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Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – 2025-0752 Architektenleistung Objektplanung, GGS Beethovenstraße, Beethovenstraße 16, 47226 Duisburg

750591-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – 2025-0752 Architektenleistung Objektplanung, GGS Beethovenstraße, Beethovenstraße 16, 47226 Duisburg
OJ S 218/2025 12/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: 2025-0752 Architektenleistung Objektplanung, GGS Beethovenstraße, Beethovenstraße 16, 47226 Duisburg
Beschreibung: Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ("OGT Duisburg"). Architektenleistung Objektplanung "Gebäude und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI)" zum BVH "Erweiterung GGS Beethovenstraße" in Duisburg-Rheinhausen-Mitte.
Kennung des Verfahrens: a3ab5434-74e6-4c16-b345-4ab9284124f0
Interne Kennung: 2025-0752
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Beethovenstraße 16
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47226
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTSWA2W7J# Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das entsprechende Formular ("Erklärung des Bieters") ist in Teil 3 - Vordrucke - der Vergabeunterlagen enthalten.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Korruption: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 2025-0752 Architektenleistung Objektplanung, GGS Beethovenstraße, Beethovenstraße 16, 47226 Duisburg
Beschreibung: Die Auftraggeberin ist von der Stadt Duisburg u.a. mit der Schaffung weiterer räumlicher Kapazitäten für die offene Ganztagsbetreuung an Grundschulen im Gebiet der Stadt Duisburg beauftragt. Diese Kapazitätserweiterung erfolgt vor dem Hintergrund des künftig geltenden Rechtsanspruchs auf einen offenen Ganztagsplatz für Grundschulkinder. Innerhalb dieses Programms werden dafür an 15 Schulstandorten Erweiterungsbauten errichtet, die als An- oder Umbau oder als Solitärbau errichtet werden sollen. Die Erweiterungsbauten beinhalten in der Regel Betreuungsräume für den offenen Ganztag nebst Nebenräumen, einer Küche sowie einer Mensa. Zusätzlich werden an einzelnen Standorten weitere Unterrichtsräume errichtet. An dem diese Ausschreibung betreffenden Standort der GGS Beethovenstraße ist ein Anbau an das bestehende Schulgebäude geplant. Der Anbau ist dabei als 3-geschossiger Neubau geplant, der eine Mensa und eine Küche nebst Nebenräumen umfasst. Zusätzlich werden Betreuungsräume für den offenen Ganztag und weitere Klassenräume geplant. Die Bruttogrundfläche soll dabei etwa 1.300 m2 betragen. Systembauweisen respektive (Teil-)Fertigteilbauweisen sind als mögliche Planungs- und Baukonzepte im Sinne einer rechtzeitigen Fertigstellung denkbar und sollen im Zuge der weiteren Planungsphase auf wirtschaftliche Anwendbarkeit bewertet werden.
Interne Kennung: 2025-0752
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Beethovenstraße 16
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47226
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV). - Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 1 Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (Bescheinigung und Erklärung über die Berufsausübung, Gewerbeanmeldung o.ä.) zu ersetzen.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat nachzuweisen, dass sie bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz in Höhe von 300.000 Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV): Hinweis: Bei einer Bewerbergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006"Verpflichtungserklärung Eignungsleihe". - Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 2 Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen zu ersetzen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem die Bieterin ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 45 Abs. 4 VgV).

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV ) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 2,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. - Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung Eignung", Ziff. 3 Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann der AG verlangen, einen entsprechenden Nachweis darzureichen. Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 3). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der Bewerberin/Bewerbergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte der Bewerberin/Bewerbergemeinschaft ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Mindestanforderung ist, dass die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft - inklusive Inhaber/Geschäftsführer - durchschnittlich mindestens 3 Beschäftigte in den letzten 3 Jahren beschäftigt hat. - Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 4

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Mindestanforderung ist, dass die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft mindestens 2 technische Fachkräfte mit der Berufsbezeichnung "Architekt"/"Ingenieur" benennt und erklärt, dass die namentlich aufgeführten Personen für die Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung stehen. - Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 5

Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat die Führungskräfte zu benennen und Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte der Bewerberin/Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderung ist hierbei, dass die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft durch Vorlag von Bescheinigungen nachweist, dass folgende Führungskräfte berechtigt sind, die Berufsbezeichung "Architekt"/"Ingenieur" zu führen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV): ? Projektleiter ? Objektplaner Gebäude - Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 6 i.V.m. entsprechenden Studien-/Ausbildungsnachweisen bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes, sowie des Empfängers der Leistung (inkl. Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung) aufzulisten. Mindestanforderung ist hierbei, dass mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre vorgelegt werden, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem nach Art und Umfang / Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV). Die Leistungen sind jedenfalls vergleichbar, ? wenn es sich mind. um Objektplanungsleitungen Gebäude und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI) aus den Leistungsphasen 1-8, von denen pro Referenz mindestens 4 Phasen beinhaltet sein müssen, für Bauvorhaben mit Baukosten (KG 300 - 400, DIN 276) über 2.000.000,00 EUR (Brutto) handelt Hinweis: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 außerhalb der § 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 1 VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 2 VgV). - Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 7 und Formblatt 3002a, "Eigenerklärung Eignung/Zusatz Referenzen"

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat darzulegen, dass er/sie mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV): ? Office-Software ab 2019; CAD-Software ab 2019, welche die Anforderungen des CAD-Pflichtenhefts erfüllt (vgl. Anlage 5014 - CAD-Pflichtenheft); AVA-Software (GAEB-XML 3.2); Anzahl Arbeitsplätze: mindestens 2. - Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 8

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV): - Nachweis: Formblatt 3004, "Verzeichnis der Unterauftragnehmer" Vor Zuschlagserteilung kann die AG von den Bietern/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, gem. § 36 Abs. 1 S. 1 VgV verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. - Nachweis: Formblatt 5007, "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer"

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. 15 Punkte) - Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerberin/Bewerbergemeinschaft wird im Rahmen der Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand des Kriteriums "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" bewertet. Es können insgesamt maximal 15 Punkte erreicht werden. Im Einzelnen: - Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" (max. 15 Punkte) Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird zunächst auf das Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" abgestellt (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend. Die maximale Punktzahl beträgt 15 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben: Umsatz > 700.000,- Euro = 15 Punkte Umsatz > 500.000,- Euro und <= 700.000,- Euro = 10 Punkte Umsatz >= 300.000,- Euro und <= 500.000,- Euro = 5 Punkt (Ausschluss: Umsatz < 300.000,- EUR) Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt durch die Multiplikation der Gesamtwertungspunktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 1,0). Hinweis: Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten. Bei Bewerbung durch eine Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind die Umsatzzahlen zu addieren. - Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 2 (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 13,51

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (max. 96 Punkte) - Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerberin/Bewerbergemeinschaft wird im Rahmen der Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand des Kriteriums "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" bewertet. - Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (max. 96 Punkte) Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (jeweils mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung sowie sonstiger Angaben, zur Überprüfung der Vergleichbarkeit) herangezogen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 VgV). Hinweis: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch Referenzen außerhalb der in § 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 1 VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 2 VgV). Das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" wird anhand der Unterkriterien "Vergleichbarkeit der Bauaufgabe", "Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen", "Vergleichbarkeit der Brutto-Baukosten (KG 300 - 400, DIN 276)" bewertet. Die Anzahl der Referenzen, welche die Bieterin/Bietergemeinschaft vorlegen kann, ist nicht begrenzt, jedoch werden lediglich die drei besten Referenzen, d.h die Referenzen, die die höchste Punktzahl erhalten, berücksichtigt. Die maximale Punktzahl für das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" beträgt 48 Punkte (je Referenz 16 Punkte). Da das Kriterium mit dem Wichtungsfaktor 2 in die Wertung eingeht, können maximal 96 Punkte erreicht werden. Im Einzelnen: (1) Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (0 - 5 Punkte) je 1 Punkt für folgende, auf das Referenzprojekt zutreffende Aspekte: ? Planungsleistungen Objektplanung Gebäude/Innenräume = 1 Punkt ? gleichzeitig ein oder mehrere weitere Leistungsbilder i.S.d. HOAI angefallen = 1 Punkt ? Umbau im laufenden Betrieb = 1 Punkt ? Umbau/Erweiterung/Neubau einer Bildungs-/Betreuungseinrichtung = 1 Punkt ? öffentlicher Auftraggeber = 1 Punkt Die Gesamtpunktzahl (GP) für das Unterkriterium "Vergleichbarkeit der Bauaufgabe" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Je Referenz sind maximal 5 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der drei besten Referenzen ergibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 15 Punkten. Die Wertung dieses Unterkriteriums (Wertungspunktzahl) erfolgt durch die Multiplikation der Gesamtpunktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 2). - Nachweis: Formblatt 3002a, "Eigenerklärung Eignung/Zusatz Referenzen" (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt) (2) Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (4 - 8 Punkte) ? Erbringung der Leistungsphasen LPH 1-8 = 8 Punkte ? je erbrachter Leistungsphase wird 1 Punkt erteilt Die Gesamtpunktzahl (GP) für das Unterkriterium "Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Je Referenz sind maximal 8 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der drei besten Referenzen gibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 24 Punkten. Die Wertung dieses Unterkriteriums (Wertungspunktzahl) erfolgt durch die Multiplikation der Gesamtpunktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 2). - Nachweis: Formblatt 3002a, "Eigenerklärung Eignung/Zusatz Referenzen" (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt) (3) Vergleichbarkeit der Brutto-Baukosten (KG 300-400, DIN 276) (1 - 3 Punkte) ? Baukosten > 4,5 Mio. EUR = 3 Punkte ? Baukosten > 3,25 Mio. EUR und ? 4,5 Mio EUR = 2 Punkte ? Baukosten ? 2,0 Mio. EUR und ? 3,25 Mio EUR = 1 Punkt Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten. Bei Baukosten < 2.000.000,- EUR (brutto) ist die diesbezügliche Mindestanforderung (vgl. Ziff. III. 1. c)) nicht erfüllt. Der Nachweis der Eignung ist nicht erbracht. Die Gesamtpunktzahl (GP) für das Unterkriterium "Vergleichbarkeit der Brutto-Baukosten" ergibt sich aus der Höhe der Baukosten des Referenzprojektes gemäß vorstehender Einteilung. Je Referenz sind maximal 3 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der drei besten Referenzen gibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 9 Punkten. Die Wertung dieses Unterkriteriums (Wertungspunktzahl) erfolgt durch die Multiplikation der Gesamtpunktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 2). - Nachweis: Formblatt 3002a, "Eigenerklärung Eignung/Zusatz Referenzen" (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 86,49
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/12/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden Unterlagen nachgefordert soweit dies nach §56 VgV zulässig ist.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bewerber zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weitere Unterlagen der Bewerber zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Insbesondere wird der Auftraggeber gemäß § 6 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der Auftraggeberin zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei der Auftraggeberin zu rügen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Telefon: +492032836044
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
Telefon: +49 203283986469
Internetadresse: https://www.duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a3c11fc4-60fe-49c5-af48-30ea74b96278 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/11/2025 13:57:51 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 750591-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 218/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/11/2025