2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Textile Vollversorgung
Beschreibung: Die beiden Auftraggeber sind Teil des Konzernverbundes Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH. Das gemeinnützige Unternehmen betreibt Kliniken und Institute in den Bereichen Rehabilitation, Akutmedizin, Pflege, ambulante Versorgung, Sanitätshandel sowie Lehre und Forschung. Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH - MZG Westfalen - betreibt die folgenden Kliniken: Cecilien-Klinik, Lindenstr. 26, 33175 Bad Lippspringe Klinik am Park, Auguste-Viktoria-Allee 25, 33175 Bad Lippspringe Klinik Martinusquelle, An der Martinusquelle 10, 33175 Bad Lippspringe Klinik für Orthopädie, Traumatologie u. Sportmedizin, Kurparkstraße 21, 33175 Bad Lippspringe MZG - Klinik Schanzenberg, Schanzenberg 23, 32805 Horn-Bad Meinberg. Die Karl-Hansen-Klinik GmbH betreibt die folgende Klinik: Karl-Hansen-Klinik, Antoniusstraße 19, 33175 Bad Lippspringe. Die Auftraggeber werden im Rahmen dieses Vergabeverfahrens den Dienstleistungspartner für die kommenden Jahre zum Abschluss einer Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ermitteln. Das gegenständliche Vergabeverfahren beinhaltet die dezentral angelieferte textile Vollversorgung inkl. einer umfassenden textilen Versorgungsassistenz (siehe Leistungsbeschreibung (Teil B)) mit qualitativ hochwertigen Textilien. Darüber hinaus ist die Konzeption über Gestellung und Betrieb von zentralem und dezentralem RFID-Kleiderentnahme- und Rückgabesystemen für die Standorte des Auftraggebers anzubieten. Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV) . Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftragnehmer übernimmt die externe Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von sechs Jahren. Die nach § 21 Abs. 6 VgV verlängerte Laufzeit ergibt sich aus dem Umstand, dass der Auftragnehmer zu Vertragsbeginn umfangreiche textile und maschinelle Investitionen tätigen und seinen Betrieb und seinen Fuhrpark auf den Leistungsumfang einstellen muss, um die Leistung erbringen zu können. Die Investitionen umfassen den Kauf der Textilien, deren Kennzeichnung und Vorbehandlung, sowie die Beschaffung, Lieferung und Inbetriebnahme von Logistik- und Organisationsmitteln (insbesondere Kleiderausgabesysteme, Roll-Container, ggf. Fahrzeuge) wodurch ein beträchtlicher Investitionsaufwand für den Auftragnehmer entsteht (vgl. Vertragsunterlagen (Teil C)). Mit der vorgesehenen Laufzeit soll eine wirtschaftlich angemessene Amortisation dieses Aufwandes ermöglicht werden und dadurch auch wirtschaftliche Angebotspreise abgesichert werden. Zudem umfasst die Versorgung eine komplexe Logistik über mehrere Standorte und eine Vielzahl an Textiltypen, Größen und Nutzergruppen. Die Einrichtung und Anpassung der Versorgung benötigt eine Einführungsphase. Ein Anbieterwechsel nach lediglich 4 Jahren würde diesen aufwändigen Prozess mit starkem Einfluss aus die Klinikabläufe unangemessen kurzen Abständen wiederholen und die Effizienz der Versorgung sowie Versorgungssicherheit beeinträchtigen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. EUR 4.595.000. Die einschlägigen Schätzmengen werden im Preisblatt_MZG (gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B) aufgeführt.
Kennung des Verfahrens: cba6454e-f217-4099-9447-c258c7cc21ad
Interne Kennung: EU-11.TEX-2025
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: 1. Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Alle Bewerber haben die Möglichkeit, einen Teilnahmeantrag einzureichen. Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den transparent bekannt gemachten Eignungskriterien erfüllen, werden 3 bis 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Der Auftraggeber behält sich insoweit auch die Aufforderung von weniger als 3 Bewerbern zur Angebotsabgabe ausdrücklich vor. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 3 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der bekanntgemachten Kriterien. Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Platz im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe des Platzes durch Losentscheid. 2. Transparenz: Das Verfahren wird insbesondere unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und Nichtdiskriminierung durchgeführt. Die Modalitäten für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens werden in den Bewerbungsbedingungen (Teil A) detailliert beschrieben. 3. Fristen: Bewerber/Bieter müssen die Fristenvorgaben der Vergabestelle beachten. 4. Bewertungskriterien: Die für die Ermittlung des Zuschlags eingereichten Angebote werden gemäß den in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien bewertet. Diese umfassen sowohl den Preis als auch qualitative Aspekte. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, welches die Anforderungen des Auftraggebers am besten erfüllt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39518000 Krankenhauswäsche
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Antoniusstraße 19
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Karl-Hansen-Klinik
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lindenstr. 26
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Cecilien-Klinik
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: An der Martinusquelle 10
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Klinik Martinusquelle
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Auguste-Viktoria-Allee 25
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Klinik am Park
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kurparkstraße 21
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Klinik für Orthopädie, Traumatologie u. Sportmedizin
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schanzenberg 23
Stadt: Horn-Bad Meinberg
Postleitzahl: 32805
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: MZG - Klinik Schanzenberg
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 595 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 4 595 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4DDSMYV4# (A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den eingegangenen Fragen der Interessenten und Teilnehmer an dem Vergabeverfahren sind unter dem genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. (B.) Das Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen über die Elektronische Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Eine Einreichung auf dem Postweg, über die Nachrichtenfunktion der E-Vergabeplattform oder per E-Mail ist unzulässig. Etwaige in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. (C.) Mehrere Bewerber/Bieter können sich zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag / den Angeboten die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.1 zu Teil A) einzureichen. Die Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch jeweils für die vollständige Erfüllung der Verträge. Mit dem Teilnahmeantrag / den Angeboten wird die Vorlage einer Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung verlangt. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft im Einzelfall eine Um-/ oder Neubildung erwägen, wird empfohlen, sich mit der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung im Vorfeld vertraut zu machen. (D.) Beabsichtigt der Bieter/Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (sog. Unteraufträge) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (ohne Eignungsleihe) sind mit der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die der Bieter/Bietergemeinschaft im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, mit Hilfe des vorgesehenen Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gem. Vordruck Anlage A.2 zu Teil A) anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die Vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Ferner muss der Bieter-/Bietergemeinschaft nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gem. Vordruck Anlage A.3 zu Teil A) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung sind außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.4 zu Teil A (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG) und der Vordruck A.5 zu Teil A (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG) sowie der Vordruck Anlage A.6 zu Teil A (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs) einzureichen. Die Auftraggeber überprüfen vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangen die Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Die Auftraggeber werden dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. (E.) Ein Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (sog. Eignungsleihe). Andere Unternehmen sind auch konzernverbundene, aber rechtlich selbständige Unternehmen. Eine Eignungsleihe für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (z.B. Ausbildungs- und Befähigungsnachweise) oder die einschlägige berufliche Erfahrung (z.B. Referenzen) ist aber nur dann möglich, wenn das/die andere/n Unternehmen auch die Leistung erbringt/en, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In jedem Fall einer Eignungsleihe hat der Bewerber/Bewerbergemeinschaft das andere Unternehmen bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.2 zu Teil A). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.3 zu Teil A) zu verwenden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der der Bewerber/Bewerbergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß der Vordrucke Anlagen A.4, A.5 und A.6 zu Teil A) einzureichen. Soweit die Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen haben, schreiben sie hiermit vor, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit die Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen haben, schreiben sie hiermit vor, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Die Auftraggeber werden dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen. (F.) Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung Textile Vollversorgung
Beschreibung: Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte, an den in den Vergabeunterlagen konkret bezeichneten Anlieferstellen der Auftraggeber anzuliefernde textile Vollversorgung mit Mietstationswäsche sowie Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung sowie die Textilpflege und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstiger Textilien nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umsetzung der Leistungen beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeber vor und bei Leistungsübernahme. Der Auftragnehmer hat die reibungslose Aufnahme der Dienstleistung an den Standorten der Auftraggebers zu gewährleisten. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung bei den Auftraggebern, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeber nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Der Auftragnehmer soll 16 Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber ab dem 1. Juli 2026, mit der externen Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber beginnen. Wesentliche Leistungspflicht ist die Textilversorgung (Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Aufbereitung, ggf. Reparatur, Kommissionierung und Lieferung) der Auftraggeber einschließlich aller Betriebsteile und verbundenen Einrichtungen. Der Auftragnehmer hat ab Versorgungsbeginn hochwertige, verwendungsbereite (d.h. eingewaschene) Textilien einzusetzen. Die Lieferung der Stations- und Bereichswäsche hat überwiegend auf Basis von Bestellungen durch die Versorgungsassistenz und mittels Standard- oder Normliefermengen zu erfolgen. Die Ausstattung mit Berufsbekleidung erfolgt für den ärztlichen Dienst, den Pflege- und Funktionsdienst überwiegend mit größenbezogener Berufskleidung (Poolkleidung). Für Mitarbeiter der Forschung ist die spezielle Kleidung auch personenbezogen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat ein Kleiderausgabesystem für die größenbezogene Berufskleidung für die entsprechenden Dienstarten in mehreren Klinikstandorten zu stellen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit Berufskleidung bedient. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. EUR 4.595.000. Die einschlägigen Schätzmengen werden im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B aufgeführt. Die im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts von zzgl. MwSt. EUR 4.595.000 sowie des im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 15% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.
Interne Kennung: EU-11.TEX-2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39518000 Krankenhauswäsche
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Antoniusstraße 19
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Karl-Hansen-Klinik
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lindenstr. 26
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Cecilien-Klinik
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: An der Martinusquelle 10
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Klinik Martinusquelle
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Auguste-Viktoria-Allee 25
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Klinik am Park
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kurparkstraße 21
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Klinik für Orthopädie, Traumatologie u. Sportmedizin
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schanzenberg 23
Stadt: Horn-Bad Meinberg
Postleitzahl: 32805
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: MZG - Klinik Schanzenberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# (A.) Die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) sind zu beachten und werden vertraglich abgebildet. (B.) Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und der Angebote dürfen keine Personen außer der Auftraggeber und deren Berater anwesend sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG (gem. Vordruck Anlage A.5 zu Teil A). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (gem. Vordruck Anlage A.6 zu Teil A). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001ff. (oder gleichwertig). Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied, das im Rahmen der Auftragsausführung Leistungen erbringt, für die der vorgenannte Eignungsnachweis gefordert ist, die hierfür maßgeblichen Eignungskriterien eigenständig zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise jeweils selbst vorzulegen. Eine gemeinschaftliche Erbringung eines einheitlichen Nachweises genügt insoweit nicht.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifikat als Nachweis über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts Berlin (bspw. RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/2 oder Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065") oder einen gleichwertigen Nachweis. Einen gleichwertigen Nachweis bildet die Bescheinigung einer anderen Konformitätsbewertungsstelle, die hinreichend gesichert belegt, dass die hygienische Aufbereitung der Krankenhauswäsche durch den Bewerber den insoweit relevanten in Deutschland geltenden Anforderungen entspricht, insbesondere den Anforderungen der §§ 23, 36 IfSG, den Anforderungen des RKI und der VAH zur Hygiene bei Wäscheversorgung von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie den anerkannten Regeln der Technik wie bspw. DIN EN 14065. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt durch die Vergabestelle. Dieses Zeugnis ist vorzulegen und muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültig sein und sich - bei Vorhandensein von mehreren Betriebsstätten - auf die Betriebsstätte des Bewerbers beziehen, die er für die Auftragsausführung vorsieht. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied, das im Rahmen der Auftragsausführung Leistungen erbringt, für die der vorgenannte Eignungsnachweis gefordert ist, die hierfür maßgeblichen Eignungskriterien eigenständig zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise jeweils selbst vorzulegen. Eine gemeinschaftliche Erbringung eines einheitlichen Nachweises genügt insoweit nicht.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 (bspw. RAL- Hygienezeugnis RAL-GZ 992/3 oder Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065"). Einen gleichwertigen Nachweis bildet die Bescheinigung einer anderen Konformitätsbewertungsstelle, die hinreichend gesichert belegt, dass die hygienische Aufbereitung der Krankenhauswäsche durch den Bewerber den insoweit relevanten in Deutschland geltenden Anforderungen entspricht, insbesondere den Anforderungen der §§ 23, 36 IfSG, den Anforderungen des RKI und der VAH zur Hygiene bei Wäscheversorgung von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie den anerkannten Regeln der Technik wie bspw. DIN EN 14065. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt durch die Vergabestelle. Dieses Zeugnis ist vorzulegen und muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültig sein und sich - bei Vorhandensein von mehreren Betriebsstätten - auf die Betriebsstätte des Bewerbers beziehen, die er für die Auftragsausführung vorsieht. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied, das im Rahmen der Auftragsausführung Leistungen erbringt, für die der vorgenannte Eignungsnachweis gefordert ist, die hierfür maßgeblichen Eignungskriterien eigenständig zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise jeweils selbst vorzulegen. Eine gemeinschaftliche Erbringung eines einheitlichen Nachweises genügt insoweit nicht.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) (gem. Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung gem. Vordruck Anlage A.7 zu Teil A nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Es reicht bereits die Vorlage durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.8 zu Teil A) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, bezogen auf die drei letzten Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung gem. Vordruck Anlage A.8 zu Teil A nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Es reicht bereits die Vorlage durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird. Mindestanforderung: Der Umsatz muss bezogen auf die drei letzten Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, durchschnittlich 10 Mio. EUR (netto)/Geschäftsjahr betragen. Die Bepunktung erfolgt bei mehr als drei geeigneten Bewerbern (vgl. insoweit auch Abschnitt 5. der Bewerbungsbedingungen (Teil A)) in folgender Weise: > 35 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 20 Punkte > 30 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 16 Punkte > 25 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 12 Punkte > 20 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 8 Punkte > 15 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 4 Punkte > 10 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 0 Punkte Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Eigenerklärung über mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag: Datum des Fristablaufs für die Einreichung des Teilnahmeantrags), bei denen jeweils mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Leistungen erbracht worden sind (gem. Vordruck Anlage A.9 zu Teil A). Vergleichbar sind Wäschereileistungen für stationäre Gesundheitseinrichtungen (bspw. Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehakliniken). Das Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht länger als 36 Monate (drei Jahre) zurückliegen. Noch laufende Referenzen werden nicht berücksichtigt. Mindestanforderungen: - mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 800 Betten und 1.300 Mitarbeitern, für das die Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird und - zwei Referenzaufträge für ein Krankenhaus bzw. eine Reha-Klinik oder Pflegeheim mit mindestens 300 Betten, für das die Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird. Anzugeben sind dabei je Referenz (a) Art und Umfang der Leistung (Projektbeschreibung), (b) Art und Umfang der stationäre Gesundheitseinrichtung (unter Angabe der Betten- und Mitarbeiteranzahl), (c) der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse) sowie (d) der Erbringungszeitpunkt. Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen muss für jede Referenz klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und / oder welchem eignungsleihenden Unternehmen zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ein Eignungsleihenden Unternehmen die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Bepunktung erfolgt bei mehr als drei geeigneten Bewerbern (vgl. insoweit auch Abschnitt 5. der Bewerbungsbedingungen (Teil A)) in folgender Weise: Gewertet werden max. 10 Referenzen, wobei die Mindestreferenzen nicht gewertet werden. Wertung mit je 5 Punkten. Max. 50 Punkte möglich. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl in den vergangenen drei Geschäftsjahren (gem. Vordruck Anlage A.10 zu Teil A)
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Unternehmensprofil: Der Bewerber hat sein Unternehmen auf höchstens 5 DIN A4 Seiten vorzustellen und dabei insbesondere kurz auf Tätigkeitsbereiche, Größe, Entwicklung und die interne Organisationsstruktur des Unternehmens einzugehen. Hierin ist dazulegen, aus welcher Betriebsstätte bzw. Niederlassung die Versorgung des Auftraggebers erfolgen soll.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" sind die vom Bieter in dem Preisblatt (gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B) angegebenen "Summe brutto" in EUR (nachfolgend "Preis" genannt). Die Summe brutto setzt sich zusammen aus den Preisen für die einzelnen ausgewiesenen Positionen des Preisblattes. Die Wertungspunkte für das Zuschlagskriterium Preis werden aus der Wertungssumme des Angebotes eines Bieters in der Position Gesamt-Bruttopreis in dem Preisblatt (gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B) ermittelt. Der niedrigste Preis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 55 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen (Teil A).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 55,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Versorgungsübernahmekonzept
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung der Organisation und Verfahren für die initialen, vorbereitenden Maßnahmen bis zum Leistungsbeginn, um eine reibungslose Aufnahme der Dienstleistungen am Standort der Auftraggeber zu gewährleisten. Aus diesem Konzept haben die aus der Sicht des Bieters erforderlichen Maßnahmen, Fristen und die beteiligten Stellen des Auftragnehmers und der Auftraggeber plausibel und insbesondere unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung für die dargelegte Umstellungsphase nachvollziehbar hervorzugehen, die bei der Vorbereitung der Dienstleistungen den Anforderungen der vorliegenden Vergabeunterlagen entsprechen. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Im Übrigen, insbesondere in Bezug auf die Formalia und die Wertung, wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kundendienstkonzept
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung der Organisation und Verfahren für die regelmäßigen und wiederkehrenden Maßnahmen im Rahmen der Kundenbetreuung. Die kontinuierlich sichere Textilversorgung der Auftraggeber basiert neben optimalen Abläufen im Betrieb des Auftragnehmers auf funktionierenden Service- und Betreuungsprozessen. Der Bieter soll aufzeigen, wie er als Auftragnehmer die kontinuierliche, begleitende Unterstützung im Leistungszeitraum plant, welche Steuerungswerkzeuge er zur Verfügung stellt und wie Reklamationen bearbeitet werden. Ziel ist eine geordnete, gleichbleibend zuverlässige Dienstleistung sowohl in regulären als auch in besonderen Versorgungssituationen. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Im Übrigen, insbesondere in Bezug auf die Formalia und die Wertung, wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Versorgungssicherheitskonzept
Beschreibung: Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine detaillierte und plausible Darlegung, welche Maßnahmen er trifft, um die sichere und kontinuierliche Versorgung der Auftraggeber zu gewährleistet. Die kontinuierlich sichere Textilversorgung und dabei insbesondere die termingerechte Lieferung der erforderlichen und disponierten Artikel sind für den Auftraggeber von besonderer Wichtigkeit. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Im Übrigen, insbesondere in Bezug auf die Formalia und die Wertung, wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bemusterung
Beschreibung: Zur Bewertung der Qualität der angebotenen Produkte sind die in den Bewerbungsbedingungen (Teil A) aufgeführten, verwendungsfähigen Artikel gelegt, d.h. in gefaltetem Zustand dreifach mit Beifügung entsprechender Produktdatenblätter auf Kosten des Auftragnehmers innerhalb der Angebotsfrist für das indikative Angebot und des verbindlichen Angebots an die Kontaktstelle Karl-Hansen-Klinik Zentrale Warenannahme / z. Hd. Frau Oberlender Antoniusstraße 19 33175 Bad Lippspringe zu senden. Der Versand der Wäschemuster ist vorher telefonisch anzumelden. Die Artikel des Bieters, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, werden als Rückhaltemuster für Qualitätskontrolle beim Auftraggeber eingelagert. Die bereitgestellten Artikel werden im Rahmen einer Gesamtbewertung unter Beachtung der vier Kriterien - Sauberkeit, Waschergebnis und Geruch, - Glätte und Faltqualität, - Maße und Verarbeitungsqualität, - Griff, Haptik und Design am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 2, 4, 6, 8 oder 10 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Bieter, die in der Musterbewertung lediglich 2 Bewertungspunkte erhalten, werden mit ihrem Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des § 56 VgV und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vertragsunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vertragsunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von sechs Jahren. Die Vertragslaufzeit überschreitet damit die gesetzlich vorgesehene Regellaufzeit eines Rahmenvertrages von 4 Jahren (vgl. § 21 Abs. 6 VgV), da der Auftragnehmer zu Vertragsbeginn umfangreiche textile und maschinelle Investitionen tätigen und seinen Betrieb und seinen Fuhrpark auf den Leistungsumfang einstellen muss, um die Leistung erbringen zu können. Die Investitionen umfassen den Kauf der Textilien, deren Kennzeichnung und Vorbehandlung, sowie die Beschaffung, Lieferung und Inbetriebnahme von Logistik- und Organisationsmitteln (insbesondere Kleiderausgabesysteme, Roll-Container, ggf. Fahrzeuge) wodurch ein beträchtlicher Investitionsaufwand für den Auftragnehmer entsteht (vgl. Vertragsunterlagen Teil C). Mit der vorgesehenen Laufzeit soll eine wirtschaftlich angemessene Amortisation dieses Aufwandes ermöglicht werden und dadurch auch wirtschaftliche Angebotspreise abgesichert werden. Zudem umfasst die Versorgung eine komplexe Logistik über mehrere Standorte und eine Vielzahl an Textiltypen, Größen und Nutzergruppen. Die Einrichtung und Anpassung der Versorgung benötigt eine Einführungsphase. Ein Anbieterwechsel nach lediglich 4 Jahren würde diesen aufwändigen Prozess mit starkem Einfluss aus die Klinikabläufe unangemessen kurzen Abständen wiederholen und die Effizienz der Versorgung sowie Versorgungssicherheit beeinträchtigen.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH - MZG Westfalen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH - MZG Westfalen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH - MZG Westfalen
Registrierungsnummer: DE184126509
Postanschrift: Peter-Hartmann-Allee 1
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5252-9500
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Fax: +49 251411 2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a011928a-718c-4bc6-9b83-53217070a4c3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/11/2025 14:41:56 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 741983-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 216/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/11/2025