Aach (Hegau)
Aalen
Abstatt
Abtsgmünd
Achern
Achstetten
Adelmannsfelden
Adelsheim
Aglasterhausen
Ahorn
Aichtal
Aichwald
Aidlingen
Albbruck
Albershausen
Albstadt
Aldingen
Allensbach
Allmendingen
Allmersbach
Alpirsbach
Altbach
Altensteig
Althengstett
Althütte
Altlußheim
Altshausen
Ammerbuch
Amstetten
Amtzell
Angelbachtal
Appenweier
Argenbühl
Aspach
Asperg
Auggen
Aulendorf
Backnang
Bad Bellingen
Bad Buchau
Bad Dürrheim
Bad Friedrichshall
Bad Herrenalb
Bad Krozingen
Bad Liebenzell
Bad Mergentheim
Bad Peterstal-Griesbach
Bad Rappenau
Bad Säckingen
Bad Saulgau
Bad Schönborn
Bad Schussenried
Bad Teinach-Zavelstein
Bad Überkingen
Bad Urach
Bad Waldsee
Bad Wimpfen
Bad Wurzach
Baden-Baden
Badenweiler
Bahlingen am Kaiserstuhl
Baienfurt
Baiersbronn
Baindt
Balingen
Baltmannsweiler
Bammental
Bartholomä
Bempflingen
Benningen am Neckar
Berghaupten
Berglen
Berkheim
Bermatingen
Bernau im Schwarzwald
Besigheim
Beuren
Biberach
Biberach an der Riss
Bietigheim
Bietigheim-Bissingen
Bingen (Landkreis Sigmaringen)
Birkenfeld
Bischweier
Bisingen
Bissingen an der Teck
Blaubeuren
Blaufelden
Blaustein
Blumberg
Böbingen an der Rems
Böblingen
Bodelshausen
Bodman-Ludwigshafen
Böhmenkirch
Bollschweil
Bondorf
Bonndorf im Schwarzwald
Bönnigheim
Bösingen
Bötzingen
Boxberg
Brackenheim
Bräunlingen
Breisach am Rhein
Bretten
Bretzfeld
Brigachtal
Bruchsal
Brühl (Baden)
Bubsheim
Büchen
Buchen (Odenwald)
Buchenbach
Buggingen
Bühl
Bühlerzell
Burgrieden
Burladingen
Calw
Crailsheim
Dachsberg
Dauchingen
Deckenpfronn
Deggenhausertal
Deggingen
Deißlingen
Deizisau
Denkendorf
Denzlingen
Dettenhausen
Dettenheim
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
Dielheim
Dietenheim
Dietingen
Ditzingen
Dobel
Donaueschingen
Donzdorf
Dornhan
Dornstadt
Dornstetten
Dörzbach
Dossenheim
Dotternhausen
Dunningen
Durbach
Durlangen
Durmersheim
Dußlingen
Eberbach
Eberdingen
Eberhardzell
Ebersbach an der Fils
Ebhausen
Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Egenhausen
Eggenstein-Leopoldshafen
Eggingen
Ehingen
Ehningen
Ehrenkirchen
Eichstetten am Kaiserstuhl
Eislingen
Elchesheim-Illingen
Ellhofen
Ellwangen
Elzach
Emerkingen
Emmendingen
Emmingen-Liptingen
Empfingen
Endingen am Kaiserstuhl
Engen
Engstingen
Eningen unter Achalm
Eppelheim
Eppingen
Erbach
Erdmannhausen
Eriskirch
Erlenbach
Erligheim
Ertingen
Eschbronn
Essingen
Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Eutingen im Gäu
Fellbach
Fichtenberg
Filderstadt-Plattenhardt
Flein
Fluorn-Winzeln
Forchtenberg
Freiamt
Freiberg am Neckar
Freiburg im Breisgau
Freudenstadt
Freudental
Frickenhausen
Frickingen
Friedrichshafen
Friesenheim
Friolzheim
Frittlingen
Fronreute
Furtwangen im Schwarzwald
Gaggenau
Gaildorf
Gailingen
Gammertingen
Gärtringen
Gäufelden-Öschelbronn
Geisingen
Geislingen an der Steige
Geislingen bei Balingen
Gemmingen
Gengenbach
Gerabronn
Gerlingen
Gernsbach
Gerstetten
Giengen an der Brenz
Gingen an der Fils
Glatten
Göggingen
Gomadingen
Gomaringen
Gondelsheim
Göppingen
Görwihl
Gosheim
Gottenheim
Gottmadingen
Graben-Neudorf
Grabenstetten
Grafenau (Württemberg)
Grafenhausen
Grenzach-Wyhlen
Griesingen
Großbottwar
Großrinderfeld
Grossbettlingen
Grünsfeld
Gschwend
Güglingen
Gundelfingen (Breisgau)
Gundelsheim
Hagnau am Bodensee
Haigerloch
Haiterbach
Hambrücken
Hardheim
Hardthausen am Kocher
Hartheim
Haslach im Kinzigtal
Haßmersheim
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
Heiligenberg (Bodenseekreis)
Heiligkreuzsteinach
Heilingenbronn
Heimsheim
Heiningen
Heitersheim
Helmstadt-Bargen
Hemsbach
Herbertingen
Herbolzheim
Herbrechtingen
Heroldstatt
Herrenberg
Herrischried
Hettingen
Heubach
Heuweiler
Hinterzarten
Hirrlingen
Hirschberg an der Bergstraße
Hochdorf
Höchenschwand
Hockenheim
Hohberg
Hohenstein
Hohentengen
Hohentengen am Hochrhein
Holzgerlingen
Holzmaden
Horb am Neckar
Hornberg
Hüffenhardt
Hüfingen
Hügelsheim
Iffezheim
Iggingen
Ihringen
Illerkirchberg
Illerrieden
Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Inzigkofen
Isny im Allgäu
Ispringen
Ittlingen
Jagsthausen
Jagstzell
Jestetten
Jettingen
Kämpfelbach
Kandern
Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
Kastl (Lauterachtal)
Kehl
Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kippenheim
Kirchardt
Kirchberg an der Jagst
Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kißlegg
Kleines Wiesental
Klettgau-Erzingen
Knittlingen
Kohlberg
Köngen
Königsbach-Stein
Königsbronn
Königsfeld
Konstanz
Korb
Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
Künzelsau
Kupferzell
Kuppenheim
Küssaberg
Kusterdingen
Ladenburg
Lahr
Laichingen
Langenargen
Langenau
Lauchringen
Lauda-Königshofen
Laudenbach
Laufenburg
Lauffen am Neckar
Laupheim
Lauterbach (Schwarzwald)
Leimen
Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
Leinzell
Lenningen
Lenzkirch
Leonberg
Leutenbach
Leutkirch im Allgäu
Lichtenstein
Lichtenwald
Limbach
Linkenheim-Hochstetten
Löchgau
Loffenau
Löffingen
Lorch
Lörrach
Loßburg
Ludwigsburg
Magstadt
Mahlberg
Mainhardt
Malsch
Malterdingen
Mannheim
Marbach am Neckar
March (Breisgau)
Markdorf
Markgröningen
Marxzell
Maulbronn
Maulburg
Meckenbeuren
Meckesheim
Meersburg
Meißenheim
Mengen
Merdingen
Merzhausen
Meßkirch
Meßstetten
Metzingen
Mietingen
Mittelbiberach
Möckmühl
Mögglingen
Möglingen
Mönchweiler
Mönsheim
Moos
Mosbach
Mössingen
Mudau
Muggensturm
Mühlacker
Mühlhausen
Mühlheim an der Donau
Müllheim
Munderkingen
Münsingen
Münstertal
Murrhardt
Mutlangen
Nagold
Nattheim
Neckarbischofsheim
Neckargemünd
Neckarsulm
Neckartailfingen
Neckartenzlingen
Neckarwestheim
Neresheim
Neubulach
Neudenau
Neuenbürg
Neuenburg am Rhein
Neuenstadt am Kocher
Neuenstein
Neuhausen (Enzkreis)
Neuhausen auf den Fildern
Neuhausen ob Eck
Neukirch
Neuler
Neulingen
Neunkirchen
Neuried (Baden)
Neustetten
Neuweiler
Niedereschach
Niedernhall
Niederstetten
Niederstotzingen
Niefern-Öschelbronn
Nordheim
Nordrach
Notzingen
Nufringen
Nürtingen
Nußloch
Oberboihingen
Oberderdingen
Oberdischingen
Oberkirch
Oberkochen
Oberndorf am Neckar
Oberreichenbach (Schwarzwald)
Oberrot
Obersontheim
Oberstadion
Oberstenfeld
Obersulm
Oberteuringen
Obrigheim
Offenau
Offenburg
Ohlsbach
Öhningen
Öhringen
Ölbronn-Dürrn
Öpfingen
Oppenau
Oppenweiler
Orsingen
Ostelsheim
Osterburken
Ostfildern
Ostrach
Östringen
Ötigheim
Ottersweier
Owen
Pfaffenhofen
Pfalzgrafenweiler
Pfedelbach
Pfinztal
Pforzheim
Pfullendorf
Pfullingen
Philippsburg
Plankstadt
Pleidelsheim
Pliezhausen
Plochingen
Plüderhausen
Radolfzell am Bodensee
Rainau
Rangendingen
Rastatt
Rauenberg
Ravensburg
Rechberghausen
Reichenau
Reichenbach an der Fils
Reilingen
Remchingen
Remseck am Neckar
Remshalden
Renchen
Renningen
Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Rickenbach
Riederich
Riedlingen
Riegel am Kaiserstuhl
Rielasingen-Worblingen
Riesbürg
Rietheim-Weilheim
Ringsheim
Römerstein
Rosenberg
Rosenberg (Baden)
Rosenfeld
Rosengarten
Rot an der Rot
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rust
Rutesheim
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
Sasbach
Sasbachwalden
Satteldorf
Schallstadt
Schelklingen
Schemmerhofen
Schiltach
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
Steißlingen
Stetten am kalten Markt
Stockach
Stödtlen
Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
Stuttgart-Hohenheim
Stuttgart-Vaihingen
Stuttgart-Zuffenhausen
Sulz am Neckar
Sulzbach an der Murr
Sulzbach-Laufen
Sulzburg
Sulzfeld
Süßen
Talheim
Tamm
Tannhausen
Tauberbischofsheim
Teningen
test
Tettnang
Titisee-Neustadt
Todtnau
Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuningen
Tuttlingen
Überlingen
Ubstadt-Weiher
Uhldingen-Mühlhofen
Ühlingen-Birkendorf
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
Vörstetten
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Waldburg
Walddorfhäslach
Waldenbuch
Waldenburg
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walheim
Walldorf
Walldürn
Wallhausen
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
Wehingen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesensteig
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Wilhelmsfeld
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolfschlugen
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zell unter Aichelberg
Zimmern ob Rottweil
Zweiflingen

Deutschland – Arzneimittel – Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

680694-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Arzneimittel – Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
OJ S 199/2025 16/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
E-Mail: ohv@bw.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Beschreibung: Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.1.2026 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.12.2027. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.1.2026 bis 31.12.2027 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen die Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.
Kennung des Verfahrens: f8222583-09b2-4dfc-a4ed-4d7bf193fa1b
Interne Kennung: OHV 2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0537P#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Beschreibung: Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Verträge können dabei zu einzelnen Wirkstoffen geschlossen werden. Der Beschaffungsbedarf wurde nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren mit den nachstehenden Wirkstoffen (sog. Startwirkstoffe): Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen: Adalimumab; Lfd.-Nr. 2: Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser in den Darreichungsformen Inhalationspulver, mit den Wirkstärken 100/6 µg und 200/6 µg, sowie Dosieraerosol/Inhalat mit der Wirkstärke 200/6 µg; Lfd.-Nr. 3: Betamethason valerat + Fusidinsäure-0,5-Wasser; Lfd.-Nr. 4: Dimethyl fumarat; Lfd.-Nr. 5: Etanercept; Lfd.-Nr. 6: Filgrastim; Lfd.-Nr. 7: Follitropin alfa; Lfd.-Nr. 8: Infliximab; Lfd.-Nr. 9: Lanthan(III)-Ion; Lfd.-Nr. 10: Latanoprost + Timolol hydrogenmaleat; Lfd.-Nr. 11: Leuprorelin acetat; Lfd.-Nr. 12: Lipegfilgrastim; Lfd.-Nr. 13: Mesalazin in den Wirkstärken 500 mg, 1000 mg, 1200 mg, 1500 mg, 2000 mg, 3000 mg, 4000 mg; Lfd.-Nr. 14: Naproxen; Lfd.-Nr. 15: Natalizumab; Lfd.-Nr. 16: Octreotid (Depot); Lfd.-Nr. 17: Omalizumab; Lfd.-Nr. 18: Oxycodon hydrochlorid + Naloxon hydrochlorid-2-Wasser; Lfd.-Nr. 19: Pegfilgrastim; Lfd.-Nr. 20: Raltegravir; Lfd.-Nr. 21: Ranibizumab; Lfd.-Nr. 22: Rasagilin; Lfd.-Nr. 23: Rotigotin; Lfd.-Nr. 24: Ticagrelor; Lfd.-Nr. 25: Tocilizumab; Lfd.-Nr. 26: Ustekinumab. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens anzupassen, indem die Anlage 3 um weitere Wirkstoffe ergänzt oder um einzelne Wirkstoffe der Anlage 3 reduziert wird. Im Falle einer Erweiterung des Beschaffungsbedarfs würden auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens werden. Selbstverständlich würde dadurch aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge zu anderen Wirkstoffen erweitert, sondern dazu ist jeweils ein neuer Vertrag zu schließen (siehe dazu auch die Abschnitte A.I.1 und A.III.4 der Teilnahmebedingungen). Wenn die Auftraggeberin alle Rabattverträge zu einem Wirkstoff aus Anlage 3 kündigen möchte, kann sie diese zum selben Beendigungszeitpunkt gegenüber allen Rabattvertragspartnern zu diesem Wirkstoff erklären und das Open-House-Verfahren zu demselben Wirkstoff aufheben. In dem Fall macht die AOK unverzüglich die Aufhebung dieses Open-House-Verfahrens für denselben Wirkstoff im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt. Alternativ ist die Auftraggeberin berechtigt, zum selben Wirkstoff nach Folgebekanntmachung (dazu sogleich) mit geänderten Konditionen erneut Rabattverträge zu schließen. Entscheidet sich die AOK für eine Anpassung des Beschaffungsbedarfs, wird sie diesen Umstand jeweils in einer weiteren Auftragsbekanntmachung, die Bezug auf die in diesem Verfahren erfolgte Auftragsbekanntmachung (sog. Erstbekanntmachung) nimmt, im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt machen (sog. Folgebekanntmachung). Nähere Informationen zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.1). Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens mit Wirkung zum 1.1.2026 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.12.2027. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.1.2026 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 20.11.2025 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.1.2026 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Das jeweilige Angebot muss spätestens am 20. des Vorvormonats zu dem beabsichtigten Vertragsbeginn über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform DTVP eingehen. Die vollständigen Angebotsfristen und die damit korrespondierenden Vertragsstarts sind in der Anlage 3 vermerkt. Im Falle einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs wird die AOK allen interessierten pharmazeutischen Unternehmern eine aktualisierte Anlage 3 zur Verfügung stellen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.12.2027. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 20.10.2027 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) bis (4) des Rabattvertrags verwiesen).
Interne Kennung: OHV 2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die AOK kann die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern. Näheres ergibt sich aus den Auftragsunterlagen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bewerbergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S .d. vorgenannten Vorschriften, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V ist dasjenige Unternehmen, das den einheitlichen Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das/die angebotsgegenständlichen Rabattarzneimittel festlegt und hierdurch sowie durch den Antrag auf Zuteilung einer Pharmazentralnummer gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH ("IFA GmbH") zum Ausdruck bringt, dass das/die angebotsgegenständliche/n Arzneimittel unter dem Namen dieses pharmazeutischen Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden. Nur ein Unternehmen, welches diese Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V anzusehen und kommt als Vertragspartner der Auftraggeberin in Betracht. Des Weiteren muss das Unternehmen seinen Sitz im Geltungsbereich des SGB V (Deutschland), einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. Ferner müssen die vom Unternehmen in Verkehr gebrachten angebotsgegenständlichen Arzneimittel den jeweils aktuell gültigen rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen genügen und das Unternehmen zum Inverkehrbringen dieser berechtigt sein. Schließlich dürfen zum Zeitpunkt der Absendung der Vertragsunterlagen an die AOK keine Gründe vorliegen, wonach die angebotsgegenständlichen Arzneimittel nicht (mehr) in den Verkehr gebracht werden dürfen. Es ist eine Eigenerklärung zum Inverkehrbringen gemäß Abschnitt I der Anlage 5 zu den Teilnahmebedingungen vorzulegen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Abschnitt II der Anlage 5 der Teilnahmbedingungen vorzulegen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mit Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (in der jeweils aktuell geltenden Fassung) aufweisen, kann kein Vertrag geschlossen werden. Mit dem Angebot ist daher eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" gemäß Abschnitt III der Anlage 5 zu den Teilnahmebedingungen vorzulegen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Es ist ein einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (bei Einreichung nicht älter als 6 Monate); ausländische pharmazeutische Unternehmen haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Es ist jeweils ein Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der AmAnDa-Datenbank, der Arzneimitteldatenbank des BfArm, für sämtliche angebotsgegenständlichen Arzneimittel und ggf. geeigneter ergänzender Nachweise (siehe Abschnitt A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen); dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: (1) Name/Bezeichnung des Arzneimittels, (2) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Wirtschaftsteilnehmers, der das Angebot abgibt, als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen werden muss, (3) Darreichungsform, (4) Wirkstoff sowie (5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation von den erforderlichen Informationen der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank zum verfügbaren letzten Stand bei Angebotsabgabe abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank alle erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der pharmazeutische Unternehmer den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus der Arzneimittel- Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank glaubhaft zu machen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0537P/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Die Angabe "Elektronische Einreichung: nicht zulässig" mit der Begründung, dass "Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar" sind, erfolgte aus technischen Gründen und ist nicht zutreffend. Anderenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass Angebote über den Angebotsbereich des Deutschen Vergabeportals eingehen und erst nach Ablauf der letzten Angebotsfrist am 20.10.2027 geöffnet werden könnten. Das Angebot ist jedoch hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Das Konvolut, bestehend aus dem Rahmenvertrag und seinen Anlagen, ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen. Vergleiche hierzu ausdrücklich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 6 und 9 zu den Teilnahmebedingungen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/10/2027 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Ausschluss von Angeboten in den Teilnahmebedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/10/2027 00:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Wird der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den in Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung aufgeführten Startwirkstoffen mit Wirkung zum 1.1.2026 angestrebt, müssen die Angebotsunterlagen spätestens bis zum 20.11.2025 und bei angestrebtem Vertragsbeginn nach dem 1.1.2026 zu diesen Wirkstoffen, spätestens am 20. des Vorvormonats zu dem beabsichtigten Vertragsbeginn über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform DTVP eingehen. Sämtliche Angebotsfristen sind der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Hinweis zur Bindefrist: Jedes Angebot ist bis zum "Monatszehnten" des auf den Monat der Angebotsabgabe folgenden Monats lang, gerechnet ab dem Datum des vollständigen Eingangs bei der AOK, verbindlich. Bei fristgerechtem Eingang ist das Angebot daher längestens 21 Tage verbindlich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen ergeben sich aus den Ziffern 2.1, 2.1.4, 5.1 und 5.1.9 dieser Auftragsbekanntmachung sowie den Auftragsunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren sind die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt zuständig. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Baden-Württemberg

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE168368778
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frank Hartmann
E-Mail: ohv@bw.aok.de
Telefon: 0711 6525-21407
Internetadresse: http://www.aok.de/bw
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:004922894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5ed80e15-a3f6-4df3-a21b-aaebe939160c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/10/2025 16:57:36 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 680694-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 199/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/10/2025