1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2.1.
Verfahren
Titel: Pfortendienstleistungen
Beschreibung: Besetzung der Pforten (Nauheimer Str. 101, 99 und Deckerstr. 41 in Bad Cannstatt) inkl. Besuchermanagement (z. B. Ausgabe und Rücknahme von Besuchsausweisen und Zutrittsberechtigungen, Ausweiskontrolle und Prüfung von Zuverlässigkeitsnachweisen) sowie Besetzung der Telefonzentrale und Einlass von Besuchern in der Pforte NHS 99
Kennung des Verfahrens: 3be57103-acfb-4ca4-8f94-228076c347f6
Interne Kennung: TLS011-446-2025-11V-43-1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79992000 Empfangsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79714000 Überwachungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einsatzorte in Stuttgart - Bad Cannstatt: Gebäude Nauheimer Str. 101 + 99 sowie Deckerstraße 41
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYM3Q#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Pfortendienstleistungen
Beschreibung: Es müssen in folgenden Gebäuden die Pforten besetzt werden: - Nauheimer Str. 101 (NHS 101) - Hauptempfang - Nauheimer Str. 99 (NHS 99) - Telefonzentrale und Einlass - Deckerstraße 41 (DS 41) - Pforte Regelmäßige Besetzungszeiten der Pforten: werktags (Montag bis Freitag), außer: feiertags, 24.12., 31.12. - NHS 101: 6 Uhr - 18 Uhr einfach besetzt 8 Uhr - 12 Uhr doppelt besetzt durch zusätzliche Person - NHS 99: 7 Uhr - 15 Uhr (ggf. auch Einsatz in der DS 41 zur Unterstützung der Pforte) - DS 41: 6 Uhr - 18 Uhr einfach besetzt Zusätzliche Besetzungszeiten: In der Nauheimer Str. sowie in der Deckerstraße 41 finden teilweise Abendveranstaltungen (außerhalb der regelmäßigen Beschäftigungszeiten - 6 - 18 Uhr) statt. Es muss daher von Seiten des Auftragnehmers die Möglichkeit bestehen, im Bedarfsfall Pfortenkräfte für diesen Zeitraum einsetzen zu können. In diesen Fällen gelten ebenfalls die in dieser Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen. Es erfolgt jedoch durch den Auftraggeber eine gesonderte Beauftragung. Die zusätzlichen Besetzungszeiten sind durch den Auftragnehmer getrennt von den regelmäßigen Besetzungszeiten abzurechnen. Die Beauftragung wird mindestens drei Tage vor der geplanten Veranstaltung erfolgen.
Interne Kennung: TLS011-446-2025-11V-43-1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79992000 Empfangsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79714000 Überwachungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Einsatzorte in Stuttgart - Bad Cannstatt: Gebäude Nauheimer Str. 101 + 99 sowie Deckerstraße 41
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber kann den Vertrag durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer wie folgt verlängern: zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils weitere 12 Monate. Die max. Laufzeit beträgt somit 48 Monate. Nach dieser Zeit endet der Vertrag automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Erklärung, dass der Vertrag verlängert werden soll, muss dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages zugehen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angaben zu den durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahlen in den letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrags entsprechend der ausgeschriebenen Leistungen - bezogen auf die Niederlassung, die im Auf-tragsfall zuständig ist. Die vorstehend geforderte Eigenerklärung ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage geeigneter Bescheinigungen nachzuweisen. Als Mindestanforderung werden mindestens 15 betriebsangehörig beschäftigte Schutz- und Sicherheitsfachkräfte (GSSK) gefordert, die in der für den Auftrag zuständigen Nieder-lassung sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Leiharbeitskräfte auf Basis AÜG sind keine Betriebsangehörige und daher nicht mitzuzählen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Es werden mindestens 3 abgeschlossene Referenzen der in den letzten drei Kalenderjah-ren (Stichtag für die Berechnung der Frist ist das Datum des Ablaufes der Angebotsfrist) ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Unter-nehmensreferenzen), nachgewiesen. Als abgeschlossen gilt eine Referenz auch dann, wenn die Leistungserfüllung mind. ein Jahr oder länger andauert. Eine Leistung gilt als vergleichbar, wenn Pforten- und Emp-fangsdienstleistungen mit min. 4.000 Stunden pro Jahr erbracht wurden/ werden, Tätigkei-ten gem. Leistungsbeschreibung ausgeführt wurden/ werden.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Es muss ein anerkanntes und von einer unabhängigen Stelle ausgestelltes gültiges Zertifikat über Sicherungsdienstleistungen DIN 77200) für die ausführende Niederlassung bestehen.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Angabe des Netto-Gesamtumsatzes sowie des Netto-Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (siehe Leistungsbeschreibung) - bezogen auf die Niederlassung, die im Auftragsfall zuständig ist - in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die vor-stehend geforderte Eigenerklärung ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage geeigneter Bescheinigungen nachzuweisen. Als Mindestanforderung wird ein jährlicher Netto-Gesamtumsatz von min. 2.400.000,00 EUR netto und ein jährlicher Netto-Umsatz im Tätigkeitsbereich der Ausschreibung von min. 720.000,00 EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bezogen auf die Niederlassung) gefordert.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer mit folgenden Mindestdeckungssummen (Mindestanforderung) je Schadenfall bestehen: - für Personenschäden: 5 Mio. EUR - für Vermögens- und Sachschäden:5 Mio. EUR (umfasst auch das Abhandenkommen von Schlüsseln und Transponder sowie bewachter Sachen) Der Umfang dieser Versicherung erfüllt die Voraussetzungen gemäß § 14 und 15 der Be-wachungsverordnung in Verbindung mit Punkt 4.3 DIN 77200-1:2022-10. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle (außer Umwelthaft-pflichtschäden) eines Versicherungsjahres ist min. auf das jeweils Zweifache der vorste-hend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Die Höchstersatz-leistung für Umwelthaftpflichtschäden ist auf das Einfache der vereinbarten Versicherungs-summe begrenzt. (jeweils Mindestanforderung) oder Es besteht derzeit kein Versicherungsschutz oder nicht in der oben geforderten Höhe. Es wird jedoch im Auftragsfall eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen und dem Auftraggeber innerhalb von 3 Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Das Personal des Auftragnehmers muss einer Sicherheitsüberprüfung nach § 8 Landessicher-heitsüberprüfungsgesetz (LSÜG) (Sicherheitsüberprüfung - Ü1) zustimmen sofern nicht be-reits eine vorhanden ist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, unverzüglich nach Zuschlagserteilung für sein beim Auf-traggeber einzusetzendes Personal eine Sicherheitsüberprüfung 1 (Geheimschutz/ Sabotage-schutz) durch das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV BW) durchfüh-ren zu lassen bzw. einen gleichwertigen Nachweis über eine gültige Sicherheitsüberprüfung anderer Stellen vorzulegen. Der Auftrag an das LfV BW zur Durchführung einer SÜ 1 wird durch den Auftraggeber erteilt. Über die Anerkennung von Sicherheitsüberprüfungen anderer Behörden, anderer Bundesländer oder des Bundes entscheidet der Auftraggeber. Ein positives Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung bzw. die Anerkennung eines gleichwertigen Nachweises ist Voraussetzung für die Tätigkeit durch das eingesetzte Personal. Sofern diese bei Tätigkeitsaufnahme noch nicht vorliegen sollte, ist eine positiv erfolgte Zuverlässigkeits-überprüfung ausreichen. Das Personal, das ein positives Ergebnis bzw. die Anerkennung eines gleichwertigen Nach-weises nicht oder nicht spätestens bis 31.12.2026 erbringen kann, kann nicht weiter eingesetzt werden und muss durch den Auftragnehmer mit überprüftem Personal ersetzt werden. Der Geheim- und Sabotageschutzbeauftragte des PTLS Pol oder der Sicherheitsbeauftragte des eigenen Unternehmens, sofern sich der Auftragnehmer in der Sicherheitsbetreuung des Bundes befindet, gibt der betroffenen Person die VS-Ermächtigung bekannt und belehrt über die sich aus der VS-Ermächtigung ergebenden Verpflichtungen (Sicherheitsbelehrung). Den mitgeteilten Pflichten aus der Sicherheitsbelehrung ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können straf-, disziplinar- und arbeitsrechtliche Ahndungen nach sich ziehen, sowie zur Been-digung des Vertragsverhältnisses führen. Auf eine Sicherheitsüberprüfung kann verzichtet werden, wenn für die betroffene Person be-reits eine gleich- oder höherwertige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden ist. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für ein Sicherheitsrisiko vor, kann die vorgesehene Person nicht eingesetzt werden bzw. muss umgehende durch eine andere Person ersetzt werden. Der Auftragnehmer haftet für alle dem Aufraggeber entstehenden Schäden, die dadurch ent-stehen, dass durch den Auftragnehmer zur vertraglichen Leistungserbringung benannte Mitar-beiter die Bescheinigung einer erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung nicht rechtzeitig vorlegen können. Den Auftraggeber trifft keine Pflicht zur Tragung von zusätzlichen Kosten, wie etwa Reisekos-ten und Ähnliches, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass zur vertraglichen Leis-tungserbringung benannte Mitarbeiter einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden müssen.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Pflicht zur elektronische Rechnungsstellung Das Rechnungs-dokument muss im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. - Eigenerklärung, die Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer nach Verpflichtungsgesetz zu verpflichten; vertrauliche Daten der anderen Seite geheim zu halten; auf Geheimhaltung personenbezog u. nichtpersonenbez vertraul Daten zu verpflichte. - Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen LTMG Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen) eingesetzte Personen haben die Sicherheitsüberprüfung SÜ1 nach dem LSÜG BW nachzuweisen; sowie ZVÜ Erbringung Verpflichtungen aus Auftragsverarbeitungsvertrag und Erfüllung seiner technischen-organisatorischen Maßnahmen während der gesamten Laufzeit
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A1554-47
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7112302-0
Fax: +49 7112302-1099
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-0
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7eb1a4f3-0f41-4f73-9527-5852a12a2895 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/11/2025 11:06:07 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 760884-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 221/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/11/2025