1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Qualitätssicherung ab LPH 5 für die TGA-Planung
Beschreibung: Im Rahmen des Projekts ist im Oktober 2025 die Zuschlagserteilung für die Bauausführung des Neubaus Haus A einschließlich der Ausführungsplanung an einen Generalübernehmer (GÜ) erfolgt. In diesem Zusammenhang ist eine qualitätssichernde Begleitung in Form einer fachlichen Kontrolle der Planung und der anschließenden Ausführung erforderlich.
Kennung des Verfahrens: f3e254f0-a09b-4c10-81f7-7ac8c47a4ae6
Interne Kennung: 251103_SC-BE
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber: Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Im Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben in der EU-weiten Vergabebekanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus den Vorgaben des Teilnahmeformulars. Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. – bei Bewerbergemeinschaften – jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Zum Nachweis der Eignungsanforderungen ist das ausgefüllte Teilnahmeformular inklusive der dort aufgeführten Anlagen oder einer entsprechend den Vorgaben ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Mindestanforderungen an die Eignung Es sind folgende Mindestnachweise nachzuweisen: • Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Referenzprojekte (1) Nachweis über seitens des Bewerbers erbrachte vergleichbare Leistungen (Mindestreferenzen) Der Bieter hat mindestens zwei Referenzprojekte nachzuweisen, dass die nachfolgenden Anforderungen vollständig erfüllt: • Es muss sich um den Neubau eines Klinikgebäudes, eines Gebäudes des Gesundheitswesens mit vergleichbar komplexen Anforderungen, eines Forschungs- oder Laborgebäudes oder eines sonstigen Gebäudes mit ähnlicher technischer und funktionaler Komplexität handeln. • Das Referenzprojekt muss durch den Bieter mindestens in den folgenden Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI bearbeitet worden sein: - Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung), - Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) und - Leistungsphase 8 (Objektüberwachung). • Die Gesamtbaukosten (KG 200–600 nach DIN 276) müssen mindestens 50 Millionen Euro brutto betragen haben. Die Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein. (2) Nachweis der Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters / der Projektleiterin und der stellvertretenden Projektleitung Der Bewerber hat im Teilnahmeantrag die für die Leistungserbringung vorgesehenen Schlüsselpersonen zu benennen und deren Qualifikation nachzuweisen. Dies betrifft insbesondere den Projektleiter / die Projektleiterin, die stellvertretende Projektleitung. Für beide Personen sind folgende Angaben zu machen: Name, beruflicher Werdegang, Qualifikation und Referenzobjekte. Der Projektleiter / die Projektleiterin muss über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung gemäß § 34 HOAI verfügen und in dieser Zeit mindestens ein Projekt mit vergleichbarer Komplexität in den Leistungsphasen 5–8 verantwortlich geleitet haben. Dabei müssen die anrechenbaren Kosten der jeweiligen betreuten Anlagengruppe angegeben werden. Die stellvertretende Projektleitung muss über mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen. (3) Zusätzliches Referenzprojekt der vorgesehenen Projektleitung (wertungsrelevant) Über die unter (2) geforderten Mindestanforderungen hinaus kann für die vorgesehene Projektleitung ein zusätzliches Referenzobjekt vorgelegt werden, das im Rahmen der Wertung positiv berücksichtigt wird. Für das weitere, erfolgreich abgeschlossene Projekt, das hinsichtlich Art, Größe und Komplexität den Anforderungen gemäß (1) entspricht und bei dem die vorgesehene Projektleitung in vergleichbarer Funktion verantwortlich tätig war (mindestens in den Leistungsphasen 5–8 gemäß § 34 HOAI), werden 10 Zusatzpunkte vergeben. Dabei müssen die anrechenbaren Kosten der jeweiligen betreuten Anlagengruppe angegeben werden. Es können maximal 10 Zusatzpunkte für zusätzliche Referenzen der Projektleitung vergeben werden. Die Bewertung erfolgt nach dem Grad der Vergleichbarkeit, der Komplexität des Projekts sowie der Verantwortlichkeit der vorgesehenen Projektleitung. Bewerberauswahl Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Nachweise die über die Mindestreferenzen hinausgehen erhalten entsprechend den Vorgaben des Teilnahmeantrags Punkte. Die drei Bewerber die geeigneter sind sowie die meisten Punkte erhalten werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los. Fragen / Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern. Ergeben sich für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Fragen oder enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Unklarheiten bzw. Fehler, so obliegt es dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sich spätestens zu der oben im Zeitplan unter I.12 „Voraussichtlicher Zeitplan“ genannten Frist zur Stellung von Bewerberfragen über das E-Vergabe-Portal zu registrieren (falls noch nicht geschehen) und über das E-Vergabe-Portal seine Bewerberfrage(n) unter Bezugnahme auf dieses Vergabeverfahren zu stellen und auf die Unklarheiten bzw. Fehler hinzuweisen. Anfragen außerhalb des E-Vergabe-Portals werden inhaltlich nicht beantwortet. Die Fragen der Bewerber werden ausschließlich über das E-Vergabe-Portal beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlender Registrierung bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren eine „Holschuld“ des Bewerbers besteht. Nachforderung von Unterlagen Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Ergänzende Hinweise Der Auftraggeber kann Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, der/die nach dem Ergebnis dieser Prüfung die Anforderungen an die Eignung nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Qualitätssicherung ab LPH 5 für die TGA-Planung
Beschreibung: Im Rahmen des Projekts ist im Oktober 2025 die Zuschlagserteilung für die Bauausführung des Neubaus Haus A einschließlich der Ausführungsplanung an einen Generalübernehmer (GÜ) erfolgt. In diesem Zusammenhang ist eine qualitätssichernde Begleitung in Form einer fachlichen Kontrolle der Planung und der anschließenden Ausführung erforderlich.
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 05/12/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
Registrierungsnummer: 071127832414
Postanschrift: Kriegsbergstraße 60
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 711 278 32414
Fax: +49 711 278 32119
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
Registrierungsnummer: 071127832414
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Kriegsbergstraße 60
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: +49 721 9260
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 9260
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b31076ca-9bbd-4df1-b5fc-04503f28a1c5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/11/2025 15:36:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 731156-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 213/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/11/2025