1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Regio Stuttgart GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Elektrische Kontakte für Mittelpufferkupplungen an den Schienenfahrzeugen Talent 3 des Herstellers Alstom
Beschreibung: Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH ist ein Unternehmen, welches in Baden-Württemberg und teilweise angrenzenden Gebieten Busverkehre im Stadt- und Überlandverkehr sowie Schienengüter und Schienenpersonennahverkehr betreibt. Die Gesellschafter der SWEG sind das Land Baden-Württemberg zu 95 % und der Landkreis Sigmaringen und der Zollernalbkreis zu jeweils 2,5 %. Die SWEG ist Partner vieler Kommunen und trägt damit maßgeblich zur Daseinsvorsorge bei. Die für die Instandhaltung zuständige Stelle im Sinne des AEG für die Talent 3 Flotte in den Stuttgarter Netzen (Neckartal) ist die SWEG und führt in diesem Zuge für die DB Regio Stuttgart GmbH dieses Verfahren als Vergabestelle durch. Zum 01.08.2025 hat ein Gesellschafterwechsel stattgefunden, bei dem die SWEG Bahn Stuttgart GmbH (hundertprozentiges Tochterunternehmen im SWEG-Konzern) von der DB Regio AG übernommen wurde und nun unter dem Namen DB Regio Stuttgart GmbH firmiert. Der Erwerb der Geschäftsanteile an der SWEG Bahn Stuttgart GmbH war Teil des Vergabeverfahrens Netz 35 Los 3 des Landes Baden-Württemberg, in dem die DB Regio AG obsiegender Bieter ist. Für die genannten Schienenfahrzeuge werden elektrische Kontakte, die in den verbauten Mittelpufferkupplungen vorhanden sind, benötigt. Mittelpufferkupplungen gelten als verkehrswesentlicher Bestandteil und bedingen, dass die Triebfahrzeuge sicher im Schienennetz unterwegs sein können. Einen Nachweis gleicher Sicherheit ist nur dann zu erbringen, wenn die avisierte Leistung an ihnen den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies wiederum kann nur der Anbieter era-contact GmbH leisten, da dieser über das Know-how verfügt und die Möglichkeit zur technischen Durchführung in der Lage ist.
Kennung des Verfahrens: 14267c52-4f96-40d3-b20d-bc15085c149f
Interne Kennung: 2025-08
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34600000 Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34631200 Puffer und Kupplungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75172
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Vertragsschluss erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Elektrische Kontakte für Mittelpufferkupplungen an den Schienenfahrzeugen Talent 3 des Herstellers Alstom
Beschreibung: In den Fahrzeugen des Typs Alstom Talent 3 der Stuttgarter Netze sind Kupplungen des Herstellers Voith Turbo verbaut. Dieser mechanischen und pneumatischen Kupplung ist ab Werk eine elektrische Kupplung des Herstellers era-contact GmbH aufgesetzt. In dieser sind Kontaktstifte, Kontaktbuchsen und spezielle Kontakte zur Ethernetübertragung („Quartax“) verbaut. Durch regelmäßige, notwendige Kuppelvorgänge verschleißen die Kontakte. Über die elektrische Kupplung läuft die Kommunikation zwischen gekuppelten Fahrzeugen. Diese umfasst sowohl Komfortfeatures als auch sicherheitsrelevante Protokolle der Fahrzeugsteuerung (Fahren / Bremsen) und weiterer sensibler Systeme (bspw. Brandmeldung). Abgenutzte, nicht passgenaue oder falsch beschichtete Kontakte können diese Kommunikation unterbinden, verfälschen und in besonderen Fällen zu Gefährdungen für Fahrgäste und Personal führen. Die Toleranzen zur Herstellung der Kontakte liegen nur dem Originalhersteller vor. Ein Kuppeln von neuen mit alten Kontaktpaaren kann nicht ausgeschlossen werden, da der Tausch der Kontakte lediglich fortlaufend Fahrzeug für Fahrzeug erfolgen kann. Auch Teilflotten können betrieblich nicht abgebildet werden. Bei unterschiedlichen Toleranzen zwischen Kontaktpaaren verschiedener Hersteller kann es deshalb zu den aufgeführten Problemen führen. Somit kann ein ordnungsgemäßer elektrischer Kontakt nur bei Kontaktpaaren des gleichen Herstellers garantiert werden.
Interne Kennung: 2025-08
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34600000 Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34631200 Puffer und Kupplungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Pforzheim
Postleitzahl: 75172
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis (DE129)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: DB Regio Stuttgart GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Die Direktvergabe erfüllt die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) und c) SektVO, weil bei der Beschaffung der elektrischen Kontakte aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und der Schutz von ausschließlichen Rechten der Fa. era-contact GmbH, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, eine Direktvergabe erfordert. Die Direktvergabe ist auch deshalb zulässig, weil nach § 13 Abs. 3 SektVO keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung zu den Leistungen von der Fa. era-contact GmbH ersichtlich ist. Ein Wettbewerber bietet solch eine vergleichbare Leistung nicht an. Die von der SWEG gewünschte Lösung, die Beschaffung der elektrischen Kontakte gemäß der zugelassenen Fahrzeugkonfiguration sowie die Verwendung von Originalersatzteilen kann nur durch die Fa. era-contact geleistet werden, da die maßgeblichen Dokumente dafür nur dem OEM, mithin era-contact vorliegen. Diese Dokumente sind nicht veröffentlicht und können auch nicht von anderen Unternehmen herausverlangt werden. Die Beschaffung kann auf ein einziges Unternehmen beschränkt werden, wenn nur ein Unternehmen rechtlich in der Lage ist die Leistung zu erbringen etwa, weil das Unternehmen über ein Patent oder ein bestimmtes Urheberrecht an der benötigten Leistung verfügt und der Auftrag eben aufgrund dieses Patents nur von diesem einem Unternehmen erfüllt werden kann. Die Komponenten sind Teil der zugelassenen Fahrzeugkonfiguration. Nutzung von Bauteilmodifikationen oder nicht zertifizierte Ersatzteile können in besonderen Fällen zu Gefährdungen führen und zum Erlöschen der Betriebsgenehmigung führen.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Direktvergabe erfüllt die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) und c) SektVO, weil bei der Beschaffung der elektrischen Kontakte aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und der Schutz von ausschließlichen Rechten der Fa. era-contact GmbH, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, eine Direktvergabe erfordert. Die Direktvergabe ist auch deshalb zulässig, weil nach § 13 Abs. 3 SektVO keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung zu den Leistungen von der Fa. era-contact GmbH ersichtlich ist. Ein Wettbewerber bietet solch eine vergleichbare Leistung nicht an. Die von der SWEG gewünschte Lösung, die Beschaffung der elektrischen Kontakte gemäß der zugelassenen Fahrzeugkonfiguration sowie die Verwendung von Originalersatzteilen kann nur durch die Fa. era-contact geleistet werden, da die maßgeblichen Dokumente dafür nur dem OEM, mithin era-contact vorliegen. Diese Dokumente sind nicht veröffentlicht und können auch nicht von anderen Unternehmen herausverlangt werden. Die Beschaffung kann auf ein einziges Unternehmen beschränkt werden, wenn nur ein Unternehmen rechtlich in der Lage ist die Leistung zu erbringen etwa, weil das Unternehmen über ein Patent oder ein bestimmtes Urheberrecht an der benötigten Leistung verfügt und der Auftrag eben aufgrund dieses Patents nur von diesem einem Unternehmen erfüllt werden kann. Die Komponenten sind Teil der zugelassenen Fahrzeugkonfiguration. Nutzung von Bauteilmodifikationen oder nicht zertifizierte Ersatzteile können in besonderen Fällen zu Gefährdungen führen und zum Erlöschen der Betriebsgenehmigung führen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: era-contact GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2025-08
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2025-08
Titel: Elektrische Kontakte für Mittelpufferkupplungen an den Schienenfahrzeugen Talent 3 des Herstellers Alstom
Datum der Auswahl des Gewinners: 03/11/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: DB Regio Stuttgart GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 0
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 9268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
Registrierungsnummer: HR 725126
Postanschrift: Rheinstraße 8
Stadt: Lahr/Schwarzwald
Postleitzahl: 77933
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
Telefon: 07821 27020
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: era-contact GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 240 726
Postanschrift: Gewerbestraße 44
Stadt: Bretten
Postleitzahl: 75015
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Telefon: 07252-9710
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: DB Regio Stuttgart GmbH
Registrierungsnummer: HRB 758199
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: 0711 98692310
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 085ebdfc-1cb2-44e9-ad23-77621a66055c - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/11/2025 08:15:13 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 754181-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 219/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/11/2025