Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, VOEK 331-25

696209-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, VOEK 331-25
OJ S 203/2025 22/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, VOEK 331-25
Beschreibung: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, in 2 Losen Seitens der Auftraggeberin ist geplant, die Planungsleistungen in den nachfolgend genannten Losen: Los 1 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans, Los 2 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Grünordnungsplans zu vergeben.
Kennung des Verfahrens: e7db6eea-1e68-46b3-8d6c-0cc338fbbe07
Interne Kennung: VOEK 331-25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen, 71321200 Heizungsplanung, 71321300 Beratung im Bereich Sanitärinstallation, 71321400 Beratung im Bereich Belüftung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Neuherbergstraße Rockefellerstraße 80937
Stadt: München
Postleitzahl: 80397
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Siedlung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Der Vordruck Teilnahmeantrag / Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag / das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-03 in gleicher Form einzureichen. --- 2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 3. Für den Teilnahmeantrag sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. --- 4. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Fehlende Preisangaben und / oder ein fehlendes Konzept führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 5. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 6. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 7. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“. --- 8. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung: Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. --- 9. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 10. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / des Angebotes führen. --- 11. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 12. Teilnahmeanträge / Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe des Teilnahmeantrages / Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Teilnahmeanträge / Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder EMail, sowie schriftlich eingegangene Teilnahmeanträge / Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 13. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe- Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. --- 14. Änderungen oder Berichtigungen der Teilnahmeanträge / Angebote sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist / Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. --- 15. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge / Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber / Bieter nicht. Teilnahmeanträge / Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. --- 16. Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. 17. Änderungen an den Vergabeunterlagen Änderungsvorschläge zu festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien sind nicht zulässig. Die jeweiligen Allgemeinen Vertragsbestimmungen stellen eine Mindestanforderung dar. Die Inhalte sind nicht verhandelbar. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 18. In dem Teilnahmeantrag sind Angaben zum Unternehmen zu machen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens). --- 19. Falls zutreffend ist ein einzureichen: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-03 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung). --- 20. Falls zutreffend ist einzureichen: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen/Eignungsleihe (Anlage B-04)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: §§ 123, 124 GWB, Bewerberauskunft (bspw. Eigenerklärung Russland-Bezug), Nichterfüllung der Mindestanforderungen in Anlage_A-02 "Eignungsanforderungen" i.V.m. Anlage_B-02 "Bewerberauskunft_Eigenerklärung" - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, - Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unter-auftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter der entsprechende Punkt in der Anlage B-02.0 „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen. - Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG.
Korruption:
Betrug:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Zahlungsunfähigkeit:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München
Beschreibung: Los 1 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Auftraggeberin ist Eigentümerin der ehemaligen amerikanischen Siedlung an der Neuherbergstraße in München-Milbertshofen / Am Hart. Mit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) möchte deshalb möglichst schnell Flächen mobilisieren, um Wohnungen des preisgedämpften Wohnungsbaus im Rahmen der Wohnraumoffensive des Bundes zu schaffen. Dazu erfordert die begrenzte Verfügbarkeit von Bauland die Nutzung vorhandener Potentiale der Nachverdichtung in Bestandsquartieren - so auch die Siedlung an der Neuherbergstraße in München. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Direktion München– beabsichtigt für die Liegenschaft in Milbertshofen im Rahmen einer baulichen Nachverdichtung den Neubau von Mehrfamilienwohnhäusern. Die zu erbringenden Leistungen entsprechen dem Leistungsbild Bebauungsplan gemäß HOAI § 19 HOAI 2021, Anlage 3, Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundleistungen) sowie Anlage 9 (Besondere Leistungen zur Flächenplanung). Bei der Angebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der zu erbringenden Grundleistungen nach HOAI (Anlagen 3 und 5) bereits im Rahmen des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs erbracht werden und auf dieser Grundlage vom Wettbewerbssieger der Rahmenplan als Grundlage des Bebauungsplanes erstellt wird. Für weitere Details: siehe Anlage C-02_Leistungsbeschreibung --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Interne Kennung: VOEK 331-25 - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Neuherbergstraße Rockefellerstraße
Stadt: München
Postleitzahl: 80937
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Siedlung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Der Vordruck Teilnahmeantrag / Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag / das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-03 in gleicher Form einzureichen. --- 2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 3. Für den Teilnahmeantrag sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. --- 4. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Fehlende Preisangaben und / oder ein fehlendes Konzept führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 5. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 6. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 7. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“. --- 8. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung: Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. --- 9. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 10. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / des Angebotes führen. --- 11. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 12. Teilnahmeanträge / Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe des Teilnahmeantrages / Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Teilnahmeanträge / Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder EMail, sowie schriftlich eingegangene Teilnahmeanträge / Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 13. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe- Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. --- 14. Änderungen oder Berichtigungen der Teilnahmeanträge / Angebote sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist / Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. --- 15. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge / Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber / Bieter nicht. Teilnahmeanträge / Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. --- 16. Wertung der Teilnahmeanträge: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Sofern es mehr geeignete Bewerber geben sollte, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen (mehr als fünf), wird die Auftraggeberin anhand des in der Anlage A-03-Wertung_Teilnahmeanträge genannten Bewertungssystems die Bewerber festlegen, die nach Auswertung der Bewerbungen jeweils zeitgleich zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Die Auftraggeberin wird maximal fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren aufzuheben. --- 17. Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. --- 18. Änderungen an den Vergabeunterlagen Änderungsvorschläge zu festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien sind nicht zulässig. Die jeweiligen Allgemeinen Vertragsbestimmungen stellen eine Mindestanforderung dar. Die Inhalte sind nicht verhandelbar.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Für das Projekt muss mind. ein/e Projektleiter/-in sowie mind. ein/e Projektleiter/-in als Stellvertretung zur Verfügung stehen, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M. Eng. oder B.Sc. / B. Eng. in Stadt-/Raumplanung, Urbanistik oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 8 Jahren Berufserfahrung. – Mindestanforderung – Für das Projekt muss neben der Projektleitung und der stellv. Projektleitung mind. ein/e weiterer/e Projektmitarbeiter/in zur Verfügung steht, der/die über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M. Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Stadt-/Raumplanung, Urbanistik oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 3 Jahren Berufserfahrung. – Mindestanforderung – Die Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten sind als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M. Eng. oder B.Sc. / B. Eng. in Stadt-/Raumplanung, Urbanistik oder vergleichbarer Fachrichtungen, Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung und ggf. Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer und/oder Ingenieurkammer oder vergleichbar). – Mindestanforderung – Für jedes Los gesondert hat der Bewerber die für das Los vorgesehenen Personen in der Tabelle in der Ziffer 10 der Anlage B-02_Bewerberauskunft Eigenerklärung unter Nennung des • Projektleiters • Stellvertretenden Projektleiter • Projektmitarbeiter anzugeben. Zu diesen einzelnen Personen im Projekt sind jeweils folgende Angaben zu machen: • Name • Anstellung im Unternehmen (z.B. Dipl.-Ing., Architekt/-in, Projektsteuerung, Bauleitung) • Unternehmenszugehörigkeit seit (Hinweis falls Inhaber/-in oder Freie/-r Mitarbeiter/-in) • Benennung fachspezifische(r) Berufsausbildung/-abschluss, Qualifikation • Berufserfahrung seit Abschluss in Jahren • Angaben zu etwaigen fachspezifischen Zusatzqualifikationen (falls zutreffend) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eigenerklärung über die Leistungserbringung Dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Dass das Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Stadtplaner/-in“ des Einzelbewerbers oder des bevollmächtigten Vertreters einer Bewerbergemeinschaft liegt als Anlage vor. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn geforderten Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 2 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 300.000 Euro für Sachschäden und mindestens 300.000 Euro für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist abzugeben.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Zugelassen wird, wenn die Gesamtanzahl der Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt 3 oder mehr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben und geforderten Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Los 1 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans Für die Beurteilung der Fachkunde sind durch den Bewerber bzw. die Bewerbungsgemeinschaft nachfolgende Referenzen vorzulegen. Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungsleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Die Erfahrungen sind als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen. Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Mindestanforderung: Zwei Planungsreferenzen eines Bebauungsplans (Honorarzone III oben) mit einer Flächengröße des Geltungsbereiches von min. 8 ha in einer Großstadt in Deutschland Jegliche Referenzen sind zulässig, sobald der Satzungsbeschluss gefasst wurde und dieser nicht länger als 5 Jahre zurückliegt (01.07.2020 – Ende der Bewerbungsfrist). Referenzen, die weitestgehend abgeschlossen sind, also unmittelbar vor dem Satzungsbeschluss stehen, sind ebenfalls zugelassen. Das Datum der geplanten Beschlussfassung ist anzugeben. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte von mindestens zwei unterschiedlichen Referenzgebern je Los einzureichen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung über den Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Mindestanforderung: Zugelassen wird, wenn der Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt mind. 200.000 Euro netto und wenn der Umsatz (netto) der ausgeschriebenen Leistungsart der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt mind. 200.000 Euro netto beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Gefordert ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder ein vergleichbarer Registerauszug (nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis Gewichtung 60 Prozent gemäß Anlage B-01.3_Preisblatt und Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien.
Beschreibung: Preis gemäß Anlage B-01.3_Preisblatt und Anlage A-04_Wertung_Zuschlagskriterien: Das Zuschlagskriterium „Honorar/Preis“ nimmt 60 Prozent der Gesamtwertung ein. Das angebotene Honorar ist in das Preisblatt (Anlage B-01.3) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Die Form der Honorarermittlung ist dem Angebot beizufügen. Das Preisblatt ist je Los, für das angeboten werden soll, vollständig auszufüllen. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Honorarblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten. Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. Zwingend einzuhaltende Kalkulationsvorgaben: Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bewertung des Zuschlagskriteriums „Honorar/Preis“ (Gewichtung 60 %): Gewertet wird pro Los das in dem Preisblatt angegebene Honorar. Die angebotenen Preise werden jeweils mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis wird mit 10 Punkten und einem Gewichtungsfaktor von 6 bewertet (= maximal 60 Punkte). „0“ Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-Fachen des niedrigsten Preises. Liegt ein Angebot über dem 2-Fachen des niedrigsten Preises, erhält dieses ebenfalls „0“ Punkte. In diesem Fall ist somit die tatsächliche Spreizung des Vergleichsfeldes maßgeblich. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation anhand der in der Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien in der Ziffer 1.2.2 genannten Formel.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität-Konzept Gewichtung 40 Prozent gemäß Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien.
Beschreibung: Das Zuschlagskriterium „Konzept“ nimmt 40 Prozent der Gesamtwertung ein. Mit dem Angebot ist ein Konzept (formfrei, schriftlich) einzureichen, das eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat. Dabei sind insbesondere die dem Angebot hinterlegten Kalkulationsgrundlagen hinsichtlich der Wertungskriterien zu beachten und zu erörtern. Je Los ist ein eigenständiges Konzeptpapier, das sich inhaltlich auf die Aufgabenstellung des jeweiligen Loses bezieht, abzugeben. Bewertung des Zuschlagskriteriums „Konzept“ (Gewichtung 40 %) Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung in einer Konzeptskizze, die formlos erstellt werden kann, darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Das mit dem Angebot einzureichende Konzept - auf max. acht DIN A4 Seiten - muss die folgenden, wertungsrelevanten Schwerpunkte (Punkte 40) enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung (und auch im etwaigen Verhandlungsgespräch) herangezogen werden. Die federführenden Mitarbeiter für die Planung sind namentlich zu benennen. Die Namen müssen mit denen im Teilnahmewettbewerb (Anlage B-02) benannten, qualifizierten Mitarbeitern übereinstimmen. Bewertet werden im Vergleich der Angebote untereinander die Qualität, die Plausibilität und die Verständlichkeit des Konzeptes mit Blick auf die besonderen Anforderungen der hier ausgeschriebenen Leistungen. Für das Konzept wird eine zu erreichende Mindestpunktzahl von 24 von 40 Punkten festgelegt. Sollte die Mindestpunktzahl nicht erreicht werden, wird das Angebot nicht zur Wertung zugelassen. Dazu werden die Konzepte unter Berücksichtigung der in der Ziffer 1.2.4 der Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien genannten Tabellen bewertet und gewichtet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/11/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=809078
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabeplattform
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 19/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/11/2025 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb Die Bewertung erfolgt anhand folgender Matrix, aufgeteilt nach Losen: Gesamtumsatz – maximal mögliche Punktzahl 10 (siehe Ziff. 6 der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“) Gewertet wird der Durchschnitt der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für die Bauleitplanung wie folgt: Bis 200.000,00 Euro = 0 Punkte ab 200.000,01 bis 300.000,99 Euro = 1 Punkte ab 300.001,00 bis 400.000,99 Euro = 2 Punkte ab 400.001,00 bis 500.000,99 Euro = 3 Punkte ab 500.001,00 bis 600.000,99 Euro = 4 Punkte ab 600.001,00 Euro = 5 Punkte Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2 multipliziert. Referenzen – maximal mögliche Punktzahl 50 (siehe Ziff. 11 ff. der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“) Gewertet werden die Referenzen gemäß Tabelle (siehe Ziffer 1.5 der Anlage A-03_Wertung Teilnahmeanträge). Dabei werden die Referenzen besonders hinsichtlich - Entwicklung im Bestand und Integration des Bestands, - Umgang mit hoher baulicher Dichte und Nutzungsdiversität, - Umgang mit hohen Anforderungen an Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit - Umgang mit vorhandenem Baumbestand und Grünflächen - einer Auftraggeberschaft durch einen Investor/Behörde (abweichend von Kommune) gewertet. Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 5 multipliziert. Unternehmensgröße und –struktur – maximal mögliche Punktzahl 20 (siehe Ziff. 9 der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“) Gewertet wird der Durchschnitt der Anzahl der Mitarbeiter/-innen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) (Vollzeit) in dem Bereich Bauleitplanung, wie folgt: ab 4 Mitarbeiter/-innen = 1 Punkte ab 6 Mitarbeiter/-innen = 2 Punkte ab 8 Mitarbeiter/-innen = 3 Punkte ab 10 Mitarbeiter/-innen = 4 Punkte ab 12 Mitarbeiter/-innen = 5 Punkte Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 4 multipliziert. Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/-innen – maximal mögliche Punktzahl 20 (siehe Ziff. 10 der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“) Gewertet wird die Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/-innen im Ganzen (keine Bewertung der Einzelpersonen) gemäß nachfolgender Tabelle (siehe 1.6 der Anlage A-03_Wertung Teilnahmeanträge). Dabei werden die Referenzen besonders hinsichtlich - Mitarbeit bei einer der dargelegten Referenzen - Erfahrung bei der Aufstellung und Abstimmung von Bebauungsplänen - Erfahrung mit Satzungen mit einer vergleichbaren Flächengröße des Geltungsbereichs und inhaltlichen Komplexität Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2 multipliziert. weitere Details: siehe Vergabeunterlagen Anlage A-03_Wertung_Teilnahmeanträge
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Grünordnungsplans für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München
Beschreibung: Los 2 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Grünordnungsplans Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Auftraggeberin ist Eigentümerin der ehemaligen amerikanischen Siedlung an der Neuherbergstraße in München-Milbertshofen / Am Hart. Mit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) möchte deshalb möglichst schnell Flächen mobilisieren, um Wohnungen des preisgedämpften Wohnungsbaus im Rahmen der Wohnraumoffensive des Bundes zu schaffen. Dazu erfordert die begrenzte Verfügbarkeit von Bauland die Nutzung vorhandener Potentiale der Nachverdichtung in Bestandsquartieren - so auch die Siedlung an der Neuherbergstraße in München. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Direktion München– beabsichtigt für die Liegenschaft in Milbertshofen im Rahmen einer baulichen Nachverdichtung den Neubau von Mehrfamilienwohnhäusern. Die zu erbringenden Leistungen entsprechenden Grundleistungen des Leistungsbildes Grünordnungsplan gemäß HOAI § 24 in Verbindung mit Anlage 5, Lph. 1 bis 4. Die in der Anlage C-02_Leistungsbeschreibung unter Ziffer 2 genannten, zusätzlichen Festlegungen zu den zu erbringenden Leistungen und die teilweise unter dieser Ziffer genannten Konkretisierungen und Ergänzungen von zu erbringenden Leistungen sind in der Angebotsstellung zu beachten. Die Leistungen im Bereich der Grünordnungsplanung wurden der Anlage 5 der HOAI 2021 entnommen, jedoch mit folgenden ergänzenden Maßgaben: im Folgenden in der Anlage C-02_Leistungsbeschreibung aufgeführt sind die Leistungen (jeweils mit den Buchstaben der HOAI aufgelistet), die aus Sicht der Auftraggeberin tatsächlich erbracht werden müssen; ferner sind – ebenso wie bereits in Ziffer 2 (Anlage C-02_Leistungsbeschreibung) – zu erbringende Leistungen gegenüber der HOAI konkretisiert und ergänzt: Für die Bearbeitung der Leistungen des Grünordnungsplans sind die Freiflächenorientierungswerte der LHM heranzuziehen und die erforderlichen Berechnungen zu erarbeiten. Für weitere Details: siehe Anlage C-02_Leistungsbeschreibung --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Interne Kennung: VOEK 331-25 - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Neuherbergstraße Rockefellerstraße
Stadt: München
Postleitzahl: 80937
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Siedlung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Der Vordruck Teilnahmeantrag / Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag / das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-03 in gleicher Form einzureichen. --- 2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 3. Für den Teilnahmeantrag sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. --- 4. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Fehlende Preisangaben und / oder ein fehlendes Konzept führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 5. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 6. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 7. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“. --- 8. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung: Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. --- 9. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 10. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / des Angebotes führen. --- 11. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 12. Teilnahmeanträge / Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe des Teilnahmeantrages / Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Teilnahmeanträge / Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder EMail, sowie schriftlich eingegangene Teilnahmeanträge / Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 13. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe- Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. --- 14. Änderungen oder Berichtigungen der Teilnahmeanträge / Angebote sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist / Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. --- 15. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge / Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber / Bieter nicht. Teilnahmeanträge / Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. --- 16. Wertung der Teilnahmeanträge: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Sofern es mehr geeignete Bewerber geben sollte, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen (mehr als fünf), wird die Auftraggeberin anhand des in der Anlage A-03-Wertung_Teilnahmeanträge genannten Bewertungssystems die Bewerber festlegen, die nach Auswertung der Bewerbungen jeweils zeitgleich zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Die Auftraggeberin wird maximal fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren aufzuheben. --- 17. Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. --- 18. Änderungen an den Vergabeunterlagen Änderungsvorschläge zu festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien sind nicht zulässig. Die jeweiligen Allgemeinen Vertragsbestimmungen stellen eine Mindestanforderung dar. Die Inhalte sind nicht verhandelbar.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Für das Projekt muss mind. ein/e Projektleiter/-in sowie mind. ein/e Projektleiter/-in als Stellvertretung zur Verfügung stehen, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M. Eng. oder B.Sc. / B. Eng. in Landschaftsarchitektur, -planung, Stadt- und Raumplanung oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 8 Jahren Berufserfahrung. – Mindestanforderung – Für das Projekt muss neben der Projektleitung und der stellv. Projektleitung mind. ein/e weiterer/e Projektmitarbeiter/in zur Verfügung steht, der/die über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M. Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Landschaftsarchitektur, -planung, Stadt- und Raumplanung oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 3 Jahren Berufserfahrung. – Mindestanforderung – Die Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten sind als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M. Eng. oder B.Sc. / B. Eng. in in Landschaftsarchitektur, -planung, Stadt- und Raumplanung oder vergleichbarer Fachrichtungen, Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung und ggf. Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer und/oder Ingenieurkammer oder vergleichbar). – Mindestanforderung – Für jedes Los gesondert hat der Bewerber die für das Los vorgesehenen Personen in der Tabelle in der Ziffer 10 der Anlage B-02_Bewerberauskunft Eigenerklärung unter Nennung des • Projektleiters • Stellvertretenden Projektleiter • Projektmitarbeiter anzugeben. Zu diesen einzelnen Personen im Projekt sind jeweils folgende Angaben zu machen: • Name • Anstellung im Unternehmen (z.B. Dipl.-Ing., Architekt/-in, Projektsteuerung, Bauleitung) • Unternehmenszugehörigkeit seit (Hinweis falls Inhaber/-in oder Freie/-r Mitarbeiter/-in) • Benennung fachspezifische(r) Berufsausbildung/-abschluss, Qualifikation • Berufserfahrung seit Abschluss in Jahren • Angaben zu etwaigen fachspezifischen Zusatzqualifikationen (falls zutreffend) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eigenerklärung über die Leistungserbringung Dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Dass das Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt/-in“ des Einzelbewerbers oder des bevollmächtigten Vertreters einer Bewerbergemeinschaft liegt als Anlage vor. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn geforderten Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 2 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 300.000 Euro für Sachschäden und mindestens 300.000 Euro für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist abzugeben.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Zugelassen wird, wenn die Gesamtanzahl der Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt 3 oder mehr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben und geforderten Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Los 2 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Grünordnungsplans Für die Beurteilung der Fachkunde sind durch den Bewerber bzw. die Bewerbungsgemeinschaft nachfolgende Referenzen vorzulegen. Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungsleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Die Erfahrungen sind als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen. Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Mindestanforderung: Zwei Planungsreferenzen eines Grünordnungsplans (Honorarzone III oben) mit einer Flächengröße des Geltungsbereiches von min. 8 ha in einer Großstadt in Deutschland Jegliche Referenzen sind zulässig, sobald der Satzungsbeschluss gefasst wurde und dieser nicht länger als 5 Jahre zurückliegt (01.07.2020 – Ende der Bewerbungsfrist). Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte von mindestens zwei unterschiedlichen Referenzgebern je Los einzureichen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung über den Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Mindestanforderung: Zugelassen wird, wenn der Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt mind. 200.000 Euro netto und wenn der Umsatz (netto) der ausgeschriebenen Leistungsart der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt mind. 100.000 Euro netto beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Gefordert ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder ein vergleichbarer Registerauszug (nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis Gewichtung 60 Prozent gemäß Anlage B-01.3_Preisblatt und Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien.
Beschreibung: Preis gemäß Anlage B-01.3_Preisblatt und Anlage A-04_Wertung_Zuschlagskriterien: Das Zuschlagskriterium „Honorar/Preis“ nimmt 60 Prozent der Gesamtwertung ein. Das angebotene Honorar ist in das Preisblatt (Anlage B-01.3) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Die Form der Honorarermittlung ist dem Angebot beizufügen. Das Preisblatt ist je Los, für das angeboten werden soll, vollständig auszufüllen. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Honorarblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten. Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. Zwingend einzuhaltende Kalkulationsvorgaben: Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bewertung des Zuschlagskriteriums „Honorar/Preis“ (Gewichtung 60 %): Gewertet wird pro Los das in dem Preisblatt angegebene Honorar. Die angebotenen Preise werden jeweils mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis wird mit 10 Punkten und einem Gewichtungsfaktor von 6 bewertet (= maximal 60 Punkte). „0“ Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-Fachen des niedrigsten Preises. Liegt ein Angebot über dem 2-Fachen des niedrigsten Preises, erhält dieses ebenfalls „0“ Punkte. In diesem Fall ist somit die tatsächliche Spreizung des Vergleichsfeldes maßgeblich. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation anhand der in der Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien in der Ziffer 1.2.2 genannten Formel.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität-Konzept Gewichtung 40 Prozent gemäß Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien.
Beschreibung: Das Zuschlagskriterium „Konzept“ nimmt 40 Prozent der Gesamtwertung ein. Mit dem Angebot ist ein Konzept (formfrei, schriftlich) einzureichen, das eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat. Dabei sind insbesondere die dem Angebot hinterlegten Kalkulationsgrundlagen hinsichtlich der Wertungskriterien zu beachten und zu erörtern. Je Los ist ein eigenständiges Konzeptpapier, das sich inhaltlich auf die Aufgabenstellung des jeweiligen Loses bezieht, abzugeben. Bewertung des Zuschlagskriteriums „Konzept“ (Gewichtung 40 %) Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung in einer Konzeptskizze, die formlos erstellt werden kann, darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Das mit dem Angebot einzureichende Konzept - auf max. acht DIN A4 Seiten - muss die folgenden, wertungsrelevanten Schwerpunkte (Punkte 40) enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung (und auch im etwaigen Verhandlungsgespräch) herangezogen werden. Die federführenden Mitarbeiter für die Planung sind namentlich zu benennen. Die Namen müssen mit denen im Teilnahmewettbewerb (Anlage B-02) benannten, qualifizierten Mitarbeitern übereinstimmen. Bewertet werden im Vergleich der Angebote untereinander die Qualität, die Plausibilität und die Verständlichkeit des Konzeptes mit Blick auf die besonderen Anforderungen der hier ausgeschriebenen Leistungen. Für das Konzept wird eine zu erreichende Mindestpunktzahl von 24 von 40 Punkten festgelegt. Sollte die Mindestpunktzahl nicht erreicht werden, wird das Angebot nicht zur Wertung zugelassen. Dazu werden die Konzepte unter Berücksichtigung der in der Ziffer 1.2.4 der Anlage A-04_Wertung Zuschlagskriterien genannten Tabellen bewertet und gewichtet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/11/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=809078
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabeplattform
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 19/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/11/2025 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb Die Bewertung erfolgt anhand folgender Matrix, aufgeteilt nach Losen: Gesamtumsatz – maximal mögliche Punktzahl 10 (siehe Ziff. 6 der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“) Gewertet wird der Durchschnitt der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für die Bauleitplanung wie folgt: Bis 200.000,00 Euro = 0 Punkte ab 200.000,01 bis 300.000,99 Euro = 1 Punkte ab 300.001,00 bis 400.000,99 Euro = 2 Punkte ab 400.001,00 bis 500.000,99 Euro = 3 Punkte ab 500.001,00 bis 600.000,99 Euro = 4 Punkte ab 600.001,00 Euro = 5 Punkte Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2 multipliziert. Referenzen – maximal mögliche Punktzahl 50 (siehe Ziff. 11 ff. der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“) Gewertet werden die Referenzen gemäß Tabelle (siehe Ziffer 1.5 der Anlage A-03_Wertung Teilnahmeanträge). Dabei werden die Referenzen besonders hinsichtlich - Entwicklung im Bestand und Integration des Bestands, - Umgang mit hoher baulicher Dichte und Nutzungsdiversität, - Umgang mit hohen Anforderungen an Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit - Umgang mit vorhandenem Baumbestand und Grünflächen - einer Auftraggeberschaft durch einen Investor/Behörde (abweichend von Kommune) gewertet. Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 5 multipliziert. Unternehmensgröße und –struktur – maximal mögliche Punktzahl 20 (siehe Ziff. 9 der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“) Gewertet wird der Durchschnitt der Anzahl der Mitarbeiter/-innen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) (Vollzeit) in dem Bereich Bauleitplanung, wie folgt: ab 4 Mitarbeiter/-innen = 1 Punkte ab 6 Mitarbeiter/-innen = 2 Punkte ab 8 Mitarbeiter/-innen = 3 Punkte ab 10 Mitarbeiter/-innen = 4 Punkte ab 12 Mitarbeiter/-innen = 5 Punkte Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 4 multipliziert. Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/-innen – maximal mögliche Punktzahl 20 (siehe Ziff. 10 der Anlage B-02 „Bewerberauskunft“) Gewertet wird die Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/-innen im Ganzen (keine Bewertung der Einzelpersonen) gemäß nachfolgender Tabelle (siehe 1.6 der Anlage A-03_Wertung Teilnahmeanträge). Dabei werden die Referenzen besonders hinsichtlich - Mitarbeit bei einer der dargelegten Referenzen - Erfahrung bei der Aufstellung und Abstimmung von Bebauungsplänen - Erfahrung mit Satzungen mit einer vergleichbaren Flächengröße des Geltungsbereichs und inhaltlichen Komplexität Der sich hieraus ergebende Durchschnittswert wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2 multipliziert. weitere Details: siehe Vergabeunterlagen Anlage A-03_Wertung_Teilnahmeanträge
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 0204:<991-80032-33>
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t: 0228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ba1ca263-571b-4032-96dd-0ad10d5490c7 - 02
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/10/2025 06:28:51 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 696209-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 203/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/10/2025

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