „Verkehrsanlage Bahn und Straßenbau“ in Anlehnung an § 48 HOAI 2013, einschließlich besonderer Leistungen. Das 2015 vereinbarte Honorar beruhte auf den seinerzeit gültigen Regelwerken und Normen sowie den Annahmen der Vorplanung. Aufgrund von Regelwerksänderungen, ergänzenden Abstimmungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sowie der Fortschreibung der Entwurfsplanung im Zeitraum 2014 bis 2024 ergab sich für den Auftragnehmer ein zusätzlicher, zum Zeitpunkt der 2015 Vertragsfortschreibung nicht vorhersehbarer Bearbeitungsaufwand. 1. Regelwerksänderungen Besonders bedeutsam waren die nach 2015 eingetretenen Regelwerksänderungen mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Planung im engen Bündelungskorridor entlang der A5. Der lediglich 18,50 Meter breite Abstand zwischen Autobahn und Neubaustrecke verschärft die Anforderungen an Sicherheit, Entwässerung, Lärmschutz, Zugänglichkeit sowie die Bau- und Betriebsorganisation. Mehrere geänderte beziehungsweise neu aufgelegte technische Regelwerke griffen direkt in die Planung ein und erforderten Anpassungen im Entwurf und in den fachlichen Nachweisen. In der Straßenplanung sind insbesondere RAL 2019, HBS 2015 mit Ergänzungen und RStO 21 zu nennen; in der Entwässerung führten verschärfte DWA Regelwerke zu höheren Anforderungen an hydraulische Bemessung, Rückhalte- und Ableitkonzepte sowie die wasserrechtliche Genehmigungsfähigkeit. Diese Entwicklungen machten Anpassungen der Trassierung, der Knotengeometrien und der Leistungsfähigkeitsnachweise für Bahn- und Straßenanlagen erforderlich. 2. Berücksichtigung des 6-streifigen Ausbaus der A5 Hinzu führte die notwendige enge Abstimmung der Planung mit dem damaligen Ref. 4 des Regierungspräsidiums Freiburg (RPF), seit 2021 Autobahn GmbH, parallel zur Ermittlung der Grundlagen für den zukünftigen 6-streifigen Ausbau der A5 zu weiteren iterativen Überarbeitungen der Entwurfsplanung im PfA 8.1. Prägend war die Verlegung der PWC-Anlage im PfA 8.0, die eine Anpassung der Trassierung der Neubaustrecke im Anfangsbereich des PfA 8.1 (NBS-km 184,500 bis 184,930) erforderlich machte. Im Jahr 2019 wurde darüber hinaus die Planung der Anschlussstelle Teningen aus Sicht des Regierungspräsidiums optimiert, um eine bessere Anbindung an den künftigen 6-spurigen Ausbau zu gewährleisten; hierbei wurde der Neigungswechsel in der Ausfahrrampe nördlich der SÜ L114 weiter nach Norden verschoben. Diese Änderungen bedingten zusätzliche Variantenprüfungen, Abwägungen und Leistungsfähigkeitsnachweise, um die Funktions und Genehmigungsfähigkeit beider Systeme – Bahn und Autobahn – sicherzustellen. 3. Planfeststellungsverfahren und Fortschreibung der Entwurfsplanung Auch die behördlichen Anforderungen an die Planung haben die letzten 10 Jahren deutlich zugenommen, insbesondere in politisch sensiblen Themenfeldern wie Lärmschutz und Biotopverbund. Dies führte zu einer grundlegenden Überarbeitung der Schallschutzplanung sowie zur Aufnahme zweier zusätzlicher Grünbrücken im Bereich Teninger Unterwald (BW-Nr. 422, NBS-km 189,390) und Teninger Allmend (NBS km 192,567). Beide Ergänzungen griffen tief in die verkehrstechnische, bautechnische und landschaftsplanerische Ausgestaltung ein und erforderten umfangreiche Koordinationen sowie Anpassungen in der Verkehrs- und Entwässerungsplanung. Die resultierenden zusätzlichen Planungsleistungen waren zum Zeitpunkt der Vertragsfortschreibung im Jahr 2015 trotz sorgfältiger Prüfung nicht vorhersehbar, sind jedoch für den Projekterfolg zwingend erforderlich.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: TEN-0000
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Registrierungsnummer: XX
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721938 6266
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Registrierungsnummer: DE 114413023
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 421 2032 6
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: XXXX
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d4309849-dac9-4806-b2b4-a67f63af368b - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/11/2025 15:31:52 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 770040-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 224/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/11/2025