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Zülpich

Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Einsatzbereiche für vierarmige Knotenpunkte im Zuge von Straßen der EKL 2

750700-2025 - Ergebnis
Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Einsatzbereiche für vierarmige Knotenpunkte im Zuge von Straßen der EKL 2
OJ S 218/2025 12/11/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Einsatzbereiche für vierarmige Knotenpunkte im Zuge von Straßen der EKL 2
Beschreibung: Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) sehen für die verschiedenen Entwurfsklassen (EKL) im Regelfall nur bestimmte Knotenpunktarten vor. Bei einer Anbindung von Straßen der EKL 2 mit Straßen der EKL 2 oder 3 kommen teilplangleiche Knotenpunkte zur Anwendung. Beim Anschluss der Verbindungsrampe an eine Straße der EKL 2 werden im Bereich der Einmündung aus Sicherheitsgründen Lichtsignalanlagen eingesetzt, beim Anschluss der Rampe an eine Straße der EKL 3 können auch andere Lösungen, wie beispielsweite ein Kreisverkehr, zur Anwendung kommen. Die RAL lassen jedoch in zu begründenden Ausnahmefällen auch Abweichungen von den dargestellten Regelfällen zu. Werden aufgrund großer Fahrtweiten hohe Fahrtgeschwindigkeiten angestrebt, können auch teilplanfreie Knotenpunkte zum Einsatz kommen. Hierbei soll jedoch auf die Kontinuität bei der Ausbildung aufeinanderfolgender Knotenpunkte geachtet werden. Bei geringerer Verkehrsbedeutung sind hingegen auch plangleiche Kreuzungen möglich. Sowohl bei neu geplanten Straßen der EKL 2 als auch im älteren Bestand vergleichbarer Strecken der Verbindungsfunktionsstufe LS II ist festzustellen, dass beide genannten Ausnahmefälle häufiger anzutreffen sind. Aktuellere Studien zu den Einsatzgrenzen und Sicherheitswirkungen von plangleichen und teilplangleichen Knotenpunkten im Zuge von Straßen der EKL 2, die auch die unterschiedlichen finanziellen Aufwände und Flächenverbräuche, insbesondere im Falle von Kreuzungsbauwerken berücksichtigen, existieren somit nicht. Ziel des Forschungsprojektes ist es, die Einsatzgrenzen der verschiedenen Knotenpunktarten im Zuge von Straßen der EKL 2 klarer zu definieren und eine eindeutigere Abgrenzung zu finden. Hierbei sollen die Verkehrssicherheit, die Verkehrsqualität sowie die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeitsaspekte für die Knotenpunktarten und deren Umfeld berücksichtigt werden. Aus den so gewonnenen Erkenntnissen sollen Empfehlungen abgeleitet werden, ob und wenn inwiefern die Vorgaben der RAL angepasst werden müssen.
Kennung des Verfahrens: b27b4d23-a586-4b77-9f3f-a92dc45f2130
Interne Kennung: Z2mü - FE 02.0477/2023/FGB
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 168 067,23 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: FE 02.0477/2023/FGB - "Einsatzbereiche für vierarmige Knotenpunkte im Zuge von Straßen der EKL 2"
Beschreibung: Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) sehen für die verschiedenen Entwurfsklassen (EKL) im Regelfall nur bestimmte Knotenpunktarten vor. Bei einer Anbindung von Straßen der EKL 2 mit Straßen der EKL 2 oder 3 kommen teilplangleiche Knotenpunkte zur Anwendung. Beim Anschluss der Verbindungsrampe an eine Straße der EKL 2 werden im Bereich der Einmündung aus Sicherheitsgründen Lichtsignalanlagen eingesetzt, beim Anschluss der Rampe an eine Straße der EKL 3 können auch andere Lösungen, wie beispielsweite ein Kreisverkehr, zur Anwendung kommen. Die RAL lassen jedoch in zu begründenden Ausnahmefällen auch Abweichungen von den dargestellten Regelfällen zu. Werden aufgrund großer Fahrtweiten hohe Fahrtgeschwindigkeiten angestrebt, können auch teilplanfreie Knotenpunkte zum Einsatz kommen. Hierbei soll jedoch auf die Kontinuität bei der Ausbildung aufeinanderfolgender Knotenpunkte geachtet werden. Bei geringerer Verkehrsbedeutung sind hingegen auch plangleiche Kreuzungen möglich. Sowohl bei neu geplanten Straßen der EKL 2 als auch im älteren Bestand vergleichbarer Strecken der Verbindungsfunktionsstufe LS II ist festzustellen, dass beide genannten Ausnahmefälle häufiger anzutreffen sind. Aktuellere Studien zu den Einsatzgrenzen und Sicherheitswirkungen von plangleichen und teilplangleichen Knotenpunkten im Zuge von Straßen der EKL 2, die auch die unterschiedlichen finanziellen Aufwände und Flächenverbräuche, insbesondere im Falle von Kreuzungsbauwerken berücksichtigen, existieren somit nicht. Ziel des Forschungsprojektes ist es, die Einsatzgrenzen der verschiedenen Knotenpunktarten im Zuge von Straßen der EKL 2 klarer zu definieren und eine eindeutigere Abgrenzung zu finden. Hierbei sollen die Verkehrssicherheit, die Verkehrsqualität sowie die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeitsaspekte für die Knotenpunktarten und deren Umfeld berücksichtigt werden. Aus den so gewonnenen Erkenntnissen sollen Empfehlungen abgeleitet werden, ob und wenn inwiefern die Vorgaben der RAL angepasst werden müssen.
Interne Kennung: Z2mü-FE 02.0477/2023/FGB
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 06/11/2025
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Organisation, die die Zahlung ausführt: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Karlsruher Institut für Technologie
Angebot:
Kennung des Angebots: Karlsruher Institut für Technologie
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Karlsruher Institut für Technologie
Titel: Einsatzbereiche für vierarmige Knotenpunkte im Zuge von Straßen der EKL 2
Datum des Vertragsabschlusses: 06/11/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Registrierungsnummer: 0204:991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Stadt: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.bast.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499 0
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Karlsruher Institut für Technologie
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE266749428
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Herr Prof. Dr. Jan S. Hesthaven Karlsruher Institut für Technologie
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: 000
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 63e54629-25c0-4a8d-8f78-e59cfde733a8 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/11/2025 11:55:28 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 750700-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 218/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/11/2025