5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73110000 Forschungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Als Beleg über das Vorhandensein der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legen wir einen Nachweis über die Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister vor. Angabe in Formblatt 6.1
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Als Beleg über das Vorhandensein der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit legen wir einen Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (in branchenüblicher Höhe) sowie für Vermögensschäden (in branchenüblicher Höhe) mit einer aktuellen Gültigkeit vor. Angabe in Formblatt 06.2. Alternativ Eigenerklärung mittels Formblatt 06.2 Erklärung zur Eignung Teil B.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz des Bieters (in EUR brutto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Angabe in Formblatt 06.2.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen wir Referenzen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre in Form von früher ausgeführten Forschungs-/Studienprojekten als Beleg für folgende Kenntnisse: a) Kenntnisse und Erfahrungen des Bieters bei der qualitativ-empirischen Erforschung der Umsetzung und Wirkung von Politikmaßnahmen auf Betriebe und Beschäftigte b) Kenntnisse und Erfahrungen eines Projektbearbeiters bezüglich der Anwendung gängiger qualitativ- empirischer Auswertungsverfahren c) Kenntnisse und Erfahrungen eines Projektbearbeiters bezüglich der Identifizierung, Rekrutierung und Befragung von Betrieben und Beschäftigten mittels leitfadengestützten Interviews d) Kenntnisse und Erfahrungen eines Projektbearbeiters bezüglich der Arbeitsmarktpolitik e) Kenntnisse und Erfahrungen eines Projektbearbeiters bezüglich der kurzfristigen Umsetzung von Projekten mit vorgegebenem Zeitplan ein. Hinweis: Als Referenz werden auch wissenschaftliche Publikationen, die jeweils die oben genannten Kriterien erfüllt, anerkannt. Das Referenzblatt ist entsprechend auszufüllen. Die Publikation ist dem Angebot beizufügen. Hinweis: Pro Kriterium ist mindestens ein Projekt zu nennen. Ein Projekt kann bei mehreren Kriterien genannt werden. Sollte ein und dieselbe Referenz/Publikation also für alle fünf Kriterien einschlägig sein, reicht diese aus und kann bei allen fünf Kriterien genannt werden. Für wissenschaftliche Publikationen gilt entsprechendes.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Wissenschaftliche Ausgangsbasis des Projektes; relevanter, nationaler u. internationaler Forschungsstand
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Beschreibung der Projektziele und Einordnung in den Fachdiskurs
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Objektivität, Reliabilität und Validität der zur Operationalisierung der Projektziele gewählten Indikatoren
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Inhaltliche Gestaltung der Interviewleitfäden
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 14,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Konzeption der Auswertungsmethode
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Aufbau des Untersuchungsdesigns
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 23,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Operative Umsetzung der Interviews (Rekrutierung der Untersuchungseinheiten und Durchführung der Interviews)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 17,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Personalplan: Beschreibung und Nachvollziehbarkeit der Arbeitsschritte und Arbeitsaufteilung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Zeitplan: Beschreibung und Nachvollziehbarkeit des Zeitplans
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kostenkriterium
Beschreibung: Name: Definition „Preis“: Der Preis ist der auf Basis der Angaben der Bieter in der Unterlage Kostenplan durch Addition der Einzelpreise ermittelte Gesamtpreis Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot (Preis-Leistungs-Verhältnis). Die Kennzahl zur Leistungs-Preis-Bewertung wird aus dem Quotienten der Leistungspunkte des Angebots und des Angebotspreises berechnet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/11/2025 12:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/11/2025 12:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)