1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
2.1.
Verfahren
Titel: Abschluss der Genehmigungsplanung für die Maßnahme V250 Linie 10 - 1. BA. Hohenzollernstraße in Ludwigshafen am Rhein
Beschreibung: Im Rahmen der Umplanung der Linie 10 werden die LPH 3-4 und optional 5-7 für die Änderung eines Genehmigungsverfahren nach § 28 PBefG erforderlich. Hierbei wird die Lage von 3 Haltestellen (oder besser 6 Bahnsteigen) entgegen dem vorliegenden Planfeststellungsbeschlus s (aus Gründen der Förderfähigkeit) geringfügig angepasst bzw. verschoben.
Kennung des Verfahrens: 6408d4ce-8d34-4947-ab89-e314765a1956
Interne Kennung: 376-24-E15
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hohenzollernstraße
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67063
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: LSA 428 Hohenzollernstraße/ Sternstraße - FSA 424 Hohenzollernstraße/ Siemensstraße - LSA 449 Hohenzollernstraße/ Ebertstraße - LSA 448 Hohenzollernstraße/ Bremserstraße/ Benzstr. - LSA 444 Hohenzollernstraße/ Pettenkoferstraße - LSA 443 Hohenzollernstraße/ Bessemerstraße - LSA 440 Hohenzollernstraße/ Carl-Friedrich-Gauß-Straße - LSA 441 Rohrlachstraße/ Bürgermeister-Grünzweig-Straße
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Abschluss der Genehmigungsplanung für die Maßnahme V250 Linie 10 - 1. BA. Hohenzollernstraße in Ludwigshafen am Rhein.
Beschreibung: Im Rahmen der Umplanung der Linie 10 werden die LPH 3-4 und optional 5-7 für die Änderung eines Genehmigungsverfahren nach § 28 PBefG erforderlich. Hierbei wird die Lage von 3 Haltestellen (oder besser 6 Bahnsteigen) entgegen dem vorliegenden Planfeststellungsbeschlus s (aus Gründen der Förderfähigkeit) geringfügig angepasst bzw. verschoben.
Interne Kennung: 376-24-E15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hohenzollernstraße
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67063
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: LSA 428 Hohenzollernstraße/ Sternstraße - FSA 424 Hohenzollernstraße/ Siemensstraße - LSA 449 Hohenzollernstraße/ Ebertstraße - LSA 448 Hohenzollernstraße/ Bremserstraße/ Benzstr. - LSA 444 Hohenzollernstraße/ Pettenkoferstraße - LSA 443 Hohenzollernstraße/ Bessemerstraße - LSA 440 Hohenzollernstraße/ Carl-Friedrich-Gauß-Straße - LSA 441 Rohrlachstraße/ Bürgermeister-Grünzweig-Straße
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 136 420,84 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige Begründung: 1. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Ursprungsvertrag enthalten waren Im Zuge der vertieften Planung sind Abweichungen zwischen der bereits vorliegenden Entwurfsplanung der Lichtsignalanlagen und dem aktuellen Planungsentwurf der Verkehrsanlage festgestellt worden. Dies macht eine Anpassung bzw. Neuerstellung von Signallageplänen, die Neuberechnung von Zwischenzeiten sowie den Neuentwurf von Signalprogrammen und Koordinierungen erforderlich. Diese zusätzlichen Leistungen waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen und stellen eine notwendige Ergänzung dar, um die Gesamtmaßnahme erfolgreich umzusetzen. 2. Wirtschaftliche und technische Gründe gegen einen Planerwechsel (§ 132 Abs. 2 Nr. 2a GWB) Der bereits beauftragte Planer verfügt über detailliertes projektspezifisches Wissen aus der bisherigen Verkehrsplanung. Dieses Know-how ermöglicht eine effiziente und konsistente Bearbeitung der LSA-Planung. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichen Einarbeitungsaufwänden, Doppelarbeiten und erhöhtem Koordinationsbedarf führen. Zudem weist das Nachtragsangebot eine wirtschaftliche Angebotssumme auf (entspricht der Schätzung der Fachabteilung IS1-LSA). Dadurch lassen sich Stillstandszeiten und -kosten im Planungsprozess vermeiden. 3. Vermeidung erheblicher Schwierigkeiten und Zusatzkosten (§ 132 Abs. 2 Nr. 2b GWB) Eine Neuvergabe würde nicht nur zu zeitlichen Verzögerungen führen, sondern auch die Gefahr bergen, dass die Maßnahme nicht fristgerecht fertiggestellt werden kann. Dies hätte erhebliche Zusatzkosten zur Folge, etwa durch zusätzliche Abstimmunge sowie verlängerte Planungs- und Bauzeiten. Darüber hinaus sind die Fördermittel für die Maßnahme zeitlich gebunden. Verzögerungen durch eine Neuvergabe könnten dazu führen, dass diese Mittel nicht mehr in Anspruch genommen werden können, was die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gefährden würde. 4. Unvorhersehbare Umstände (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB) Die Notwendigkeit zur Wiederholung bzw. Neuerstellung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) ergab sich erst im Zuge des Abgleichs mit dem aktuellen Planungsstand der Verkehrsanlage. Diese Abweichungen waren trotz sorgfältiger Vorbereitung nicht vorhersehbar. Die Änderung ist daher auf Umstände zurückzuführen, die der Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht erkennen konnte. 5. Unveränderter Gesamtcharakter des Auftrags Die zusätzlichen Leistungen verändern den Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Sie stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der ursprünglichen Beauftragung und dienen ausschließlich der vollständigen und funktionalen Umsetzung der Gesamtmaßnahme für den Ausbau der Stadtbahngleise.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Habermehl & Follmann Ing.-Ges. mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2025597401
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 136 420,84 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2025597401
Titel: Abschluss der Genehmigungsplanung für die Maßnahme V250 Linie 10 - 1. BA. Hohenzollernstraße in Ludwigshafen am Rhein
Datum der Auswahl des Gewinners: 24/03/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer: DE213122348
Postanschrift: Möhlstr. 27
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +496214651730
Fax: +496214653214
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49721 9268730
Fax: +721 9263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Habermehl & Follmann Ing.-Ges. mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 2046 90 174
Postanschrift: Frankfurter Straße 79
Stadt: Rodgau
Postleitzahl: 63110
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
Telefon: 06106 852 5
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e588472f-52c5-4e3d-bd79-71728889187e - 02
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/10/2025 12:44:05 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 684501-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 200/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/10/2025