2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45222110 Bau von Mülldeponien
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Deponie "Eichholz" bei Winnenden (Entsorgungszentrum)
Stadt: Winnenden
Postleitzahl: 71364
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Deponie Eichholz ist vollständig verfüllt und befindet sich seit 01.08.2024 in der Stilllegungsphase. Im ersten Teilabschnitt (TA1) der Baumaßnahme soll die Deponie Eichholz in den Bauabschnitten 1 bis 4b deshalb endgültig abgedichtet und rekultiviert werden. Diese Abdichtung und Rekultivierung ist Leistungsgegenstand. Es ist die Herstellung eines Oberflächenabdichtungssystems für die Deponieklasse II erforderlich und vorgesehen. Im Zuge der Herstellung der endgültigen Oberflächenabdichtung ist auch die Ertüchtigung des Deponieentgasungssystems und die Rekultivierung der Deponieoberfläche vorzunehmen. Im Bereich des BA1 wird im Nachgang zur Herstellung des Oberflächenabdichtungssystems als Nachnutzungseinrichtung ein neues Entsorgungszentrum errichtet. Im Bereich der BA4a und BA4b wird im Nachgang der Herstellung des Oberflächenabdichtungssystems als Nachnutzungseinrichtung ein Grüngutplatz errichtet. Die Gewerke Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk sowie Hochbau Entsorgungszentrum und Grüngutplatz werden in separaten Vergabeverfahren vergeben und sind nicht Leistungsgegenstand. Die herzustellende Oberflächenabdichtung des Teilabschnitts 1 mit den Bauabschnitten BA 1 bis BA 4b umfasst eine Fläche von ca. 12 ha und soll in Abhängigkeit von Maßnahmen zum Natur- und Artenschutz in 4 Bauabschnitten von ca. 2,0 bis ca. ca. 3,7 ha hergestellt werden. Im Bereich der geplanten Nachnutzungseinrichtungen (Entsorgungszentrum, Grüngutplatz, Containerstellplatz) sind die zusätzlich erforderlichen Maßnahmen zur Bodenverbesserung, zusätzliche Trag- und Ausgleichsschichten bzw. technische Funktionsschichten zu beachten. Die Maßnahmen zu Hochbau, Ingenieurbau und Verkehrsflächen der Nachnutzungseinrichtungen werden in separaten Vergabeverfahren zu einem späteren Zeitpunkt vergeben. Die zugehörigen Schnittstellen sind jedoch zu beachten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: siehe §§ 123, 124 GWB
Korruption: siehe §§ 123, 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: siehe §§ 123, 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: siehe §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: siehe §§ 123, 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: siehe §§ 123, 124 GWB
Betrug: siehe §§ 123, 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: siehe §§ 123, 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: siehe §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: siehe §§ 123, 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: siehe §§ 123, 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: siehe §§ 123, 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: siehe §§ 123, 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: siehe §§ 123, 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: siehe §§ 123, 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: siehe §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: siehe §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: siehe §§ 123, 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: siehe §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: siehe §§ 123, 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: siehe §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB und § 6e EU VOB/A Abschnitt 2, Ausschlussgründen nach LTMG, §21 Abs.1 AEntG, §98c AufenthG, §21 SchwarzArbG, §19 Abs. 1 MiLoG oder LkSG sowie gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung