1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2.1.
Verfahren
Titel: LKA BW; Beschaffung von Servern nebst Support
Beschreibung: Im Rahmen der Beschaffung werden Server nebst Support ausgeschrieben. Aufgrund bereits vorhandener Infrastruktur werden produktspezifisch ausschließlich Fujitsu-Produkte angefragt. Die Lieferung anderweitiger Produkte kommt nicht in Betracht, da andernfalls Kompatibilitätsprobleme bestehen. Das Nähere ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: eeb42927-6a4a-4c24-8103-074013ea4378
Interne Kennung: 1123.2-19-OIT-Server-2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: 1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Achtung: Das Offene Verfahren lässt keine Verhandlungen zu. Der Auftraggeber wird daher weder über den Vertrag noch das Preisangebot des Bieters verhandeln. Die Bieter sind deswegen dazu aufgerufen, den Vertrag mit ihrem Angebot ohne Änderungen anzuerkennen und sogleich das bestmögliche Angebot (preislich) zu legen. 3. Diese Bekanntmachung leitet das Vergabeverfahren ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden. 4. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des öffentlichen Auftraggebers, insbesondere Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar. 5. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. 6. Die von Bietern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes. Insoweit ist das Informationsblatt "Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beim Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen" zur Kenntnis zu nehmen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48800000 Informationssysteme und Server
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30211000 Zentralrechner, 30213000 Personalcomputer, 48820000 Server, 48821000 Netzwerkserver, 48822000 Computerserver
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VMDR5#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: LKA BW; Beschaffung von Servern nebst Support
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Aufstockung der Kapazität durch neue Server nebst Support für das Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Der Auftrag umfasst die Lieferung von nachfolgend beschriebenen Komponenten und beschriebenen Leistungen: - 2 x Virtualisierungsserver mit GPU Vorbereitung; PRIMERGY RX2540 M7, einschließlich Fsas Technologies Support Pack Hardware 5 Jahre Onsite Service 9x5 NBD HDD Retention. - 4 x Virtualisierungsserver mit GPU; PRIMERGY RX2540 M7, einschließlich Fsas Technologies Support Pack Hardware 5 Jahre Onsite Service 9x5 NBD HDD Retention. - 10 x Firewall Server; PRIMERGY RX2530 M7, einschließlich Fsas Technologies Support Pack Hardware 5 Jahre Onsite Service 9x5 NBD HDD Retention. - 3x Server, PRIMERGY RX2530 M7, einschließlich Fsas Technologies Support Pack Hardware 5 Jahre Onsite Service 9x5 NBD HDD Retention. - 2x Cold-StandBy Festplatten; 2x 240GB SSD, Kompatibel mit Server und Firewalls. - 2x Cold-StandBy Server; 2x 240GB SSD, Kompatibel mit Server und Firewalls. Die Einzelheiten des Auftrags können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden. Die o.g. Produkte bieten erweiterte Möglichkeiten der Serververwaltung per Remoteschnittstelle (iRMC, eLCM). Besagte Dienste werden bei der bereits bestehenden Infrastruktur genutzt. Die zu beschaffenden Server müssen direkt mit eingebunden werden. Produkte die diese Remoteschnittstellen nicht aufweisen sind zu dem bei I530 eingesetzten Monitoring und Automatisierungssystem inkompatibel und können daher nicht angebunden werden. Alle angebotenen Systeme müssen über das Produkt Fujitsu Infrastuctur Manager (ISM) vollständig verwaltbar sein. Es gilt zur Lieferung Folgendes: Die vollständige Lieferung hat innerhalb von 14 Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen.
Interne Kennung: 1123.2-19-OIT-Server-2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48800000 Informationssysteme und Server
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30211000 Zentralrechner, 30213000 Personalcomputer, 48820000 Server, 48821000 Netzwerkserver, 48822000 Computerserver
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Honorar
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bechtle IT-Systemhaus Neckarsulm
Angebot:
Kennung des Angebots: CX23CFB3CFB
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1123.2-19-OIT-Server-2025
Datum der Auswahl des Gewinners: 17/10/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 28/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: Tel.: 07112314
Postanschrift: Taubenheimstr. 85
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49201922024014
Fax: +492019220110
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE811469974
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 926-8730
Fax: +49 721 926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bechtle IT-Systemhaus Neckarsulm
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE143849458
Postanschrift: Bechtle Platz 1
Stadt: Neckarsulm
Postleitzahl: 74172
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
Telefon: +4971329812301
Fax: +4971329812100
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3d9f4d76-5e7d-43fe-9328-52b3bd1f6e22 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/11/2025 11:58:09 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 746333-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 217/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/11/2025