5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45311000 Installation von Elektroanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 51410000 Installation von medizinischen Einrichtungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Flugfeldareal Böblingen
Stadt: Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Kriterien für die Begrenzung der Anzahl der Bewerber: Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens 3, höchstens 3 geeignete Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer 5.1.9. der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Bewertung erfolgt folgendermaßen: 1) Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Bewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre nach folgender Maßgabe: Durchschnittlicher Jahresumsatz ab 2 Mio. EUR (netto) und bis 3 Mio. EUR (netto): 1 Punkt; Durchschnittlicher Jahresumsatz über 3 Mio. EUR (netto) und bis 4 Mio. EUR (netto): 2 Punkte; Durchschnittlicher Jahresumsatz über 4 Mio. EUR (netto): 3 Punkte. 2) Referenzen: Auftragssumme aus der Lieferung und Montage von medizinischen Beleuchtungs- und Wandversorgungseinheiten als Medizinprodukt. Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Auftragssumme nach folgender Maßgabe: Auftragssumme (netto) ab 0,5 Mio. EUR und bis 1,5 Mio. EUR: 1 Punkt; Auftragssumme (netto) über 1,5 Mio. EUR und bis 2,5 Mio. EUR: 2 Punkte; Auftragssumme (netto) über 2,5 Mio. EUR: 3 Punkte. 3) Referenzen: Umfang der Leistung zur Lieferung und Montage von medizinischen Beleuchtungs- und Wandversorgungseinheiten als Medizinprodukt. Bewertet wird das Kriterium "Umfang der Referenzleistungen" nach folgender Maßgabe: Lieferung nur von Wandleuchten als Medienschienen: 1 Punkt; Lieferung nur von Wandpaneelen, Vorwandsystemen oder vergleichbar: 2 Punkte; Lieferung von Wandleuchten als Medienschienen und Vorwandsystemen: 3 Punkte. Der Auftraggeber berücksichtigt jeweils die nach den vorstehenden Kriterien 2) und 3) am besten zu bewertende(n) Referenz(en), die ein Bewerber vorlegt. Insgesamt können maximal 9 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschritten wird, erfolgt die Auswahl nach der Auftragssumme gem. Ziff. 2). Es werden die Bewerber bevorzugt, deren Referenzen die im Verhältnis zu anderen Bewerbern höhere Auftragssumme (netto) haben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorschlag für eine termingerechte Werk- und Montageplanung sowie für ein Logistikkonzept, Lieferung/Lagerung/Verwaltung der Materialien und Komponenten, An-/Abfahrt des eingesetzten Personals
Beschreibung: Logistik beinhaltet die Nutzung und die Kontrolle von Informations- und Warenflüssen über das eigene Unternehmen hinaus. Planung, Koordination und Steuerung der Wertschöpfungskette sind die Hauptaufgaben der Logistik und ermöglichen eine effektive Durchführung der notwendigen Prozesse. Die Berücksichtigung eines guten, weil funktionierenden Logistikkonzepts ist Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Projektabwicklung. Das vom Bieter auszuführende Gewerk wird parallel zu verschiedenen anderen Gewerken ausgeführt. Dies führt zu beengten Verhältnissen im Bauvorhaben. Der Auftraggeber erwartet dabei Angaben zu folgenden Aspekten, die gleichermaßen Berücksichtigung finden: Der Auftraggeber erwartet selbstverständlich eine termingerechte Werk- und Montageplanung. Komplexe Bauprojekte "bestechen" hingegen nicht selten durch erhebliche Terminüberschreitungen. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Der AN hat ein Konzept vorzulegen, wie er das Risiko, einer in seinem Verantwortungsbereich liegenden Verzögerung vermeidet, und gleichzeitig Optionen eröffnet, eine etwa im Verantwortungsbereich des AG liegenden Verzögerung - ungeachtet etwaiger monetärer Ansprüche - aufzuholen. Je überzeugter der Bieter darstellen kann, dass eine termingerechte Werk- und Montageplanung selbst bei AN- oder AG-seitigen Störungen gewährleistet werden kann, desto besser wird das Konzept dazu bewertet. Darüber hinaus soll das Logistikkonzept darüber aufklären, wie der Bieter Lieferung, Verwaltung, Lagerung und Montage der Materialien vorsieht. Dabei soll der Bieter darstellen, wie er angesichts der begrenzten Materiallagerflächen vorgehen will und aufzeigen, wie viel Lagerfläche er für welchen Zeitraum benötigt. Dabei soll auch dargestellt werden, wie er die Anlieferung der Materialien plant, insbesondere mit welchem Vorlauf zum Einbau. Je geringer die Einflüsse des Bieters auf die Baustellenabwicklung sind und auch in die Gewerke anderer Auftragnehmer eingreifen, desto besser wird dieser Teil bewertet. Schließlich soll das Konzept auch Ausführungen dazu machen, wie die Zu- und Abfahrtfahrt des Personals erfolgt, da auf dem Gelände keine und in unmittelbarer Nähe nur wenige Parkplätze zur Verfügung stehen. Es muss gewährleistet sein, dass die Zu- und Abfahrt zum einen gesichert erfolgt, auf der anderen Seite aber nicht behindernd auf Baustellenfahrzeuge stattfindet. Je schlüssiger der Bieter darstellt, dass die vom AG geforderten Erwartungen eingehalten werden, desto besser wird dieser Teil des Konzepts bewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zum Schnittstellenmanagement zu Fremdgewerken und Zusammenarbeit mit den ausführenden Firmen und Inbetriebnahmeprozess von Fremdanlagen
Beschreibung: Vom Bieter sind das Personalkonzept und die Managementmethoden darzustellen. Des Weiteren ist darzustellen, wie die Kommunikation und Dokumentation mit den anderen am Bauvorhaben beteiligten Firmen erfolgt. Der Bieter soll ein Konzept erstellen, dass eine möglichst effiziente, kooperative und lösungsorientierte Zusammenarbeit aller Beteiligten ermöglicht. Dazu gehört beispielsweise auch eine Koordination der AG-seitigen Vorleistungen mit den nachfolgenden Leistungen des Bieters. Es ist insbesondere der Inbetriebnahmeprozess von Fremdanlagen zu beschreiben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Sicherstellung der Ausführungsqualität des stufenweisen Bauablaufes
Beschreibung: Der Bieter hat darzustellen, wie die Qualitätssicherung, die Dokumentation und die Kommunikation während des Bauablaufs anhand seines Personalkonzeptes sichergestellt wird. Die Vergabestelle erwartet ein Konzept, mit dem sichergestellt ist, dass die vertraglich vereinbarte Qualität durchgehend eingehalten wird. Der Bieter/die Bietergemeinschaft soll darstellen, wie dies bei dem vorliegenden Großbauvorhaben und des stufenweisen Bauablaufs erreicht werden kann und welche organisatorischen (internen) Maßnahmen der Bieter vornimmt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Ermittlung von Preispunkten
Beschreibung: Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Leistungsverzeichnis angebotenen Brutto-Gesamtangebotssumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme erhält 80 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto- Gesamtangebotssumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtangebotssumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Klinikverbund Südwest gGmbH im Namen und auf Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen