1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: OEW Breitband GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung zur Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten sowie technische Erkundung
Beschreibung: Ziel der Ausschreibung ist es, dass der Auftragnehmer im Rahmen diverser Ausschreibungsverfahren zur Errichtung passiver Infrastrukturen eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl. gutachterliche Begleitung der Ausführung aus-spricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen.
Kennung des Verfahrens: 88653707-68f6-4506-b1b3-b15d0ced96b8
Interne Kennung: 954/24-23 OEW BB
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 LK Freudenstadt, Reutlingen, Zollernalbkreis
Beschreibung: Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca. € 2 Mrd. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323. Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw. dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc. gem. den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt. Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl. gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen. Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem. der Landesbauordnung. - Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw. festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt. Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: (Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge bis 5.000 m, Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge 5.001 m bis 10.000 m, Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge größer 10.000 m, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: (Angebotspreis Leistung Phase A der Leistungsbeschreibung, Angebotspreis Leistung Phase B der Leistungsbeschreibung)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 LK Freudenstadt, Reutlingen, Zollernalbkreis
Beschreibung: Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca. € 2 Mrd. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323. Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw. dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc. gem. den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt. Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl. gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen. Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem. der Landesbauordnung. - Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw. festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt. Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: (Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge bis 5.000 m, Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge 5.001 m bis 10.000 m, Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge größer 10.000 m, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: (Angebotspreis Leistung Phase A der Leistungsbeschreibung, Angebotspreis Leistung Phase B der Leistungsbeschreibung)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 LK Sigmaringen, Biberach, Alb-Donau-Kreis
Beschreibung: Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca. € 2 Mrd. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323. Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw. dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc. gem. den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt. Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl. gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen. Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem. der Landesbauordnung. - Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw. festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt. Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Interne Kennung: 0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: (Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge bis 5.000 m, Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge 5.001 m bis 10.000 m, Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge größer 10.000 m, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: (Angebotspreis Leistung Phase A der Leistungsbeschreibung, Angebotspreis Leistung Phase B der Leistungsbeschreibung)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 LK Sigmaringen, Biberach, Alb-Donau-Kreis
Beschreibung: Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca. € 2 Mrd. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323. Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw. dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc. gem. den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt. Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl. gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen. Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem. der Landesbauordnung. - Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw. festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt. Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Interne Kennung: 0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: (Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge bis 5.000 m, Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge 5.001 m bis 10.000 m, Verkürzung der Fertigstellung Trassenlänge größer 10.000 m, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: (Angebotspreis Leistung Phase A der Leistungsbeschreibung, Angebotspreis Leistung Phase B der Leistungsbeschreibung)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: OEW Breitband GmbH
Registrierungsnummer: 8477
Postanschrift: Talstraße 21
Stadt: Ehingen
Postleitzahl: 89584
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
Telefon: +49 73917600910
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: a2c0afe8-0cdb-4bb7-b0ce-978809d7c0fc
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Registrierungsnummer: ca72c12d-d6f9-4545-bda0-a2bde0f52032
Postanschrift: Panoramastraße 29
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 71125359390
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 42e69aa7-3b93-47b6-88c0-be50e27ea853 - 02
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/11/2025 11:26:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 742207-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 216/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/11/2025