2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48782000 Zentralspeicherverwaltungssoftwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72253200 Systemunterstützung, 50312000 Wartung und Reparatur von Computeranlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber benennt die Erfüllungsorte im Einzelauftrag. Hierbei handelt es sich in der Regel um den Standort Hamburg, München oder Essen.
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 25 556 325,55 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Höchstwert der EVB-IT Rahmenvereinbarung beträgt 25.556.325,55 Euro (netto). Die Rahmenvereinbarung endet automatisch durch das Erreichen des Höchstwertes.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Betrug: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Zahlungsunfähigkeit: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 10 bzw. V 11).
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" zu belegen (dort V 12).