1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Villingendorf
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Leistungen der Technischen Ausrüstung, LPH 1 bis 9 (HLS und ELT) für den Anbau und Erweiterungsbau an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf in zwei (2) Losen
Beschreibung: Leistungen der Technischen Ausrüstung für den Anbau und Erweiterungsbau an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf in zwei Losen: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS), Leistungsphasen 1- bis 9 - stufenweise - Los 1; Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5 inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude, im Bereich Elektrotechnik (ELT) Leistungsphasen 1- bis 9 - stufenweise - Los 2.
Kennung des Verfahrens: 854cf5a2-b7e5-40d8-8ad9-711123ffe672
Interne Kennung: GVD111.0006
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptstraße 9
Stadt: Villingendorf
Postleitzahl: 78667
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil (DE135)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Flurstück 1405, Gemarkung Villingendorf
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 178 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMY9J#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2, 3 und 8 Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)
Beschreibung: Die Gemeinde Villingendorf beabsichtigt die Beschaffung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI"), für den Anbau und Erweiterungsbau an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf in zwei (2) Losen. - Los 1: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS): Gegenstand des Loses 1 dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; - Wärmeversorgungsanlagen; - Lufttechnische Anlagen; - Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. - Los 2: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude, im Bereich Elektrotechnik (ELT): Gegenstand des Loses 2 dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 4 und 5, inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9: - Starkstromanlagen, inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude; - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen; Der Auftraggeber beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes in der Hauptstraße 9 in Villingendorf, um zusätzliche Räumlichkeiten für eine Ganztagesbetreuung sowie einen zweigruppigen Kindergarten zu schaffen. Ziel ist es, den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren zu decken. Die Maßnahme umfasst sowohl bauliche als auch funktionale Anforderungen, die auch dem pädagogischen Konzept Rechnung tragen sollen. Geplant ist ein zweigeschossiger Riegelanbau an das bestehende Grundschulgebäude. Im Erdgeschoss werden die Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung untergebracht, während im Gartengeschoss (Untergeschoss) zwei Gruppenräume mit Mehrzweckraum und entsprechenden Nebenräumen für den Kindergarten entstehen. Das Projekt legt besonderen Wert auf Nachhaltigkeit durch die Verwendung ökologischer Baustoffe (Holzbauweise oder gleichwertig) und erneuerbarer Energien (Photovoltaik). Der Anbau soll mit Fördermitteln nach der Verwaltungsvorschrift des Kultus-, Finanz- und des Innenministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Schulhausbaus kommunaler Schulträger (Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung - VwV SchulBau) vom 28. August 2020 - Az.: 24 - 6440.02/132, welche durch Verwaltungsvorschrift vom 23. Oktober 2023 (GABl. 2023, S. 542, K. u. U. 2023, S. 137) geändert worden ist (nachfolgend "VwV Schulbau" genannt), sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum und des Finanzministeriums über die Verteilung der Mittel des Ausgleichstocks (VwV Ausgleichstock) vom 1. Januar 2025 - Az.: MLR42-2237-16/4 und FM2-2237-7/ 1 (nachfolgend "VwV Ausgleichstock" genannt), realisiert werden. Die notwendigen Förderanträge wurden bereits von dem Auftraggeber gestellt. Die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 3 sind vergeben. Parallel zu diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 4 bis 9, sowie der Tragwerksplanung, für die Leistungsphasen 1 bis 8, jeweils stufenweise in einem europaweiten Vergabeverfahren beschafft. Es sind je Los folgende Leistungsstufen vorgesehen: 1. Leistungsstufe 1: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1); - Vorplanung [Projekt- und Planungsvorbereitung (Leistungsphase 2)]; - Entwurfsplanung [System- und Integrationsplanung (Leistungsphase 3)]; 2. Leistungsstufe 2: - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4); 3. Leistungsstufe 3: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5); - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6); - Mitwirken bei der Vergabe (Leistungsphase 7); 4. Leistungsstufe 4: - Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (Leistungsphase 8); 5. Leistungsstufe 5: - Objektbetreuung (Leistungsphase 9). Der Auftraggeber beauftragt zunächst je Los nur die Grundleistungen der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor je Los, Besondere Leistungen der Leistungsstufe 1 sowie Leistungen (Grundleistungen und / oder Besondere Leistungen) der Leistungsstufen 2, 3, 4 und 5 zu beauftragen. Eine Beauftragung der Leistungsstufen 3, 4 und 5 ist je Los jedoch nur wirksam (aufschiebende Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB), wenn - die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen vorgelagerten Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Ziffer 19.1 der VwV SchulBau erteilt hat, und - die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen vorgelagerten Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Ziffer 2.7 der VwV Ausgleichstock erteilt hat, und - die Finanzierung der Leistungsstufe 3 (bei Beauftragung der Leistungsstufe 3), der Leistungsstufe 4 (bei Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 4) und der Leistungsstufe 5 (bei Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 5), gesichert ist. Die nachfolgenden Regelungen gelten je Los für die Leistungsstufen 3, 4 und 5 daher mit der Maßgabe, dass die vorgenannte Bedingung eingetreten ist. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von weiteren (einzelnen oder allen) Leistungsstufen besteht nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn eine Leistungsstufe inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Für weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf den Vergabeleitfaden (Anlage 900).
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptstraße 9
Stadt: Villingendorf
Postleitzahl: 78667
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil (DE135)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Flurstück 1405, Gemarkung Villingendorf
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 01/09/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 96 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Ausschlussgründe: Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 StGB(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs 2 Nr 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Abs 1-5, den §§ 232b-233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Eigenerklärung (gem. § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem Bieter / vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe nach § 47 VgV erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV mit dem Angebot vorlegt. Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS). Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: i. Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Neubau oder Erweiterungsbau; - die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) umfassten mindestens die Leistungsphasen 1 bis 9 im Sinne der HOAI; - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet; - Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Verfahren; - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS), Leistungsphasen 1 bis 9, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von o mindestens 84.000,- EUR (netto). Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters; - Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt; - Bezeichnung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens, welches die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat; - Gegenstand der Leistungen waren Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) mit mindestens folgendem Inhalt: o Neubau oder Erweiterungsbau; o die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) umfassten die Leistungsphasen 1 bis 9 im Sinne der HOAI; o das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet; o Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Verfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ); o Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS), Leistungsphasen1 bis 9, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von mindestens 84.000,- EUR (netto). - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) des persönlichen Referenzprojekts in m² - Art der Nutzung des persönlichen Referenzprojekts ii. Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: 1. Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts Punkte >= 96.000 EUR (netto) 5 Punkte = 84.000 EUR (netto) 0 Punkte < 84.000 EUR (netto) Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 84.000 EUR (netto) und 96.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 90.000 EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für den Auftragswert des jeweiligen persönlichen Referenzprojekts des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters werden addiert. Fortsetzung nachstehend unter Zuschlagskriterium "Qualität - Fortsetzung Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fortsetzung zu Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1
Beschreibung: **Fortsetzung zum Kriterium "Qualität - Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1": Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 5,00 Punkte und für die zwei eingereichten persönlichen Referenzprojekte insgesamt maximal 10,00 (5,00 + 5,00) Punkte erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 603_01 "Erfahrung des Projektteams_Los 1" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage 603_01 "Erfahrung des Projektteams_Los 1" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 603_01 "Erfahrung des Projektteams_Los 1". Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre. HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 4,00. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1" 40,00 Leistungspunkte erzielt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 1
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1 [Anlage 801_01] Maßgebend für die von dem Bieter angebotenen Preise ist ausschließlich die Anlage 801_01 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1". Der Bieter hat die Anlage 801_01 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots zwingend im Excel-Format ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Villingendorf
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude Elektrotechnik (ELT)
Beschreibung: Die Gemeinde Villingendorf beabsichtigt die Beschaffung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI"), für den Anbau und Erweiterungsbau an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf in zwei (2) Losen. - Los 1: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS): Gegenstand des Loses 1 dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; - Wärmeversorgungsanlagen; - Lufttechnische Anlagen; - Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. - Los 2: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude, im Bereich Elektrotechnik (ELT): Gegenstand des Loses 2 dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 4 und 5, inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9: - Starkstromanlagen, inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude; - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen; Der Auftraggeber beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes in der Hauptstraße 9 in Villingendorf, um zusätzliche Räumlichkeiten für eine Ganztagesbetreuung sowie einen zweigruppigen Kindergarten zu schaffen. Ziel ist es, den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren zu decken. Die Maßnahme umfasst sowohl bauliche als auch funktionale Anforderungen, die auch dem pädagogischen Konzept Rechnung tragen sollen. Geplant ist ein zweigeschossiger Riegelanbau an das bestehende Grundschulgebäude. Im Erdgeschoss werden die Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung untergebracht, während im Gartengeschoss (Untergeschoss) zwei Gruppenräume mit Mehrzweckraum und entsprechenden Nebenräumen für den Kindergarten entstehen. Das Projekt legt besonderen Wert auf Nachhaltigkeit durch die Verwendung ökologischer Baustoffe (Holzbauweise oder gleichwertig) und erneuerbarer Energien (Photovoltaik). Der Anbau soll mit Fördermitteln nach der Verwaltungsvorschrift des Kultus-, Finanz- und des Innenministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Schulhausbaus kommunaler Schulträger (Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung - VwV SchulBau) vom 28. August 2020 - Az.: 24 - 6440.02/132, welche durch Verwaltungsvorschrift vom 23. Oktober 2023 (GABl. 2023, S. 542, K. u. U. 2023, S. 137) geändert worden ist (nachfolgend "VwV Schulbau" genannt), sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum und des Finanzministeriums über die Verteilung der Mittel des Ausgleichstocks (VwV Ausgleichstock) vom 1. Januar 2025 - Az.: MLR42-2237-16/4 und FM2-2237-7/ 1 (nachfolgend "VwV Ausgleichstock" genannt), realisiert werden. Die notwendigen Förderanträge wurden bereits von dem Auftraggeber gestellt. Die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 3 sind vergeben. Parallel zu diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 4 bis 9, sowie der Tragwerksplanung, für die Leistungsphasen 1 bis 8, jeweils stufenweise in einem europaweiten Vergabeverfahren beschafft. Es sind je Los folgende Leistungsstufen vorgesehen: 1. Leistungsstufe 1: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1); - Vorplanung [Projekt- und Planungsvorbereitung (Leistungsphase 2)]; - Entwurfsplanung [System- und Integrationsplanung (Leistungsphase 3)]; 2. Leistungsstufe 2: - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4); 3. Leistungsstufe 3: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5); - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6); - Mitwirken bei der Vergabe (Leistungsphase 7); 4. Leistungsstufe 4: - Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (Leistungsphase 8); 5. Leistungsstufe 5: - Objektbetreuung (Leistungsphase 9). Der Auftraggeber beauftragt zunächst je Los nur die Grundleistungen der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor je Los, Besondere Leistungen der Leistungsstufe 1 sowie Leistungen (Grundleistungen und / oder Besondere Leistungen) der Leistungsstufen 2, 3, 4 und 5 zu beauftragen. Eine Beauftragung der Leistungsstufen 3, 4 und 5 ist je Los jedoch nur wirksam (aufschiebende Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB), wenn - die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen vorgelagerten Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Ziffer 19.1 der VwV SchulBau erteilt hat, und - die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen vorgelagerten Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Ziffer 2.7 der VwV Ausgleichstock erteilt hat, und - die Finanzierung der Leistungsstufe 3 (bei Beauftragung der Leistungsstufe 3), der Leistungsstufe 4 (bei Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 4) und der Leistungsstufe 5 (bei Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 5), gesichert ist. Die nachfolgenden Regelungen gelten je Los für die Leistungsstufen 3, 4 und 5 daher mit der Maßgabe, dass die vorgenannte Bedingung eingetreten ist. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von weiteren (einzelnen oder allen) Leistungsstufen besteht nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn eine Leistungsstufe inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Für weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf den Vergabeleitfaden (Anlage 900).
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptstraße 9
Stadt: Villingendorf
Postleitzahl: 78667
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil (DE135)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Flurstück 1405, Gemarkung Villingendorf
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 01/09/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 82 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Ausschlussgründe: Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 StGB(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs 2 Nr 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Abs 1-5, den §§ 232b-233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Eigenerklärung (gem. § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem Bieter / vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe nach § 47 VgV erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV mit dem Angebot vorlegt. Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT). Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: i. Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT) für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Neubau oder Erweiterungsbau; - die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 4 und 5 im Bereich Elektrotechnik (ELT) umfassten mindestens die Leistungsphasen 1 bis 9 im Sinne der HOAI; - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet; - Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Verfahren; - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT), Leistungsphasen 1 bis 9, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von o mindestens 68.000,- EUR (netto). Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindest-anforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters; - Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt; - Bezeichnung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens, welches die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, in den Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT) des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat; - Gegenstand der Leistungen waren Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, in den Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT) nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) mit mindestens folgendem Inhalt: o Neubau oder Erweiterungsbau; o die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT) umfassten die Leistungsphasen 1 bis 9 im Sinne der HOAI; o das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet; o Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Verfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ); o Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, in den Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT), Leistungsphasen 1 bis 9, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von mindestens 68.000,- EUR (netto). - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) des persönlichen Referenzprojekts in m² - Art der Nutzung des persönlichen Referenzprojekts i. Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: 1. Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts Punkte >= 82.000 EUR (netto) 5 Punkte = 68.000 EUR (netto) 0 Punkte < 68.000 EUR (netto) Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 68.000 EUR (netto) und 82.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 75.000 EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für den Auftragswert des jeweiligen persönlichen Referenzprojekts des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 5,00 Punkte und für die zwei eingereichten persönlichen Referenzprojekte insgesamt maximal 10,00 (5,00 + 5,00) Punkte erzielt werden. Fortsetzung nachstehend unter Zuschlagskriterium "Qualität - Fortsetzung Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fortsetzung zu Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2
Beschreibung: Fortsetzung zu Zuschlagskriterium "Qualität -Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2" Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 603_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage 603_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 603_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2". Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre. HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 4,00. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2" 40,00 Leistungspunkte erzielt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 2
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2 [Anlage 801_02]. Maßgebend für die von dem Bieter angebotenen Preise ist ausschließlich die Anlage 801_02 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2". Der Bieter hat die Anlage 801_02 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots zwingend im Excel-Format ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Villingendorf
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Villingendorf
Registrierungsnummer: 08325060-A5225-39
Postanschrift: Hauptstraße 2
Stadt: Villingendorf
Postleitzahl: 78667
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil (DE135)
Land: Deutschland
Telefon: +49 741 9298 0
Fax: +49 741 9298 29
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 91f35497-545a-4203-bdd9-f754c6f97dd3 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/11/2025 08:55:08 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 727939-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 212/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/11/2025