5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68305
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (keine Weiterführung der Geschäfte durch Insolvenzverwalter - § 22 InsO).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ich erkläre, daß ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir rechtlich und tatsächlich in der Lage bin/sind, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäftsund Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen werde(n) ich/wir die Vergabestelle auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinweisen. Ich/wir werden die Vergabestelle - nach Zuschlag den Auftraggeber - sofort schriftlich benachrichtigen, wenn sich hierzu eine Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für mich/uns eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder ich/wir eine solche hätte(n) erkennen können, die mich/uns an der Einhaltung der beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflich tung bekannt werden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ausschlusskriterium Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Falls die Erklärung gem. §123 Abs.1 GWB mit ja beantwortet wurde: Sind mehr als fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung vergangen?
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Falls die Erklärung gem. §123 Abs.1 GWB mit ja beantwortet wurde und seit dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung weniger als fünf Jahre vergangen sind: Soll aus Sicht des Unternehmens von einem Ausschluss abgesehen werden, weil in einer Anlage Gründe dargelegt werden, die dieses Vorgehen rechtfertigen würden, u.a. die Einleitung geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen gem. §125 GWB?
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ist das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder kann dies durch den öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden? Falls die Erklärung gem. §123 Abs.4 GWB mit ja beantwortet wurde: Sind mehr als fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung vergangen?
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Falls die Erklärung gem. §123 Abs.4 GWB mit ja beantwortet wurde: Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlu
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Falls die Erklärung gem. §123 Abs.4 GWB mit ja beantwortet wurde und seit dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung weniger als fünf Jahre vergangen sind und das Unternehmen seinen Verpflichtungen noch nicht nachgekommen ist: Soll aus Sicht des Unternehmens von einem Ausschluss abgesehen werden, weil in einer Anlage Gründe dargelegt werden, die dieses Vorgehen rechtfertigen würden, u.a. die Einleitung geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen gem. §125 GWB?
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Befindet sich das Unternehmen in einer der folgenden Situationen? - Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen, - das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt, - das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; das Verhalten einer Person ist dem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, - es bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als einen Ausschluss nicht wirksam beseitigt werden kann, - eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung kann nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als einen Ausschluss beseitigt werden, - das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt, - das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - das Unternehmen hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder das Unternehmen hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln. Falls die Erklärung gem. §124 Abs.1 GWB mit ja beantwortet wurde: Sind mehr als drei Jahre ab dem Tag des betreffenden Ereignis vergangen? Falls die Erklärung gem. §124 Abs.1 GWB mit ja beantwortet wurde und seit dem Tag des betreffenden Ereignis weniger als drei Jahre vergangen sind: Soll aus Sicht des Unternehmens von einem Ausschluss abgesehen werden, weil in einer Anlage Gründe dargelegt werden, die dieses Vorgehen rechtfertigen würden, u.a. die Einleitung geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen gem. §125 GWB?
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Liegt ein Ausschlussgrund nach § 19 MiLoG vor? Liegt ein Ausschlussgrund nach § 98c AuftenthG vor? Liegt ein Ausschlussgrund nach §21 AEntG vor? Liegt ein Ausschlussgrund nach § 21 SchwarzArbG vor?
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Hat das Unternehmen sowie die jeweiligen geschäftsführenden Personen in Bezug auf das vorliegende Verfahren keine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen oder in sonstiger Weise nicht wettbewerbswidrig oder unlauter gehandelt?
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ist Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen? Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist (z.?B. bei Einzelunternehmern), erfolgt eine gesonderte Aufklärung. Bitte halten Sie eine Begründung bereit, warum keine Eintragungspflicht besteht. Ist ein Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) beigefügt?** Hinweis: Wenn kein Auszug beigefügt wurde, ist ein Nachweis über die Beantragung beizulegen. Der Auszug ist nach Erhalt unaufgefordert über die Nachrichtenfunktion nachzureichen. Fehlerhafte Nachweise führen zum Ausschluss.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der Bieter bestätigt, dass er über eine bestehende und gültige Berufs- und Betriebshaftpflichtversic herung verfügt. Bitte legen Sie einen Nachweis über die bestehende Versicherung bei. Die Versicherung muss folgende Deckungssummen beinhalten: • € 3 Mio. für Sach- und Vermögensschäden • € 3 Mio. für Personenschäden Nachzuweisen ist dies durch eine gültige Versicherungspolice, die die entsprechenden Deckungssummen für den Auftragsfall bestätigt. Bitte beachten Sie: Ein Hinweis auf der Versicherungspolice, dass sich die Versicherung automatisch verlängert, wird nicht akzeptiert. Es muss eine aktuelle Fassung der Versicherungspolice vorgelegt werden. Ist die Versicherungspolice zum Nachweis der zur Versicherungspflicht als Anlage beigefügt? Fehlerhafte Nachweise führen zum Ausschluss. Der Bieter verpflichtet sich mit dieser Erklärung, im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung folgende Versicherungen abzuschließen: Die Versicherung muss folgende Deckungssummen beinhalten: • € 3 Mio. für Sach- und Vermögensschäden • € 3 Mio. für Personenschäden Nachzuweisen ist dies durch Vorlage einer schriftlichen Erklärung seiner Versicherung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird. Ist die Versicherungspolice oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers zur Versicherungspflicht als Anlage beigefügt? Fehlerhafte Nachweise führen zum Ausschluss.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens (qualifizierter Nachunternehmer) benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des qualifizierten Nachunternehmers in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind für den qualifizierten Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses qualifizierten Nachunternehmers nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Nachunternehmer, die der Bewerber für die Auftragsausführung einsetzen will, deren Kapazitäten er zum Nachweis seiner Eignung aber nicht in Anspruch nehmen will, müssen in diesem Verfahrensstadium noch nicht benannt werden. Hierzu werden entsprechende Forblätter zur Verfügung gestellt. Nimmt das Unternehmen zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch (Eignungsleihe) und wurden entsprechende ausgefüllte Formblätter als Anlage bereitgestellt?
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Der Bieter bestätigt hiermit, dass die Leistungen gemäß den nachfolgenden Vorschriften ausführt werden und eine entsprechende unterschriebene Bescheinigung hierüber dem Angebot beilegt wird: DIN EN 50155:2022-06: Bahnanwendungen - Fahrzeuge - Elektronische Betriebsmittel DIN EN 50121-3-2:2017-11: Bahnanwendungen – Elektromagnetische Verträglichkeit - Teil 3-2: Bahnfahrzeuge - Geräte DIN EN 50343:2014-09: Bahnanwendungen - Fahrzeuge - Regeln für die Installation von elektrischen Leitungen DIN EN 45545-1:2013-08: Bahnanwendungen - Brandschutz in Schienenfahrzeugen - Teil 1: Allgemeine Regeln DIN EN 45545-2:2023-12: Bahnanwendungen - Brandschutz in Schienenfahrzeugen - Teil 2: Anforderungen an das Brandverhalten von Materialien und Komponenten Materialien sind nach Gefährdungsstufe HL2 herzustellen DIN EN 61373:2011-04: Bahnanwendungen - Betriebsmittel von Bahnfahrzeugen - Prüfungen für Schwingen und Schocken, Kategorie 1 Klasse A VDV 300 - Integriertes Bordinformationssystem (IBIS) VDV 301 - Internetprotokoll basiertes integriertes Bordinformationssystem IBIS-IP (inkl. aller zugehörigen Teilschriften der VDV 301) Eine Nichtbeantwortung der Frage oder die Vorlage fehlerhafter Unterlagen im Falle einer Nachforderung kann zum Ausschluss führen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er über die erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch) aus diesem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bitte geben Sie Ihre Unternehmensgröße an. Die Einordnung bezieht sich auf die Definition des Statistischen Bundesamt. Es gelten folgende Grenzen: Kleinstunternehmen bis 9 tätige Personen und bis 2 Mio. EUR Jahresumsatz Kleines Unternehmen bis 49 tätige Personen und bis 10 Mio. EUR Jahresumsatz Mittleres Unternehmen bis 249 tätige Personen und bis 50 Mio. EUR Jahresumsatz Großunternehmen über 249 tätige Personen oder über 50 Mio. EUR Jahresumsatz (Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemeinschaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/11/2025 09:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: keine
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Karlsruhe