Deutschland – Blumenarrangements – 2025-0674 Lieferung von Blumenampeln und Blumensäulen für das Stadtgebiet Duisburg

668548-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Blumenarrangements – 2025-0674 Lieferung von Blumenampeln und Blumensäulen für das Stadtgebiet Duisburg
OJ S 196/2025 13/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: 2025-0674 Lieferung von Blumenampeln und Blumensäulen für das Stadtgebiet Duisburg
Beschreibung: Lieferung / Aufhängung und Pflege von Blumenampeln und Lieferung/Aufstellen und Pflege von Blumensäulen im Stadtgebiet Duisburg unterteilt in 2 Lose.
Kennung des Verfahrens: f51da550-e908-4782-860a-2f2eede381c8
Interne Kennung: 2025-0674
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 03121210 Blumenarrangements
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39298300 Blumenschalen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Gesamtes Stadtgebiet Duisburg
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTKMQ90YT Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter*innen zur Angebotseröffnung zugelassen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund gem. § 123 oder 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen) Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Betrug: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung/Aufhängung und Pflege von 373 Stück Blumenampeln und Lieferung/Aufstellung und Pflege von 121 Stück Blumensäulen für das Stadtgebiet Duisburg-Nord
Beschreibung: Lieferung/Aufhängung und Pflege von 373 Stück Blumenampeln und Lieferung/Aufstellung und Pflege von 121 Stück Blumensäulen für das Stadtgebiet Duisburg-Nord
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 03121210 Blumenarrangements
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39298300 Blumenschalen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Gesamtes Stadtgebiet Duisburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Eignungskriterien - Die Auftragserteilung wird gemäß § 122 GWB und § 48 VgV u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem / der Bieter*in / BG zusammen mit dem Angebot folgende Nachweise beigebracht werden: -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber*in (Referenzliste) - siehe Anlage 4, Formblatt F1 -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 4, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 4, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / des Mitglieds der BG zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 4, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*) -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / des Mitglieds der BG zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 4, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*) -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / des Mitglieds der BG zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Anlage 4, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 4, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / des Mitglieds der BG zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 4, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*) -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 4, Formblatt F12 -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 3 -- Angabe zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem das der / die Bieter*in / BG seinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 1, Punkt 3.6 - Nur auf besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des / der Bieter*in / BG einzureichen. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 in der Anlage 4, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F12 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von mindestens 3 Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung in der Anlage 6 und die neue Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F12 sowie der Anlage 6 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor von dem / der potentiellen AN vor der Zuschlagserteilung Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im 15 Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen mit Datum vom 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in /-gemeins...
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/11/2025 23:59:59 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/11/2025 10:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der / Die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht zulässig ist. Der / Die AG wird im Fall der Nachforderung von Unterlagen grundsätzlich eine Frist zur Nachreichung von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage) setzen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG. Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Angebote, zu denen wesentliche Preisangaben oder bewertungsrelevante Unterlagen bzw. Erklärungen fehlen, werden aufgrund des bestehenden Nachforderungsverbotes von vornherein nach § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/11/2025 10:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftrag ist unter strikter Einhaltung des geltenden Mindestlohngesetzes auszuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland- Spruchkörper Düsseldorf
Informationen über die Überprüfungsfristen: Form der Angebote Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" zugelassen. Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und Firmenstempel gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle zusammen mit dem Angebot eingereichten Anlagen. Unterschriften sind im gesamten Angebot nicht erforderlich. Auch elektronische oder qualifizierte Signaturen werden nicht gefordert. Die Textform nach § 126b BGB ist ausreichend. Allerdings muss die Person des / der Erklärenden benannt werden. Hierfür sind die Kontaktdaten in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) unter Ziffer 1.2 anzugeben. Kommunikation und Rückfragen Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessent*in auf der Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragesteller*in, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen, ebenso wie die / die Fragesteller*in, aus Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt. Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt gegeben. Rechtsbehelf Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Lieferung/Aufhängung und Pflege von 357 Stück Blumenampeln und Lieferung/Aufstellung und Pflege von 131 Stück Blumensäulen für das Stadtgebiet Duisburg-Süd
Beschreibung: Lieferung/Aufhängung und Pflege von 357 Stück Blumenampeln und Lieferung/Aufstellung und Pflege von 131 Stück Blumensäulen für das Stadtgebiet Duisburg-Süd
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 03121210 Blumenarrangements
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39298300 Blumenschalen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Gesamtes Stadtgebiet Duisburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Eignungskriterien - Die Auftragserteilung wird gemäß § 122 GWB und § 48 VgV u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem / der Bieter*in / BG zusammen mit dem Angebot folgende Nachweise beigebracht werden: -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber*in (Referenzliste) - siehe Anlage 4, Formblatt F1 -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 4, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 4, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / des Mitglieds der BG zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 4, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*) -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / des Mitglieds der BG zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 4, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*) -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / des Mitglieds der BG zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Anlage 4, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 4, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / des Mitglieds der BG zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 4, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*) -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 4, Formblatt F12 -- Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 3 -- Angabe zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem das der / die Bieter*in / BG seinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 1, Punkt 3.6 - Nur auf besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des / der Bieter*in / BG einzureichen. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 in der Anlage 4, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F12 (Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576) sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von mindestens 3 Referenzen, die in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung in der Anlage 6 und die neue Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576, in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F12 sowie der Anlage 6 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor von dem / der potentiellen AN vor der Zuschlagserteilung Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im 15 Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des § 50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen mit Datum vom 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in /-gemeins...
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/11/2025 23:59:59 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/11/2025 10:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der / Die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht zulässig ist. Der / Die AG wird im Fall der Nachforderung von Unterlagen grundsätzlich eine Frist zur Nachreichung von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage) setzen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG. Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Angebote, zu denen wesentliche Preisangaben oder bewertungsrelevante Unterlagen bzw. Erklärungen fehlen, werden aufgrund des bestehenden Nachforderungsverbotes von vornherein nach § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/11/2025 10:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftrag ist unter strikter Einhaltung des geltenden Mindestlohngesetzes auszuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland- Spruchkörper Düsseldorf
Informationen über die Überprüfungsfristen: Form der Angebote Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" zugelassen. Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und Firmenstempel gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle zusammen mit dem Angebot eingereichten Anlagen. Unterschriften sind im gesamten Angebot nicht erforderlich. Auch elektronische oder qualifizierte Signaturen werden nicht gefordert. Die Textform nach § 126b BGB ist ausreichend. Allerdings muss die Person des / der Erklärenden benannt werden. Hierfür sind die Kontaktdaten in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) unter Ziffer 1.2 anzugeben. Kommunikation und Rückfragen Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessent*in auf der Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragesteller*in, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen, ebenso wie die / die Fragesteller*in, aus Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt. Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt gegeben. Rechtsbehelf Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2032834407
Fax: +49 2032832883
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland- Spruchkörper Düsseldorf
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
Telefon: +49 2032833144-3199
Internetadresse: http://www.duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 975a7134-6345-4c7d-b2b0-58fa08d6c96d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/10/2025 11:34:37 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 668548-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 196/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/10/2025

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Herne
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