5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kölnsstraße 250,
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Berufsregister; Handwerksrolle, Handelsregister, IHK (UVgO, VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe über die Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle, IHK) ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise oder eine begründende Erklärung zu keiner Eintragung in einem der Register verpflichtet zu sein
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Beschäftigtenzahl - durchschnittl. Anzahl (UVgO, VgV - Ingenieur/Architekt) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte. Gewichtung: 15% Bewertungsmethode: Für den höchsten Wert/ einen Wert größer oder gleich X Beschäftigte [BITTE ENTSCHEIDUNG TREFFEN UND ENTSPRECHEND ANPASSEN] eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte linear abgestuft. Formel: Wert des bewerteten Bewerbers : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl. Erhalten zwei oder mehr Teilnahmeanträge die gleiche (Gesamt-)Punktzahl, wird der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Unternehmensreferenzen" zur Angebotsabgabe eingeladen. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Beschäftigtenzahl - jahresdurchschn. Anzahl (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU)) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen Führungskräften, technischen Arbeitskräften und technischem Leitungspersonal, sowie derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und bei Bauleistungen derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 5 Mio. EUR), oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen (UVgO, VgV - Ingenieur/Architekt) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Maximal drei Unternehmensreferenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, bei denen die Mehrheit der Leistungsphasen in den Jahren 20xx-20xx erbracht und abgeschlossen wurden. Der Auftraggeber bewertet die Referenzen sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter den Aspekten des Kostenvolumens, der Komplexität der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Ergebnisse der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation. Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen. Reichen Sie nicht mehr als drei Referenzen ein. Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers. Gewichtung: 70% Bewertungsmethode: Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet: 5 Punkte = bei Übererfüllung 4 Punkte = bei vollständiger Erfüllung 3 Punkte = bei unwesentlichen Einschränkungen 2 Punkte = bei noch hinnehmbaren Einschränkungen 1 Punkt = bei deutlichen Einschränkungen 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung bzw. keinen Angaben Formel: Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl des Kriteriums : 3 Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl. Erhalten zwei oder mehr Teilnahmeanträge die gleiche (Gesamt-)Punktzahl, wird der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Unternehmensreferenzen" zur Angebotsabgabe eingeladen. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Umsatz (UVgO, VgV - Ingenieur/Architekt) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Gewichtung: 15% Bewertungsmethode: Für den höchsten Wert/ einen Wert größer oder gleich X EUR [BITTE ENTSCHEIDUNG TREFFEN UND ENTSPRECHEND ANPASSEN] eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte linear abgestuft. Formel: Wert des bewerteten Bewerbers : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl. Erhalten zwei oder mehr Teilnahmeanträge die gleiche (Gesamt-)Punktzahl, wird der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Unternehmensreferenzen" zur Angebotsabgabe eingeladen. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Beschäftigtenzahl - Beschäftigtenzahl - durchschnittl. Anzahl (VgV / VOB/A (EU) - Ingenieur/Architekt) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte. Bewertungsmethode: Für den höchsten Wert/ einen Wert größer oder gleich 20 Beschäftigte eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte linear abgestuft. Formel: Wert des bewerteten Bewerbers : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl. Erhalten zwei oder mehr Teilnahmeanträge die gleiche (Gesamt-)Punktzahl, wird der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Unternehmensreferenzen" zur Angebotsabgabe eingeladen. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen - Referenzen (VgV / VOB/A (EU) - Ingenieur/Architekt) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Maximal drei Unternehmensreferenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu sechs abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, bei denen die Mehrheit der Leistungsphasen in den Jahren 2019-2025 erbracht und abgeschlossen wurden. Der Auftraggeber bewertet die Referenzen sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter den Aspekten des Kostenvolumens, der Komplexität der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Ergebnisse der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation. Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen. Reichen Sie nicht mehr als drei Referenzen ein. Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers. Bewertungsmethode: Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet: 5 Punkte = bei Übererfüllung 4 Punkte = bei vollständiger Erfüllung 3 Punkte = bei unwesentlichen Einschränkungen 2 Punkte = bei noch hinnehmbaren Einschränkungen 1 Punkt = bei deutlichen Einschränkungen 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung bzw. keinen Angaben Formel: Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl des Kriteriums : 3 Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl. Erhalten zwei oder mehr Teilnahmeanträge die gleiche (Gesamt-)Punktzahl, wird der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Unternehmensreferenzen" zur Angebotsabgabe eingeladen. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Umsatz - Umsatz (VgV / VOB/A (EU) - Ingenieur/Architekt) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bewertungsmethode: Für den höchsten Wert/ einen Wert größer oder gleich 800.000 EUR eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte linear abgestuft. Formel: Wert des bewerteten Bewerbers : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl. Erhalten zwei oder mehr Teilnahmeanträge die gleiche (Gesamt-)Punktzahl, wird der Bewerber mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Unternehmensreferenzen" zur Angebotsabgabe eingeladen. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los. Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 05/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Sanktionspaket 523 (VgV, VOB-EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" verwenden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste