Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Universität zu Köln - SAP RISE

687138-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Universität zu Köln - SAP RISE
OJ S 201/2025 20/10/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universität zu Köln
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Universität zu Köln - SAP RISE
Beschreibung: Die Universität zu Köln (im Folgenden "UzK") beabsichtigt, im Rahmen der umfassenden Transformation ihrer ERP-Systemlandschaft das SAP RISE Private Cloud Angebot der SAP Deutschland SE & Co. KG (im Folgenden "SAP") zu beschaffen.
Kennung des Verfahrens: d60c982f-623b-4056-81da-f18f27b7d3fe
Interne Kennung: 2025_64_0186
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Albertus-Magnus-Platz
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50923
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPNYCKDPF1# Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeber beabsichtigt einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Universität zu Köln - SAP RISE
Beschreibung: Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich SAP selbst mit dem Produkt SAP RISE (RISE with SAP) einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale der SAP-Lösung festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließ-lich von der SAP bezogen werden kann. Sowohl die rechtliche und technische Exklusivität der Lizenzkonvertierung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wett-bewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Derzeit verfügt die Universität zu Köln über umfangreiche Perpetual-Lizenzen (Kauflizenzen) im Rahmen des SAP-NRW-Lizenzpools. Diese basieren auf dem bisherigen ERP-System SAP ECC 6.0. Mit dem absehbaren Ende der Wartungsvereinbarung für das ECC-System zum 31. Dezember 2027 erlischt jedoch die vertragliche Grundlage für die weitere technische Nutzung oder Erweiterung dieser Lizenzen. Die Fortführung des Betriebs des ERP-Systems erfolgt unter der Prämisse der Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Zweck ist eine Überführung ("Konvertierung") der bestehenden Lizenzen in ein auf der Cloud basieren-des S/4HANA-Nutzungsmodell erforderlich. Die Lizenzkonvertierung kann ausschließlich durch den Hersteller SAP SE selbst durchgeführt werden. Allein der Konzern SAP SE verfügt über die rechtliche und technische Befugnis, bestehende On-Premise-Lizenzen in ein Subskriptionsmodell des Produkts "RISE with SAP" zu überführen und dabei Wartungs- und Nutzungsrechte anzurechnen. Eine solche Anrechnung ("Conversion Credit") kann weder von SAP-Partnern noch von Dritten vorgenommen werden, da sie unmittelbar an die originären Lizenzverträge zwischen SAP SE und dem Lizenznehmer anknüpft. Die technische Überführung der Lizenzobjekte, Lizenzmetriken (beispielsweise Full Usage Equivalents - FUE) sowie der damit verbundenen Berechtigungen erfolgt in herstellerinternen Systemen und Portalen. Der Zugang zu den genannten Systemen und Portalen ist ausschließlich der Firma SAP SE vorbehalten. Eine "Nachbildung" dieses Prozesses durch andere Dienstleister ist rechtlich und technisch ausgeschlossen, da die Lizenzdatenbanken, Validierungen und Freischaltungen vollständig unter SAP-Kontrolle stehen. Die vorliegende Konvertierung ist aus wirtschaftlichen und lizenzrechtlichen Gründen erforderlich. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass eine Doppelbelastung durch Parallelverträge (On-Premise + Cloud) vermieden werden muss. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorgehensweise die Aufrechterhaltung bereits getätigter Investitionen. Die Sicherstellung der Anrechnung bestehender Lizenzwerte aus dem ECC-System bei gleichzeitigem Stilllegen der Werte ist lediglich durch SAP SE zu gewährleisten, um eine unzulässige Doppelnutzung zu verhindern. Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige Begründung"
Interne Kennung: 2025_64_0186
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Albertus-Magnus-Platz
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50923
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der zuständigen Vergabekammer, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität zu Köln
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Gesamtwert der Beschaffung wird zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekanntgegeben. Daher erhält das Formular den fiktiven Wert in Höhe von 1,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Fortsetzung von "Beschreibung der Beschaffung" Eine direkte Beauftragung der SAP SE für die gesamte Leistung (Software, Cloud-Infrastruktur, Systembetrieb und Support) ist auch aus technischen und wirtschaftlichen Gründen zwingend erforderlich. Das Leistungsmodell "RISE with SAP" wurde seitens des Herstellers als integrierte End-to-End-Leistung konzipiert. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Bündelung von Software, Cloud-Infrastruktur und technischen Betriebsleistungen in einem Vertrag. Das Ziel dieser Maßnahme besteht in der Steuerung einheitlicher Service-Level-Agreements (SLAs), Security-Patching, Release-Zyklen und Support-Prozesse aus einer Hand. Die vorliegende Konstellation resultiert in der Etablierung eines "Single Point of Accountability". Demgemäß obliegen sämtliche Verantwortlichkeiten unmittelbar dem Hersteller, der über exklusiven Zugriff auf den Quellcode, die Sicherheitsnotizen, die Update-Mechanismen sowie das globale SAP-Supportnetzwerk verfügt. Ein mehrstufiges Leistungsmodell, das beispielsweise über einen Managed Service Provider oder Reseller realisiert wird, würde zu einer unnötigen Verlängerung der Wertschöpfungskette führen. Die Implementierung eines jeden zusätzlichen Intermediärs resultiert in der Aufschichtung der von SAP bezogenen Leistungen, was zu einer Erhöhung der Marge sowie der Verwaltungskosten führt, ohne dass dabei ein technischer oder qualitativer Mehrwert generiert wird ("Margin Stacking"). Der Abschluss eines direkten Vertrags mit dem Unternehmen SAP bietet den Vorteil, dass Lizenz- oder Supportkosten vermieden werden können. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Verantwortung für den Betrieb, die Updates und die Security-Patches ausschließlich bei einem Vertragspartner liegt. Die Universität zu Köln muss aufgrund des von SAP verbindlich angekündigten Wartungsendes für das derzeitige ERP-System SAP ECC 6.0 zum 31. Dezember 2027 zwingend auf SAP S/4HANA migrieren. Ab diesem Zeitpunkt stellt SAP keine Fehlerbehebungen, Sicherheits- oder Rechtsanpassungsupdates mehr bereit. Ein Weiterbetrieb des Altsystems würde damit zu erheblichen Sicherheits-, Stabilitäts- und Compliance-Risiken führen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, IT-Sicherheit (BSI-Anforderungen) und ordnungsgemäße Buchführung nach HGB und Hochschulrecht. Das SAP-System bildet bei der Universität zu Köln die zentrale digitale Integrationsplattform für nahezu sämtliche administrativen und betriebswirtschaftlichen Kernprozesse der Hochschule. Neben dem Finanz- und Rechnungswesen (inkl. Zahlungsverkehr, Debitoren-/Kreditorenverwaltung und Anlagenbuchhaltung) werden darüber u. a. auch - Finanzwesen, Rechnungslegung und Zahlungsverkehr, - Personalverwaltung, - Beschaffung und Materialwirtschaft, - Drittmittel- und Zuwendungsmanagement, - Immobilienmanagement (RE-FX), - Berichtswesen und Controlling. Nur die SAP SE ist in der Lage, die bestehende Lizenzbasis der Universität zu Köln rechtssicher, wirtschaftlich und revisionskonform in das Cloud-basierte Nutzungsmodell RISE with SAP zu überführen und zugleich alle für Betrieb, Sicherheit und Wartung erforderlichen Leistungen in einem integrierten Gesamtpaket bereitzustellen. Die direkte Beauftragung gewähr-leistet damit den rechtssicheren Erhalt der bisherigen Investitionen, vermeidet unnötige Zwischenmargen (Margin Stacking) und stellt die technische Integrität, Sicherheit und Compliance der künftigen SAP-Systemlandschaft sicher. Ein alternatives Beschaffungsmodell über Drittanbieter würde hingegen zu höheren Gesamt-kosten, verlängerten Entscheidungswegen und zusätzlichen Schnittstellenrisiken führen, ohne einen eigenständigen technischen oder funktionalen Mehrwert zu schaffen. Eine Aufteilung der Verantwortlichkeiten oder die Einschaltung eines Intermediärs würde zudem die eindeutige SLA-Zuordnung ("Single Point of Accountability") aufheben und die Systemverfügbarkeit gefährden. Ein stabiler, sicherer und rechtssicherer Betrieb dieser Systeme ist für die Gesamtfunktionalität der Hochschulverwaltung und die Fortführung sämtlicher Kernaufgaben der Universität zu Köln unabdingbar. Das SAP-System bildet die zentrale Integrationsplattform der Universität und unterstützt nahezu alle administrativen und betriebswirtschaftlichen Kernprozesse - darunter Finanz- und Rechnungswesen, Personal- und Stellenmanagement, Beschaffungs- und Vergabewesen, Drittmittelverwaltung, Anlagenbuchhaltung, Reisemanagement, Controlling, Berichtswesen und Schnittstellen zu Campus- und Forschungssystemen. Die technische und organisatorische Komplexität des Transformationsvorhabens erfordert daher eine integrierte Bereitstellung von Software, Cloud-Infrastruktur, Systembetrieb und Hersteller-Support aus einer Hand, um Schnittstellenrisiken, redundante Verantwortlichkeiten und Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden. Nur durch diese ganzheitliche Leistungserbringung kann die durchgängige Systemverantwortung und die Einheit von Betrieb und Support gewährleistet werden. Eine Aufspaltung dieser Verantwortlichkeiten auf verschiedene Anbieter würde die Integrität der Datenflüsse, die Betriebssicherheit und die Einhaltung der IT-Governance- und Sicherheitsanforderungen einer Großuniversität nachhaltig gefährden. Aus technischer und betrieblicher Sicht ist für die Universität zu Köln daher ausschließlich eine Lösung geeignet, bei der Infrastruktur, Betrieb und Software in einem konsolidierten Vertrags- und Verantwortungsrahmen ("aus einer Hand") bereitgestellt werden. Diese Voraussetzungen werden gemäß den Ergebnissen der durchgeführten Markterkundung zum Zeitpunkt der Betrachtung ausschließlich durch das Angebot "RISE with SAP" (Private Cloud Edition) erfüllt.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 2025_64_0186
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2025_64_0186
Titel: Universität zu Köln - SAP Rise

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universität zu Köln
Registrierungsnummer: 05315-06008-84
Postanschrift: Albertus-Magnus-Platz
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50923
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung 64 - Einkauf
Telefon: +49 221470-0000
Fax: +49 221470-5155
Profil des Erwerbers: https://uni-koeln.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Rheinland
Telefon: +49 221 1473055
Fax: +49 221 1472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 210157578
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7
Stadt: Walldorf
Postleitzahl: 69190
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6227 747474
Internetadresse: https://www.sap.com
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 953f5f3e-d191-4bf9-a885-ee13e7ba095d - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/10/2025 10:38:26 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 687138-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 201/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/10/2025

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Schwelm
Schwerte
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Selm
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