2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gaggenau
Postleitzahl: 76571
Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ausführungsort: Gaggenau und Stadtteile
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB.
Betrug: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB.
Korruption: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus § 123 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Zahlungsunfähigkeit: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Ein Ausschluss kann gem. § 124 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.