5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Sofern der Höchstwert durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen zwei Mal um jeweils ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre.
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 32 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein Gesamtschätzwert bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von 4 Jahren ermittelt. Der daraus gebildete Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt in diesem Los 32.000.000,00 EUR. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Bewertungskriterium: Weisen Sie für Ihre Organisation bzw. alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft die Implementierung eines Qualitätssicherungsmanagements, z.B. DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder gleichwertig, nach. Bitte legen Sie zum Nachweis ein gültiges Zertifikat durch eine unabhängige, akkreditierte Stelle gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV oder eine Eigenerklärung, in der das von Ihnen adaptierte Qualitätsmanagementsystem sowie Art und Umfang der hiervon erfassten Unternehmensbereiche erläutert wird, vor. Dieser Nachweis dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden vertragskonformen Qualität der zu erbringenden Leistung. Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. Implementierung von Qualitätssicherungssystemen wird mit 0 bis 2 Punkten bewertet. 2 Punkte: Vorlage eines von einer unabhängigen, akkreditierten Stelle ausgestellten gültigen Zertifikats über das Vorhandensein eines Qualitätssicherungssystemen in Ihrem Unternehmen (DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft) oder gleichwertige Bescheinigungen von entsprechenden unabhängigen Stellen aus anderen Staaten gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV. 1 Punkt: Vorlage bzw. Eigenerklärung, dass ein Qualitätssicherungssystem in Ihrem Unternehmen entsprechend den Anforderungen gemäß § 49 Abs. 1 VgV (z.B. DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft) aktuell implementiert wird. 0 Punkte: Keine Vorlage eines von einer unabhängigen, akkreditierten Stelle ausgestellten gültigen Zertifikats über das Vorhandensein oder keine Vorlage bzw. Eigenerklärung zur Implementierung eines Qualitätssicherungssystems in Ihrem Unternehmen (DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft) oder gleichwertige Bescheinigungen von entsprechenden unabhängigen Stellen aus anderen Staaten gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV . Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 20 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 40 pro Los zu erreichen ist. (Textbaustein ist identisch zu "Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards". Nur aus technischen Gründen doppelt erwähnt.)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Ausschlusskriterium: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung der Beratung zu IT-Strategie und IT-Management ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Hierzu sind mindestens drei wertungsfähige vergleichbare Projektreferenzen einzureichen. Es erfolgt eine Bewertung von bis zu drei Referenzen, wobei alle zu wertenden Referenzen zunächst die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Mindestanforderungen - Nennung Kurztitel des Referenzprojektes - Beschreibung der ausgeführten Leistungen - Angabe des Umfangs der geleisteten Personentage - Wert des Auftrages (in Euro netto) - Zeitraum der Leistungserbringung - Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen - alle Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist), - mindestens zwei der drei Referenzen müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände werden nicht berücksichtigt, - Zusätzlich wird als Mindestanforderung definiert, dass mindestens eine der vorgelegten Referenz die Eigenschaft "Öffentlicher Auftraggeber" und mindestens eine der vorgelegten Referenz die Eigenschaft "Umfang" erfüllen muss, - Darüber hinaus muss mindestens 1 Bewertungspunkt in allen drei vorzulegenden Referenzen erreicht werden. Für die jeweilige Referenz werden Angaben berücksichtigt, unabhängig davon, ob es sich um ggf. mehrere Einzelabrufe aus einer Rahmenvereinbarung oder um Einzelverträge gehandelt hat. Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen. Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Teilnahmefrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). Anforderungen an die wertungsfähigen (Erfüllung der Mindestanforderungen) Referenzen: Die Angaben in der Beschreibung Ihrer Referenz, die Angaben zum Auftraggeber sowie der Umfang (Personentage) des Auftrages pro Jahr werden wie folgt pro Referenz einzeln bewertet: a.) Art der erbrachten Beratungsleistung: Die Referenz stammt aus dem Bereich der gegenständlichen Beratungsdienstleistung wie Infrastrukturstrategie, Applikationsstrategie, Innovationsstrategie, Sourcingstrategie oder Datenstrategie. b.) Öffentlicher Auftraggeber: Die Referenz umfasst einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB. c.) Umfang (geleistete Personentage) Die Referenz weist einen Umfang von 100 abgerechneten Personentagen auf. Drei der vorgelegten Referenzen werden jeweils mit 0 bis 2 Punkte bewertet. 2 Punkte: Die Referenz erfüllt alle Anforderungen von a, b und c. 1 Punkt: Die Referenz erfüllt die Anforderung von a. Zudem erfüllt sie die Anforderung von b oder c. 0 Punkte: Die Referenz erfüllt nicht die Anforderung a. Ebenso wenn nur eine Anforderung (a, b oder c) oder keine Anforderungen erfüllt werden. Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 20 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 40 pro Referenz zu erreichen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Bewertungskriterium: Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in Vollzeitäquivalenten anzugeben. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte Dokument "Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit". Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Zahlen der Beschäftigten der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung unter Nutzung des Dokumentes "Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit", welche die jeweilige Anzahl der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Sofern Teilnahmeanträge für mehrere Lose abgegeben werden, muss für die jeweils zu vergebenem Punkte die kumulierte Anzahl an Beschäftigten erfüllt werden. Die durchschnittliche jährliche Zahl der beschäftigten Mitarbeitenden des Teilnehmenden im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung wird mit 0 bis 2 Punkten bewertet. 2 Punkte: Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegt höher als 31. 1 Punkt: Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegt zwischen 23 bis 31. 0 Punkte: Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegt unter 23. Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 10 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 20 pro Los zu erreichen ist. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Bewertungskriterium: Weisen Sie für Ihre Organisation bzw. alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft die Implementierung eines Qualitätssicherungsmanagements, z.B. DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder gleichwertig, nach. Bitte legen Sie zum Nachweis ein gültiges Zertifikat durch eine unabhängige, akkreditierte Stelle gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV oder eine Eigenerklärung, in der das von Ihnen adaptierte Qualitätsmanagementsystem sowie Art und Umfang der hiervon erfassten Unternehmensbereiche erläutert wird, vor. Dieser Nachweis dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden vertragskonformen Qualität der zu erbringenden Leistung. Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. Implementierung von Qualitätssicherungssystemen wird mit 0 bis 2 Punkten bewertet. 2 Punkte: Vorlage eines von einer unabhängigen, akkreditierten Stelle ausgestellten gültigen Zertifikats über das Vorhandensein eines Qualitätssicherungssystemen in Ihrem Unternehmen (DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft) oder gleichwertige Bescheinigungen von entsprechenden unabhängigen Stellen aus anderen Staaten gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV. 1 Punkt: Vorlage bzw. Eigenerklärung, dass ein Qualitätssicherungssystem in Ihrem Unternehmen entsprechend den Anforderungen gemäß § 49 Abs. 1 VgV (z.B. DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft) aktuell implementiert wird. 0 Punkte: Keine Vorlage eines von einer unabhängigen, akkreditierten Stelle ausgestellten gültigen Zertifikats über das Vorhandensein oder keine Vorlage bzw. Eigenerklärung zur Implementierung eines Qualitätssicherungssystems in Ihrem Unternehmen (DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft) oder gleichwertige Bescheinigungen von entsprechenden unabhängigen Stellen aus anderen Staaten gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV i.V.m. § 49 Abs. 1 VgV . Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 20 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 40 pro Los zu erreichen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ausschlusskriterium: Zum Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung des Bewerbers und jedes Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft für Sach- und Personenschäden über mindestens den Betrag von 2 Millionen Euro und einer geeigneten Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden über mindestens den Betrag von 3 Millionen Euro ist eine Versicherungsbescheinigung oder eine Versicherungsbestätigung für den Auftragsfall vorzulegen. Eine Pauschalversicherung (Sach-, Personen- & Vermögensschäden) über den Betrag von mindestens 5 Millionen Euro (mindestens 2 Millionen Personenschäden/Sachschäden und mindestens 3 Millionen Vermögensschäden) wird als äquivalent angesehen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Ausschlusskriterium: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der allgemeine Jahresumsatz im gesamten Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 12 Mio. Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte Dokument "Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit". Sofern Teilnahmeanträge für mehrere Lose abgegeben werden, muss der kumulierte Mindestjahresumsatz erreicht werden. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung unter Nutzung des Dokumentes "Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit", welche die jeweiligen Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI ent-scheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnach-weises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Teilnahmeschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Bewertungskriterium: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der spezifische Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte Dokument "Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit". Die vom Teilnehmenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung erwirtschafteten spezifischen Jahresumsätze werden mit 0 bis 2 Punkten bewertet. 2 Punkte: Die spezifischen Jahresumsätze im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegen höher als 8 Mio. EUR. 1 Punkt: Die spezifischen Jahresumsätze im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegen bei 6 Mio. EUR bis 8 Mio. EUR. 0 Punkte: Die spezifischen Jahresumsätze im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren liegt unter 6 Mio. EUR oder es werden nicht für die letzten drei Geschäftsjahre Umsätze angegeben. Sofern Teilnahmeanträge für mehrere Lose abgegeben werden, müssen für die jeweils zu vergebenem Punkte die kumulierten Jahresumsätze erfüllt werden. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung unter Nutzung des Dokumentes "Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit", welche die jeweiligen Jahresumsätze im Tätigkeitsbereich der vergabegegenständlichen Beratungsdienstleistung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 10 multipliziert, so dass in diesem Kriterium ein maximaler Punktwert von 20 pro Los zu erreichen ist. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Teilnahmeschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungskennzahl
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19/11/2025 11:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI