1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Generalplanungsleistungen (technische Beratung) in den Leistungsphasen 1 und 2 für die Komplettsanierung der Container-Prüfanlage für die Generalzolldirektion in Hamburg-Waltershof, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, mit dem Ziel ab Leistungsphase 3 in Funktion eines Projektsteuerers einen Totalunternehmer für weitere Planung und nachfolgende Baumaßnahmen zu beauftragen
Beschreibung: Das Hauptzollamt Hamburg betreibt zur Kontrolle des Warenverkehrs im Hamburger Hafen im Stadtteil Waltershof seit dem Jahr 1996 eine Containerprüfanlage. In der Anlage werden eingehende Container mittels Zweistrahl-Durchleuchtungstechnik geröntgt. Nach einer ersten Modernisierung der Durchleuchtungstechnik im Jahr 2009 stellen sich zwischenzeitlich der bauliche Zustand von dem Gebäude sowie der technischen Anlagen einschließlich der Röntgentechnik stark überholungsbedürftig dar. Die gesamte Liegenschaft bedarf daher einer ganzheitlichen Sanierung und Modernisierung. Maßgebliche Zielstellung hierbei ist eine möglichst zügige Umsetzung der Maßnahmen in Verbindung mit einer verlässlichen Projektumsetzung zur Minimierung der Ausfallzeit der Anlage. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR mit dem zugrundeliegenden Verfahren Leistungen der Generalplanung (LPH 1 und 2 HOAI) sowie der Projektsteuerung (ab LPH 3 HOAI) für das Sanierungsprojekt zu vergeben. Kerninhalt der Generalplanungsleistungen der ersten Vertragsstufe ist eine umfassende Grundlagenermittlung in Verbindung mit der Erarbeitung von ersten planerischen Konzepten. Auf dieser Basis wird im Anschluss durch die Auftraggeberin der konkrete Sanierungsumfang einschließlich des Ablaufs der Sanierung (oder ggfs. Neubau) festgelegt. Mit der zweiten Vertragsstufe werden durch die Auftragnehmerin die Generalplanungsleistungen bis zum Abschluss der LPH 2 fortgeführt. Zudem umfasst diese Vertragsstufe die Vorbereitung der Vergabe der Totalunternehmer- bzw. Totalübernehmerleistungen für die Sanierung und/oder Modernisierung der Anlage sowie die Mitwirkung an der Durchführung des betreffenden Vergabeverfahrens. Die dritte Vertragsstufe umfasst Leistungen der Projektsteuerung nach Einbindung des Totalunternehmers bzw. Totalübernehmers bis hin zur Wiederinbetriebnahme der Anlage. Gegenstand des Verfahrens sind folglich Leistungen eines Technischen Beraters, d.h. einerseits Planungsleistungen sowie andererseits Projektsteuerungsleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt konkret die Grundlagenermittlung und Vorplanung in Anlehnung an die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI sowie Projektsteuerungsleistungen, welche sich vorliegend an dem Leistungsbild der AHO Heft Nr. 9 orientieren. Es handelt sich dabei um Planungsleistungen, deren Planungsanteil nicht überwiegend von einer geistig-schöpferischen Tätigkeit geprägt ist, sondern (noch) hinreichend beschreibbar ist. Die gegenständliche Planungsaufgabe umfasst vorwiegend Leistungen der Bestandsaufnahme, analytische Leistungen, Dokumentation und daneben Überwachungsleistungen (typischen Leistungsbilder der AHO und HOAI), die der Auftragnehmer lediglich in Anwendung seines Spezialwissens abarbeiten muss.
Kennung des Verfahrens: 975d7c6e-019a-449f-aa39-5780be015eb9
Interne Kennung: VOEK 615-24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Finkenwerder Str. 4
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 21129
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Hauptzollamt Hamburg-Waltershof
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Zusätzliche Informationen: 1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-03 in gleicher Form einzureichen. --- 2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“. --- 7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung: Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. --- 8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- 10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe des Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 12. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe- Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- undZeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. --- 13. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. --- 14. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. 15. Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. 16. In dem Angebot sind Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechts-form, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprech-partner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens). 17. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-05 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung). 18. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-06)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanungsleistungen (technische Beratung) in den Leistungsphasen 1 und 2 für die Komplettsanierung der Container-Prüfanlage für die Generalzolldirektion in Hamburg-Waltershof, mit dem Ziel ab Leistungsphase 3 in Funktion eines Projektsteuerers einen Totalunternehmer für weitere Planung und nachfolgende Baumaßnahmen zu beauftragen.
Beschreibung: Das Hauptzollamt Hamburg betreibt zur Kontrolle des Warenverkehrs im Hamburger Hafen im Stadtteil Waltershof seit dem Jahr 1996 eine Containerprüfanlage. In der Anlage werden eingehende Container mittels Zweistrahl-Durchleuchtungstechnik geröntgt. Nach einer ersten Modernisierung der Durchleuchtungstechnik im Jahr 2009 stellen sich zwischenzeitlich der bauliche Zustand von dem Gebäude sowie der technischen Anlagen einschließlich der Röntgentechnik stark überholungsbedürftig dar. Die gesamte Liegenschaft bedarf daher einer ganzheitlichen Sanierung und Modernisierung. Maßgebliche Zielstellung hierbei ist eine möglichst zügige Umsetzung der Maßnahmen in Verbindung mit einer verlässlichen Projektumsetzung zur Minimierung der Ausfallzeit der Anlage. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR mit dem zugrundeliegenden Verfahren Leistungen der Generalplanung (LPH 1 und 2 HOAI) sowie der Projektsteuerung (ab LPH 3 HOAI) für das Sanierungsprojekt zu vergeben. Kerninhalt der Generalplanungsleistungen der ersten Vertragsstufe ist eine umfassende Grundlagenermittlung in Verbindung mit der Erarbeitung von ersten planerischen Konzepten. Auf dieser Basis wird im Anschluss durch die Auftraggeberin der konkrete Sanierungsumfang einschließlich des Ablaufs der Sanierung (oder ggfs. Neubau) festgelegt. Mit der zweiten Vertragsstufe werden durch die Auftragnehmerin die Generalplanungsleistungen bis zum Abschluss der LPH 2 fortgeführt. Zudem umfasst diese Vertragsstufe die Vorbereitung der Vergabe der Totalunternehmer- bzw. Totalübernehmerleistungen für die Sanierung und/oder Modernisierung der Anlage sowie die Mitwirkung an der Durchführung des betreffenden Vergabeverfahrens. Die dritte Vertragsstufe umfasst Leistungen der Projektsteuerung nach Einbindung des Totalunternehmers bzw. Totalübernehmers bis hin zur Wiederinbetriebnahme der Anlage. Gegenstand des Verfahrens sind folglich Leistungen eines Technischen Beraters, d.h. einerseits Planungsleistungen sowie andererseits Projektsteuerungsleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt konkret die Grundlagenermittlung und Vorplanung in Anlehnung an die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI sowie Projektsteuerungsleistungen, welche sich vorliegend an dem Leistungsbild der AHO Heft Nr. 9 orientieren. Es handelt sich dabei um Planungsleistungen, deren Planungsanteil nicht überwiegend von einer geistig-schöpferischen Tätigkeit geprägt ist, sondern (noch) hinreichend beschreibbar ist. Die gegenständliche Planungsaufgabe umfasst vorwiegend Leistungen der Bestandsaufnahme, analytische Leistungen, Dokumentation und daneben Überwachungsleistungen (typischen Leistungsbilder der AHO und HOAI), die der Auftragnehmer lediglich in Anwendung seines Spezialwissens abarbeiten muss.
Interne Kennung: VOEK 615-24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: stufenweise Beauftragung: siehe Vertrag § 3
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Finkenwerder Str. 4
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 21129
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2033
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-03 in gleicher Form einzureichen. --- 2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“. --- 7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung: Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. --- 8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- 10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe des Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 12. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe- Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- undZeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. --- 13. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. --- 14. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. 15. Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. 16. In dem Angebot sind Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechts-form, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprech-partner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens). 17. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-05 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung). 18. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-06)
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungssumme gem. Anlage B-02 Preisblatt, Pos. C9 (Gesamtsumme netto) Die angebotene Wertungssumme wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots): Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. Für das 2fache dieser Wertungssumme und darüber hinaus werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden auf zwei Nachkommastellen Anwendung. Fehlen die Bieterangaben zum Zuschlagskriterium „Preis“ im Angebot, wird das Angebot ausgeschlossen. ----------------------- Details: siehe Anlage "A-03 Wertung Zuschlagskriterien"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Bewertung Zuschlagskriterium Qualität: Die Qualität des Angebotes wird anhand des Konzeptes bewertet. Bei der Wertung des Konzepts (Unterkriterien 1.1 – 1.2.4 siehe Anlage A-03 Wertung_Zuschlagskriterien) wird insbesondere auf die Detaillierungstiefe, die Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Umsetzbarkeit für die Auftraggeberin geachtet. Das Zuschlagskriterium Qualität setzt sich wie folgt zusammen (Unterkriterien): 1.1 Qualifikation und Erfahrung des für das Projekt 20 % Geplanten Teams 1.2 Konzept 80 % Das Unterkriterium Konzept setzt sich wie folgt zusammen: 1.2.1 Beschreibung der Vorgehensweise (LPH 1-3) 20 % 1.2.2 Qualität u. Effizienz der Abwicklung 20 % 1.2.3 Projekt Organisation und Personalmanagement 20 % 1.2.4 Zeitmanagement und Terminsteuerung 20 % Bewertungsmethode der Angaben des Bieters zu den Kriterien: Die Wertung erfolgt relativ im unmittelbaren Quervergleich der Konzepte. Die Zielerfüllung innerhalb der Wertungskriterien wird wie folgt beurteilt, wobei bei allen Unterkriterien maxi-mal 20 Leistungspunkte erreicht werden können: Bewertung: sehr gut 17 - 20 Punkte Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept die Anforderungen der Auf-traggeberin übertrifft, in besonderem Maße überzeugt und eine in jeder Hinsicht bestmögliche Leistungsquali-tät erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachli-che Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, leicht verständlich). Bewertung: gut 14 - 16 Punkte Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftrag-geberin sehr gut entspricht, überzeugt und eine sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, gut geordnet und übersichtlich). Bewertung: befriedigend 11 - 13 Punkte Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auf-traggeberin gut entspricht, nachvollziehbar ist und eine gute Leistungsqualität erwarten lässt. Es bestehen mehrere offene Fragen. (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller gefor-derten Angaben) Anlage A-03 zum Angebotsaufforderungsschreiben Bewertung: ausreichend 6 - 10 Punkte Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auf-traggeberin noch entspricht, jedoch erhebliche Zweifel an der Leistungsqualität bestehen. (einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Quali-tät und Schlüssigkeit des Konzepts). Bewertung: mangelhaft 1 - 5 Punkte Ein sehr geringer Zielerreichungsgrad, der die Leistung nicht umsetzt oder nur teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, mit sehr vielen offenen Fragestellungen, ungenügende bzw. mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, ungeordnet, unvollständig. Bewertung: ungenügend 0 Punkte Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt insbesondere vor, wenn das Konzept fehlt, den Anforderungen der Auftraggeberin nicht entspricht oder in keiner Weise überzeugt und die notwendige Leistungsqualität nicht erwarten lässt (Ausschluss). Das Konzept des Angebotes wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages. Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für den Preis und der gewichteten Summe der Punkte für die Qualität ergibt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die die Zahlung ausführt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 891 694,80 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Drees & Sommer SE
Angebot:
Kennung des Angebots: VOEK 615-24
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 1 891 694,80 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 615-24
Datum der Auswahl des Gewinners: 19/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 29/09/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 0204:<991-80032-33>
Postanschrift: Ellerstraße 56
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t: 0228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Drees & Sommer SE
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Die Organisation ist eine natürliche Person.
Registrierungsnummer: Amtsgericht Stuttgart, HRB 760772
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10717
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d5e92413-76be-43ec-88a2-3efc5ea06a73 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/10/2025 15:10:46 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 682913-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 199/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/10/2025