5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste, 30200000 Computeranlagen und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: bundesweit
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 60
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber kann den Betriebszeitraum zwei Mal um 24 Monate verlängern (insgesamt 48 Monate). Nach Ablauf des Betriebszeitraumes schließt sich eine sog. Transition-Out Phase an, die bis zu 12 Monate dauern kann.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eigenerklärung, dass der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in das Berufs-/Handelsregister eingetragen ist und die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht. Ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, soweit der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / der Unterauftragnehmer dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, ist den Auftraggeberinnen auf Anfrage in Kopie zur Verfügung zu stellen. - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln einzureichen -
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bewerber weist im Leistungsgegenstand der Ausschreibung einen Mindestjahresumsatz von jeweils 20 Mio. EUR ohne Umsatzsteuer in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nach, der im EWR erwirtschaftet wurde. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Umsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Wertung addiert. Für eignungsverleihende Unternehmen gilt dies ebenfalls, jedoch nur, soweit sich die Eignungsleihe darauf bezieht. -
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er über eine bestehende, gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder eine solche Versicherung spätestens nach Zuschlag nachweisen wird, mit der mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall abgedeckt sind: 5.000.000 EUR gegen Personenschäden, sowie 5.000.000 EUR gegen Sach- und Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen Die Versicherung muss eine Jahreshöchstleistung von mindestens dem 2-Fachen der vorgenannten Summen vorsehen, d. h.: 10.000.000 EUR für Personenschäden pro Versicherungsjahr, 10.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr. - Im Falle einer Bietergemeinschaft genügt der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch ein einzelnes Mitglied, sofern diese die vorgenannten Mindestdeckungssummen für die Tätigkeit der gesamten Bietergemeinschaft abdeckt. Alternativ können die Mitglieder ihre Versicherungen kumulativ nachweisen, soweit die Deckung auch Schäden umfasst, die von anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft verursacht werden -
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Darstellung Entwicklung Eigenkapitalquote des letzten abgeschlossenen Bilanzierungsjahrs. - im Fall eine Bewerbergemeinschaft wird der gewichtete Durchschnitt herangezogen. (Eigenkapital Unternehmen A + Eigenkapital Unternehmen B) / (Bilanzsumme Unternehmen A + Bilanzsumme Unternehmen B) - Folgende Punkte werden vergeben: < 14% Eigenkapitalquote = 0 Punkte; < 16% Eigenkapitalquote = 1 Punkt; < 18% Eigenkapitalquote = 2 Punkte; < 20% Eigenkapitalquote = 3 Punkte; < 22% Eigenkapitalquote = 4 Punkte; < 24% Eigenkapitalquote = 5 Punkte; < 26% Eigenkapitalquote = 6 Punkte; < 28% Eigenkapitalquote = 7 Punkte; < 30% Eigenkapitalquote = 8 Punkte; < 32% Eigenkapitalquote = 9 Punkte; > oder = 32% Eigenkapitalquote = 10 Punkte. Die vergebenen Punkte werden mit der Gewichtungspunktzahl 1 multipliziert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Der Bewerber ist zertifiziert gemäß: - ISO/IEC 27001:2013 oder ISO/IEC 27001:2022 oder ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz Der Bewerber hat die Zertifikate mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. - im Falle einer Bietergemeinschaft muss das federführende Mitglied über die Zertifizierung verfügen, damit die Eignungspunkte erzielt werden können. Weitere Mitglieder und Unterauftragunternehmer nur dann, wenn sie sicherheitsrelevante Leistungen (z. B. Remote-Zugriffe, Infrastruktur, Endgerätebereitstellung) erbringen, d.h es müssen neben dem Bewerber bzw. dem Federführer der Bewerbergemeinschaft, stets alle Unternehmen über ein Zertifikat verfügen, die sicherheitsrelevante Leistungen erbgringen, damit die Eignungspunkte erzielt werden können -
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Tabellarische Darstellung der durchschnittlichen jährlichen Mitarbeitendenzahl des Unternehmens (Festangestellte Mitarbeiter und Zahl seiner Führungskräfte im EWR) im Leistungsgegenstand der Ausschreibung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für die Bewertung wird der Durchschnitt der jährlichen Zahl der Mitarbeitenden herangezogen. - im Fall einer Bewerbergemeinschaft wird die Anzahl der Mitarbeitenden für die Wertung addiert. Selbiges gilt im Fall einer Eignungsleihe, jedoch nur, soweit sich die Eignungsleihe darauf bezieht - Folgende Punkte werden vergeben: < 100 Mitarbeitende insgesamt = 0 Punkte; < 150 Mitarbeitende insgesamt = 1 Punkt; < 200 Mitarbeitende insgesamt = 2 Punkte; < 250 Mitarbeitende insgesamt = 3 Punkte; < 300 Mitarbeitende insgesamt = 4 Punkte; < 350 Mitarbeitende insgesamt = 5 Punkte; < 400 Mitarbeitende insgesamt = 6 Punkte; < 450 Mitarbeitende insgesamt = 7 Punkte; < 500 Mitarbeitende insgesamt = 8 Punkte; < 550 Mitarbeitende insgesamt = 9 Punkte; > oder = 600 Mitarbeitende insgesamt = 10 Punkte Die vergebenen Punkte werden mit der Gewichtungspunktzahl 1 multipliziert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: R1: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei (3) Referenzen über in den letzten fünf Jahren (gerechnet vom Tag der Teilnahmefrist) vertraglich vereinbarungsgemäß erbrachte Aufträge vorlegen, die mit den Leistungsanforderungen des beschriebenen Auftragsgegenstands aus den Teilnahmebedingungen vergleichbare Managed IT-Services darstellen. Die Gesamtheit der vorgelegten Referenzen muss die in den Auftragsgegenstand der Ausschreibung fallenden Service-Bestandteile (Arbeitsplatz-Services inkl. Virtualisierung, Endgeräte-Management, Service Desk- und Field-Service-Leistungen, Print Services sowie IT-Service-Management) abdecken. Dabei ist es nicht erforderlich, dass jede einzelne Referenz sämtliche Leistungsbestandteile umfasst. Entscheidend ist die vollumfängliche Abdeckung des spezifischen Leistungsspektrums durch die Summe der eingereichten Managed IT Services-Referenzen. Die Referenzprojekte müssen folgende Anforderungen erfüllen: - Sie müssen sich über einen Mindestzeitraum von 12 Monaten Betriebsphase (12 Monate müssen mindestens vor 5 Jahren begonnen haben) erstreckt haben ; eine fortlaufende Erbringung über den Zeitpunkt der Teilnahmefrist hinaus ist zulässig. - Sie müssen jeweils einen Gesamtauftragswert von mindestens EUR 10 Mio. netto gehabt haben.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mindestens drei (3) der unter R1 genannten Referenzprojekte haben die Übernahme bestehender Kundensysteme sowie deren Transition/Migration in eine konsolidierte Serviceumgebung einschließlich Standardisierung der ITSM-Prozesse und Harmonisierung der Tool-Landschaft (z. B. Integration der Services in eine Tool-Landschaft) zum Gegenstand.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Für jedes der unter R1 genannten Referenzprojekte, das die Verarbeitung von Sozialdaten gemäß §§ 67 ff. SGB X oder Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 DSGVO zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein. Die vergebenen Punkte werden mit der Gewichtungspunktzahl 4 multipliziert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Für jedes der unter R1 genannten Referenzprojekte, das mehr als 1.500 IT-Arbeitsplätze (Clients inkl. Zubehör) im produktiven Betrieb umfasste, erhält der Bewerber einen (1) Punkt. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein. Die vergenenen Punkte werden mit der Gewichtungspunktzahl 1 multipliziert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Für jedes der unter R1 genannten Referenzprojekte, welches Leistungen im Umfeld regulierter Märkte zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. Regulierte Märkte sind insbesondere Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Telekommunikation und das Gesundheitswesen (mit Ausnahme gesetzlicher Krankenversicherungen). In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein. Die vergebenen Punkte werden mit der Gewichtungspunktzahl 2 multipliziert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Für jedes der unter R1 genannten Referenzprojekte, welches die Bereitstellung von Services für Einrichtungen der gesetzlicher Krankenversicherungen zum Schwerpunkt hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein. Die vergebenen Punkte werden mit der Gewichtungspunktzahl 3 multipliziert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, Mittelwert): 15
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Für jedes der unter R1 genannten Referenzprojekte, welches die Integration der Arbeitsplatz-Services in komplexe Microsoft Backend-Systeme (Cloud und/oder On-Premise) zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. Als komplexe Microsoft Backend-Systeme im Sinne dieser Wertung gelten insbesondere: - Cloud-basierte Plattformen der Microsoft 365-Produkte (z. B. SharePoint Online, Exchange Online, Microsoft Teams), sofern die Integration mandantenweit erfolgte. - On-Premise-basierte Plattformen (z. B. Microsoft Exchange Server, Microsoft SharePoint Server, Skype for Business Server) in komplexen, hochverfügbaren Umgebungen, sofern die Integration mandantenweit erfolgte. Als hochverfügbar gelten Umgebungen, bei denen durch die redundante Auslegung aller kritischen Komponenten der Ausfall eines einzelnen Elements nicht zum Ausfall des Gesamtdienstes führt und somit die Referenzumgebung gezielt auf Ausfallsicherheit und Betriebskontinuität ausgelegt war. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein. Die vergebenen Punkte werden mit der Gewichtungspunktzahl 2 multipliziert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Für jedes der unter R1 genannten Referenzprojekte, welches die Integration verschiedener Arbeitsplatz-Services über eine zentrale ITSM-Plattform (z. B. ServiceNow, Jira, Remedy, USU Service IT Service Management) einschließlich durchgängiger CMDB-Führung und SLA-Monitoring zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein. Die vergebenen Punkte werden mit der Gewichtungspunktzahl 3 multipliziert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Für jedes der unter R1 genannten Referenzprojekte, welches die Erbringung von Services in einer Multi-Plattform-Umgebung (z. B. Windows-Clients, VDI, Mobile Devices, hybride Cloud-Umgebungen) zum Schwerpunkt hatte, die mit den Anforderungen der Leistungsbeschreibung vergleichbar ist (vgl. A.II. TB, Auftragsgegenstand) erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein. Die vergebenen Punkte werden mit der Gewichtungspunktzahl 1 multipliziert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Für jedes der unter R1 genannten Referenzprojekte, welches die Erbringung von Service-Desk-Leistungen in einer komplexen Betriebsumgebung zum Gegenstand hatte, die mit den Anforderungen der Leistungsbeschreibung vergleichbar ist (vgl. A.II. TB, Auftragsgegenstand), erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein. Als komplexe Betriebsumgebungen im Sinne dieser Wertung gelten insbesondere: - Mehrstufige Service-Desk-Architekturen (First Level, Second Level, Third Level), die mandantenweit betrieben werden, - eine Integration des Ticketing über Schnittstellen in zentrale ITSM-Plattformen des Kunden (z. B. ServiceNow, Jira, Remedy, USU ITSM) mit durchgängiger Ticketklassifizierung, SLA-Monitoring und Eskalationsmanagement und - Umgebungen mit einer Mindestanzahl von 1.500 zu betreuenden Endanwendern. Die vergebenen Punkte werden mit der Gewichtungspunktzahl 1 multipliziert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Abgabe einer Bürgschaftserklärung nach Vertragsschluss.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/11/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor nach eigenem Ermessen und nach Maßgabe von § 56 VgV Unterlagen vom Bewerber nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung einzureichen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 besteht inkl. der Erklärung, dass im Zuschlagsfall sichergestellt wird, dass diese Erklärung während der gesamten Vertragslaufzeit beachtet wird.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Für den Vertrag werden von beiden Seiten erhebliche Investitionen erbracht werden müssen. Zur Armortisierung dieser Investitionen wurde eine längere Vertragslaufzeit gewählt.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; aufden Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EuropäischenUnionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblattder Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeignetenMaßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeitdes Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: gkv informatik eGbR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: gkv informatik eGbR