5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es gelten die Bestimmungen des § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadtgebiet Bocholt
Stadt: Bocholt
Postleitzahl: 46395
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die einzelnen Liegenschaften liegen im Stadtgebiet Bocholt (s. Vergabeunterlagen)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 22/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 29/06/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis: 40 % (von 100 Wertungspunkten = 40 Punkte): Für den Angebotspreis werden maximal 40 Punkte vergeben, die der niedrigste Angebotspreis erhält. Im Verhältnis zu diesem Preis werden die höheren Preise linear abgestuft. Dazu wird der niedrigste Preis durch den Angebotspreis des jeweiligen Bieters dividiert und wird der Quotient (das Ergebnis) mit 40 multipliziert. Beispiel: Bieter A = 100.000 Euro gleich günstigstes Angebot = 40 Punkte Bieter B = 120.000 Euro // Berechnung: 100.000 / 120.000 * 40 = 33,33 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätssicherungskonzept
Beschreibung: Unter den wertbaren Angeboten erhält das Angebot mit dem schlüssigsten Konzept 100 % der für dieses Kriterium erreichbaren Wertungspunkte (= 10 Wertungspunkte). Das Qualitätssicherungskonzept soll belegen, wie eine dauerhaft zufriedenstellende Leistungserbringung sichergestellt wird. Es ist das Qualitätssicherungskonzept zu beschreiben, welches als Vertragsbestandteil nach Zuschlagserteilung zum Einsatz kommt (eine Darstellung optionaler Systeme, die nicht eingesetzt werden, ist nicht gewünscht). Bitte exemplarische Formulare des analogen Systems oder Screenshots des elektronischen Systems zur Erläuterung beilegen. Es werden Aussagen zu folgenden Sachverhalten erwartet: 7.3.1 Wie häufig finden dokumentierte Kontrollen statt? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Jede Woche oder häufiger = 0,50 Punkte o Alle 2 Wochen = 0,25 Punkte o Seltener als alle 2 Wochen = 0,00 Punkte 7.3.2 Wer ist für die Kontrollen verantwortlich? Welche Ausbildung hat diese Person? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Ausgebildeter Gebäudereiniger = 0,50 Punkte o Objektleitung mit Fortbildung = 0,25 Punkte o Vorarbeiterin ohne Fort- oder Ausbildung im Reinigungsbereich = 0,00 Punkte 7.3.3 Wie groß ist der Anteil der zu kontrollierenden Räume in Bezug auf die gesamte Liegenschaft? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o 100 bis 80 % = 0,50 Punkte o 79 bis 60 % = 0,40 Punkte o 59 bis 40 % = 0,30 Punkte o 39 bis 20 % = 0,20 Punkte o unter 19 % = 0,00 Punkte 7.3.4 Wie werden Mängel dokumentiert und dem Auftraggeber mitgeteilt? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Digital = 0,50 Punkte o In Papierform = 0,25 Punkte 7.3.5 Zu welchem regelmäßig wiederkehrenden Zeitpunkt werden die Mängel des voran-gegangenen Zeitraumes dem Auftraggeber unaufgefordert mitgeteilt? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Häufiger als 1 x wöchentlich = 0,50 Punkte o Wöchentlich = 0,50 Punkte o Alle 2 Wochen = 0,40 Punkte o 1x im Monat = 0,25 Punkte o Weniger als 1 x im Monat = 0,00 Punkte 7.3.6 Wie häufig finden unaufgefordert persönliche Termine mit dem Beauftragten des Auftraggebers statt? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Jede zweite Woche = 0,50 Punkte o Einmal im Monat = 0,00 Punkte 7.3.7 Zu welchen Zeiten ist die Objektleitung erreichbar? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Von 6 bis 22 Uhr = 0,50 Punkte o Von 7 bis 18 Uhr = 0,25 Punkte o Nur halbtags (vormittags oder nachmittags) = 0,00 Punkte 7.3.8 Wie oft werden die Reinigungskräfte nachweislich von der Objektleitung bei der Reinigung begleitet und angeleitet? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Jede zweite Woche oder häufiger = 0,50 Punkte o Seltener als jede zweite Woche häufiger als jede vierte Woche = 0,25 Punkte o Unregelmäßig oder nach der Ersteinweisung nicht mehr = 0,00 Punkte 7.3.9 Wie werden Mängel kurzfristig behoben und langfristig ausgeschlossen? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Gesonderte Schulung der Mitarbeiter = 0,50 Punkte o Sondertrupp oder objektfremde Mitarbeiter = 0,25 Punkte 7.3.10 Wie wird die Überdosierung bzw. der übermäßige Einsatz von Reinigungschemie vermieden? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Nutzung von Dosierhilfen/ vorgetränkte Wischbezüge = 0,50 Punkte o Dosierungshinweise werden manuell umgesetzt = 0,00 Punkte 7.3.11 Welche Reaktionszeiten sind bei akuten Mängeln zu erwarten? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Innerhalb von 12 Stunden ab Meldung = 0,50 Punkte o Innerhalb von 12- 24 Std. = 0,25 Punkte o Nach mehr als 24 Stunden = 0,00 Punkte 7.3.12 Wie wird sichergestellt, dass die kalkulierten Reinigungsstunden tatsächlich im Objekt gearbeitet werden? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Auswertung der Reinigungsstunden pro Objekt monatlich mit der Rechnungsstellung = 0,50 Punkte o Stundennachweise werden digital ohne weitere Prüfung zur Verfügung gestellt = 0,00 Punkte 7.3.13 Wie werden die Krankheitsfälle und Urlaubszeiten des vorhandenen Reinigungspersonals kompensiert? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Kurzfristige Mehrarbeit bei dem bestehenden Personal, bei längerfristiger Erkrankung dauerhafte Ersatzkraft = 0,50 Punkte o Einsatz und Vorhaltung eines Springers für mehrere Liegenschaften = 0,25 Punkte Es ist nur eine Angabe pro Frage zulässig. Werden Angaben nicht gemacht, wird diese Frage mit 0 bewertet. 7.3.14 Ist eine durchgängige Systematik zu erkennen, wie schlüssig ist das Gesamtkonzept, auch im Hinblick auf das Implementierungskonzept, sowie die Ausschreibungsunterlagen? Max. Punktzahl 3,50 Punkte Hier bewertet die Auftraggeber die o.g. Angaben sowie das schriftlich ausgearbeitete Qualitätssicherungskonzept. Bewertet werden außerdem die vorgegebenen kalkulierten qm- Angaben in den jeweiligen Angeboten sowie die daraus zu erwartende Reinigungsqualität unter zu Grunde Legung der im Qualitätskonzept gemachten Angaben. Eine nähere Ausführung ist hier nicht erforderlich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Implementierungskonzept
Beschreibung: Unter den wertbaren Angeboten erhält das Angebot mit dem schlüssigsten Konzept 100 % der für dieses Kriterium erreichbaren Wertungspunkte (= 10 Wertungspunkte). Um einen reibungslosen Reinigungsbeginn zu ermöglichen bedarf es im Vorfeld einer genauen Planung der Implementierungs- und Startphase für jede einzelne Liegenschaft. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie ein erfolgreicher Objektstart sichergestellt werden kann. Es ist das Implementierungskonzept zu beschreiben, welches als Vertragsbestandteil nach Zuschlagserteilung zum Einsatz kommt (eine Darstellung optionaler Systeme, die nicht eingesetzt werden, ist nicht gewünscht). Vor allem der Einsatz von Maschinen wird seitens des Auftraggebers sehr begrüßt. Für den Auftraggeber ist eine nachhaltige und umweltverträgliche Beschaffung von großer Bedeutung. Diese Aspekte sind in dem Konzept nachvollziehbar zu erläutern. Es ist ein Konzept zu erarbeiten, in dem die einzelnen Phasen, Zeiträume, Daten und die einzelnen Arbeitsschritte pro Liegenschaft benannt werden. Es werden Aussagen zu folgenden Sachverhalten erwartet: 7.4.1 Wie viele Personen sind für den Objektstart verantwortlich? Max. Punktzahl 2,00 Punkte: o 2 oder mehr Personen = 2,00 Punkte o 1 Person = 1,00 Punkte o Keine Person = 0,00 Punkte 7.4.2 Wann erfolgt die vorläufige Revierplanung? Max. Punktzahl 1,00 Punkte: o Mehr als 14 Tage vor Objektstart = 1,00 Punkte o In den letzten 14 Tagen vor Objektstart = 0,00 Punkte 7.4.3 Wie wird die Objektübergabe protokolliert? Max. Punktzahl 1,00 Punkte: o Digitaler Vordruck = 1,00 Punkte o Analog (z. B. auf Papier) = 0,50 Punkte o Gar nicht = 0,00 Punkte 7.4.4 Durch wen erfolgt die Einweisung der Reinigungskräfte? Max. Punktzahl 2,00 Punkte: o Durch Objektleitung = 2,00 Punkte o Durch andere Reinigungskräfte = 1,00 Punkte o Gar nicht = 0,00 Punkte Es ist nur eine Angabe pro Frage zulässig. Werden Angaben nicht gemacht, wird diese Frage mit 0 bewertet. 7.4.5 Ist eine durchgängige Systematik zu erkennen, wie schlüssig ist das Gesamtkonzept, auch im Hinblick auf das Qualitätssicherungskonzept. Max. Punktzahl: 4,00 Punkte: Hier bewertet der Auftraggeber die Schlüssigkeit und die Plausibilität der o.g. Angaben unter Zugrundelegung des Implementierungskonzeptes.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsstunden Reinigungskraft
Beschreibung: Leistungsstunden: 40 % (von 100 Wertungspunkten = 40 Punkte): Unter den wertbaren Angeboten erhält das Angebot mit dem höchsten Leistungsstunden der Reinigungskräfte 100% der für dieses Kriterium erreichbaren Wertungspunkte (= 40 Punkte). Mit abnehmender Leistungsstundenzahl nehmen die Wertungspunkte linear ab. Hinweis: Für Grundschulen gilt das Folgende: Die Reinigungsstunden für die Raumgruppe "G 3 Zwischenreinigung der Schülertoiletten" werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt! Dazu wird die niedrigere Leistungsstundenzahl durch die Leistungsstundenzahl des Höchstbietenden dividiert und wird der Quotient (das Ergebnis) mit 40 multipliziert. Beispiel: Bieter A = 1000 Stunden gleich höchstes Angebot = 40 Punkte Bieter B = 900 Stunden Berechnung: 900 / 1000 * 40 = 36
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gem. den Bestimmungen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bocholt