1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rheinbahn AG
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von Fahrgastzählsensoren sowie der erforderlichen Anpassungen in der Software MOBILEguide
Beschreibung: Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb. Die Lieferung kann ausfolgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen. Erläuterung: Eine Vergabe der Beschaffung von Fahrgastzählsensoren sowie der erforderlichen Anpassungen in der Software MOBILEguide ist nur an die INIT GmbH durchführbar, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 3 b) SektVO vorhanden ist. Die definierten Anforderungen in ihrer umfangreichreichen Fülle und Kombination sind durch keine anderen potenziellen Bieter möglich. Vorliegend vermag nur die INIT GmbH die aufgeführten Anforderungen zu erfüllen. Von der Firma INIT GmbH stammen die auf den Fahrzeugen der Rheinbahn eingesetzten Bordrechner. Nur die Firma INIT GmbH verfügt über die notwendigen technischen Kenntnisse, eventuelle Systemergänzungen der Software der Bordrechner vorzunehmen, um diese an die zentrale Komponente des ITCS der Rheinbahn AG anbinden zu können. Mangels allgemeinverbindlicher Normung verfügen nur dann die Software der zentralen Komponente eines ITCS und die Software der Bordrechner, die auf den im ÖPNV eingesetzten Fahrzeugen eingesetzt werden, über die gleichen Prozesse, wenn sie vom gleichen Systemhersteller beschafft werden. Die Prozesse sind herstellerspezifische Standards und unterliegen als solche dem Betriebsgeheimnis; sie sind mithin nicht allgemein und frei verfügbar. Die Firma INIT GmbH verfügt diesbezüglich - wegen der bereits vorhandenen Bordrechner bei der Rheinbahn, die zwingend einzubeziehen sind - über ein Alleinstellungsmerkmal. Mangels allgemeinverbindlicher Normung ist eine bidirektionale Schnittstelle zwischen dem zentralen ITCS und den auf den Fahrzeugen eingesetzten Bordrechnern als mobile Komponente eines ITCS nur dann voll funktionsfähig, wenn die beteiligten Schnittstellenpartner vom gleichen Systemhersteller beschafft werden. Die Schnittstelle ist ein herstellerspezifischer Standard und unterliegt als solcher dem Betriebsgeheimnis; sie ist mithin nicht allgemein und frei verfügbar. Die Firma INIT GmbH verfügt diesbezüglich - wegen der bereits vorhandenen Bordrechner bei der Rheinbahn, die zwingend einzubeziehen sind - über ein Alleinstellungsmerkmal. Im Ergebnis der Prüfung für die Beschaffung der zentralen Komponenten des ITCS ist festzustellen, dass die Firma INIT GmbH bezüglich zwingend zu erfüllende Anforderungen an die zu beschaffenden Leistungen ein Alleinstellungsmerkmal besitzt. Folgerichtig wäre ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb irreführend und der damit verbundene Aufwand zeitlich und wirtschaftlich unzweckmäßig für alle Marktteilnehmer. Die vergaberechtlichen Grenzen der Leistungsbestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstands sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive, auftragsbezogene und tatsächlich vorhandene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Eine künstliche und damit unzulässige Einschränkung des Wettbewerbs liegt damit nicht vor. Das Datum des Vertragsschlusses mit der INIT GmbH kann nicht eingetragen werden, da dieser Tag erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung möglich ist. Die Vergabestelle kann im Eintragungszeitpunkt nicht genau bestimmen, wann die Frist von 10 Kalendertagen beginnt, da die Veröffentlichung durch das Amtsblatt vorgenommen wird und in der Regel mehrere, nicht genau zu bestimmende Tage in Anspruch nimmt. Die Vergabestelle weist daher darauf hin, dass der Vertragsschluss zwischen der Rheinbahn AG und der INIT GmbH 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen wird. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Name und Anschrift des Auftragnehmers: Offizielle Bezeichnung: INIT GmbH Postanschrift: Käppelestraße 4-10; Ort: Karlsruhe NUTS-Code: Karlsruhe Postleitzahl: 76131 Land: Deutschland Internet-Adresse: https://www.initse.com/
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35125100 Sensoren
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
3.1.
Technische ID des Teils: PAR-0001
Titel: Beschaffung von Fahrgastzählsensoren sowie der erforderlichen Anpassungen in der Software MOBILEguide
Beschreibung: Beschaffung von Fahrgastzählsensoren sowie der erforderlichen Anpassungen in der Software MOBILEguide
Interne Kennung: PAR-0001
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35125100 Sensoren
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Düsseldorf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Rheinbahn AG
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Rheinbahn AG
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00005133
Postanschrift: Lierenfelder Str. 42
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40231
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49211 58201
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Düsseldorf
Registrierungsnummer: USt-ID-Nr.: DE812110859
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40477
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49221 1473045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 810d84c8-1cd1-44af-83ec-67cbd8b2bd9d - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 5
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/10/2025 13:08:39 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 671593-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 196/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/10/2025