2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bad Honnef
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y40YTNV9UR3V Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Bewerberfragen, Kommunikation: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüche oder Rechtsverstöße, so hat dieser unverzüglich den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Bewerber können hierzu Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und die Anforderung weiterer Informationen (Aufklärungsfragen) haben ausschließlich in Textform über das Vergabeportal, Modul "Kommunikation" des Projektraumes der Ausschreibung zu erfolgen. Telefonische sowie per E-Mail oder Telefax eingereichte Fragen werden nicht beantwortet, sofern ihre Beantwortung für andere Bewerber bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihrer Angebote von Belang sein kann. Die Fragen müssen vor der Angebotsabgabe innerhalb der benannten Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen gestellt werden, damit diese rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet und von allen Bewerbern bei der Angebotserstellung zeitgerecht berücksichtigt werden können. Die eingereichten Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, die Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bewerber vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Wie vor
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Wie vor
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Wie vor
Betrug: Wie vor
Korruption: Wie vor
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Wie vor
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Wie vor
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Wie vor
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Wie vor
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Wie vor
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Wie vor
Zahlungsunfähigkeit: Wie vor
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Wie vor
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Wie vor
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Wie vor
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Wie vor
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wie vor
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Wie vor
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Wie vor
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Wie vor
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Wie vor