1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Essener Systemhaus
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rechnungs- und Bescheiderstellung für den FB "Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt" der Stadt Essen
Beschreibung: Das Essener Systemhaus, als zentraler IT-Dienstleister der Stadt Essen, beabsichtigt die Beschaffung der Anwendung "Suite4KA Einmalige Einnahmen" der Fa. Nagarro ES GmbH im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b) zu beschaffen. Zur Zeit der Bekanntmachung besteht aus technischen Gründen kein Wettbewerb, da bereits andere Produkte der Fa. Nagarro bei der Stadt Essen im Einsatz sind und der Einsatz anderer Produkte zu erheblichen technischen Schwierigkeiten führen würde.
Kennung des Verfahrens: 7fe9f100-6454-4bdf-9afe-b5a9d5e3bad2
Interne Kennung: 2025-44-EA
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kruppstr. 82-100
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45145
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPSYRAD3GR Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das Essener Systemhaus ist danach der Ansicht, dass die Beschaffungsmaßnahme aufgrund der dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Vertrag über die Leistungen nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Information, abzuschließen. Der Auftraggeber weist hinsichtlich der Überprüfungsfristen auf die Rechtsfolgen der §§ 135, 160 GWB hin.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rechnungs- und Bescheiderstellung für den FB "Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt" der Stadt Essen
Beschreibung: Das Essener Systemhaus, als zentraler IT-Dienstleister der Stadt Essen, beabsichtigt die Beschaffung der Anwendung "Suite4KA Einmalige Einnahmen" der Fa. Nagarro ES GmbH im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b) zu beschaffen. Zur Zeit der Bekanntmachung besteht aus technischen Gründen kein Wettbewerb, da bereits andere Produkte der Fa. Nagarro bei der Stadt Essen im Einsatz sind und der Einsatz anderer Produkte zu erheblichen technischen Schwierigkeiten führen würde.
Interne Kennung: 2025-44-EA
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kruppstr. 82-100
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45145
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Essener Systemhaus
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Beschaffung der Anwendung "Einmalige Einnahmen" aus der Suite4KA-Familie der Fa. Nagarro würde einen erheblichen finanziellen, zeitlichen, sowie organisatorischen Vorteil für die Stadt Essen bieten. Das Vorhandensein von Schnittstellen zu den verschiedenen Systemen der Stadt Essen (PSCD, D3, Druckoutput) erlaubt einen zeitnahen und etablierten Betrieb der neuen Anwendung, der durch andere Produkte prinzipiell nicht ohne erheblichen Entwicklungsaufwand geleistet werden kann. Dieser Aufwand würde sich sowohl finanziell, als auch vor allem zeitlich bemerkbar machen. Die Synergien im Bereich der Userverwaltung und des Patch- und Testmanagements lassen sich ebenfalls nur erzeugen, da diese Arbeiten schon heute für die Anwendung Suite4KA durchgeführt werden bzw. die hierfür notwendigen Verknüpfungen bereits ausprogrammiert wurden. Dies erlaubt sowohl in der Einführung, als auch im Betrieb erhebliche personelle und zeitliche Einsparungen. Eine ausführliche Begründung kann unter https://box.essen.de/index.php/s/zzoZD4aYPzbnD7G mit dem Passwort Esh/2025-44-EA abgerufen werden.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Nagarro ES GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2025_14070
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2025-44-EA
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Essener Systemhaus
Registrierungsnummer: DE119651740
Postanschrift: Kruppstr. 82-100
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45145
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-1473055
Fax: +49 221-1472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Nagarro ES GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE815660472
Postanschrift: Westerbachstraße 32
Stadt: Kronberg im Taunus
Postleitzahl: 61476
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
Telefon: +49 611 711 89200
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 991daf7e-88e1-4639-9d60-7c2324c610d2 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/10/2025 11:58:18 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 661716-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 194/2025
Datum der Veröffentlichung: 09/10/2025