2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71220000 Architekturentwurf, 71541000 Projektmanagement im Bauwesen, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Festlegung einer Honorarobergrenze Für die zu vergebende Planungsleistung gilt eine verbindliche Honorarobergrenze. Die anrechenbaren Kosten sind analog der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in den KG 300+400 in Höhe von 4.336.488 Euro zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer anzunehmen. Das höchstmögliche Honorar für die zu vergebenden Planungsleistungen (inkl. aller Optionen) beläuft sich auf maximal Honararzone: IV Honorarsatz: Basissatz Nebenkosten belaufen sich auf den im Honorarblatt angegebenen pauschalen Prozentsatz in Höhe von 3 vom Hundert. Auf Grundlage dieser anrechenbaren Kosten ergibt sich eine Honorarobergrenze, die für die Vergabe maßgeblich ist. Angebote, deren Honoraransatz die festgelegte Preisobergrenze überschreitet, können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Preisobergrenze aus haushaltsrechtlichen Gründen verbindlich vorgegeben ist. Maßgeblich für die Angebotswertung sind daher nur diejenigen Angebote, die die Preisobergrenze einhalten. Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen • Teilnahmeantragsschreiben (GSTEINMA-2025-0001_Teilnahmeantrag Wettbewerb) • Bewerber-/Bietererklärung (ANLAGE 1) • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung (ANLAGE 2) • Eigenerklärung Mindestumsatz (ANLAGE 3) • Eigenerklärung Referenzen Kindebetreuungseinrichtung (ANLAGE 4) • Eigenerklärung Referenzen Aufstockung eines Gebäudes (ANLAGE 5) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE 6) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE 7) • Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE 8) • Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (ANLAGE 9) • Verpflichtungserklärung LTMG (ANLAGE 10) • Eigenerklärung Eignungsleihe (ANLAGE 11) • Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (ANLAGE 12) • Eigenerklärung Nachunternehmer (ANLAGE 13) • Erklärung Nachunternehmer (ANLAGE 14) • Erklärung Bietergemeinschaft (ANLAGE 15) • Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE 16) jeweils in deutscher Sprache Die Beifügung eines bieterindividuellen Anschreibens ist zulässig. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen • Angebotsschreiben (L_D_VLL_Komm_D_Ang_EU) • Honorarangebot • Bietererklärung (ANLAGE 1) • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung (ANLAGE 2) • Eigenerklärung Mindestumsatz (ANLAGE 3) • Eigenerklärung Referenzen Kindebetreuungseinrichtung (ANLAGE 4) • Eigenerklärung Referenzen Aufstockung eines Gebäudes (ANLAGE 5) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE 6) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE 7) • Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE 8) • Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (ANLAGE 9) • Verpflichtungserklärung LTMG (ANLAGE 10) • Eigenerklärung Eignungsleihe (ANLAGE 11) • Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (ANLAGE 12) • Eigenerklärung Nachunternehmer (falls erforderlich) (ANLAGE 13) • Erklärung Nachunternehmer (falls erforderlich) (ANLAGE 14) • Erklärung Bietergemeinschaft (ANLAGE 15) • Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE 16) • Lösungskonzept unter Berücksichtigung der Vorstudie / Planungskonzept / Entwurfskonzept (max. 7 DIN A/4 Seiten) • Darstellung der Projektorganisation und Team (max. 3 DIN A/4 Seiten) • Darstellung der Methodik und Herangehensweise (max. 3 DIN A/4 Seiten) • Darstellung der Übertragbarkeit von Erfahrungen aus einem Referenzprojekt (max. 10 DIN A/4 Seiten) • Dokument "GSTEINMA-2025-0001_CO2 Fußabdruck" Die Beifügung eines bieterindividuellen Anschreibens ist zulässig. oder • Angebotsschreiben (L_D_VLL_Komm_D_Ang_EU) • Honorarangebot • Bestätigung für die Anlagen 1 bis 12 sowie 15 und 16, dass die Unterlagen aus dem Teilnahmeantrag unverändert weiter gültig sind • Eigenerklärung Nachunternehmer (falls erforderlich) (ANLAGE 13) • Erklärung Nachunternehmer (falls erforderlich) (ANLAGE 14) • Darstellung der Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals sowie deren Auslastung und Verfügbarkeit als pdf-Datei • Darstellung der für den Auftrag vorgesehen Projektabwicklung und Methodik als pdf-Datei • Dokument "GSTEINMA-2025-0001_CO2 Fußabdruck" jeweils in deutscher Sprache Die Beifügung eines bieterindividuellen Anschreibens ist zulässig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Korruption: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Betrug: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Zahlungsunfähigkeit: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.