2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71319000 Gutachterische Tätigkeit
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neustadt an der Weinstraße
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Kontaktdaten der Vergabestelle dürfen nur in dem hier benannten Vergabeverfahren verwendet werden, soweit eine Kommunikation über die Vergabeplattform aus von der AG zu vertretenen Gründen oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Einer Speicherung oder Verwendung der Daten für Informationen, Newsletter oder Angebote außerhalb dieses Vergabeverfahrens wird ausdrücklich widersprochen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt. 1. Prüfung der Teilnahmeanträge Im Teilnahmewettbewerb werden aufgrund der eingereichten, bewertungsfähigen Teilnahmeanträge diejenigen geeigneten Bewerber losspezifisch ausgewählt, die zur Abgabe eines Erstangebotes für das konkrete Los aufgefordert werden. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend werden die Teilnahmeanträge, die den formalen Anforderungen genügen, auf die Erfüllung der bekanntgemachten Mindestanforderungen geprüft. Ein Bewerber, der nach dem Ergebnis dieser Prüfung als nicht geeignet angesehen wird oder die Mindestanforderungen bezüglich der Eignung nicht erfüllt, wird ausgeschlossen. Stufe 3: Die Auftraggeberin wählt nach Stufe 2 mindestens drei und höchstens fünf geeignete Bewerber je Los nach deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aus. Die Auswahl erfolgt nach den in Ziffer 9 gewichteten Punkteverteilung. 2. Bewerberreduzierung Sofern es mehr geeignete Bewerber pro Los geben sollte, als gemäß Ziffer 1 „Prüfung der Teilnahmeanträge“, dort Stufe 3 zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollten, wird ein von der Vergabestelle eingesetztes Gremium anhand des Bewertungssystems die Bewerber festlegen, die nach Auswertung der Bewerbungen jeweils zeitgleich zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Die Auftraggeberin wird max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben. Reduzierungskriterien: Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als die angegebenen maximalen Bewerber/Bewerbergemeinschaften die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die ausgewählten und in der unten dargestellten „Bewertungsmatrix“ aufgeführten Eignungskriterien als Reduzierungskriterien bewerten. Die Bewerber mit der höchsten Punktsumme werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auftraggeberin behält sich vor, auch weiter auf diejenigen 4 bzw. 3 Bewerber zu reduzieren, die am besten geeignet sind, wenn ein erheblicher Punktabstand zwischen dem 5.-platzierten Bewerber bzw. den 4.- und 5.-platzierten Bewerbern zu den ersten 3 bzw. 4 Bewerbern nach der Bewertungsmatrix besteht. Bewertungsschlüssel für Reduzierung: Zur Bewertung und Gewichtung der Eignungskriterien wird die Auftraggeberin die Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber insgesamt je Los maximal 100 Punkte erreichen, die sich auf die einzelnen Kriterien verteilen. Ergebnis der Bewerberreduzierung: Die Auftraggeberin wird auf Grundlage der dargestellten Bewerberreduzierung die bestplatzierten Bewerber (also diejenigen mit den höchsten Punktzahlen) zur Angebotsabgabe auffordern. Bei Punktgleichheit zwischen zwei oder mehreren Bewerbern entscheidet das Los. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr teil und werden hierüber informiert. Bewertungsmatrix: Im Rahmen der Bewerberreduzierung wird die Auftraggeberin die im Verfahrensleitfaden, dort unter Ziffer 8, dargestellte Bewertungsmatrix anwenden und dabei die bei jedem Eignungskriterium jeweils kommunizierte Bewertungssystematik und Punktvergabe anwenden. Dann wird sie die erreichte Punktzahl gemäß den in der Tabelle kommunizierten Gewichtungsfaktoren multiplizieren. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen auszuschließen, bei denen die eignungsbezogenen Reduzierungskriterien kumulativ nur mit insgesamt 40 Punkten oder weniger bewertet wurden. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Auftraggeberin nicht bereit ist ungenügende Leistungserwartungen zu bezuschlagen. Weitere Informationen, wie zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge sowie zu Bewerberfragen können dem Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Bewerber hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe Eignungsformblatt) folgenden Inhalts und Wortlautes abzugeben: a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen. c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öf-fentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss. d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigs-tens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auf-traggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wett-bewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verord-nung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Ein-richtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorlie-genden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisa-tionen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindes-tens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen.
Korruption: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Betrug: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die §§ 123, 124 GWB.